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Was denkt ihr über Transgender?

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 21:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wo schrieb ich das denn? Zitat bitte.
Mach dich doch nicht lächerlich. Du hast hier in diversen Beiträge argumentiert, dass es angeblich Kontrollen gibt, die bei falschen Selbstauskünften zu einer Ablehnung des Antrages führen sollen.

Wenn dir das schon entfallen ist, dann werde ich dir das gerne verlinken.

Du darfst die Masche aber auch gerne sein lassen, weil hier doch jeder versteht, dass es reine Vernebelung ist.

Also, darf jeder für sich selber entscheiden, und soll diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar sein? Ja oder nein?

Mal schauen wie die ausweichende Antwort nun aussieht ...


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Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 21:10
@Tussinelda
@paxito
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Manche nehmen sich hier scheinbar nicht einmal die Zeit, @paxito Verlinkung zu lesen, um zu verstehen, worauf er hinaus will. So viel zu Interesse.
Doch, doch, sicher.
Beitrag von Justsaying (Seite 206)

Ein Nachtrag - die Frage, wie eine missbraeuchliche Zuschreibung zum anderen Geschlechts erkannt und geahndet werden solle, unter der gesetzlichen Festlegung, dass Geschlechtsaenderung rein auf Selbstauskunft beruht, ist bereits 2018 an Berit V. gestellt worden - leider ist Prof. Dr. Berit V. nie darauf eingegangen.

Hier die Frage im Wortlaut - aktueller denn je:
Wie kann eine rechtlich zulässige Selbstzuschreibung missbräuchlich sein? Und wie sollte eine rechtlich zulässige Selbstzuschreibung negative rechtliche Konsequenzen rechtfertigen können? Und soziale Ächtung als notwendige Bedingung für das Funktionieren eines Teilsystems des Rechtsstaates?
Quelle:
https://verfassungsblog.de/postgender-fuer-ein-recht-ohne-geschlecht/


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Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 21:25
Zitat von AniaraAniara schrieb:Ne, sie ist genau so verschwunden wie alle Profisportler die keinen Geschlechtstest machen wollen. 🙃
was für ein ätzender Vergleich, die haben sich keiner Haftstrafe entzogen und sind nicht untergetaucht.....
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Tipp doch frei heraus, was Du moechtest.
@Atheos hat doch eine klare Frage gestellt.
äh, Lesekompetenz?
Das
Zitat von AtheosAtheos schrieb:Aber du möchtest doch, dass seine Entscheidung nicht anerkannt wird. Dann soll er also doch nicht selber entscheiden können.
ist keine Frage. Es ist eine Behauptung und daraus wird dann eine Frage, die aber eben nur auf einer Behauptung gründet
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Siehst Du im Sinne der Denke der Transgender-Community und des SBGGs, dass Liebichs Erklaerung zu seiner Geschlechtsidentitaet anzuerkennen ist - auch wenn es eine falsche Selbstauskunft sein koenne?
sieht das die "Transgender-Community" denn so?
Zitat von AtheosAtheos schrieb:Mach dich doch nicht lächerlich. Du hast hier in diversen Beiträge argumentiert, dass es angeblich Kontrollen gibt, die bei falschen Selbstauskünften zu einer Ablehnung des Antrages führen sollen.
ja, ich habe aufgezeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, gegen Missbrauch vorzugehen.
Zitat von AtheosAtheos schrieb:Also, darf jeder für sich selber entscheiden, und soll diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar sein? Ja oder nein?
ja, darf jeder. Ob das dann eine Änderung des Eintrages zur Folge hat- nicht zwangsläufig, denn
Es müssen objektive Anhaltspunkte zu Tage treten, dass es an der nach § 2 SBGG erforderlichen Abweichung von Geschlechtsidentität und -eintrag fehlt.
dann gibt es ggf. keine Änderung

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/liebich-selbstbestimmungsgesetz-sbgg-missbrauch-kontrolle
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ein Nachtrag - die Frage, wie eine missbraeuchliche Zuschreibung zum anderen Geschlechts erkannt und geahndet werden solle, unter der gesetzlichen Festlegung, dass Geschlechtsaenderung rein auf Selbstauskunft beruht, ist bereits 2018 an Berit V. gestellt worden - leider ist Prof. Dr. Berit V. nie darauf eingegangen.
toll. Das bringt uns jetzt wie genau weiter?


