Todesstrafe
02.10.2026 um 13:35Das kann der Polizist aber nicht unbedingt erkennen, ihm ist daher keine Schuld anzulasten, da er von einer echten Bedrohung ausgehen musste. Das ganze nennt sich Putativnotwehr. Diese ist nicht strafbar.Kangaroo schrieb:Aber wenn ein Angreifer mit einer Anscheinwaffe angreift und der Polizist aus Notwehr berechtigerweise schießt und ihn tötet, dann kann sich trotzdem später herausstellen: War keine echte Waffe.
Und selbst wenn es eine scharfe, aber nicht geladene Waffe ist: Niemand könnte von dir oder dem Polizisten erwarten, abzuwarten und damit sein eigenes Leben zu riskieren.
"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen."
Kannst du nicht verallgemeinern. Selbst von einer Schreckschusswaffe geht eine Gefahr aus und jemand kann verletzt werden. Oder er könnte damit die echte, scharfe Waffe des Polizisten erpressen/erbeuten und damit dann weitere Verbrechen oder gezielte Tötungen begehen.Kangaroo schrieb:Also bestand faktisch keine reale Gefahr auf Leib und Leben des Polizisten sondern nur eine theoretische.
Doch, dieser Grundsatz gilt weiterhin. Denn die Notwehr erlaubt nicht gezielt die Tötung eines Angreifers. Sie entschuldigt und rechtfertigt lediglich Handlungen des Verteidigers, die unter Umständen den Tod des Angreifers zur Folge haben können. Daher ist der Rahmen der Notwehr auch relativ eng gefasst.Kangaroo schrieb:Hier heißt es dann aber nicht "Niemand hat das Recht dem anderes das Leben zu nehmen".
Eine Notwehr findet in Sekundenbruchteilen statt. Eine Hinrichtung kann Jahrzehnte dauern. Bei der Notwehr betrifft es nur Angreifer und Opfer/Verteidiger. Bei der Todesstrafe kommen viele andere unbeteiligte hinzu.Kangaroo schrieb:Die Logik verstehe ich da nicht so ganz, bei allem respekt.




