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Gendern zur Pflicht machen?

14.761 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Weiblich, Transgender ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gendern zur Pflicht machen?

um 08:05
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Für mich ist der ganze Beitrag kompletter Quatsch, er gleicht einer bewussten Eskalation und Inszenierung.
Warum sollte es dies , wenn der Email Verkehr und die Schriftstücke ( Arbeitsvertrag) darüber dokumentiert vorliegen ?
a) in dem Bewerbungsgespräch ( dies gab es ja wohl ) hätte der AG ( die soziale Einrichtung) Bernadette B. darüber informieren müssen , das der Arbeitsvertrag in einer Genderform verfasst wird.
Stellt sich die Frage : wurde Bernadette B. darüber informiert?
b) weiterhin würde es ein Armutszeugnis einer sozialen Einrichtung ( Lebenshilfe) darstellen , wenn man im RL seine Mitmenschen nicht gleich behandeln würde und man in einer Schriftform dazu erst noch aufgefordert wird , die Genderzeichen zu setzen , obwohl es gesetzlich nicht verpflichtend ist.

Unterm Strich haben beide Seiten , Fehler gemacht , nach meinem Empfinden.
Dabei spielt es keine Rolle , wer diesen Fall aufgedeckt und publik gemacht hat , mMn.


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Gendern zur Pflicht machen?

um 08:10
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:in dem Bewerbungsgespräch ( dies gab es ja wohl ) hätte der AG ( die soziale Einrichtung) Bernadette B. darüber informieren müssen , das der Arbeitsvertrag in einer Genderform verfasst wird.
worauf basiert diese Behauptung?


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Gendern zur Pflicht machen?

um 08:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:worauf basiert diese Behauptung?
Im Rahmen von standardisierten Verträgen, wie dem Arbeitsvertrag, besteht derzeit (noch) keine Pflicht zur geschlechtergerechten Bezeichnung. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass grammatisch männliche Personenbezeichnungen (generisches Maskulinum) nicht männlich sind.
Quelle: https://kliemt.blog/2022/02/22/m-w-d-wie-arbeitgeberinnen-sicher-durch-die-geschlechtervielfalt-navigieren.

Da der Arbeitsvertrag von Bernadette B. davon abweicht und man dazu aufgefordert zu gendern , weicht dies von der Norm ab.
Von daher wäre es ratsam gewesen , Bernadette B seitens der Lebenshilfe zumindest darüber zu informieren.----> Informationspflicht , mMn.
So hätte man sich den ganzen Ärger ersparen können.


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Gendern zur Pflicht machen?

um 08:28
@RomanTisch
also kein Beleg, dass der AG hätte darüber informieren müssen? Muss er nämlich nicht.


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Gendern zur Pflicht machen?

um 08:37
Ich verstehe auch gar nicht: Die Firma weiß, dass sie eine "Bernadette" einstellen möchte, gendert den Arbeitsvertrag aber mit Sternchen durch?


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Gendern zur Pflicht machen?

um 08:46
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Von daher wäre es ratsam gewesen , Bernadette B seitens der Lebenshilfe zumindest darüber zu informieren.----> Informationspflicht , mMn.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also kein Beleg, dass der AG hätte darüber informieren müssen? Muss er nämlich nicht.
Dies entscheidest nicht du oder ich , sondern darüber sollten RA oder Gerichte urteilen , so denn es soweit kommen sollte.
Deshalb schrieb ich : es wäre ratsam gewesen , zumindest mal zu informieren.


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um 09:02
Zitat von soomasooma schrieb:Ich verstehe auch gar nicht: Die Firma weiß, dass sie eine "Bernadette" einstellen möchte, gendert den Arbeitsvertrag aber mit Sternchen durch?
Ganz ehrlich: wenn ich in diesem Fall der AG gewesen wäre und man hätte mir den Arbeitsvertrag zurückgeschickt , indem eigenhändig Wörter bzw. ganze Passagen durchgestrichen worden wären , ich hätte Bernadette B. erst gar nicht eingestellt, unabhängig der Genderthematik.

Gründe , warum sie doch eingestellt wurde:
a) Fachkräftemangel ?
b) man wollte an Bernadette B. ein Exempel statuieren ?


