OmegaMinus schrieb:Nein, das ist einfach selektives Vergessen. Es bleibt hängen, dass in 99% der Fälle (die sind aber mit Beschilderung!) der Kreisel Vorfahrt hat. Und beim 1%-Fall sind sie dann überrascht.
Es ist aber auch ungeschickt - und inhaltlich doch eher unnötig - solche Regelungen zu treffen. Natürlich werden Menschen im Zweifel auf "Autopilot" schalten und so fahren, wie sie es gewöhnt sind. Und natürlich vergisst man Dinge, die man im Alltag nicht verwendet. Ausnahmen von typischen Umständen sind immer eine Gefahrenquelle.
So etwas weiß man aber und es ist dann vom Gesetzgeber eher schlecht, hier keine einheitliche Regelung zu treffen. Regelungen im Straßenverkehr sollten möglichst einheitlich und simpel sein.
Schon "rechts vor links" ist in manchen Ausprägungen ein Problem. Es gilt nicht, wenn eine Einmündung mit einem abgesenkten Bordstein abgegrenzt ist (was nicht mal immer eindeutig zu erkennen ist), es gilt nicht, wenn die Einmündung von einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) kommt. Und zwar nicht nur, wenn die Spielstraße exakt an der Kreuzung endet, sondern die kann auch, wenn das Ende der Spielstraße bis 30 Meter entfernt ist (was noch nicht mal so im Gesetz steht).
Im Straßenverkehr hat man kaum die Zeit, sich rational die Regeln in den Kopf zu rufen, das meiste erfolgt aus Gewohnheit.