Todesstrafe
um 07:09@Tussinelda
Deine Logik ist so merkwürdig. Der Hauptvertrag des IPBPR gibt den Staaten keine Verpflichtung die Todesstrafe abzuschaffen, die Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokoll ist freiwillig.
Du wirfst Artikel 6, Absatz 6 ein der besagt kein Artikel darf dazu führen dass die Abschaffung der Todesstrafe verzögert oder verhindert wird.
Da die Ratifizierung nicht Pflicht ist und die USA bspw. auch keinen Ambitionen dahingehend hat, verzögert Artikel 6 Absatz 2 auch nicht die Abschaffung der Todesstrafe und zögert diese auch nicht heraus, da die USA die Todesstrafe nicht abschaffen möchte ..
Die Liberalen interpretieren eine Verpflichtung, diese besteht defacto nicht.
Ansonsten kannst du es ja anhand des IPBPR (Hauptvertrag) belegen. Das kannst du aber nicht.
Du verwechselst ein Ziel mit einem Fakt.
Du kannst nur Quellen posten, welche deine Ansicht wiederspiegeln aber keine Auszüge aus dem IPBPR sind sondern Interpretationen und Artikel von Professoren oder Experten.
besagt nicht dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstoßt und wie ich bereits erwähnte, wäre dies auch schwachsinnig da Absatz 1 und 2 von Artikel 6 die Todesstrafe legitimiert und wir hier vom IPBPR sprechen ..Tussinelda schrieb:6. Nothing in this article shall be invoked to delay or to prevent the abolition of capital punishment by any State Party to the present Covenant.
Deine Logik ist so merkwürdig. Der Hauptvertrag des IPBPR gibt den Staaten keine Verpflichtung die Todesstrafe abzuschaffen, die Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokoll ist freiwillig.
Du wirfst Artikel 6, Absatz 6 ein der besagt kein Artikel darf dazu führen dass die Abschaffung der Todesstrafe verzögert oder verhindert wird.
Da die Ratifizierung nicht Pflicht ist und die USA bspw. auch keinen Ambitionen dahingehend hat, verzögert Artikel 6 Absatz 2 auch nicht die Abschaffung der Todesstrafe und zögert diese auch nicht heraus, da die USA die Todesstrafe nicht abschaffen möchte ..
Die Liberalen interpretieren eine Verpflichtung, diese besteht defacto nicht.
Ansonsten kannst du es ja anhand des IPBPR (Hauptvertrag) belegen. Das kannst du aber nicht.
Hast du nicht denn nirgendwo steht, dass die Todesstrafe gegen das Menschenrecht verstößt. Das ist nur die interpretation externer.Tussinelda schrieb:ich habe es zitiert
Du verwechselst ein Ziel mit einem Fakt.
Ich brauche mich nicht mehr auskennen, ich kenne den IPBPR und du kannst scheinbar keinen Artikel und Absatz daraus nennen, welcher deine Aussage belegt.Tussinelda schrieb:dass man sich besser auskennen würde, als ein Professor mit Lehrstuhl für Völkerrecht, öffentliches Recht, Europarecht und empirische Rechtsforschung
Du kannst nur Quellen posten, welche deine Ansicht wiederspiegeln aber keine Auszüge aus dem IPBPR sind sondern Interpretationen und Artikel von Professoren oder Experten.


