Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Todesstrafe

24.299 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

11.08.2026 um 07:09
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:6. Nothing in this article shall be invoked to delay or to prevent the abolition of capital punishment by any State Party to the present Covenant.
besagt nicht dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstoßt und wie ich bereits erwähnte, wäre dies auch schwachsinnig da Absatz 1 und 2 von Artikel 6 die Todesstrafe legitimiert und wir hier vom IPBPR sprechen ..

Deine Logik ist so merkwürdig. Der Hauptvertrag des IPBPR gibt den Staaten keine Verpflichtung die Todesstrafe abzuschaffen, die Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokoll ist freiwillig.
Du wirfst Artikel 6, Absatz 6 ein der besagt kein Artikel darf dazu führen dass die Abschaffung der Todesstrafe verzögert oder verhindert wird.
Da die Ratifizierung nicht Pflicht ist und die USA bspw. auch keinen Ambitionen dahingehend hat, verzögert Artikel 6 Absatz 2 auch nicht die Abschaffung der Todesstrafe und zögert diese auch nicht heraus, da die USA die Todesstrafe nicht abschaffen möchte ..

Die Liberalen interpretieren eine Verpflichtung, diese besteht defacto nicht.
Ansonsten kannst du es ja anhand des IPBPR (Hauptvertrag) belegen. Das kannst du aber nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich habe es zitiert
Hast du nicht denn nirgendwo steht, dass die Todesstrafe gegen das Menschenrecht verstößt. Das ist nur die interpretation externer.
Du verwechselst ein Ziel mit einem Fakt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dass man sich besser auskennen würde, als ein Professor mit Lehrstuhl für Völkerrecht, öffentliches Recht, Europarecht und empirische Rechtsforschung
Ich brauche mich nicht mehr auskennen, ich kenne den IPBPR und du kannst scheinbar keinen Artikel und Absatz daraus nennen, welcher deine Aussage belegt.
Du kannst nur Quellen posten, welche deine Ansicht wiederspiegeln aber keine Auszüge aus dem IPBPR sind sondern Interpretationen und Artikel von Professoren oder Experten.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 07:19
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:besagt nicht dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstoßt
das Recht auf Leben steht dort als Menschenrecht.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Hauptvertrag des IPBPR gibt den Staaten keine Verpflichtung die Todesstrafe abzuschaffen, die Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokoll ist freiwillig.
der ganze Pakt ist freiwillig.

Was falsch ist, ist den Pakt so isoliert zu betrachten, wie Du. Man muss die Entwicklung, die Absicht, das Ziel, die Zeit, die Weiterentwicklung einbeziehen, den Kompromiss. Und das machst Du nicht, so kann man natürlich versuchen, eine Argumentation aufzubauen, sie ist nur eben nicht haltbar.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Hast du nicht denn nirgendwo steht, dass die Todesstrafe gegen das Menschenrecht verstößt. Das ist nur die interpretation externer.
das ist die rechtliche Auslegung.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich brauche mich nicht mehr auskennen, ich kenne den IPBPR und du kannst scheinbar keinen Artikel und Absatz daraus nennen, welcher deine Aussage belegt.
Du kannst nur Quellen posten, welche deine Ansicht wiederspiegeln aber keine Auszüge aus dem IPBPR sind sondern Interpretationen und Artikel von Professoren oder Experten.
eben und die kennen sich aus, deswegen poste ich die und bin nicht so arrogant zu denken, ich wüßte es besser


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 07:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Recht auf Leben steht dort als Menschenrecht.
Und dort steht, das Recht auf Leben darf nich t wilkürlich erlöschen .. Im Absatz 2 steht, der Staat DARF die Todesstrafe anhand Gesetze anwenden ..
(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Man muss die Entwicklung, die Absicht, das Ziel, die Zeit, die Weiterentwicklung einbeziehen, den Kompromiss.
Und Staaten wie die USA haben eben nicht die Entwicklung vollzogen die Todesstrafe abzuschaffen und wollen dies auch nicht.
Und da kann man denen nicht einfach Verstoß gegen die Menschenrechte unterstellen weil es die eigene liberale Einstellung tangiert.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist die rechtliche Auslegung.
Gemäß IPBPR Absatz 2 darf der Staat welche die Todesstrafe nicht abgeschafft hat, auf Grundlage der Gesetze hinrichten.
Das USA hat entsprechende Gesetze ..
(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
Von daher keine Ahnung was für eine rechtliche Auslegung du meinst ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eben und die kennen sich aus, deswegen poste ich die und bin nicht so arrogant zu denken, ich wüßte es besser
Ich richte mich Neutral nach den Inhalten des IPBPR ..
Wenn du den Text nicht selbstständig interpretieren kannst, weil er eventuell über deinen politischen Horizont hinaus geht, dann ist das deine Sache.

