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Was denkt ihr über Transgender?

6.035 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

02.04.2026 um 15:32
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Aber keine Zustimmung zum Rest: Transition sollte m.E. bezahlt werden. Allein die Hürde (eine OP, lebenslang Medikamente, zusätzlich zu den lebenslangen Hürden) zeigt das m.E. an. Wer die Hürden der Transition für sich zu hoch empfindet, oder schlichtweg mit etwas zufrieden ist das keine medizinische Transition darstellt, kann dies nachwievor und es gibt auch Menschen die es dabei belassen.
Weshalb sollte die Hürde ein Argument sein? Es bestreitet niemand, dass die Transition den Betroffenen sehr wichtig ist, und dass sie dafür vieles in Kauf nehmen. Mit der Frage, wer das bezahlt, hat das schlichtweg nichts zu tun.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Warum denn nicht beides? Derart viele Menschen werden auch keine medizinische Transition anstreben.
Selbst bin ich stark kurzsichtig - eine Brille (oder sonstige Korrektur) ist zwingend nötig. Krankenkassen zahlen nichts zu. Das finde ich zwar einerseits schade, neide deshalb aber noch lange niemandem eine Transition.
Du findest das schade. Ich finde auch schade, dass meine adjustierte Schiene zur Linderung meiner Kiefergelenksschmerzen (CMD) nicht bezahlt wird. Meine letzte hat knapp 1500 EUR gekostet. Das gute ist, dass ich mir das leisten kann, auch wenn es weh tut. Andere können es sich gar nicht leisten. Die kriegen dann eine Knirscher-Schiene, die bei fortgeschrittener CMD kaum noch Linderung verschafft. Oder sie bekommen Gläser bezahlt, die so dick sind, dass die Nase regelrecht eingequetscht wird.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Klar, kann man natürlich darüber streiten, welche Kostenübernahme fairer ist. Aber wenn man sich die Kosten für Transitionen und beispielsweise Zahnersatz anschaut
Es geht nicht nur um eine einzelne Maßnahme. Homöopathie machen glaube ich auch "nur" 150 Mio EUR aus, was immer wieder als Argument kommt. Am Ende ist die Summe all jener Leistungen das Problem, die objektiv betrachtet nutzlos sind (Homöopathie) oder eben einfach niedriger priorisiert werden sollten. Das ist für mich eine Frage der Fairness.


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02.04.2026 um 15:40
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Es geht nicht nur um eine einzelne Maßnahme. Homöopathie machen glaube ich auch "nur" 150 Mio EUR aus, was immer wieder als Argument kommt. Am Ende ist die Summe all jener Leistungen das Problem, die objektiv betrachtet nutzlos sind (Homöopathie) oder eben einfach niedriger priorisiert werden sollten.
Ja eben. Transitionen halte ich, wenn die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die GKV passen, für alles andere als nutzlos. Und die nachgewiesenermaßen nutzlose Homöopathie sollte man daher eher streichen. Da gibt es sicherlich noch mehr Dinge.


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02.04.2026 um 16:04
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Weshalb sollte die Hürde ein Argument sein? Es bestreitet niemand, dass die Transition den Betroffenen sehr wichtig ist, und dass sie dafür vieles in Kauf nehmen. Mit der Frage, wer das bezahlt, hat das schlichtweg nichts zu tun.
Warum eine Hürde ein Argument ist? Weil sie die Wahrscheinlichkeit wesentlich verringert, das "mal eben so" durchzuführen, etwa wenn man sich nicht so sicher ist, oder sich nur leicht unwohl fühlt.
(Vielleicht sehen das ja andere anders, aber z.B. eine OP mit absehbar starken Schmerzen, langem Krankenhausaufenthalt, Risiken für Komplikationen, je nach Art der OP der Möglichkeit dass hinterher das Ausscheiden und/oder das Ausüben von Sexualität eingeschränkt bleibt, würde ich persönlich nur bei deutlichem Leidensdruck durchführen lassen.)
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Du findest das schade. Ich finde auch schade, dass meine adjustierte Schiene zur Linderung meiner Kiefergelenksschmerzen (CMD) nicht bezahlt wird. Meine letzte hat knapp 1500 EUR gekostet. Das gute ist, dass ich mir das leisten kann, auch wenn es weh tut. Andere können es sich gar nicht leisten. Die kriegen dann eine Knirscher-Schiene, die bei fortgeschrittener CMD kaum noch Linderung verschafft. Oder sie bekommen Gläser bezahlt, die so dick sind, dass die Nase regelrecht eingequetscht wird.
Zur Klarstellung: Mit "schade" meinte ich, dass es für mich (!) nur "schade" ist, weil ich es mir leisten kann, mir aber sehr bewusst ist dass es Menschen gibt bei denen es finanziell anders aussieht.
Meine Brille kostet ähnlich viel. (Dass es Menschen gibt die sich das nicht leisten können, oder sehr hart sparen müssen, ist mir arg bewusst - ich hatte selbst lange Zeit nur wenig Geld (rechnerisch unterm Existenzminimum), meine Eltern bezogen Hartz IV, sind jetzt "kleine Rentner".)
Auf die Idee, jemandem eine medizinische Behandlung zu neiden, wäre ich persönlich aber auch zu den knappsten Zeiten nicht gekommen - vielmehr: froh darüber sein, nicht auch noch dieses medizinische Problem, diesen Stress zu haben. Große OPs sind "nicht lustig".