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um 09:15
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Dies entscheidest nicht du oder ich , sondern darüber sollten RA oder Gerichte urteilen , so denn es soweit kommen sollte.
Das es dazu nicht kommen wird , dürfte ja offensichtlich sein , da Bernadette B. noch in der Probezeit war und es bei einer Kündigung keinerlei Gründe bedarf , wie @Bone02943 schon mal anmerkte.


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um 10:00
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Andere ist halt ein Lügnen der sozialen Einrichtung , indem behauptet wurde , das Bernadette B. keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen würden, obwohl sie sich vorher noch schriftlich erkundigt hatte.
Vielleicht hat sie auch einfach schlecht gearbeitet?
Vielleicht hat sie es auch durch ihr Verhalten darauf angelegt rauszufliegen, damit sie die Gendernummer zünden kann?
Woher nimmst du die Dreistigkeit zu behaupten, die Einrichtung habe gelogen.
Du weisst nicht warum man sich entschieden hat, sie nicht weiter zu beschäftigen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Auch die vorgeschobene Opferrolle:
Genau
Auch möglich, dass sie einfach eine totale Nervensäge war und andere Kolleg:innen sie im Team als schwierig wahrgenommen haben und das der Leitung mitgeteilt haben.
Selbst bei Fachkräftemangeln muss man nicht jede Krawallbürste behalten.
Zitat von soomasooma schrieb:Ich verstehe auch gar nicht: Die Firma weiß, dass sie eine "Bernadette" einstellen möchte, gendert den Arbeitsvertrag aber mit Sternchen durch?
Das wird ein Standardvordruck sein, bei dem nur Name und Gehaltsklasse eingefügt werden.


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Gendern zur Pflicht machen?

um 10:10
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Vielleicht hat sie auch einfach schlecht gearbeitet?
Vielleicht hat sie es auch durch ihr Verhalten darauf angelegt rauszufliegen, damit sie die Gendernummer zünden kann?
Woher nimmst du die Dreistigkeit zu behaupten, die Einrichtung habe gelogen.
Dann machst du aber einen gravierenden Denkfehler in der Chronologie.
Denn , es wurde ihr mitgeteilt , das sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat , hinsichtlich des Genders.. Diese Schreiben erhielt sie wohl , bevor sie noch anfing zu arbeiten. Von daher stellt dieses Statement der Lebenshilfe eine falsche Aussage dar = Lüge = nicht der Wahrheit entsprechend.
Woher nimmst du also die Dreistigkeit her , mir dies als solches zu unterstellen?


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Gendern zur Pflicht machen?

um 10:23
Das Bernadette B. ganz offensichtlich wegen des Nichtgenders gekündigt wurde , liegt doch hier wohl eindeutig auf der Hand und nicht wegen fadenscheiniger anderer Gründe , die hier beschreiben wurden , die nicht mal belegt sind.


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um 10:39
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Dann machst du aber einen gravierenden Denkfehler in der Chronologie.
Denk ich nicht
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Diese Schreiben erhielt sie wohl , bevor sie noch anfing zu arbeiten.
Ich hab es nochmal nachgelesen. Gearbeitet hat sie wohl nicht.
Die Kündigung erhielt sie aber später, so dass nach der Zusage, es werde wegen des Genderns keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen, noch Kontakt gegeben haben wird
Es ist also nicht auszuschließen, dass es noch Kommunikationen gab, die so unerfreulich waren, dass man sie nicht weiter beschäftigen wollte.
Die Gründe für die Kündigung, das habe ich oben bereits geschrieben, sind reine Mutmaßungen.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:liegt doch hier wohl eindeutig auf der Hand
Nein, das liegt nicht auf der Hand
Das einzige, was auf der Hand liegt, ist, dass hier der Eindruck erweckt werden soll, dass die Kündigung aufgrund des Genderthemas erfolgt ist.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:die nicht mal belegt sind.
Vor allem ist deine Behauptung, sie wäre auf Grund der Ablehnung des Genderns gekündigt worden nicht belegt.
Das ist nichts als eine reine Mutmaßung.

Die Lage ist vage und gibt viel Raum für Spekulationen und Mutmaßungen.