Ich kann den IPBPR auch ohne externe Hilfe interpretieren ..


melden

Todesstrafe

11.08.2026 um 08:02
@gagitsch

Ich mache es jetzt mal kurz & knackig:

Wenn ich ein hypothetisches Beispiel bringe, das einfach nur etwas versinnbildlichen soll, dann brauchst du nicht darin wie mit Essstäbchen im Nudelhaufen herumzuwühlen und aller naselang die Parameter zu deinen Gunsten und damit zu meinen Ungunsten ändern nach Gutdünken oder auch mit Absicht.

Du kannst das Beispiel akzeptieren oder es lassen. Basta.

Oder wie es in Dirty Dancing von Patrick Swayze so wunderschön erklärt wurde: "Das ist mein Tanzbereich und das...ist dein Tanzbereich!"


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 08:12
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ja .. Ein Mensch der eine Pistole nimmt und seinem Opfer nichtsahnend in den Kopf schießt ist ein besser Mensch als jemand der sein Opfer vergewaltigt und sein Opfer so lange würgt bis es tot ist.
Oder mit einem Stein auf den Kopf haut bis es das bewusstsein verliert.
Du hast sie nicht mehr alle!


2x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 08:13
@SomertonMan
Und warum mein großer?


melden

Todesstrafe

11.08.2026 um 08:33
@Kangaroo
die, die ich hier zitiert und verlinkt habe. In den 60ern hatten die meisten Länder noch die Todesstrafe. Keines dieser Länder würde einen Pakt unterzeichnen der bedeuten würde, deren Rechtsordnung sofort zu ändern. Deshalb der Kompromiss, um Menschenrechte überhaupt verbindlich zu machen, ich schrieb es schon. Dieser Kompromiss ist aber immer noch nicht gleichbedeutend damit, dass die Todesstrafe NICHT gegen Menschenrecht verstoßen würde und das steht so auch nicht in dem Pakt, auch wenn Du dies wiederholt behauptest. Der Pakt ist so ausgelegt, dass er die Abschaffung aller Menschenrechtsverletzungen erreichen will, bzw. Menschenrechte sichern will und die Abschaffung der Todesstrafe ist das Ziel. Habe ich jetzt mehrfach belegt. Deshalb auch das zweite Protokoll. Du kannst solche Entwicklungen an einem Punkt festmachen und alles weitere oder Absicht und Ziel geflissentlich ignorieren, nur ist das eben lächerliches gehabe und hat nix mit der Realität zu tun und schon gar nix damit, wie solche Pakte entstehen usw.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 08:52
@Tussinelda
Das zweite Protokoll ist nicht verpflichtend zu ratifizieren ..

Der Artikel 6 war ein Ziel die Todesstrafe weiterzuentwickeln, dabei ist es nicht das Ziel gewesen die Todesstrafe verpflichtend abzuschaffen sondern mit dem Hauptvertrag wollte man zunächst, die Hürde für die Staaten, welche Hinrichten hoch ansetzen und es nicht mehr wilkürlich oder für weniger schwere Verbrechen anwenden.

Das war der Kompromiss den man auch erfolgreich durchgesetzt hat.
Der Kompromiss war nicht der, die Staaten irgendwann dazu zu verpflichten, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen.

Ein Ziel ist keine Pflicht sondern ein Ziel, auf welches man hinarbeiten will.
Weder wird im Hauptvertrag irgendwo gesagt der Staat MUSS die Todesstrafe abschaffen noch steht irgendwo, dass das zweite Zusatzprotokoll verpflichtend ratifiziert werden muss.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dass die Todesstrafe NICHT gegen Menschenrecht verstoßen würde und das steht so auch nicht in dem Pakt, auch wenn Du dies wiederholt behauptest.
Doch weil der IPBPR die Menschenrechte beschreibt und das Recht auf Leben eben NICHT ausnahmslos zugesteht.
Wie ich schon mehrfach zitiert habe, steht dort es darf Niemand wilkürlich hingerichtet werden.