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05.04.2026 um 09:51
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Ja eben. Transitionen halte ich, wenn die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die GKV passen, für alles andere als nutzlos.
Gehört halt in die Kategorie:
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:oder eben einfach niedriger priorisiert werden sollten
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Warum eine Hürde ein Argument ist? Weil sie die Wahrscheinlichkeit wesentlich verringert, das "mal eben so" durchzuführen, etwa wenn man sich nicht so sicher ist, oder sich nur leicht unwohl fühlt.
Ich bestreite wie gesagt nicht, dass es diesen Menschen wichtig ist und dass sie große Hürden dafür in Kauf nehmen. Aber es gibt so vieles, das Menschen sehr wichtig ist und für das sie große Hürden in Kauf nehmen, und trotzdem zahlt es ihnen niemand. Wie gesagt, das ist kein Argument.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Zur Klarstellung: Mit "schade" meinte ich, dass es für mich (!) nur "schade" ist, weil ich es mir leisten kann, mir aber sehr bewusst ist dass es Menschen gibt bei denen es finanziell anders aussieht.
Schon verstanden.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Auf die Idee, jemandem eine medizinische Behandlung zu neiden, wäre ich persönlich aber auch zu den knappsten Zeiten nicht gekommen
Ich ebenfalls nicht. Es geht wie gesagt um die Frage der Priorisierung und damit der Faierness allen Versicherten gegenüber.


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05.04.2026 um 10:00
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Es geht wie gesagt um die Frage der Priorisierung und damit der Faierness allen Versicherten gegenüber.
Und wonach sollte man das Priorisieren? Würde mir schwer fallen da ein Ranking zu erstellen. Sollten dann als Beispiel auch keine plastisch chirurgischen Eingriffe mehr bezahlt werden, wenn eine Person unter eine Entstellung psychisch leidet? Brustverkleinerungen? Wo fängt man, wo hört man auf? Ich wüsste es nicht.


