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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

1.116 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschenrechte, Todesstrafe, Kindermord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:32
insgesamt : reformbedürftig....


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:54
Zitat von KlartexterKlartexter schrieb:Schon das Freiheitsrecht darf bei Straffälligkeit eingeschränkt werden
Freiheit heißt frei handeln solange man die Freiheit anderer nicht gefährdet. Eine Freiheitsstrafe wird angewendet um die Freiheit andere nicht zu gefährden, gibt aber auch Freiheitsstrafen wegen Zahlungsunfähigkeit.
Zitat von KlartexterKlartexter schrieb:In Deutschland ist "Scheiß Türke" eine Diskriminierung aber "Scheiß Deutscher" keine. Auch hier ist scheinbar eine Einschränkung legitim
Scheiß Deutscher ist ebenfalls eine Beleidigung und man kann dadurch eine Geldstrafe einfordern. Es ist deswegen keine Diskriminierung weil eine Mehrheit nicht eine Minderheit beleidigt. Das hier einige Deutsche unbedingt Minderheitenschutz einforden ist totaler Blödsinn das können sie außerhalb machen in der USA oder in Brasilen.
Zitat von KlartexterKlartexter schrieb:Das erzähle mal den Brüllaffen die z.B. Sarrazin mit seiner umstrittenen Meinungsäußerung an Veranstaltungen hindern
Sarrazin pervertiert den Begriff Meinungsfreiheit für seine gunsten. Er diskriminiert Volksgruppen und verletzt dadurch die Menschenwürde wie es im Grundgesetz steht. Meinungsfreiheit heißt seine Meinung zu äußern ohne die Meinung anderer zu verletzten. Was er macht ist einfach eine Hemmschwelle zu verletzten. Du sagst ja auch nicht eh Mama du siehst aber scheiße aus und weißt auf freie Meinungsfreiheit hin.
Artikel 20
1.Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Das erzähle mal den Vollpfosten die andere Versammlungen stets verhindern oder behindern wollen
Ich habe dir mal den wichtigen Aspekt dieses Gesetzt fett markiert.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 16:02
@Individualist

Zu der Freiheit: Aber trotzdem sieht man dass Freiheit beschränkt werden kann aufgrund persönlicher Taten

Zu Scheiß Deutscher: Ich schrieb ja dass es eine Beleidigung ist und somit ein Antragsdelikt darstellt und ich werde mich weiterhin dafür einsetzen dass dies auch unter Volksverhetzung fallen wird

Zu Sarrazin: Dass alle Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden, zeigt ja dass es deine persönliche Auslegung ist und er durchaus im rechtlichen Rahem agiert hat. Dies mag für manche unerträglich sein aber ich finde es auch unterträglich dass hier solche Leute wie Pierre Vogel öffentlich ihren geistigen Durchfall von sich geben dürfen. Trotzdem muss ich dies tolerieren

Zu den Versammlungen: Meist ist es aber os dass die Gewalt, also die Friedlosigkeit, von den Gegendemonstranten ausgeht. Ist blöd, ist aber so


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 16:13
@Klartexter
Was nicht ist kann noch kommen. Sarrazin bestreitet Volksverhetzung zu begeben, er gibt von sich keine direkten Verleumdungen aus, obwohl jeder weiß das er es indirekt doch tut. Dazu hat Sarrazin Beziehungen nicht auf die Anklagebank zu gelangen. Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble kamen auch nie wegen Bestechung dran und zweiter wurde sogar Finanzminister.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 16:15
@Individualist

Da es kein Urteil gibt und selbst die diversen (!) Staatsanwaltschaften die Anträge eingestellt haben weil der moralische Aspekt der Antragsteller nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach, gilt hier wie immer die Unschuldsvermutung


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 16:25
Zitat von IndividualistIndividualist schrieb:Wolfgang Schäuble kamen auch nie wegen Bestechung dran und zweiter wurde sogar Finanzminister.
jepp den Bock zum Gärtner gemacht, rein rechtlich könnte man sogar seinen Rücktritt einklagen.

N.d.T. werden die Paragraphen gebogen und umgangen wann immer sich jemand Recht "leisten" kann. Bei dem Theman hier geht es darum ob es eine Möglichkeit gäbe, entsprechende Gesetzte zu schaffen mit denen Schwerstverbrechern die MR aberkannt werden können um sie hinrichten zu können. Dabei geht es NUR um die oberste Elite der Täter, also einen kleinen überschaubaren Kreis, denn zum Glück sind es nur wenige, die dermaßen extrem über die Stränge schlagen und für dieses Urteil überhaupt in betracht kommen. Auch kann man sich in der Rechtsprechung mit doppelten Kontrollen und unterschiedlichen unabhängigen Beobachtern verhindern das ein unschuldiger hingerichtet wird. Ebenso kann man dem Gesetz eine "Nicht-Veränderbar-Klausel" beifügen die eine ausweitung und damit missbrauch bei anderen Taten vorbeugen könnte....