WO steht im IPBPR, dass das Recht auf Leben ausnahmslos besteht? Nirgendwo.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deshalb auch das zweite Protokoll.
Und? Das zweite Zusatzprotokoll selbst sagt auch nicht, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt.
Es besagt, es fördert die Menschenwürde und dient der Entwicklung der Menschenrechte.

NIRGENDWO wird beschrieben, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte ist weil das auch total wiedersprüchlich wäre da der Hauptvertrag die Menschenrechte thematisiert und die Todesstrafe legitimiert ..

Und es macht auch gar keinen Sinn und das wüsstest du, wenn du dich mit dem IPBPR auskennen würdest denn:

Durch das zweite Zusatzprotokoll werden Hinrichtungen nicht persé Verboten.
Staaten können das Protokoll unter Vorbehalt ratifizieren und dürfen weiterhin die Todesstrafe im militärischen Bereich durchführen. Dies ist mit sehr strengen Bedingungen verknüpft, Hinrichtungen sind aber möglich.

Nun kannst du mir gerne erklären wieso Hinrichtungen deiner Meinung nach laut IPBPR gegen das Menschenrecht verstoßen, es aber durch den Hauptvertrag UND dem zweiten Zusatzprotokoll trotzdem legitimiert wird?
Zündest du jetzt die Nebelkerze "Es war ein Kompromiss damit die Staaten sich darauf einlassen"?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du kannst solche Entwicklungen an einem Punkt festmachen und alles weitere oder Absicht und Ziel geflissentlich ignorieren, nur ist das eben lächerliches gehabe und hat nix mit der Realität zu tun und schon gar nix damit, wie solche Pakte entstehen usw.
Ich denke man sieht wer Ahnung hat und wer nicht ..


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 09:00
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Quelle: https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch


melden

Todesstrafe

11.08.2026 um 09:02
@PrivateEye
Der IPBPR hat mehr bedeutung und ist rechtlich verbindlicher ..


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 09:07
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Artikel 6 war ein Ziel die Todesstrafe weiterzuentwickeln,
das ist eine Lüge. Ich habe belegt und es ergibt sich aus dem Pakt und dem Protokoll, dass dies nicht der Fall ist.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:dabei ist es nicht das Ziel gewesen die Todesstrafe verpflichtend abzuschaffen sondern mit dem Hauptvertrag wollte man zunächst, die Hürde für die Staaten, welche Hinrichten hoch ansetzen und es nicht mehr wilkürlich oder für weniger schwere Verbrechen anwenden.
das Ziel war und ist die Abschaffung.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Kompromiss war nicht der, die Staaten irgendwann dazu zu verpflichten, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen.
der Kompromiss war ein Schritt auf dem Weg der Abschaffung.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:WO steht im IPBPR, dass das Recht auf Leben ausnahmslos besteht? Nirgendwo.
ich schrieb, es ist ein Menschenrecht
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:die Menschenrechte thematisiert und die Todesstrafe legitimiert ..
das Ziel war aber nicht, sie dauerhaft zu legitimieren, ich habe es belegt
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:UND dem zweiten Zusatzprotokoll trotzdem legitimiert wird?
äh, wie bitte? Das zweite Protokoll verpflichtet zur Abschaffung.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich denke man sieht wer Ahnung hat und wer nicht ..
da gebe ich Dir uneingeschränkt recht :)

so, noch ein Beleg:
Die Vertragsstaaten dieses Protokolls,
im Vertrauen darauf, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Förderung der
Menschenwürde und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte beiträgt,
unter Hinweis auf Artikel 3 der am 10. Dezember 1948 angenommenen Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 6 des am 16. Dezember 1966
angenommenen Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte,
in Anbetracht, dass Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte auf die Abschaffung der Todesstrafe in einer Weise Bezug nimmt,
die eindeutig zu verstehen gibt, dass die Abschaffung wünschenswert ist,
überzeugt, dass alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe im Hinblick auf
die Wahrung des Rechtes auf Leben einen Fortschritt bedeuten,
in dem Wunsch, hiermit eine internationale Verpflichtung zur Abschaffung der
Todesstrafe einzugehen –
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Fakultativprotokoll_2.pdf
was ist an diesem Teil
unter Hinweis auf Artikel 3 der am 10. Dezember 1948 angenommenen Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 6 des am 16. Dezember 1966
angenommenen Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte,
in Anbetracht, dass Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte auf die Abschaffung der Todesstrafe in einer Weise Bezug nimmt,
die eindeutig zu verstehen gibt, dass die Abschaffung wünschenswert ist
bitte NICHT zu verstehen bezüglich der Abschaffung in Bezug auf Art. 6 des IPBPR?