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05.04.2026 um 12:23
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Aber es gibt so vieles, das Menschen sehr wichtig ist und für das sie große Hürden in Kauf nehmen, und trotzdem zahlt es ihnen niemand. Wie gesagt, das ist kein Argument.
Ist mir bewusst - auch ich habe mir Dinge die mir wichtig sind selbst (finanziell) erarbeitet und auch anderweitig große Hürden auf mich genommen. Jene die ich mir finanziell erarbeitete waren aber keine, glücklicherweise, die medizinisch sind und deren Nichtdurchführung meine psychische Gesundheit massiv beeinträchtigt hätten.
(Bei der Gesundheit hatte ich auch dran zu arbeiten, aber glücklicherweise, die Therapien wurden alle bezahlt.)
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Und wonach sollte man das Priorisieren? Würde mir schwer fallen da ein Ranking zu erstellen. Sollten dann als Beispiel auch keine plastisch chirurgischen Eingriffe mehr bezahlt werden, wenn eine Person unter eine Entstellung psychisch leidet? Brustverkleinerungen? Wo fängt man, wo hört man auf? Ich wüsste es nicht.
Genau das.
Und: Beeinträchtigung kann, sofern sie über die Basics (Lebensgefahr, Schmerzen) hinausgeht ganz individuell sein.
Ich hatte eine medizinisch notwendige OP, war 'ne größere Sache, paar Monate im Krankenhaus. Zu dieser wurden zusätzliche Eingriffe angeboten, die darauf abgezielt hätten ein Rumpfasymmetrie dann auch optisch zu korrigiern (man hätte mir die deformiert gewachsenen Rippen "neu zusammengebastelt", sodass man hinterher "fast nichts mehr gesehen" hätte) und eine Narbenkorrektur; die Krankenkasse hätte diese übernommen. Wolle ich nicht, da mir Funktionalität (erste OP) wichtiger ist als Ausssehen und ich persönlich einfach nur noch meine Ruhe vor Eingriffen haben wollte. Dennoch sehe ich ein, warum typischen Patienten diese OPs angeboten werden und welchen Nutzen sie haben.
Meine Mutter hatte Brustkrebs. Sie entschied sich gegen einen Wiederaufbau, nutzt einen Prothesen-BH (den die Krankenkasse zahlt). Da ich schonmal selbst mit einer potenziellen Brustkrebsdiagnose konfrontiert war (glücklicherweise dann doch keiner): Ziemlich sicher würde ich auch darauf verzichten, ich persönlich brauche keine Brüste (und assoziiere mit ihnen auch nicht Sexualität oder ein besseres Aussehen). Dennoch sehe ich ein, warum dieser Eingriff angeboten und von Krankenkassen üernommen wird, ebenso warum der Prothesen-BH übernommen wird, auch warum meine Mutter z.B. eine Perücke bezahlt bekam.

Meine Meinung: Da würde ich doch eher z.B. Homöopathie nicht mehr übernehmen lassen, und Qualitätsstandards von Behandlungen so hochschrauben dass kostenintensive (und auch für die Patienten belastende!) Fehlbehandlungen so weit wie mögich minimiert werden. Spart Geld, schadet niemandem, nutzt. Und geschlechtsangleichende OPs wie auch OPs die die Folgen von Eingriffen/Behandlungen optisch reduzieren belassen, auch wenn ich sie selbst meist nicht nutzen würde.


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05.04.2026 um 15:30
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Und wonach sollte man das Priorisieren?
Man muss das gar nicht ganz durchpriorisieren. Es wird eh so viel nicht bezahlt... Wichtiger wäre bspw. ordentlicher Zahnersatz auch für arme Menschen.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Jene die ich mir finanziell erarbeitete waren aber keine, glücklicherweise, die medizinisch sind und deren Nichtdurchführung meine psychische Gesundheit massiv beeinträchtigt hätten.
Die gibt's halt trotzdem, ob du davon jetzt persönlich betroffen bist oder nicht.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Und: Beeinträchtigung kann, sofern sie über die Basics (Lebensgefahr, Schmerzen) hinausgeht ganz individuell sein.
So funktioniert halt die GKV nicht. Oder zumindest nur sehr eingeschränkt. Es gibt ziemlich pauschale Regelungen und die Kassen haben ziemlich wenig Spielraum.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Da würde ich doch eher z.B. Homöopathie nicht mehr übernehmen lasse
Das sowieso.


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05.04.2026 um 15:51
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Wichtiger wäre bspw. ordentlicher Zahnersatz auch für arme Menschen.
Ist deine Meinung. Und der nächste sagt, warum sollte man armen Menschen Zahnersatz bezahlen, wenn es ihm nicht bezahlt wird. Irgendwer fühlt sich in so einem System immer benachteiligt.


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05.04.2026 um 16:13
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Ist deine Meinung. Und der nächste sagt, warum sollte man armen Menschen Zahnersatz bezahlen, wenn es ihm nicht bezahlt wird. Irgendwer fühlt sich in so einem System immer benachteiligt.
Yo. Meine Meinung. Darum geht's hier ja. Ich wäre für mehr als 60% Zuschuss zum Basiszahnersatz oder gleich ordentlichen Zahnersatz für alle. Und dafür würde ich vieles andere streichen, z.B. geschlechtsangleichende OPs. Am Ende entscheidet es der Gemeinsame Bundesausschus.


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05.04.2026 um 17:12
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:ordentlichen Zahnersatz für alle
Das wird sich definitiv nicht finanzieren lassen, auch wenn es schön wäre.


