Ataraxie89 schrieb am 27.03.2026:dass Geschlecht auch für mich etwas ist, was ich persönlich über biologische Parameter definiere.
Für mich auch.
Für mich ist es auch befremdlich, wenn jemand meint, das gleiche Geschlecht wie ich zu haben, weil es sich so anfühlt oder die Person ein paar Hormone nimmt - alles andere sind eh 'nur' Äußerlichkeiten.
Pusemuckel schrieb am 27.03.2026:und stellst Identität als „bloßes Gefühl“
Es ist etwas zutiefst Individuelles - und für einen Aussenstehenden nicht greifbar.
Fuer mich ist bereits der Begriff 'Geschlechtsidentität' nicht, mit dem ich gefühlsmäßig etwas anfangen kann.
Mein Geschlecht etwas Gegebenes, was ich so hingenommen habe, wie viele andere Dinge auch.
Auch die Kriterien, die laut DSM-5 gelten, sind beruhen auf einer rein individuellen Wahrnehmung:
Diagnostische Kriterien für Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen
gemäß DSM-5
A. Eine seit mindestens sechs Monaten bestehende ausgeprägte Diskrepanz zwischen Gender und
Zuweisungsgeschlecht, wobei mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein müssen:
1. Ausgeprägte Diskrepanz zwischen Gender und den primären und/oder sekundären
Geschlechtsmerkmalen (oder, bei Jugendlichen den erwarteten sekundären
Geschlechtsmerkmalen).
2. Ausgeprägtes Verlangen, die eigenen primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmale
loszuwerden (oder, bei Jugendlichen, das Verlangen, die Entwicklung der erwarteten
sekundären Geschlechtsmerkmale zu verhindern).
3. Ausgeprägtes Verlangen nach den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen des
anderen Geschlechts.
4. Ausgeprägtes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören (oder einem alternativen
Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlechts unterscheidet).
5. Ausgeprägtes Verlangen danach, wie das andere Geschlecht behandelt zu werden (oder wie
ein alternatives Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
6. Ausgeprägte Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des anderen
Geschlechts aufzuweisen (oder die eines alternativen Genders, das sich vom
Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
Klinisch relevantes Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, schulischen oder anderen
wichtigen Funktionsbereichen.
Quelle:
https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf
gagitsch schrieb am 30.03.2026:
Tussinelda schrieb am 30.03.2026:weil es immer noch einen Leidensdruck geben kann.
Das ist nachvollziehbar. Die KK wird dann fragen wie groß der ist, ist er nicht groß genug, wird die KK die Kostenübernahmen ablehnen, wenn der Leidensdruck groß ist, wird man das aber irgendwie beweisen müssen, meist mit Hilfe eines anerkannten Profis. Oder reicht es für dich aus, dass derjenige Sagt "ich leide darunter" und die Kasse zahlt das dann?
Im o.g. Begutachtungsleitlinie ist auf S. 31 ein Entscheidungsbaum aufgeführt, der u.a. folgende Frage enthält:
Ist die psychiatrisch/psychotherapeutische
Indikationsstellung für die beantragte
Maßnahme sozialmedizinisch
nachvollziehbar?
Quelle:
https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf
Arrakai schrieb am 02.04.2026:Das Bezahlen der Transition gehört zu dieser Kategorie, es ist eine politische Entscheidung. Würde man dieselben Maßstäbe wie beim Zahnersatz anlegen, dann dürfte es auch hier nur eine "Basisvorsorge" geben, sprich die Therapie einer ggf. vorhandenen Depression. Fairer wäre es m.E., zunächst für ordentlichen Zahnersatz auch für arme Menschen zu sorgen, bevor Transitionen bezahlt werden.
Ich finde es auch schwierig, zu argumentieren, warum Transitions bezahlt werden sollen, wenn es 'nur eine Normvariante' ist.
Und ein gesunder Körper ist es eh.
Bei einer Brille zahlst Du immer, obwohl diese nun wirklich benötigt wird.
Und so eine Brille ist auch nichts fuer die Ewigkeit, es gibt Phasen, in denen sich die Sehstärke recht schnell deutlich ändert. Da sind schnell alle paar Jahre ein paar Hunderter weg, ein Leben lang...das ist mir nicht nachvollziehbar, dass die Kasse nicht wenigstens die Kosten für einfache Gläser übernimmt. (Wobei ich sehr dankbar bin, wie sich die Glastechnologie im Laufe der letzten Jahrzehnete entwickelt hat - in jungen Jahren hatte ich immer Druckstellen auf der Nase).
