Noumenon schrieb:...Die sogenannten "Genderverbote" sind in der Regel keine Sprachverbote im allgemeinen Sinn, sondern dienstliche Vorgaben für bestimmte formelle Kontexte. In Schulen, Behörden, Justiz und anderen Bereichen des amtlichen Schriftverkehrs gilt verbindlich die amtliche Rechtschreibung, so wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung und den Kultusministerien festgelegt ist. Genderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I haben da schlichtweg nix zu suchen - ebenso wenig wie bspw. Netzjargon, Slang oder kreative Orthografie.
Bone02943 schrieb:... Egal wie du es nennst, ein Genderverbot bleibt ein Genderverbot.
Aus ideologischen Gründen, nur um es zu erwähnen.
gilt das Gleiche - nur mit umgekehrtem Vorzeichen (also ein "Gender-Gebot") - auch für manche Unis oder andere Institutionen, die für bestimmte Vorgänge (z.B. Anträge) das Gendern einfordern?
Noumenon schrieb:Amtliche Rechtschreibung gilt in Schulen und Behörden schon ewig, und schon lange bevor es Gendersternchen gab. Da gehts nicht um AfD oder CDU, sondern darum, dass offizielle Texte einheitlich, verständlich und regelkonform sind
und selbst wenn es das nicht schon ewig gäbe, ist es auch in meinen Augen "das Gleiche in Grün", wie wenn jemand das Gendern einfordert aufgrund des Hausrechtes oder irgendwelcher Abstimmungen.
Aiolod schrieb:In einer freien Gesellschaft können die Leute reden, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Was zählt, ist der Inhalt, und damit basta
es sei denn, es gilt Hausrecht oder ähnliches, so wie z.B. in Unis oder Ämter
;)