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05.04.2026 um 19:13
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:vieles andere streichen, z.B. geschlechtsangleichende OPs.
Verstehe den Gedanken. Aber denk mal wirtschaftlich. Wenn die Betroffenen endlich sie selbst sein dürfen, verringern sich etwaige Depressionen und andere resultierende Probleme, und sie können am Leben und am Arbeitsmarkt teilnehmen.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Das wird sich definitiv nicht finanzieren lassen, auch wenn es schön wäre.
Ist es nicht absurd, dass diese Frage so vieles (eigentlich alles) im Leben entscheidet?


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06.04.2026 um 13:03
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Das wird sich definitiv nicht finanzieren lassen, auch wenn es schön wäre.
Nicht durch das Streichen von Honoöpathie, geschlechtsangleichenden OPs und dergleichen. Man müsste da noch an andere Punkte ran. Der Staat müsste die Kosten für Bürgergeldempfänger voll zahlen und auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern sollte man weitestgehend streichen. Naja, führt hier wohl zu weit...
Zitat von philaephilae schrieb:Wenn die Betroffenen endlich sie selbst sein dürfen, verringern sich etwaige Depressionen und andere resultierende Probleme, und sie können am Leben und am Arbeitsmarkt teilnehmen.
Die KV legt generell zu wenig Wert auf Vorsorge. Ich denke das ist einer der Hauptgründe, weshalb die Kosten explodieren. Es wird bezahlt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ich glaube allerdings nicht, dass die Folgekosten hier sonderlich relevant wären im Vergleich zu den Kosten der OP und der erforderlichen weiteren Behandlung nach der OP.


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06.04.2026 um 14:09
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Ich glaube allerdings nicht, dass die Folgekosten hier sonderlich relevant wären im Vergleich zu den Kosten der OP und der erforderlichen weiteren Behandlung nach der OP.
Therapien sind teuer. Die OPs liegen zwischen 5.000-15.000€. Die Gesamtbehandlung inkl. begleitende Therapien liegen bei ca. 50.000€. Also mache. Die OPs eher den geringeren Anteil aus.


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07.04.2026 um 10:36
Zitat von Ataraxie89Ataraxie89 schrieb am 27.03.2026:dass Geschlecht auch für mich etwas ist, was ich persönlich über biologische Parameter definiere.
Für mich auch.
Für mich ist es auch befremdlich, wenn jemand meint, das gleiche Geschlecht wie ich zu haben, weil es sich so anfühlt oder die Person ein paar Hormone nimmt - alles andere sind eh 'nur' Äußerlichkeiten.
Zitat von PusemuckelPusemuckel schrieb am 27.03.2026:und stellst Identität als „bloßes Gefühl“
Es ist etwas zutiefst Individuelles - und für einen Aussenstehenden nicht greifbar.
Fuer mich ist bereits der Begriff 'Geschlechtsidentität' nicht, mit dem ich gefühlsmäßig etwas anfangen kann.
Mein Geschlecht etwas Gegebenes, was ich so hingenommen habe, wie viele andere Dinge auch.