und weiter:
Artikel 1
(1) Niemand, der der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats dieses Fakultativprotokolls
untersteht, darf hingerichtet werden.
(2) Jeder Vertragsstaat ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Todesstrafe
in seinem Hoheitsgebiet abzuschaffen.
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Fakultativprotokoll_2.pdf


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 09:22
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist eine Lüge. Ich habe belegt und es ergibt sich aus dem Pakt und dem Protokoll, dass dies nicht der Fall ist.
Ist es nicht .. Vor dem IPBPR konnten die Staaten auch für weniger schwere verbrechen Menschen hinrichten.
IPBPR hat festgelegt, dass dies nur noch für schwerwiegende Verbrechen angewendet werden darf und nicht bei Minderjährigen oder schwangeren Frauen.

Was ist dies? Richtig .. Eine Weiterentwicklung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Ziel war und ist die Abschaffung.
Aber kein verpflichtendes Ziel, ist das so schwer zu verstehen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der Kompromiss war ein Schritt auf dem Weg der Abschaffung.
Ok und im zweiten Zusatzprotokoll gibt es wieder einen Kompromiss? :D
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Ziel war aber nicht, sie dauerhaft zu legitimieren, ich habe es belegt
Da der Hauptvertrag und selbst das Zusatzprotokoll keine Klausel einen verpflichtenden Zeitraum nennt, schon.
Sieht man ja anhand der USA ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:äh, wie bitte? Das zweite Protokoll verpflichtet zur Abschaffung.
Scheinbar hast du Probleme mit dem Lesen ..

Im zweiten Zusatzprotokoll steht:
(1) Vorbehalte zu diesem Protokoll sind nicht zulässig, ausgenommen ein im
Zeitpunkt der Ratifikation oder des Beitritts angebrachter Vorbehalt, der die
Anwendung der Todesstrafe in Kriegszeiten aufgrund einer Verurteilung wegen eines
in Kriegszeiten begangenen besonders schweren Verbrechens militärischer Art
vorsieht.
(2) Ein Vertragsstaat, der einen solchen Vorbehalt anbringt, wird dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen im Zeitpunkt der Ratifikation oder des
Beitritts die in Kriegszeiten anzuwendenden einschlägigen Bestimmungen seiner
innerstaatlichen Rechtsvorschriften mitteilen.
(3) Ein Vertragsstaat, der einen solchen Vorbehalt angebracht hat, wird dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen Beginn und Ende eines für sein
Hoheitsgebiet geltenden Kriegszustands notifizieren
Besagt was? Richtig .. Die Todesstrafe darf TROTZ Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokoll auf militärischer Ebene für schwere Verbrechen militärischer Art erfolgen.

Einige der Staaten welche das zweite Zusatzprotokoll ratifiziert haben, haben diesen Vorbehalt angebracht. Die meisten haben ihn FREIWILLIG zurückgezogen.
Zwei Staaten haben ihn trotz ratifiziertes Zusatzprotokoll weiterhin ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:bitte NICHT zu verstehen bezüglich der Abschaffung in Bezug auf Art. 6 des IPBPR?
Bist du der deutschen Sprache nicht mächtig? Die Abschaffung der Todesstrafe ist WÜNSCHENSWERT und wie ich zuvor erwähnt habe, sieht man darin eine Förderung der Menschenwürde und der Entwicklung der Menschenrechte.

Besagt NICHT dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt ..
Besagt NICHT dass die Staaten verpflichtet sind.

Dass es das Ziel von dem IPBPR es ist, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen bestreitet Niemand.
Die verbindliche Abschaffung sieht der IPBPR nicht vor.
Artikel 1
(1) Niemand, der der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats dieses Fakultativprotokolls
untersteht, darf hingerichtet werden.
(2) Jeder Vertragsstaat ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Todesstrafe
in seinem Hoheitsgebiet abzuschaffen
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Fakultativprotokoll_2.pdf

Und Artikel 2 ignorierst du? Kleiner Tipp: Der steht unter Artikel 1 der besagt, dass sehr wohl Menschen hingerichtet werden dürfen wenn der Vorbehalt bei der Ratifizierung gemeldet wird ..


