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Todesstrafe

23.868 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 07:09
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:6. Nothing in this article shall be invoked to delay or to prevent the abolition of capital punishment by any State Party to the present Covenant.
besagt nicht dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstoßt und wie ich bereits erwähnte, wäre dies auch schwachsinnig da Absatz 1 und 2 von Artikel 6 die Todesstrafe legitimiert und wir hier vom IPBPR sprechen ..

Deine Logik ist so merkwürdig. Der Hauptvertrag des IPBPR gibt den Staaten keine Verpflichtung die Todesstrafe abzuschaffen, die Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokoll ist freiwillig.
Du wirfst Artikel 6, Absatz 6 ein der besagt kein Artikel darf dazu führen dass die Abschaffung der Todesstrafe verzögert oder verhindert wird.
Da die Ratifizierung nicht Pflicht ist und die USA bspw. auch keinen Ambitionen dahingehend hat, verzögert Artikel 6 Absatz 2 auch nicht die Abschaffung der Todesstrafe und zögert diese auch nicht heraus, da die USA die Todesstrafe nicht abschaffen möchte ..

Die Liberalen interpretieren eine Verpflichtung, diese besteht defacto nicht.
Ansonsten kannst du es ja anhand des IPBPR (Hauptvertrag) belegen. Das kannst du aber nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich habe es zitiert
Hast du nicht denn nirgendwo steht, dass die Todesstrafe gegen das Menschenrecht verstößt. Das ist nur die interpretation externer.
Du verwechselst ein Ziel mit einem Fakt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dass man sich besser auskennen würde, als ein Professor mit Lehrstuhl für Völkerrecht, öffentliches Recht, Europarecht und empirische Rechtsforschung
Ich brauche mich nicht mehr auskennen, ich kenne den IPBPR und du kannst scheinbar keinen Artikel und Absatz daraus nennen, welcher deine Aussage belegt.
Du kannst nur Quellen posten, welche deine Ansicht wiederspiegeln aber keine Auszüge aus dem IPBPR sind sondern Interpretationen und Artikel von Professoren oder Experten.


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Todesstrafe

um 07:19
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:besagt nicht dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstoßt
das Recht auf Leben steht dort als Menschenrecht.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Hauptvertrag des IPBPR gibt den Staaten keine Verpflichtung die Todesstrafe abzuschaffen, die Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokoll ist freiwillig.
der ganze Pakt ist freiwillig.

Was falsch ist, ist den Pakt so isoliert zu betrachten, wie Du. Man muss die Entwicklung, die Absicht, das Ziel, die Zeit, die Weiterentwicklung einbeziehen, den Kompromiss. Und das machst Du nicht, so kann man natürlich versuchen, eine Argumentation aufzubauen, sie ist nur eben nicht haltbar.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Hast du nicht denn nirgendwo steht, dass die Todesstrafe gegen das Menschenrecht verstößt. Das ist nur die interpretation externer.
das ist die rechtliche Auslegung.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich brauche mich nicht mehr auskennen, ich kenne den IPBPR und du kannst scheinbar keinen Artikel und Absatz daraus nennen, welcher deine Aussage belegt.
Du kannst nur Quellen posten, welche deine Ansicht wiederspiegeln aber keine Auszüge aus dem IPBPR sind sondern Interpretationen und Artikel von Professoren oder Experten.
eben und die kennen sich aus, deswegen poste ich die und bin nicht so arrogant zu denken, ich wüßte es besser


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Todesstrafe

um 07:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Recht auf Leben steht dort als Menschenrecht.
Und dort steht, das Recht auf Leben darf nich t wilkürlich erlöschen .. Im Absatz 2 steht, der Staat DARF die Todesstrafe anhand Gesetze anwenden ..
(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Man muss die Entwicklung, die Absicht, das Ziel, die Zeit, die Weiterentwicklung einbeziehen, den Kompromiss.
Und Staaten wie die USA haben eben nicht die Entwicklung vollzogen die Todesstrafe abzuschaffen und wollen dies auch nicht.
Und da kann man denen nicht einfach Verstoß gegen die Menschenrechte unterstellen weil es die eigene liberale Einstellung tangiert.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist die rechtliche Auslegung.
Gemäß IPBPR Absatz 2 darf der Staat welche die Todesstrafe nicht abgeschafft hat, auf Grundlage der Gesetze hinrichten.
Das USA hat entsprechende Gesetze ..
(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
Von daher keine Ahnung was für eine rechtliche Auslegung du meinst ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eben und die kennen sich aus, deswegen poste ich die und bin nicht so arrogant zu denken, ich wüßte es besser
Ich richte mich Neutral nach den Inhalten des IPBPR ..
Wenn du den Text nicht selbstständig interpretieren kannst, weil er eventuell über deinen politischen Horizont hinaus geht, dann ist das deine Sache.

Ich kann den IPBPR auch ohne externe Hilfe interpretieren ..


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Todesstrafe

um 08:02
@gagitsch

Ich mache es jetzt mal kurz & knackig:

Wenn ich ein hypothetisches Beispiel bringe, das einfach nur etwas versinnbildlichen soll, dann brauchst du nicht darin wie mit Essstäbchen im Nudelhaufen herumzuwühlen und aller naselang die Parameter zu deinen Gunsten und damit zu meinen Ungunsten ändern nach Gutdünken oder auch mit Absicht.

Du kannst das Beispiel akzeptieren oder es lassen. Basta.

Oder wie es in Dirty Dancing von Patrick Swayze so wunderschön erklärt wurde: "Das ist mein Tanzbereich und das...ist dein Tanzbereich!"


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