Auch die Kriterien, die laut DSM-5 gelten, sind beruhen auf einer rein individuellen Wahrnehmung:
Diagnostische Kriterien für Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen
gemäß DSM-5
A. Eine seit mindestens sechs Monaten bestehende ausgeprägte Diskrepanz zwischen Gender und
Zuweisungsgeschlecht, wobei mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein müssen:
1. Ausgeprägte Diskrepanz zwischen Gender und den primären und/oder sekundären
Geschlechtsmerkmalen (oder, bei Jugendlichen den erwarteten sekundären
Geschlechtsmerkmalen).
2. Ausgeprägtes Verlangen, die eigenen primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmale
loszuwerden (oder, bei Jugendlichen, das Verlangen, die Entwicklung der erwarteten
sekundären Geschlechtsmerkmale zu verhindern).
3. Ausgeprägtes Verlangen nach den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen des
anderen Geschlechts.
4. Ausgeprägtes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören (oder einem alternativen
Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlechts unterscheidet).
5. Ausgeprägtes Verlangen danach, wie das andere Geschlecht behandelt zu werden (oder wie
ein alternatives Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
6. Ausgeprägte Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des anderen
Geschlechts aufzuweisen (oder die eines alternativen Genders, das sich vom
Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
Klinisch relevantes Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, schulischen oder anderen
wichtigen Funktionsbereichen.
Quelle:
https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf
Zitat von gagitschgagitsch schrieb am 30.03.2026:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 30.03.2026:weil es immer noch einen Leidensdruck geben kann.
Das ist nachvollziehbar. Die KK wird dann fragen wie groß der ist, ist er nicht groß genug, wird die KK die Kostenübernahmen ablehnen, wenn der Leidensdruck groß ist, wird man das aber irgendwie beweisen müssen, meist mit Hilfe eines anerkannten Profis. Oder reicht es für dich aus, dass derjenige Sagt "ich leide darunter" und die Kasse zahlt das dann?
Im o.g. Begutachtungsleitlinie ist auf S. 31 ein Entscheidungsbaum aufgeführt, der u.a. folgende Frage enthält:
Ist die psychiatrisch/psychotherapeutische
Indikationsstellung für die beantragte
Maßnahme sozialmedizinisch
nachvollziehbar?
Quelle:
https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb am 02.04.2026:Das Bezahlen der Transition gehört zu dieser Kategorie, es ist eine politische Entscheidung. Würde man dieselben Maßstäbe wie beim Zahnersatz anlegen, dann dürfte es auch hier nur eine "Basisvorsorge" geben, sprich die Therapie einer ggf. vorhandenen Depression. Fairer wäre es m.E., zunächst für ordentlichen Zahnersatz auch für arme Menschen zu sorgen, bevor Transitionen bezahlt werden.
Ich finde es auch schwierig, zu argumentieren, warum Transitions bezahlt werden sollen, wenn es 'nur eine Normvariante' ist.
Und ein gesunder Körper ist es eh.

Bei einer Brille zahlst Du immer, obwohl diese nun wirklich benötigt wird.
Und so eine Brille ist auch nichts fuer die Ewigkeit, es gibt Phasen, in denen sich die Sehstärke recht schnell deutlich ändert. Da sind schnell alle paar Jahre ein paar Hunderter weg, ein Leben lang...das ist mir nicht nachvollziehbar, dass die Kasse nicht wenigstens die Kosten für einfache Gläser übernimmt. (Wobei ich sehr dankbar bin, wie sich die Glastechnologie im Laufe der letzten Jahrzehnete entwickelt hat - in jungen Jahren hatte ich immer Druckstellen auf der Nase).
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Sollten dann als Beispiel auch keine plastisch chirurgischen Eingriffe mehr bezahlt werden, wenn eine Person unter eine Entstellung psychisch leidet? Brustverkleinerungen? Wo fängt man, wo hört man auf? Ich wüsste es nicht.
Tja . man bemühr sich schon um objektive Kriterien:
Für Transgender gilt wohl, dass ab Körbchengröße A die KK nicht die Kosten für eine Brustvergrößerung übernimmt:
Rdnr. 27: „Ansprüche Transsexueller auf geschlechtsangleichende Behandlung im Sinne medizinisch indizierter
MAP sind zusätzlich durch das objektive Erscheinungsbild des Brustumfangs begrenzt. Die hierdurch gezogenen
Grenzen sind allerdings weiter, als sie durch die oben dargelegte Rechtsprechung zur Entstellung gezogen sind.
Wer als Mann-zu-Frau-Transsexueller etwa aufgrund einer Hormontherapie einen Brustansatz entwickelt hat,
der die für konfektionierte Damenoberbekleidung vorgesehene Größe A nach DIN EN 13402 bei erfolgter
Ausatmung im Rahmen normaler Messung ohne weitere Mittel voll ausfüllt, kann keine MAP beanspruchen
Quelle:
https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf

Ob im Gegenzug nun gilt, dass eine Frau Anspruch auf eine Brustvergößerung hat, wenn die Brüste 'kleiner als A' sind oder auffallend asssymentrisch? In der Vergangenheit galt dies nicht:
Frauen, die psychisch unter einem kleinen Busen leiden, haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Brustvergrößerung. «Kleine Brüste sind keine Krankheit», entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am 20. April 2006 in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Krankenversicherungen müssen die Kosten eines Brustaufbaus demnach nur übernehmen, wenn eine körperliche Fehlfunktion vorliegt oder die Größe der Brust entstellend wirkt. Für letzteres gebe es aber in der Rechtsprechung klare Einschränkungen. (AZ L 1 KR 152/05)

