PrivateEye schrieb:Emotional definitiv, pragmatisch eher weniger. Aber das ist auch nur mein Eindruck. :)
Warum nicht pragmatisch? Tat- Strafe- Strafe umsetzen, Fall erledigt, das ist doch pragmatisch. Die Frage ist welche Strafe ist in welchem Fall die "richtige" oder "gerechte"?
PrivateEye schrieb:Also Rassismus werfe ich dir nun wirklich nicht vor, dir geht es um Mörder. Egal wer diesen diesen begeht.
Danke.
PrivateEye schrieb:Allerdings musst du zugeben, dass ihr beide da eine ähnliche Idee hattet, wenn natürlich auch der Kontext anders ist. Also das umsiedeln, in deinem Fall von Straftätern, denen die Todesstrafe drohen würde oder könnte.
Ich gebe das auch unproblematisch zu, denn meine Meinung ist ja selbstverständlich nicht nur mir vorbehalten, andere können diese gern haben, das ist ja nicht geheim.
Genauso ist es in Ordnung und legitim anderer Meinung zu sein. Ich finde es nur komisch, wenn dann widerholt auf rechtpolitische oder rechtsextreme Verbindungen hingewiesen wird.
PrivateEye schrieb:Aber egal wo du einen Straftäter dann hinsperrst, die Kosten entstehen doch trotzdem noch. Einfach auch eine Insel, nach einer Weile baut er sich ein Boot und paddelt damit ans nächste Ufer. Also sinnlos. Ergo brauchst du wieder Aufsichtspersonal, Gebäude, Infrastruktur...
Ja und Nein.
Ja: weil Prozesskosten und Überführung fallen an. Das ist aber ein begrenzter Rahmen.
Nein, weil eben nach dem Prozess und der Straffestlegung und der daraus folgenden Unterbringung auf der "Insel" keine Kosten mehr anfallen. Welche sollen das sein? Ein Versorgung findet nicht statt, der soll Kokosnüsse fressen oder Krebse lutschen, selbst das ist mehr als eine Vergewaltiger oder Kindsmörder verdient hätte.
sacredheart schrieb:Diese Einstellung kannst Du als Privatmensch auch gerne so haben, das ist gar kein Problem.
Gern und danke.
sacredheart schrieb:Ein Staat darf diese Einstellung aber nicht institutionalisieren.
Das ist ebenso klar und nachvollziehbar. Es geht mir ja auch nicht drum eine Revolution zu starten, sondern in einem Thread in der unter anderem meine Meinung erfragt wurde, diese kundtun.
sacredheart schrieb:Ich würde auch von keinem Opferangehörigen erwarten, jederzeit rational an das Thema heranzugehen und habe Verständnis, wenn Opferangehörige dem Täter nur das Allerschlechteste in maximaler Ausprägung wünschen. Aber auch diese Opferangehörigen tun gut daran, die Emotionen in der Anfangszeit für sich selbst irgendwann wieder zurückzufahren, schon weil es selbstschädigend ist.
Von außen betrachtet ist da nichts gegen zu sagen, erzähl das aber den Familien, mal sehen wie gut es ankommt. Ich bin ja grundsätzlich bei dir, aber das ist so nicht einfach vermittelbar.
sacredheart schrieb:Erst Recht ein Rechtsstaat muss unemotional handeln, sonst ist er kein Rechtsstaat.
Auch das ist richtig, wichtig und nachvollziehbar. Meine Meinung richtet sich ja auch nicht gegen unser Rechtssystem. Auch nicht wenn ich sage, es ist zu lasch in einigen Bereichen.
sacredheart schrieb:Üblicherweise stellt aber ein Täter, der bereits in Haft ist keine Gefahr mehr für die Außenwelt dar und es können aureichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Da darf Sicherheit auch gerne weit vor Bequemlichkeit des Häftlings gehen.
Üblicherweise ist schön. Was ist üblich, was die Ausnahme. Wenn ich jetzt google werde ich ganz sicher mehrere Fälle von Flucht finden, während genehmigten Freigängen: Zack 3 Sekunden
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article185042906/Triebtaeter-wegen-Vergewaltigung-waehrend-Freigang-vor-Gericht.htmlhttps://www.stern.de/panorama/verbrechen/sicherungsverwahrung-haeftling-soll-bei-freigang-kind-missbraucht-haben-3171464.htmlhttps://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-baden-wuerttemberg/haeftling-vergewaltigt-frau-waehrend-freigang-so-urteilt-das-gericht-32274685,5 Jahre Haft wegen Vergewaltigung während Freigang.