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 09:39
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ist es nicht .. Vor dem IPBPR konnten die Staaten auch für weniger schwere verbrechen Menschen hinrichten.
äh ja, dem hat auch niemand widersprochen
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:IPBPR hat festgelegt, dass dies nur noch für schwerwiegende Verbrechen angewendet werden darf und nicht bei Minderjährigen oder schwangeren Frauen.
äh ja, ist allgemein bekannt
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Was ist dies? Richtig .. Eine Weiterentwicklung.
exakt
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Aber kein verpflichtendes Ziel, ist das so schwer zu verstehen?
das Ziel des Paktes war und ist die Abschaffung, ist DAS so schwer zu verstehen? Nichts anderes schreibe ich hier.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Scheinbar hast du Probleme mit dem Lesen ..
äh, wohl kaum. Wir redeten hier NICHT von Kriegszuständen, hier geht es um die Todesstrafe an sich und das weißt Du auch, das sind jetzt die Nebelkerzen, weil Du leider einsehen musst, dass Du falsch liegst
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bist du der deutschen Sprache nicht mächtig? Die Abschaffung der Todesstrafe ist WÜNSCHENSWERT und wie ich zuvor erwähnt habe, sieht man darin eine Förderung der Menschenwürde und der Entwicklung der Menschenrechte.
kannst Du dem, was ich schreibe nicht folgen? Ich schrieb hier, dass die Abschaffung der Todesstrafe von vorne herein das Ziel war, weil das Recht auf Leben ein Menschenrecht ist. Und genau das habe ich Dir jetzt mehrfach belegt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Besagt NICHT dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt ..
doch, deswegen ist Abschaffung ja das - belegte - Ziel.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Besagt NICHT dass die Staaten verpflichtet sind.
doch, wenn sie Pakt und Zusatzprotokoll ratifizieren und darum geht es ja hier
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dass es das Ziel von dem IPBPR es ist, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen bestreitet Niemand.
doch, Du.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die verbindliche Abschaffung sieht der IPBPR nicht vor.
doch, im zweiten Protokoll, ist ja auch Teil des IPBPR, bzw. stehen die ja in einem Abhängigkeitsverhältnis
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und Artikel 2 ignorierst du?
siehe oben. Und wenn ich etwas verlinke, dann ignoriere ich nichts, wenn ich nicht alles zitiere, habe ich Dir schon mal erklärt, Du klickst den link an und kannst ALLES lesen.

Ich wiederhole mich, hier geht es in diesem thread NICHT um Kriegszustände, alles klar?


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 09:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:äh, wohl kaum. Wir redeten hier NICHT von Kriegszuständen, hier geht es um die Todesstrafe an sich und das weißt Du auch, das sind jetzt die Nebelkerzen, weil Du leider einsehen musst, dass Du falsch liegst
Sag mal was willst du eigentlich von mir?
Ich habe dir klar gemacht, dass das IPBPR die Todesstrafe nicht perse abschafft so wie du es versuchst zu suggerieren sondern sie kann trotz IPBPR Haupvertrag UND zweites Zusatzprotokoll angewandt werden.

Den Beleg dazu habe ich gepostet.

Soldaten unterstehen auch den Menschenrechte, der Thread lautet Todesstrafe und limitiert dies nicht auf das Zivilrecht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Ziel des Paktes war und ist die Abschaffung, ist DAS so schwer zu verstehen? Nichts anderes schreibe ich hier.
Dagegen sagt niemand was.
Der IPBPR besagt trotzdem nicht, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt. Ist das so schwer zu verstehen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich schrieb hier, dass die Abschaffung der Todesstrafe von vorne herein das Ziel war, weil das Recht auf Leben ein Menschenrecht ist. Und genau das habe ich Dir jetzt mehrfach belegt.
Und ich habe dir per IPBPR belegt dass das Menschenrecht auf Leben nicht absolut ist .. Egal ob es das Ziel ist die Todesstrafe abzuschaffen ist oder nicht.
Das IPBPR Artikel 6 Absatz 1 ist da eindeutig und dort steht, Niemand darf wilkürlich hingerichtet werden.
Und selbst durch das zweite Zusatzprotokoll ist das Menschenrecht auf Leben nicht absolut wie ich dir dargelegt habe.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, deswegen ist Abschaffung ja das - belegte - Ziel.
Was hat das Ziel sie abzuschaffen damit zu tun ob es gegen die Menschenrechte verstößt oder nicht?
Es kann trotz einhaltung der Menschenrechte ein Ziel sein die Todesstrafe abzuschaffen ..

