Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.08.2016 um 20:37Anzeige
schtabea schrieb:Es ist erst dann falsche Verdächtigung, wenn die Anzeige mit BEWUSST FALSCHEN TATSACHENBEHAUPTUNGEN untermauert wird.Genau das was ich auch die ganze Zeit sage.
interpreter schrieb:Jetzt interessiert mich, wie das Gericht darauf kommt, das als erwiesen anzusehen und warum es sich in der Kurzbegründung hauptsächlich darauf bezieht, ob es die Aussagen als sachlich falsch ansieht.Zum ersten bezieht sich das "nein" wohl nicht auf den Sex und zum zweiten stand sie wohl offensichtlich nicht unter Einfluss irgendwelcher bewusstseinstrübender Substanzen so wie angegeben. So stand es heute in den Meldungen. Auch die Medizinerin zu der sie wohl gegangen ist konnte nichts belastendes erzählen.
TLohfink diskutiert kurz und heftig mit ihrem Anwalt. Auf dessen Einwand, dass die Videos nur einen Ausschnitt zeigen, sagt Binscheck-Domaß, dass in den anderen Stunden natürlich "alles passiert sein kann". Aber mit Blick aufs Gesamtbild gehe er nicht davon aus, dass K.o.-Tropfen zum Einsatz gekommen sind. Zudem habe Lohfink in der Nacht zuvor einvernehmlichen Sex mit einem der Männer gehabt. Der habe also davon ausgehen können, dass es wieder so sein würde.http://www.stern.de/panorama/gina-lisa-lohfink---so-war-es-im-gerichtssaal-7020980.html
‚Falsch‘ ist eine Verdächtigung, wenn sie objektiv nicht wahr ist.
Mech schrieb:Wäre dies Jursitische Gerechtigkeit für euch gewesen?auf jeden fall, weil nein heißt nein!