Tussinelda schrieb:darauf kommst Du, weil...? Was aus dem Urteil lässt Dich zu dieser Schlussfolgerung kommen?
Es steht doch da!
Es ist ein Vertrag geschlossen wurden, hier ein Versorgung bzw medizinischer Versorgungvertrag, das Gericht nannte die Behandlungsvertrag.
Somit geht das Klinikum Rechte und Pflichte ein.
Durch die erstmalige Zulassung am Schwimm-"kurs" und der danach erfolgten Verweigerung tritt eine Benachteiligung ein.
Die Meinung die Person bei 2ten mal nicht hineinzulassen kann also nicht mit Kleiderordnung mehr gestützt, werden. Ich erkenne da ein Stück weit Willkür.
Aniara schrieb:Man geht halt davon aus, dass die Leute ihre primären Geschlechtsorgane bedecken....
Was ja beim ersten mal kein Problem war. Was textlich verfasst ist, wovon man ausgeht und was dann doch gemacht wird, sind 3 paar Schuhe.
Wenn das Klinikum eine deutlich Kleiderordnung hat/hätte und sich an diese hält, wäre der Fall klar, so hat das Klinikum wirklich unsauber, komisch und benachteiligend gehandelt.
Ob dass dann moralisch eine Verfehlung ist oder nur rechtlich ist erstmal egal für das Urteil.