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Gendern zur Pflicht machen?

um 11:05
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Dies entscheidest nicht du oder ich , sondern darüber sollten RA oder Gerichte urteilen , so denn es soweit kommen sollte.
Deshalb schrieb ich : es wäre ratsam gewesen , zumindest mal zu informieren.
ich weiß es aber, da ich mich da auskenne :) auch Dein link gibt das nicht her.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Denn , es wurde ihr mitgeteilt , das sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat , hinsichtlich des Genders..
eine reine Behauptung, da es dazu keinen Beleg gibt, auch die Ausrisse, die wir gesehen haben geben das nicht her.


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Gendern zur Pflicht machen?

um 11:33
Hier mal die wesentlichen Auszüge zu dem Fall . Wer entscheidet denn über eine moralische Verpflichtung? Das dies in Anführungszeichen gesetzt wurde , sollte zum Nachdenken anregen , mMn.
Wichtige Passagen fett hervorgehoben.
Gekündigt wegen gestrichener Genderformen: Der Fall Bernadette B.
Bernadette B. erhält den Arbeitsvertrag einer Einrichtung der Lebenshilfe Mitte Mai und streicht alle gegenderten Formulierungen, bevor sie ihn unterschreibt, zurückschickt und am 1. Juni ihre Tätigkeit antritt. Vier Tage später meldet sich die Personalabteilung telefonisch bei ihr: Die Kollegin äußert Unverständnis über die Korrekturen und sagt, beim Gendern handele es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe, sondern um eine „moralische Verpflichtung“.

Auf die schriftliche Nachfrage der 30-Jährigen, ob ihr arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen könnten, wird dies verneint. Dann herrscht Funkstille – bis zur plötzlichen Kündigung am 20. Juni. Der E-Mail-Verlauf sowie der Arbeitsvertrag liegen Corrigenda vor. Die junge Frau strich die Gender-Anhängsel „/-in“ konsequent durch, sodass nur noch das generische Maskulinum lesbar war.

Das passte der Lebenshilfe-Einrichtung offensichtlich nicht. In einer E-Mail an die neue Mitarbeiterin hieß es: „Als Unternehmen setzen wir uns aktiv für Gleichberechtigung und Vielfalt ein. Die Verwendung der gendergerechten Sprache ist für uns Ausdruck von Respekt gegenüber allen Mitarbeitenden – unabhängig von Geschlecht oder Identität“. Und weiter: „Wir hoffen sehr, dass wir Sie von unseren Beweggründen überzeugen können, und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wenn Sie daran ebenfalls interessiert sind, bitten wir Sie, den Ihnen neu zugeschickten Vertrag mit Ihrer Unterschrift und ohne Anmerkungen zurückzuschicken.“ Doch dazu kam es nicht.
Zwar schrieb die Personalabteilung auch, es drohten Bernadette keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, doch der letzte Satz kann durchaus als Drohung aufgefasst werden.


Bernadette reagiert kämpferisch
Statt die Forderung zu akzeptieren, reagierte B. jedoch moderat kämpferisch:

„Wenn Sie der Überzeugung sind, dass Gleichberechtigung durch Sonderzeichen und durch ein Sichtbarmachen der Unterschiede ausgedrückt wird, dürfen Sie das selbstverständlich so weiterführen. … Ich bitte lediglich um einen Vertrag, in dem ich respektvoll angesprochen werde – schließlich möchten Sie, dass sich alle Mitarbeiter in Ihrer ‘Sprache wiederfinden’. Ich bin kein Anhängsel und es ist traurig, dass ich mich in einem Unternehmen, das für ‘Gleichberechtigung stehen’ sollte, derart rechtfertigen muss.“

Bernadette B. bot dem Arbeitgeber an, einen Vertrag zu unterschreiben, der durchgehend die feminine Form ohne Sonderzeichen verwendet. Eine Antwort bekam sie nicht mehr. Stattdessen folgte rund zwei Wochen später die Kündigung – einen Tag vorher war sie noch zum Mitarbeiterfest eingeladen worden. Der Lebenshilfe war das Gendern offenbar wichtiger als die Verstärkung durch eine junge Mitarbeiterin.
Ganz eindeutig wegen Nichtgendern .

