@RomanTisch aus deinem Link:
Weil Saggerer und van der Werf mittlerweile aber nicht mehr Mitglieder des Stupas sind, ist die Klage unzulässig. ... Über die Frage, ob die Geschäftsordnung die Religions- und Meinungsfreiheit einschränkt, hat das Gericht nicht entschieden. Die Richter*innen deuten jedoch an, dass ein Eingriff in die Grundrechte der Kläger kaum ersichtlich ist.
Na wenn die Klage unzulässig war (weil kein Mitglied mehr), dann ist es doch auch kein Wunder, dass das Gericht keinen Eingriff in die Grundrechte sieht.
Wenn es kein Mitglied mehr ist, ist es ja logisch, dass dessen Grundrechte gar nicht eingeschränkt sein können - egal was die Uni beschließt - das kann ja ein Nicht-Mitglied gar nicht tangieren.
Und es wurde ja auch gar nicht darüber entschieden, ob es einen Eingriff in die Religions- und Meinungsfreiheit gibt.
Da hätten nun wohl schon Mitglieder klagen müssen - das wäre ja mal interessant, wie dann das Gericht entschieden hätte.
Allerdings würde ich mich als Mitglied gar nicht trauen zu klagen, aus Sorge vor irgendwelchen Repressalien. Könnte also verstehen, wenn das Anderen auch so ginge und wundere mich somit nicht, dass offensichtlich kein Mitglied geklagt hatte.
Falls ich dein Zitat aber falsch interpretiere und doch auch Mitglieder geklagt hatten, dann korrigiere mich bitte.
:)