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 17:25
@Agent_Elrond

Also ich habe ja eine andere bevorzugte Änderung im Sinn:
Ich bin für die generelle Anwendung der Höchststrafe bei Straftaten und nur in sehr begründeten Ausnahmefällen für ein geringeres Strafmaß.
Somit bewegen wir uns immer noch im Rahmen des hiesigen Strafrechts und Strafrahmens


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 17:31
Zitat von KlartexterKlartexter schrieb:Ich bin für die generelle Anwendung der Höchststrafe bei Straftaten und nur in sehr begründeten Ausnahmefällen für ein geringeres Strafmaß
Bei manchem Strafmaß, vor allem bei Gewaltdelikten, wäre und ist alles andere ohnehin eine Beleidigung der Opfer


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 17:42
@insideman

Ich weiß nicht genau wie es bei euch ist, aber hier geht man leider genau den umgekehrten Weg und beleidigt und verhöhnt die Opfer ohne Ende und immer wieder


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 17:55
@Klartexter

Mir fallen spontan 3 Fälle ein , die mich bei euch stutzig machen.

Der schon oft erwähnte Spiderman Mario Mederake.

Dann dieser Magnus Gäfgen. Da sind zwar dumme Dinge im Eifer passiert aber die Bühne die so ein Kindermörder bekommt ist atmemberaubend.

Und ein weitere Fall, wo ein Mörder eines Geschwisterpaares im Gefängnis den besten Job in der Wäscherei und die Zelle mit dem schönsten Ausblick hat.

Mir fällt sein Name nicht ein. War aber auch ein großes Thema bei euch.

Hier ist einfach die Außendarstellung katastrophal. Vor allem im Fall Mederake darf man sich nicht wundern wenn der einfache Mann es nicht versteht, wie man sich so von einem bestialischen Sexverbrecher auf der Nase rumtanzen lassen kann.

Eine artgerechte Behandlung dieser Menschen würde jegliches Fordern nach Todesstrafen im Keim ersticken.

Unangebrachte Forderungen aber, sich in den hineinzuversetzen und in seiner Kindheit zu forschen sind hier fehl am Platz wenn es darum geht, eine Strafe zu gestalten.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 18:05
@insideman

Ich glaube, bei dieser Thematik haben wir beide keinen wirklichen Diskussionsbedarf untereinander, da sich unsere Wünsche und Vorstellungen doch recht nahe kommen


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 19:15
@Klartexter
Zitat von KlartexterKlartexter schrieb:Ich bin für die generelle Anwendung der Höchststrafe bei Straftaten und nur in sehr begründeten Ausnahmefällen für ein geringeres Strafmaß.
Dann willst du immer 600 Euro zahlen wenn du in der Ortschaft geblitzt wirst? Da stehst du aber mit deiner Forderung alleine mein Freund.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 19:27
@Individualist

Sind Geschwindigkeitsübertretungen eine Straftat oder eine OWI?
Beim OWIs bin ich im Übrigen dafür dass sie immer einen gewissen Prozentsatz vom Einkommen sein sollten


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 21:07
Zitat von KlartexterKlartexter schrieb:Ich bin für die generelle Anwendung der Höchststrafe bei Straftaten und nur in sehr begründeten Ausnahmefällen für ein geringeres Strafmaß.
Wie begründest du diese Forderung?


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 21:09
@Aldaris

Was möchtest du denn hören? Ich brauche keine Begründung denn dies ist ganz einfach nur meine Forderung an die schwachsinnigen Richter die für Vergewaltigung und Körperverletzungsdelikte Sozialstunden und Geldstrafen vergeben


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 21:15
@Klartexter

Es hat schon seinen Sinn und Zweck, dass Richter darüber urteilen, wie hoch letzlich die Strafe im Rahmen des Gesetzes ausfallen soll. Deiner Forderung nach bräuchten wir dann überhaupt keine Richter und Anwälte mehr, weil ja so oder so die Höchststrafe ausgesprochen wird.

Das Problem mit den "schwachsinnigen Richtern" lässt sich wohl eher durch eine Verschärfung der Gesetze bspw. durch eine Erhöhung der Mindest -und Höchststrafe lösen, aber sicherlich nicht auf diese Art und Weise, wie du sie hier forderst.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 21:20
@Aldaris

Wie lustig es zuweilen zugeht, dies weiß ich ja aus meiner leidvollen Familiengeschichte.
Du präferierst etwas anderes aber dies ändert nichts an meiner Meinung


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 21:26
@Klartexter

Ich versuche es nur rational zu betrachten, denn das Rechtssystem muss objektiv bleiben. Ich bin auch dafür, dass die Justiz härter vorgeht, bspw. sollte man meiner Meinung nach bei schweren Verbrechen ein "amerikanisches", also ein echtes, Lebenslänglich einführen etc..

Wenn Emotionen in solch eine Betrachtung mit einfließen, weil man vllt. selbst Opfer des Justizsystems geworden ist, dann ist das natürlich bitter, aber dennoch muss man objektiv bleiben.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 21:28
Ich bin ganz objektiv bei der Sache uznd genau deswegen meine Forderung, welche zumindest von einer Person nachvollzogen wird. Ich bin ja nicht generell gegen geminderte Strafen aber eben nur in sehr begründeten Ausnahmefällen.
Und ja, Lebenslänglich sollte auch seinem Begriff entsprechen


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 21:37
Naja, also für eine Anhebung des Mindest -bzw. Höchststrafmaß bei schweren Straftaten sowie für eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes würde ich mich aussprechen.

Für das permanente Verurteilen zur Höchsstrafe definitiv nicht. Das macht schon von gesetzeswegen her keinen Sinn, da die Paragraphen abstrakt formuliert sind und deshalb bedingen, dass man den vorliegenden Fall zunächst subsumiert, um anschließend die Schwere der Tat festzustellen. Und Die unterscheidet sich nun mal von Fall zu Fall. Das muss man berücksichtigen.


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