@Watt Und woher nimmst du den Anspruch für humane Strafen für Täter welche sich nicht human verhalten haben?
Sag mir warum ein Täter der bspw. ein Kind grausam vergewaltigt hat und danach bestialisch getötet hat eine humanere Bestrafung als die Todesstrafe bekommen soll?
Weil wir uns dann "besser" fühlen können weil wir dieses Menschenleben schützen auch wenn er das Menschenleben eines anderen grausam für seine Triebe getötet und mit Füße getreten hat?
Sorry solche Leute vor der Todesstrafe zu schützen macht Niemanden zu einem besseren Menschen.
Und aus meiner subjektiven Sicht tritt es das Empfinden der Opfer welche grausames erleiden und erleben mussten bis sie am Ende durch den Tot erlöst wurden.
Dir ist bewusst dass es bereits Täter gab die ihr Opfer bewusstlos würgten, dann aber aufhörten damit das Opfer nochmal zu bewusstsein kam um es zu wiederholen?
Und dann sollen wir eine bessere Gesellschaft sein wenn das Leben solcher Täter geschützt wird?
PrivateEye schrieb:Das kann der Polizist aber nicht unbedingt erkennen, ihm ist daher keine Schuld anzulasten
Ok wenn ein Gericht aber bei einem Mörder davon ausgeht aufgrund Beweise und Aussagen dass er schuldig ist, dann ist die TS abzulehnen weil er könnte ja unschuldig sein.
Bei Notwehr ist es aber egal?
PrivateEye schrieb:Niemand könnte von dir oder dem Polizisten erwarten, abzuwarten und damit sein eigenes Leben zu riskieren.
Warum? Laut der Logik von TS Gegner hat doch Niemand das Recht das Leben eines anderen zu beenden?
Man stirbt dann zwar und wird zum Opfer aber es gibt doch dann hinterher einen rechtstaatlichen Prozess und man kann den Täter in Haft sperren. Ist doch humaner als zu töten?
Der Polizist hat dann zwar sein Leben verloren aber andere Mordopfer wie z.b eine Frau die von einem Mann bestialisch ermordet wird.
Komischerweise rechtfertigt letzteres nicht, den Täter das Leben zu nehmen aber wenn ein Polizist aufgrund einer falschen Annahme in Notwehr ein Leben nimmt, dann gilt "Niemand darf einen anderen das Leben nehmen"?
PrivateEye schrieb:Kannst du nicht verallgemeinern. Selbst von einer Schreckschusswaffe geht eine Gefahr aus und jemand kann verletzt werden. Oder er könnte damit die echte, scharfe Waffe des Polizisten erpressen/erbeuten und damit dann weitere Verbrechen oder gezielte Tötungen begehen.
Davon kann man ja nicht sicher ausgehen.
Und willst du mir sagen weil eine Schreckschusswaffe eine Verletzung auslösen kann, ist es legitim den Angreifer zu erschießen?
Warum? Es hat doch Niemand das Recht einen anderen das Leben zu nehmen.
PrivateEye schrieb:Doch, dieser Grundsatz gilt weiterhin. Denn die Notwehr erlaubt nicht gezielt die Tötung eines Angreifers. Sie entschuldigt und rechtfertigt lediglich Handlungen des Verteidigers, die unter Umständen den Tod des Angreifers zur Folge haben können. Daher ist der Rahmen der Notwehr auch relativ eng gefasst.
Aber das ist doch genau der Wiederspruch .. Entweder man ist prinzipiell dagegen das ein Mensch einen anderen Menschen tötet oder eben nicht. Man kann das doch nicht davon abhängig machen ob es in Notwehr passiert oder nicht.
Denn auch unschuldige können durch diese Notwehrsituation ihr Leben verlieren.
Das willst du mit Notwehr moralisch legitimieren?
Dass du durch den Angriff sterben könntest ist ja nur eine Möglichkeit. Es kann ja auch ganz anders ausgehen.
Du sagst aber der Polizist muss nicht abwarten bis er Schaden erleidet.
Dann ist es scheinbar egal ob Schuldig oder Nicht, die mögliche Konsequenz rechtfertigt den möglichen Tot des Angreifers?