Sollten homosexuelle Menschen in Deutschland heiraten dürfen?
05.06.2012 um 13:04Anzeige
m.mayen schrieb:Was ist mit den leiblichen Eltern?Im Grunde genommen entscheidet immer das Jugendamt, da viele Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben nicht dazu in der Lage sind (drogenabhängig, geistig behindert, tot) . Falls sie es dennoch sind, so haben sie das Letzte Wort und können die Entscheidung des Jugendamtes beeinflussen.
Haben die über die Zukunft ihrer Kinder nix zu melden?
Wenn mehrere Paare sich um ein Kind bemühen, wer entscheidet dann?
m.mayen schrieb:Sollen bei der Adoption, die sowieso ein schwieriges Thema ist, Schwulen und Lesbenquoten eingeführt werden?Nein - keinesfalls! Wir wollen lediglich wie andere Paare behandelt werden!
Soll dann vor Gericht das "Recht aufs Kind" eingeklagt werden, weil man der Meinung ist,
vom Waisenhaus diskriminiert zu werden?
m.mayen schrieb:Meine Meinung: Wer Kinder haben will, und wer in der Lage ist, eigene zu zeugen, der sollUm ehrlich zu sein, hätte ich auch gerne ein eigenes Kind.
das auch tun.
Lesbische Frauen haben das schon immer hinbekommen und Schwule sollten das auch
schaffen.
Mal die Zähne zusammenbeißen und mit ner Frau schlafen.
m.mayen schrieb:Oder ist euch das wurscht, weil ihr eh keine Steuern zahlt?Seit ich 22 war, habe ich einen überdurchschnittlich gut bezahlten Job gehabt, daher denke ich, dass ich für mein Alter (34) auch überdurchschnittlich viel Steuern gezahlt habe!
Ein von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes“ kommt zu dem Schluss, dass „beim Adoptionsrecht ein sachlicher Rechtfertigungsgrund erforderlich (ist), um eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten ungleich zu behandeln.
“ Aktuell sind „keine empirischen Studien ersichtlich, wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei.“
Seit Anfang 2011 prüft das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Position eingetragener Lebenspartnerschaften in bestimmten Regelungen des Adoptionsrechts (Az. 1 BvR 3247/09, Vorlagebeschluss des OLG Hamburg, Az. 2 Wx 23/09). Der Bundestag machte Ende 2011 eine Unterzeichnung einer Neufassung des Europäischen Abkommens über die Adoption von Kindern aus dem Jahr 2008 vom Ausgang dieser Verfahren abhängig.
Schweiz
In der Schweiz ist die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gesetzlich verboten. Dieses Verbot schliesst auch die Adoption von Stiefkindern mit ein.