Wer jetzt noch behauptet , das es wegen des Nichtgenders , zu keiner Kündigung kam , ist einfach voreingenommen und verkennt die eindeutige Sachlage.
„Das darf es in einer Demokratie nicht geben“

Bernadette meldete den Vorfall auch bei der Whistleblowing-Plattform „Stoppt Gendern“. Sabine Mertens, Gründerin der Plattform, sieht in dem Vorgehen einen eklatanten Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): „Dass man seine Arbeitsstelle verliert, weil man das Gendern ablehnt, darf es in einer Demokratie nicht geben. Sowas ist nur in totalitären Systemen üblich.“ Für Mertens ist der Fall exemplarisch für eine Entwicklung, die sie als „Sprachzwang“ und „Kulturkampf“ bezeichnet. Seit Dezember 2024 sammelt ihre Plattform Hinweise auf Fälle wie diesen im gesamten deutschen Sprachraum.


Die Plattform stoppt-gendern.de entstand aus der letztlich gescheiterten Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“, die im Februar 2023 als erste ihrer Art in Deutschland an den Start ging. Aus dieser Initiative heraus wurde eine bundesweite Vernetzungs- und Informationsplattform entwickelt, die sämtliche Volksinitiativen gegen Gendersprache im deutschsprachigen Raum koordiniert.

Die Initiatorin wollte auf diese Weise einen demokratischen Hebel nutzen, um der Entwicklung entgegenzuwirken, dass der politische Wille der Mehrheit in dieser Frage ignoriert wird. Frühere Petitionen mit Zehntausenden Unterschriften seien laut Mertens politisch folgenlos geblieben.
Rechtlich kann Bernadette B. gegen die Kündigung nichts unternehmen. Sie erfolgte innerhalb der Probezeit, eine Begründung ist daher nicht erforderlich. Dennoch könnte das Ereignis über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Immerhin wirft er grundlegende Fragen auf: Ist es rechtens, Menschen wegen sprachlicher Korrekturen zu kündigen? Wo endet die Freiheit der Meinungsäußerung – und wo beginnt der Anpassungsdruck? Die betreffende Lebenshilfe-Einrichtung antwortete nicht auf eine Corrigenda-Anfrage.
Quelle: https://www.corrigenda.online/trend/gekuendigt-wegen-gestrichener-genderformen-der-fall-bernadette-b


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Gendern zur Pflicht machen?

um 11:53
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Ganz eindeutig wegen Nichtgendern .
das kannst Du nicht behaupten. Ganz einfach.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Wer jetzt noch behauptet , das es wegen des Nichtgenders , zu keiner Kündigung kam , ist einfach voreingenommen und verkennt die eindeutige Sachlage.
nein, wer einfach behauptet, es sei wegen des Genderns, der hängt sich zu weit aus dem Fenster.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Wer entscheidet denn über eine moralische Verpflichtung?
erstens ist das die angebliche Aussage einer Person am Telefon, also eh nicht zu belegen, zweitens ist es genau deshalb schon schwierig, wie Du die Frage stellst.
Und drittens kann diese Lebenshilfe-Einrichtung dies sehr wohl als ihre moralische Verpflichtung ansehen. Ich kann nirgends erkennen, dass Bernadette zum Gendern gezwungen wurde, oder? Wenn sich also ein AG entscheidet zu Gendern und Arbeitsverträge entsprechend verfasst, dann darf der das, aus welchen Gründen auch immer er sich dazu entscheidet.


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um 12:10
Uuuppsss
Das hatte ich doch überlesen
Danke für diesen wichtigen Hinweis
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:erhält den Arbeitsvertrag einer Einrichtung der Lebenshilfe Mitte Mai und streicht alle gegenderten Formulierungen, bevor sie ihn unterschreibt, zurückschickt und am 1. Juni ihre Tätigkeit antritt.
Sie hat also doch angefangen zu arbeiten.
Das legt nahe, dass ihre Arbeitsleistung ungenügend war und Anlass zur Kündigung bot.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:bis zur plötzlichen Kündigung am 20. Juni.
In der Probezeit ohne Begründung zulässig, weshalb alle Vermutungen zum Kündigungsgrund letztlich genau das bleiben, Vermutungen.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Ganz eindeutig wegen Nichtgendern .
Nope
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Wer jetzt noch behauptet , das es wegen des Nichtgenders , zu keiner Kündigung kam , ist einfach voreingenommen und verkennt die eindeutige Sachlage.
Das was du präsentiert hast, ist keine Sachlage, sondern sind Behauptungen für die ist keine Belege gibt.
Kommt noch was valides oder können wir das abhaken?


