redsherlock schrieb:Wie leicht Sterbehilfe-Organisationen daran kommen, weiss ich nicht, aber du wirst zugeben, dass es einen riesigen Unterschied in der Nutzung für (unterstützten) Suizid und für TS gibt. Nicht?
Also wenn das Zeug so arg unzuverlässig ist, wäre es mir selbst als Suizidäre oder aber auch als zum Tode Verurteilter nicht egal. Für mich muss es funktionieren oder nicht.
Ich wundere mich, wenn es bei Suizidhilfe funktioniert, warum dann die Kritik bei der TS. Doppelmoral in meinen Augen. Oder extreme Einzelfälle wie ggf Pike auf Grund medizinischer Anomalien.
Zaunkönigin schrieb:Was heißt denn hier befangen?
Das ist der völlig falsche Begriff.
Aber "In Kauf nehmen ist richtig?"
Zaunkönigin schrieb:Es ist die verbriefte Aufgabe der Anwält:innen die Interessen der Mandant:innen zu vertreten.
Befangenheit ist ein Begriff, der zur Geltung kommt, wenn Richter:innen Anlass zur Sorge geben, ihre Position der mit ihrer Funktion verbundenen Neutralität zu verlassen.
Dann ist ein Anwalt immer Befangen, denn er ist immer auf der Mandatsseite, nie Neutral. Genauso wie der Staatsanwalt nie neutral ist, sondern auf der Seite der Rechtssprechung ist.
Zaunkönigin schrieb:Wo wird dann genau dieses Mittel zur Sterbehilfe bei Menschen eingesetzt?
zB in der Schweiz bis 2023 auf alle Fälle. Du verzeihst dass ich keine Adresse raus suche. Welche Klinik das nutzt und welche Alternativen nutzt, ist leider nicht im Impressum zu finden
;)Ich hör aber da jetzt auf zu Googlen, weil mein Browser sonst mit Werbung für Therapien überschwemmt wird;)
Zaunkönigin schrieb:Wenn die Anwält:innen einen zuläsdigen Antrag stellen, ist dieser vor dem Vollzug zu prüfen.
Und wenn Anwält:innen einen Antrag stellen, geht es um rechtliche Fragen nicht um moralische Fragen.
Ich hate dagegen, denn es gibt ja dazu auch Fachmeinung und Publikation Stichwort
Death-Row-Syndrom.
Vor allen zeitlich nahe liegende Verschiebungen, wie hier bei Pike hätte stattfinden müssen, gelten als psychologische Folter und unmenschlich.
Es ist also ein krasse Zwickmühle.
Tussinelda schrieb:was soll dann dies hier?
Ja was denn?
Was hat es damit zu tun dass ich die Diagnose nicht bezweifelt habe? Ich stehe grad auf dem Schlauch vor allem weil du das zitiert hast?
Tussinelda schrieb:natürlich ist das Thema.....das wird von den Anwälten gesagt und hier entsprechend thematisiert
Aber ist denn die Diagnose ein tatsächlicher Grund die Vollstreckung auszusetzen? Ich meine weiterhin nicht. Da wäre mal eine Fachanwalt zu rate zu ziehen.
Ich verzichte hier mal auf eine mir im Kopf schwirrenden Vergleich
;)
Tussinelda schrieb:und das ist bullshit. Da sollte man dann doch erst einmal die Untersuchungen abwarten, meinste nicht?
Also du darfst deine Meinung ausplaudern, und die deiner Meinung nicht zustimmen, sollen ruhig sein. Du bist putzig.
Tussinelda schrieb:ach nee, nur hat das ja nicht geklappt, weil man eben nicht auf die Anwälte gehört hat.
Dann ist dein Satz völlig Murks.
Tussinelda schrieb:Hätte man auf die Anwälte gehört, dann wäre sie vermutlich tot.