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gestern um 21:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, ich habe aufgezeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, gegen Missbrauch vorzugehen.
Wir drehen uns im Kreis. Ich hatte dir schon erklärt, dass diese Kontrolle nicht funktionieren kann, wenn die Erklärung der betroffenen Person objektiv widerlegt werden muss. Das geht schlicht nicht, aber du ruhst dich darauf aus, dass es diese Kontrolle gibt.

Mal schauen wer sich dann irgendwann darüber aufregen wird, dass die Kontrolle missbraucht wird, wenn die mal gegen die Erklärung einer Transperson entscheidet.


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Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 21:53
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:toll. Das bringt uns jetzt wie genau weiter?
Das ist die Falle, in die das SBGG das Justizsystem gebracht hat. Nicht ganz unerwartet - entsprechende Fragen wurden ja schon 2018 gestellt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es müssen objektive Anhaltspunkte zu Tage treten, dass es an der nach § 2 SBGG erforderlichen Abweichung von Geschlechtsidentität und -eintrag fehlt.
Was sind objektive Anhaltspunkte, die eine missbraeuchliche Zuschreibung zum anderen Geschlecht verhindern koennten, wenn die Zuschreibung durch eine Selbstauskunft erfolgt?
Auf was haette das Standesamt vermeintl. Kontrollinstanz zurueckgreifen koennen, was es ermoeglicht haette, eine Aenderung des Geschlechtseintrags entgegen den Antrag nicht durchzufuehren?

Selbst wenn Liebich sich mal kritisch zu Transpersonen geäussert haben mag - wer vermag zu sagen, zu welchem Geschlecht sich Liebich inzwischen zugehoerig fuehlt?
Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen im Personenstandsregister zu bewirken, müssen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten ist keine Voraussetzung mehr für eine Änderung. Ausreichend hierfür ist vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt. In der Erklärung hat die antragsstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
Quelle:
https://www.bmjv.de/DE/themen/gesellschaft_familie/selbstbestimmung/selbstbestimmung_node.html


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gestern um 22:04
Zitat von AtheosAtheos schrieb:Das geht schlicht nicht, aber du ruhst dich darauf aus, dass es diese Kontrolle gibt.
ich muss Dir ja auch nicht glauben, denn es wurde ja aufgezeigt, dass dies durchaus möglich ist, von daher prallen Deine Äußerungen einfach ab :)


Das wunderbare hier ist, dass eh alle Erklärungsversuche bezüglich des Umgangs mit Missbrauch des SGBB auf toten Boden fallen, egal wer hier was erklärt, egal, welche Artikel, Belege, Fachmeinungen man anführt und dann - weil immer wieder die gleiche Leier angefangen wird von denen, die eh nix akzeptieren - kommt dann noch "wir drehen uns im Kreis......köstlich.


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gestern um 22:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wurde ja aufgezeigt, dass dies durchaus möglich ist, von daher prallen Deine Äußerungen einfach ab :)
weil Du keine Antworten hast.
Ich ueberfliege Deine Beitraege eh nur noch, da ist nicht wirklich was gehaltvolles dabei.


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gestern um 22:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:denn es wurde ja aufgezeigt, dass dies durchaus möglich ist
Bitte wo wurde das gezeigt?


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Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 22:10
Zitat von AtheosAtheos schrieb:Bitte wo wurde das gezeigt?
Jetzt werd doch nicht immer so konkret in Deiner Fragestellung . ;-)

Wer kann das schon beantworten. Noch ist es Marla-Svenja Liebich, rechtlich gesehen.


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Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 23:00
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Deswegen können Transmenschen im Reisepass das angegebene Geschlecht frei wählen und das muss nicht jenes sein, welches sie gerade erst im Personenstandsregister angegeben haben.
Nein, das lese ich so nicht - hast Du dazu eine Quellenangabe?