Hingegen könne eine gesunde kleine weibliche Brust nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft vergrößert werden, selbst wenn eine Frau ihre erheblichen psychischen Probleme auf eine als zu klein empfundene Brust zurückführt.
Für eine «Entstellung» sei aber nicht das subjektive Empfinden maßgebend, sondern die Rechtsprechung. Danach mache es eine Entstellung dem Betroffenen schwer oder unmöglich, sich frei und unbefangen unter seinen Mitmenschen zu bewegen, weil er ständig alle Blicke auf sich zieht und zum Objekt der Neugierde wird. Davon könne bei der Klägerin aber keine Rede sei. Das Landesozialgericht betonte,dass eine Prognose über psychische Wirkungen körperlicher Veränderungen zudem sehr schwierig und grundsätzlich unsicher sei.
Quelle: https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/urteile-gesundheitswesen/Kosteberstattung-Brustvergroesserung/
Auch für Brustverkleinerungen gilt, dass man versucht, sich auf bestimmte Kriterien zu verständigen:
Mögliche Beispiele einer medizinischen Indikation der Brustverkleinerung:

Die Brüste sollen chirurgisch um mindestens 2 Körbchengrößen verkleinert werden: Viele Krankenkassen fordern eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass das Gewicht der Brüste pro Seite um mindestens 500 Gramm reduziert wird.
Hier steht auch etwas zu den Kosten:
Die Kosten für eine Brustverkleinerung betragen je nach Klinik und Aufwand des Eingriffs zwischen 7.200 Euro und 10.000 Euro.
Quelle:https://www.klinik-karlshoehe.de/ratgeber/brustverkleinerung-wann-zahlt-die-krankenkasse/
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Therapien sind teuer. Die OPs liegen zwischen 5.000-15.000€. Die Gesamtbehandlung inkl. begleitende Therapien liegen bei ca. 50.000€. Also mache. Die OPs eher den geringeren Anteil aus.
Wo hast Du die Zahlen her?
Das kommt mir sehr wenig vor.


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07.04.2026 um 10:51
Zitat von Jan_Jan_ schrieb:Wo hast Du die Zahlen her?
Das kommt mir sehr wenig vor.
Hier u.a.:
Die gesamten Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation (GA-OP) variieren je nach Umfang und Dauer der Behandlung. Sie bewegen sich in einer Preisspanne zwischen 5.000 € und 15.000 €.
Quelle: https://www.clark.de/private-krankenversicherung/kosten/geschlechtsangleichende-operation
Die Krankenkassen sind bei entsprechenden ärtzlichen und therapeutischen Nachweisen verpflichtet, die Kosten für eine begleitende Psychotherapie, für Hormonbehandlungen und auch für Operationen zu übernehmen.
Die Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation bewegen sich im vier- bis fünfstelligen Bereich. Je nach Art und Umfang sind mit Rechnungen von 5.000 bis mehr als 15.000 Euro zu rechnen. Die Gesamtkosten einer Transition können sich bis zu 50.000 EUR belaufen
Quelle: https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/geschlechtsumwandlung-bei-transsexualitaet-was-bezahlt-die-krankenkasse-59952.html


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07.04.2026 um 14:36
@Dasdeeeeniz
Vielleicht sind mit 5000-15000 die Kosten pro OP gemeint?

Ich habe noch folgende Zahlen gefunden:
Was kosten die Eingriffe?
Die Kosten unterscheiden sich, je nachdem, ob sich die Person äußerlich von Frau zu Mann oder Mann zu Frau umwandeln lassen möchte. Zudem variiert jeder OP-Schritt nach Aufwand und Material. Die Preisspanne pro Operation liegt zwischen 4000 Euro und 20 000 Euro. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die geschlechtliche Anpassung von Frau zu Mann auf Grund der Anzahl der Eingriffe etwa 60 000 Euro kostet. Männer, die ihren Körper weiblich gestalten lassen wollen, zahlen etwa 30 000 Euro.
Wer bezahlt das?
Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherer sind per Gesetz verpflichtet, für alle notwendigen Maßnahmen der Behandlung die Kosten zu übernehmen. Dafür müssen diverse therapeutische und ärztliche Nachweise vorliegen. Es braucht beispielsweise ein psychologisches Gutachten, Verlaufsberichte von Endokrinologen, ein Schreiben des behandelnden Chirurgen.