Deine Logik .. Alter falter.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, wenn sie Pakt und Zusatzprotokoll ratifizieren und darum geht es ja hier
Nö .. Artikel 2 des Zusatzprotokoll beweist eindeutig, dass selbst dann die Todesstrafe nicht verpflichtet abzuschaffen ist.

Belege habe ich dir oben gepostet.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, im zweiten Protokoll, ist ja auch Teil des IPBPR, bzw. stehen die ja in einem Abhängigkeitsverhältnis
Nö .. Artikel 2. Und der ist zeitlich nicht begrenzt.
Wann der Staat seinen vorbehalt zurückzieht, obliegt allein ihm ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und wenn ich etwas verlinke, dann ignoriere ich nichts, wenn ich nicht alles zitiere, habe ich Dir schon mal erklärt, Du klickst den link an und kannst ALLES lesen.
Tust du scheinbar schon denn du behauptest nachwievor:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, wenn sie Pakt und Zusatzprotokoll ratifizieren und darum geht es ja hier
obwohl im Artikel 2 eindeutig steht, dass die Todesstrafe im militärischen Bereich anwendung finden kann wenn der Staat vor oder bei ratifizierung den Vorbehalt stellt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich wiederhole mich, hier geht es in diesem thread NICHT um Kriegszustände, alles klar?
In dem Thread geht es um die Todesstrafe.
Auch eine Todesstrafe im militärischen Bereich ist die Todesstrafe und auch hier gelten die Menschenrechte.

Amüsant, wie man dir schwarz auf weiß etwas belegen kann und du dann bestimmen willst, was hier diskutiert werden soll und was nicht.

Hab im Eingangsposting nichts davon gelesen, dass wir nur über die Todesstrafe außerhalb des militärischen Bereiches diskutieren.


2x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 10:54
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Oh Moment .. Tätertypen und Tätertypinnen .. Nicht dass du mich noch cancelst ..
Wieder nur ein dummer Spruch, anstatt zu antworten!
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ja .. Ein Mensch der eine Pistole nimmt und seinem Opfer nichtsahnend in den Kopf schießt ist ein besser Mensch als jemand der sein Opfer vergewaltigt und sein Opfer so lange würgt bis es tot ist.
Oder mit einem Stein auf den Kopf haut bis es das bewusstsein verliert.
Das ist absurd!
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Du hast sie nicht mehr alle!
Der Aussage schließe ich mich an! Zu 100% !

@Kangaroo , ich kann nur hoffen, dass du beruflich keine Entscheidungen zu treffen hast, zu Gunsten oder Ungunsten von Menschen.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 11:00
@Meriruka
Zitat von MerirukaMeriruka schrieb:
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ja .. Ein Mensch der eine Pistole nimmt und seinem Opfer nichtsahnend in den Kopf schießt ist ein besser Mensch als jemand der sein Opfer vergewaltigt und sein Opfer so lange würgt bis es tot ist.
Oder mit einem Stein auf den Kopf haut bis es das bewusstsein verliert.
Ok, bedeutet du findest ein Mensch welcher sein Opfer vergewaltigt, es lange in Angst und Schrecken versetzt, ihr fortlaufend Schmerzen zuführt, würgt bis sie dann letztendlich stirbt ist moralisch auf der gleichen Stufe wie ein Mensch welcher sich von hinten anschleicht und das Opfer per Kopfschuss tötet ohne dass derjenige Angst und Leid empfindet?

Ich erinnere dich, dass DU den Begriff "besserer Mensch" in Bezug auf Mord eingebracht hast.
Zitat von MerirukaMeriruka schrieb:Da ist doch die Frage, Kann ein Mensch ohne Leid getötet werden? Ist ein Mörder,, der "zügig mordet", ein besserer Mensch?
Von daher sei mal lieber Vorsichtig, mit Aussagen dass ich sie nicht mehr alle hab ..