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um 18:40
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das was du präsentiert hast, ist keine Sachlage, sondern sind Behauptungen für die ist keine Belege gibt.
Kommt noch was valides oder können wir das abhaken?
Du solltest mal über deine Worte nachdenken , bevor du solch einen Unsinn verfasst , denn darin finde ich überwiegend nur subtanzloses und hilfloses Gestrampel .
Hast du iwelche Belege , das Bernadette wegen ihrer Arbeitsweise vorzeitig gekündigt wurde ?
Nein hast du nicht , da es keine gibt. Sondern du wirfst wilde Spekulationen in den Raum, im Gegensatz zu mir bzw. Frau Mertens. Denn dieses sind allesamt Aussagen , die wohl eher der Wahrheit entsprechen , das sie wegen des Nichtgenderns gekündigt wurde. Auch , das es seitens der sozialen Einrichtung keinerlei Stellungnahme zu diesem Fall gibt , wirft kein gutes Bild auf die soziale Einrichtung und zeugt eher von einem Art " Schuldgefühl , mMn.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich weiß es aber, da ich mich da auskenn
Belege
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Vielleicht hat sie auch einfach schlecht gearbeitet?
wilde Spekulation
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Vielleicht hat sie es auch durch ihr Verhalten darauf angelegt rauszufliegen, damit sie die Gendernummer zünden kann?
Wilde Spekulation
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Auch möglich, dass sie einfach eine totale Nervensäge war und andere Kolleg:innen sie im Team als schwierig wahrgenommen haben und das der Leitung mitgeteilt haben.
Selbst bei Fachkräftemangeln muss man nicht jede Krawallbürste behalten.
Allerwildeste Spekulation
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es ist also nicht auszuschließen, dass es noch Kommunikationen gab, die so unerfreulich waren, dass man sie nicht weiter beschäftigen wollte.
Kann man mal stehen lassen.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Die Gründe für die Kündigung, das habe ich oben bereits geschrieben, sind reine Mutmaßungen.
Nein , die Aussagen sagen was anderes
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das einzige, was auf der Hand liegt, ist, dass hier der Eindruck erweckt werden soll, dass die Kündigung aufgrund des Genderthemas erfolgt ist.
War aber so . Wende dich an Frau Mertens , wenn du weiter nur streiten willst.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Vor allem ist deine Behauptung, sie wäre auf Grund der Ablehnung des Genderns gekündigt worden nicht belegt.
Das ist nichts als eine reine Mutmaßung.
S.o.


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Gendern zur Pflicht machen?

um 19:01
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Hast du iwelche Belege , das Bernadette wegen ihrer Arbeitsweise vorzeitig gekündigt wurde ?
Vielleicht arbeitest du mal ein bisschen an deiner Lesekompetenz.
Meinen Beiträgen ist ganz klar zu entnehmen, dass niemand irgendwelche Belege hat hinsichtlich der Gründe aus denen diese Bernadette gekündigt wurde.
Die Kündigung wurde ohne Angabe von Gründen ausgesprochen.
Mithin gibt es ausschließlich Mutmaßungen.
Das stand bereits in meinen vorherigen Beträgen. Bitte nimm das zur Kenntnis, noch mal erkläre ich es nicht.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Allerwildeste Spekulation
Wie deine Behauptung, sie wäre wegen ihrer Ablehnung des Genderns gekündigt worden.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Nein , die Aussagen sagen was anderes
Aussagen von "Bernadette"?
Die sind doch völlig irrelevant.
Relevant wären Aussagen der Arbeitgeberin. Die liegen aber nicht vor.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Wende dich an Frau Mertens , wenn du weiter nur streiten willst.
Jetzt geht die Fantasie mit dir ein bisschen durch, glaube ich. Ich habe keinerlei Interesse an Kontakt mit "Frau Mertens".


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Gendern zur Pflicht machen?

um 19:11
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Arbeitgeberin
Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist keine natürliche Person, hat daher kein Geschlecht und ist somit auch nicht weiblichen Geschlechts, wie es die weiblicher Movierung anzeigt.


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um 19:32
Zitat von RerunRerun schrieb:Arbeitgeber
Arbeitgeberin, Schlaumeierchen
Die Lebenshilfe ist die Arbeitgeberin


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