Dasdeeeeniz schrieb:Sollten dann als Beispiel auch keine plastisch chirurgischen Eingriffe mehr bezahlt werden, wenn eine Person unter eine Entstellung psychisch leidet? Brustverkleinerungen? Wo fängt man, wo hört man auf? Ich wüsste es nicht.
Tja . man bemühr sich schon um objektive Kriterien:
Für Transgender gilt wohl, dass ab Körbchengröße A die KK nicht die Kosten für eine Brustvergrößerung übernimmt:
Rdnr. 27: „Ansprüche Transsexueller auf geschlechtsangleichende Behandlung im Sinne medizinisch indizierter
MAP sind zusätzlich durch das objektive Erscheinungsbild des Brustumfangs begrenzt. Die hierdurch gezogenen
Grenzen sind allerdings weiter, als sie durch die oben dargelegte Rechtsprechung zur Entstellung gezogen sind.
Wer als Mann-zu-Frau-Transsexueller etwa aufgrund einer Hormontherapie einen Brustansatz entwickelt hat,
der die für konfektionierte Damenoberbekleidung vorgesehene Größe A nach DIN EN 13402 bei erfolgter
Ausatmung im Rahmen normaler Messung ohne weitere Mittel voll ausfüllt, kann keine MAP beanspruchen
Quelle:
https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdfOb im Gegenzug nun gilt, dass eine Frau Anspruch auf eine Brustvergößerung hat, wenn die Brüste 'kleiner als A' sind oder auffallend asssymentrisch? In der Vergangenheit galt dies nicht:
Frauen, die psychisch unter einem kleinen Busen leiden, haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Brustvergrößerung. «Kleine Brüste sind keine Krankheit», entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am 20. April 2006 in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Krankenversicherungen müssen die Kosten eines Brustaufbaus demnach nur übernehmen, wenn eine körperliche Fehlfunktion vorliegt oder die Größe der Brust entstellend wirkt. Für letzteres gebe es aber in der Rechtsprechung klare Einschränkungen. (AZ L 1 KR 152/05)
Hingegen könne eine gesunde kleine weibliche Brust nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft vergrößert werden, selbst wenn eine Frau ihre erheblichen psychischen Probleme auf eine als zu klein empfundene Brust zurückführt.
Für eine «Entstellung» sei aber nicht das subjektive Empfinden maßgebend, sondern die Rechtsprechung. Danach mache es eine Entstellung dem Betroffenen schwer oder unmöglich, sich frei und unbefangen unter seinen Mitmenschen zu bewegen, weil er ständig alle Blicke auf sich zieht und zum Objekt der Neugierde wird. Davon könne bei der Klägerin aber keine Rede sei. Das Landesozialgericht betonte,dass eine Prognose über psychische Wirkungen körperlicher Veränderungen zudem sehr schwierig und grundsätzlich unsicher sei.
Quelle:
https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/urteile-gesundheitswesen/Kosteberstattung-Brustvergroesserung/Auch für Brustverkleinerungen gilt, dass man versucht, sich auf bestimmte Kriterien zu verständigen:
Mögliche Beispiele einer medizinischen Indikation der Brustverkleinerung:
Die Brüste sollen chirurgisch um mindestens 2 Körbchengrößen verkleinert werden: Viele Krankenkassen fordern eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass das Gewicht der Brüste pro Seite um mindestens 500 Gramm reduziert wird.
Hier steht auch etwas zu den Kosten:
Die Kosten für eine Brustverkleinerung betragen je nach Klinik und Aufwand des Eingriffs zwischen 7.200 Euro und 10.000 Euro.
Quelle:
https://www.klinik-karlshoehe.de/ratgeber/brustverkleinerung-wann-zahlt-die-krankenkasse/
Dasdeeeeniz schrieb:Therapien sind teuer. Die OPs liegen zwischen 5.000-15.000€. Die Gesamtbehandlung inkl. begleitende Therapien liegen bei ca. 50.000€. Also mache. Die OPs eher den geringeren Anteil aus.
Wo hast Du die Zahlen her?
Das kommt mir sehr wenig vor.