Mir fällt nix mehr ein.
Mir würde auch nichts einfallen, was man dem Opfer oder der Familie dann sagen könnte. Sorry du oder das Opfer waren leider ein Einzelfall, wir konnten das alles nicht wissen, obwohl der schon im Knast war.
Meriruka schrieb:Auch "Schwerstverbrecher" sind Menschen! Du kannst ihnen nicht das Menschsein absprechen!
Doch das kann ich, auch wenn das nicht jedem gefällt. Wenn der Rechtsstatt oder Konventionen das anders sehen, gut, aber ich persönlich bezeichne die vorher genannten nicht mehr als Menschen, aufgrund der taten.
Meriruka schrieb:Es ist eben für sehr viele Menschen unvorstellbar, zu was ihresgleichen in der Lage sind. Für mich übrigens auch!
Nur Unmenschen vollbringen unvorstellbares.
Damit du den Unterschied den ich inne habe verstehst, hier geht es um Vergewaltigung und Raubmord oder Lust am Morden, und nicht um Totschlag im Affekt oder Triage oder Körperverletzung.
Tussinelda schrieb:logischerweise.....davon kann man die Kosten ableiten......
ich habe mal die KI gefragt,, die forstet ja alles durch und das ganz fix.
Aussage:
"
Die Prozesskosten für einen Mordfall unterscheiden sich drastisch zwischen den USA und Deutschland. Ein normaler Mordprozess kostet in Deutschland die Staatskasse meist einen niedrigen fünf- bis sechsstelligen Betrag (gesamt oft unter 50.000 bis 100.000 Euro). In den USA verschlingen Mordprozesse – insbesondere bei drohender Todesstrafe – oft Millionenbeträge pro Verfahren
"
"
USA: Kosten und StrukturenJährliche Pro-Kopf-Kosten: ca. 35.000 bis über 100.000 USD (Median bei ca. 65.000 USD), stark abhängig vom Bundesstaat.
Deutschland: Kosten und StrukturenTägliche Pro-Kopf-Kosten: ca. 110 bis 230 Euro (je nach Bundesland und Anstalt), aufs Jahr gerechnet rund 40.000 bis 84.000 Euro
"
Heißt dem deutschen Staatsbürger werden von seiner Steuer mindestens 40T € je Mörder, aber ggf bis zu 84T€je Jahr für denn "Unterbringung" auferlegt. Bei 25 Jahren sind das 1Mio - 2,1Mio € nach oben offen bei anschließender Verwahrung.
Also anstatt das der Bürger der das Opfer war für die Gesellschaft beitragen kann, sollen wir dem Täter für Millionen € versorgen ohne das ein Beitrag zurück kommt? Das ist ja sozialer als jeder Sozialismus.
Tussinelda schrieb:Es sind Menschen. Es bleiben Menschen, ist wirklich erschreckend, dass Du den Tätern das Menschsein absprechen willst
Biologisch ja. Für mich gesellschaftlich nicht mehr. Ich finde es erschreckend wie Du Mördern und Vergewaltigern so zur Seiten springst.
PrivateEye schrieb:as ist es ja. der Staat muss unanfechtbar über solchen Dingen stehen. Selbst wenn man nur unter extremsten Auflagen eine einzige Ausnahme machen würde, bei einem besonders grausam erscheinenden Mörder (emotional gesehen), wäre dass der Anfang. Und irgendwann gäbe es eine zweite Ausnahme und dann eine dritte. Und von Mal zu Mal wird es einfacher das Nein wegzuschieben und das Ja zuzulassen.
So etwas darf nicht sein.
Da bin ich ja bei dir und euch. Wenn TS nein, dann nein, wenn TS ja dann ja, kein hin und her. Keine Emotionen beim Staat, nur eine rechtlichen einwandfreie Lösung. Sicherheit nicht nur für den Bürger, sondern auch für die Strafe.
Fehlurteile sind ein Argument aber wenn man dieses bringt, fangen wir bei kleinen Bußgelder an zu diskutieren was falsch und was richtig ausgerufen wurde.
Hier geht es ja um die Meinung nicht um das Recht an sich. Ich selbst würde es auch nicht gut finden wenn kein klarer Konsens vorhanden wäre.