gagitsch schrieb:Ich denke grundsätzlich sind wir uns einig und der selben Meinung, und über Nuancen werde ich nicht streiten :)
Sorry, aber das ist keine Nuance:
gagitsch schrieb:on daher...ist der Art. 3 nur eine zusätzliche Aufforderung der Durchsetzung ohne praktischen, wohl mehr moralischem Wert.
Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ist eine Staatszielbestimmung. Sie erlaubt es, vom Gebot der Gleichberechtigung abzuweichen. Zum Beispiel bei der Frauenförderung oder bei der Gleichstellung im Öffentlichen Dienst.
Werden Frauen bevorzugt oder besonders gefördert und Männer nicht, liegt eine von der Verfassung erlaubte Ungleichbehandlung vor. Auch was den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern betrifft. Das ist mehr als Moral und hat sehr wohl praktischen Wert, wenn man sich ansieht, wie sich in bestimmten Berufssparten der Anteil der Frauen erheblich erhöht hat.
Ansonsten ist das Patriarchat kein Rechtsbegriff, sondern alles mögliche zwischen Kampfbegriff und historischer Kategorisierung. Dabei können bestimmte Kontinuitäten vom Römischen Reich über die Katholische Kirche bis in die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik beobachtet werden.
Heute ist der Begriff von geringem Erkenntniswert, weil die Diversifizierung und die Erosion überkommener Rollenmuster stark vorangeschritten ist. Es gibt aber auch Gegenbewegungen, die misogyn sind oder die "freie Entscheidung" für Heim und Herd propagieren. Sie werden das Rad nicht zurückdrehen, aber können Verteilungskämpfe zwischen den Geschlechtern und Ethnien anfeuern. Ich weiß nicht, was der Kulturkampf von Rechts in den nächsten Jahren bringen wird. Das, was in den USA passiert, ist gruselig genug.