Laut Bundesministerium muss das Geschlecht im Reisepass dem Eintrag im PSR entsprechen:
Nach Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sind der alte Personalausweis und der Reisepass der Person ungültig - sofern sich Angaben ändern. Es besteht im Rahmen der allgemeinen Pflicht zum Besitz eines gültigen Personalausweises die unverzügliche Verpflichtung, ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu beantragen. Außerdem kann die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen in anderen Dokumenten vorgenommen werden, etwa dem Führerschein. Ebenso kann die Abänderung vorheriger Zeugnisse verlangt werden.
Das im Reisepass ausgewiesene Geschlecht muss grundsätzlich dem Eintrag im Personenstandsregister entsprechen.
Bei einem Wechsel des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister verliert der aktuelle Pass seine Gültigkeit und ein neuer Pass muss ausgestellt werden.
Liegt im Personenstandsregister der Geschlechtseintrag "divers" oder kein Geschlechtseintrag vor, wird im Pass das Geschlecht mit "X" bezeichnet.
Quelle:
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Ich habe diesbezueglich auch keine Sonderreglung fuer die Ausstellung eines 2. Reisepasses gefunden - habe aber auch nicht so tiefgreifend geschaut.


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gestern um 23:03
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Noch ist es Marla-Svenja Liebich, rechtlich gesehen.
Ja, und wenn er nicht selber sagt, dass alles nur ein Witz war, dann wird seine Erklärung Bestand haben.

Mein Eindruck ist, dass diejenigen die das Gesetz verteidigen glauben, dass man einerseits die Betroffenen entscheiden lassen könnte, aber dennoch im Falle des Missbrauchs die Möglichkeit besteht, dass man dann davon abweicht und wieder mit gesundem Menschenverstand arbeitet. Aber so funktioniert das nicht.

Das Recht ist für alle da. Und nun merkt man halt, wie saudumm es ist relevante gesellschaftliche Eigenschaften von den Leuten im eigenen Ermessen entscheiden zu lassen. Wäre toll wenn diese vorher bekannte Tatsache, nun auch in der Politik ankommt.


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Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 23:06
Zitat von AtheosAtheos schrieb:Das Recht ist für alle da. Und nun merkt man halt, wie saudumm es ist relevante gesellschaftliche Eigenschaften von den Leuten im eigenen Ermessen entscheiden zu lassen. Wäre toll wenn diese vorher bekannte Tatsache, nun auch in der Politik ankommt.
Dagegen war es natürlich schon immer richtig den Bürokratenstaat entscheiden zu lassen wer Frau und Mann ist. *pfeif

Lass doch Liebich das ganze versuchen ad absurdum zu führen. Das macht das ganze ja jetzt nicht schlecht, denn für viele Menschen bringt es eine enorme Erleichterung. Selbst dann wenn Liebich nächstes Jahr vielleicht im Männerknast sitzt.


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Was denkt ihr über Transgender?

gestern um 23:14
Zitat von AtheosAtheos schrieb:Ja, und wenn er nicht selber sagt, dass alles nur ein Witz war, dann wird seine Erklärung Bestand haben.
Es gab in den letzten Monaten kein Anzeichen dafuer, dass die Justiz Liebich seine Geschlechtsidentiaet streitig machen wollte.
Im Gegenteil, es war ueberall zu lesen, dass er behandelt werden wird, wie jede andere Transperson auch - also Einzelfallentscheidung. So aufwendig diese auch ist.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:denn für viele Menschen bringt es eine enorme Erleichterung.
Ja, denen, die eine Transition rein auf dem Papier anstreben. Aber die haben wohl weniger mit ihrem Koerper ein Problem (da kein Aenderungsberarf, ausser evtl. ein paar kosmetische Aeusserlichkeiten), als mit ihrer Geschlechterrolle.

Die, unter ihrem Koerper leiden und etwas aendern wollen (Hormontherapie, GaOP), muessen - zurecht - ein Gutachten und eine entsprechende Indikationsstellung nachweisen.


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