Wichtig zu wissen: Für operative Veränderungen im Gesicht gilt eine Einzelfallentscheidung. Krankenkassen zahlen die Korrektur etwa von prominenten Stirnknochen oder Adamsapfel nur manchmal.
Wie viele Trans-Operationen finden statt?
Laut einer Statistik ließen 2155 Menschen im Jahr 2020 in Deutschland eine geschlechtsangleichende Operation an sich vornehmen. Von den Eingriffen entfallen zwei Drittel auf Transfrauen, also Frauen, deren biologisches Geschlecht männlich ist. Die meisten OPs wurden laut dem Statistischen Bundesamt in der Altersgruppe 20 bis unter 30 Jahren durchgeführt.
Quelle:
https://www.spektrum.de/news/chirurgie-was-wird-bei-einer-trans-op-gemacht/2012248

Das zugehörige Interview mit dem Arzt ist von 2022, es sind also recht aktuelle Zahlen.


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09.04.2026 um 12:00
@Jan_

Da hast du doch einfach mal eben deinen Namen / dein Geschlecht geändert. ;-)


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10.04.2026 um 04:19
Da schau an, wenn sie nun aufgegriffen haben - mal schauen, wie es jetzt weitergeht mit der Frau Liebich:
Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst
Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebich zum Haftantritt in die Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz geladen und dies mit dem weiblichen Geschlechtseintrag begründet. Der Fall entfachte deshalb die Debatte über das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) neu, welches das frühere Transsexuellengesetz ersetzt hat und Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen erleichtert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht im Fall Liebich einen Missbrauch der gesetzlichen Regelungen und fordert Nachbesserungen. Der Fall zeige, wie leicht sich das Gesetz ausnutzen lasse, erklärte der CSU-Politiker. Andere Stimmen widersprechen: LTO-Redakteur Max Kolter kommentierte, Liebichs Fall sei allein ein Problem des Strafvollzugsrechts, nicht des SBGG. Der Rechtsreferendar Salomon J. Gehring erklärt in einem LTO-Gastbeitrag, dass das SBGG bereits einen Missbrauchsschutz vorsehe, den das Standesamt im konkreten Fall lediglich versäumt habe, anzuwenden.

Wie im März bekannt wurde, hat der Saalekreis beim Amtsgericht Halle inzwischen auch einen Antrag auf Rückgängigmachung der SBGG-Eintragung gestellt, über den nach LTO-Informationen aber noch nicht entschieden ist.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/marla-svenja-liebich-gefasst-fahndung-tschechien


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10.04.2026 um 04:25
Ich sehe ja den Punkt von Max Kolter (und Liebich ist vermutl. kein so großes Problem für den Strafvollzug), aber wie soll ein Standesbeamter im Alltagsgeschäft einen 'sich aufdrängenden Einzelfall' erkennen? Mir hätte der Name Liebich auch nichts gesagt.
Zwar sieht das SBGG eine behördliche Plausibilitätskontrolle des Antrags auf Änderung der Registereinträge nicht vor. Allerdings enthält das Gesetz genauso wenig ein Verbot einer solchen Kontrolle in sich aufdrängenden Einzelfällen.
Quelle:https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/liebich-selbstbestimmungsgesetz-sbgg-missbrauch-kontrolle


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10.04.2026 um 07:06
@Jan_
Danke für den Link, das interessiert mich sehr:
Liebichs Geschlechtseintrag auf dem Prüfstand

Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebich zum Haftantritt in die Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz geladen und dies mit dem weiblichen Geschlechtseintrag begründet. Der Fall entfachte deshalb die Debatte über das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) neu, welches das frühere Transsexuellengesetz ersetzt hat und Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen erleichtert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht im Fall Liebich einen Missbrauch der gesetzlichen Regelungen und fordert Nachbesserungen. Der Fall zeige, wie leicht sich das Gesetz ausnutzen lasse, erklärte der CSU-Politiker. Andere Stimmen widersprechen: LTO-Redakteur Max Kolter kommentierte, Liebichs Fall sei allein ein Problem des Strafvollzugsrechts, nicht des SBGG. Der Rechtsreferendar Salomon J. Gehring erklärt in einem LTO-Gastbeitrag, dass das SBGG bereits einen Missbrauchsschutz vorsehe, den das Standesamt im konkreten Fall lediglich versäumt habe, anzuwenden.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/marla-svenja-liebich-gefasst-fahndung-tschechien

Ich dachte das Gesetz liesse sich nicht mißbrauchen...


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