Gendern zur Pflicht machen?
um 22:23Ein paar einfache Fragen an dich:
- Sind Gleichberechtigung und Gleichstellung dasselbe und wenn nicht, können beide Ziele gleichermaßen erreicht werden oder stehen sie in einem Widerspruch zueinander?
- Was fordert das GG? Gleichberechtigung oder Gleichstellung oder beides?
- Gibt es "geneigte Kreise", die behaupten, dass das GG Gleichstellung fordere oder gibt es die tatsächlich gar nicht?
Und um mal das von dir zitierte Urteil zu benennen: "
Das GG mit Artikel 3 Abs. 2 setzt am Ursprung der Benachteiligung und nicht am (behaupteten) Ergebnis an.
Und dass es "geneigte Kreise" gibt, ist wohl unbestreitbar. Wir haben es bei den Paritätsgesetzen gesehen, bei denen diese Kreise behauptet haben, das GG und die Landesverfassungen ließen etwas anderes gar nicht zu. Man hat damit krachend Schiffbruch erlitten. Diese Uminterpretation der Verfassungstexte haben die Gerichte nicht mitgemacht. Das sind übrigens dieselben "geneigten Kreise", die derzeit und immer noch postulieren, dass nicht gegenderte GG würde Gendern obligatorisch machen.
- Sind Gleichberechtigung und Gleichstellung dasselbe und wenn nicht, können beide Ziele gleichermaßen erreicht werden oder stehen sie in einem Widerspruch zueinander?
- Was fordert das GG? Gleichberechtigung oder Gleichstellung oder beides?
- Gibt es "geneigte Kreise", die behaupten, dass das GG Gleichstellung fordere oder gibt es die tatsächlich gar nicht?
Und um mal das von dir zitierte Urteil zu benennen: "
Faktisch bedeutet, dass sie benannt und belegt, ggf. quantifiziert werden können. Eine reine Deduktion auf Basis einer Ungleichheit im Ergebnis und das Geschwurbel vom "Patriarchat" zählt hier nicht dazu. Das ist nämlich Geschwurbel. Fakt ist, dass es keinerlei faktischen Benachteiligungen von Frauen mehr gibt. Das Wort "faktisch" kannst du da nicht einfach wegdefinieren. Der 2. Teil meines Zitates ist eindeutig: "Mit dem Auftrag zur Nachteilsbeseitigung wird der Auftrag zur Durchsetzung der Gleichberechtigung weiter verstärkt". Die Formulierung im GG wurde so gewählt, damit Quoten damit nicht gerechtfertigt werden und damit die Maßnahmen, die Frauen bevorzugen einen konkreten faktischen Nachteil voraussetzen müssen und die Maßnahmen auch einen unmittelbaren Bezug zu diesen haben. Ein reduzierter Steuersatz für Frauen, weil die weniger in den Parlamenten sitzen, wäre z. B. unzulässig.Origines schrieb:"Faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots in Artikel 3 Absatz 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden."
Das GG mit Artikel 3 Abs. 2 setzt am Ursprung der Benachteiligung und nicht am (behaupteten) Ergebnis an.
Und dass es "geneigte Kreise" gibt, ist wohl unbestreitbar. Wir haben es bei den Paritätsgesetzen gesehen, bei denen diese Kreise behauptet haben, das GG und die Landesverfassungen ließen etwas anderes gar nicht zu. Man hat damit krachend Schiffbruch erlitten. Diese Uminterpretation der Verfassungstexte haben die Gerichte nicht mitgemacht. Das sind übrigens dieselben "geneigten Kreise", die derzeit und immer noch postulieren, dass nicht gegenderte GG würde Gendern obligatorisch machen.