Wenn du schon versuchst mich zu framen solltest du darauf warten, dass ich verwerfliche Begriffe wie "Besserer Mensch" in Bezug auf Mord bringe statt sie vorzugeben und sich dann aufzuregen und mich in einem schlechten Licht rücken zu wollen.


3x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 11:09
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ok, bedeutet du findest ein Mensch welcher sein Opfer vergewaltigt, es lange in Angst und Schrecken versetzt, ihr fortlaufend Schmerzen zuführt, würgt bis sie dann letztendlich stirbt ist moralisch auf der gleichen Stufe wie ein Mensch welcher sich von hinten anschleicht und das Opfer per Kopfschuss tötet ohne dass derjenige Angst und Leid empfindet?
Hierbei wird die besondere Grausamkeit, oft als Mordlust definiert, durch Heimtücke ersetzt, was letztendlich beide Begehungsweisen auf den selben Level hebt.


melden

Todesstrafe

11.08.2026 um 11:10
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wenn du schon versuchst mich zu framen solltest du darauf warten, dass ich verwerfliche Begriffe wie "Besserer Mensch" in Bezug auf Mord bringe statt sie vorzugeben und sich dann aufzuregen und mich in einem schlechten Licht rücken zu wollen.
das ergibt sich aus dem, was Du so äusserst, weil manche Menschen eben sooooo böse sind, dass sie getötet werden müssen, andere nicht. Da ist der logische Schluss, dass es bessere und schlimmere Mörder gibt.
Außerdem hast Du die Formulierung ja dankbar aufgegriffen, also tue jetzt nicht so, als würde irgendwer Dich framen. Das ist unverschämt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:In dem Thread geht es um die Todesstrafe.
Auch eine Todesstrafe im militärischen Bereich ist die Todesstrafe und auch hier gelten die Menschenrechte.
Krieg ist ein Ausnahmezustand. Hier geht es eben genau nicht um diese Ausnahmezustände.
Zitat von WunschkindWunschkind schrieb am 08.12.2004:wenn jemand z.b. ein kind entführt vergewaltigt und hinterher auch noch umbringt oder wenn jemand aus lust und laune andere abmurkst hat er meiner meinung nach nichts anderes verdient.
stell dir doch mal vor in deiner familie würde es zu so einer tat kommen und du wüßtest wer der schuldige ist, wäre es genugtuung für dich zu wissen der mörder sitzt im knast ein paar jährchen ab und kommt dann wieder raus(und sucht sich wahrscheinlich sein nächstes opfer)?
das die schuld 100%ig nachgewiesen sein muß is ja wohl klar.
darum ging es und geht es hier.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Hab im Eingangsposting nichts davon gelesen, dass wir nur über die Todesstrafe außerhalb des militärischen Bereiches diskutieren.
nur machen wir das seit Anbeginn, Du ja auch, seitdem Du hier aufgeschlagen bist, ist eben jetzt Deine Nebelkerze bezüglich des IPBPR, sonst nix. Kann man ja verstehen.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 11:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Krieg ist ein Ausnahmezustand. Hier geht es eben genau nicht um diese Ausnahmezustände.
Ändert was daran, dass die Hinrichtung gemäß IPBPR 2. Zusatzprotokoll nicht perse verboten bzw. abgeschafft ist? Richtig .. Nichts.

Passt der liberalen Meinung die stets mit dem zweiten Zusatzprotokoll geworben hat nicht, hm?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Krieg ist ein Ausnahmezustand. Hier geht es eben genau nicht um diese Ausnahmezustände.
Todesstrafe ist Todesstrafe .. Und merkwürdig dass du immer mit dem 2. Zusatzprotokoll propagiert hast und nun aber wichtige Inhalte daraus als Argumentation nicht zu lassen willst.

Für mich beweist das eher, dass du von dem IPBPR vor meinem Hinweis noch nie etwas gehört hast. Ist aber nur mein subjektives empfinden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:darum ging es und geht es hier.
Nö hier geht es um die Todesstrafe ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nur machen wir das seit Anbeginn, Du ja auch, seitdem Du hier aufgeschlagen bist,
Ne ich diskutiere über die Todesstrafe und das ist ein gesamthaftes Thema.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

11.08.2026 um 11:14
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der IPBPR hat mehr bedeutung und ist rechtlich verbindlicher ..
Die meisten Länder der Welt haben das Recht auf Leben in ihre Verfassungen / Grundgesetze schon seit längerer Zeit aufgenommen.


melden