Werden die Jugendlichen immer blöder?
03.09.2010 um 21:01Anzeige
andreasko schrieb:Landgerichtrechtskräftig glaube ich ist es noch nicht...als nächste instanz wäre das OLG falls einspruch eingelegt wird,was ich vermute
Kc schrieb:Nun ja, meine Meinung: Selbst wenn der Mann zuerst angegriffen hätte, war die Reaktion der Täter extrem brutal und überzogen, die Strafe sicherlich nicht ungerechtfertigt.Ob Brunner nicht anders beurteilt würde, wenn er nicht (voreilig) das Bundesverdienstkreuz bekommen hätte?
Kc schrieb:sondern ihn regelrecht tot geprügelt.Soweit ich weiss, ist er an den Folgen der Prügel gestorben - er wurde nicht totgeprügelt.
Kc schrieb:Ich mag diese juristische Haarspalterei nicht ^^Im Forum nichts Neues - Haarspalterei nicht mögen, doch beim Urteilen laut "Hier, ich will!" schreien. Was Du Haarspalterei nennst, entscheidet beim Urteil darüber, für wie lange die Angeklagten hinter schwedische Gardinen wandern.
Ob jemand sofort stirbt, wenn ich ihm eine Eisenstange über den Kopf ziehe oder erst 2 Tage später weil ich ihm eine Eisenstange über den Kopf gezogen habe, kommt doch auf`s Gleiche raus.Mag im Resultat das Gleiche sein, nicht aber in der Absicht.
Kc schrieb:und bis auf die Tatsache, dass er scheinbar zuerst körperlich losgelegt hatAber leider, Kc, ist das wohl eine der aussagekräftigsten Tatsachen in diesem Fall.
Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man „nicht einverstanden“im namen des volkes...ich bin damit einverstanden
lambretta schrieb:Mag im Resultat das Gleiche sein, nicht aber in der Absicht.Man muss kein Genie sein, um zu WISSEN, dass es tödlich sein kann, jemandem eine Eisenstange über zu braten. Man nimmt damit den Tod des anderen billigend in Kauf.
Wenn zum Beispiel mein Gegner nach einer Schlägerei aufgrund seiner Krankengeschichte stirbt, kannst Du mir nicht unterstellen, ich habe dessen Tod gewollt.
Der Mann ist tot, weil er von den bekannten Tätern zusammengeschlagen wurde.Wenn mich nicht alles täuscht, entscheidet beim Urteil in erster Linie die den Angeklagten untersellte Absicht. Also muss hier nachgewiesen werden, dass sie Brunner töten wollten, um von Mord zu sprechen.
Kc schrieb:Aufgrund der Prügel starb der Mann -> also wurde er tot geprügelt.Wurde er bis zum Herzstillstand geprügelt?
Kc schrieb:Man muss kein Genie sein, um zu WISSEN, dass es tödlich sein kann, jemandem eine Eisenstange über zu braten. Man nimmt damit den Tod des anderen billigend in Kauf.Wolltest Du nicht von Tatsachen sprechen (Das sind einfache Tatsachen.)?
lambretta schrieb:Wenn ich schlage, das Opfer dabei stolpert und hinfällt, sich den Kopf aufschlägt und an den Folgen des Sturzes (!) stirbt, kann mir kein Urteil dieser Welt unterstellen, ich wollte meinen Gegner ermorden.Das Opfer wäre aber nicht gestolpert und hingefallen, wenn du nicht geschlagen hättest.
lambretta schrieb:Wurde er bis zum Herzstillstand geprügelt?Vermutlich hätte er keinen Herzstillstand gehabt, wenn er gar nichts abbekommen oder einfach nur einen Schlag auf die Zwölf bekommen hätte.
Beantworte Dir die Frage, ob er tatsächlich totgeprügelt wurde, lieber selbst.
lambretta schrieb:Wenn mich nicht alles täuscht, entscheidet beim Urteil in erster Linie die den Angeklagten untersellte Absicht. Also muss hier nachgewiesen werden, dass sie Brunner töten wollten, um von Mord zu sprechen.Zumindest bestünde eine temporäre Mordabsicht, meiner Meinung nach.
Kc schrieb:Das Opfer wäre aber nicht gestolpert und hingefallen, wenn du nicht geschlagen hättest.Und Brunners Mutter hätte ihn nicht zur Welt bringen dürfen. Schon klar.
Kc schrieb:Deshalb bleibe ich bis auf weiteres dabei: Es ist für mich eine Tatsache, dass D. Brunner tot geprügelt wurde.Und Du bleibst auch dabei, dass sie es mit Mord-Absicht taten?