Bone02943 schrieb:Das sieht die Union und AfD gänzlich anders, weshalb an vielen Orten Verbote durchgesetzt werden.
Das hatten wir doch nun schon zur Genüge. Die sogenannten "Genderverbote" sind in der Regel keine Sprachverbote im allgemeinen Sinn, sondern dienstliche Vorgaben für bestimmte formelle Kontexte. In Schulen, Behörden, Justiz und anderen Bereichen des amtlichen Schriftverkehrs gilt verbindlich die amtliche Rechtschreibung, so wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung und den Kultusministerien festgelegt ist. Genderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I haben da schlichtweg nix zu suchen - ebenso wenig wie bspw.
Netzjargon, Slang oder kreative Orthografie. Im privaten Gebrauch, in Literatur, Kunst, Werbung oder journalistischen Texten ist gendernde Schreibweise selbstverständlich weiterhin erlaubt. Die Regelungen bedeuten also keine Einschränkung der allgemeinen Sprachfreiheit, sondern sichern die Einheitlichkeit und Verständlichkeit der Amtssprache. Dass das in politischen Debatten und vor allem von den Genderbefürwortern natürlich immer wieder gerne und lautstark als
"Genderverbot! Genderverbot!" verkauft wird, liegt weniger an der Sache selbst als an der zugespitzten Wortwahl.
Oder anders ausgedrückt: Von "Genderverboten" zu sprechen, ist ungefähr so hanebüchen und abstrus, als würde man behaupten, Behörden und Ministerien hätten ein "Slangverbot" oder "Emoji-Verbot". Dabei geht es lediglich darum, dass im amtlichen Schriftverkehr die amtliche Rechtschreibung einzuhalten ist. Und die kennt nun einmal keine Gendersternchen, Doppelpunkte oder Unterstriche. Wer unbedingt in Sternchen und Doppelpunkten sprechen oder schreiben will, darf das privat jederzeit tun. Nur im Amtsdeutsch gilt eben das, was schon immer galt: klare, einheitliche und regelkonforme Sprache.