Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Der Staat sollte aber nicht die Vergeltungswünsche der Opferangehörigen erfüllen!
Er darf es auch nicht. Der Staat soll vernünftig handeln, also rational, nicht emotional. Deshalb sprechen die Opfer bzw. Opferangehörigen nicht das Urteil. Im Gegenteil: Sie sind befangen. Ihnen ist auch die Selbstjustiz verboten. Würden sie den Mörder ermorden wäre es Mord.