@MasterMario Dann lache Dich erstmal selber aus. Denn wenn Du mit der schwere der Folgen argumentierst, dann kannst Du keine allgemeinen Strafen für Verbrechen fordern, sondern musst jedes Mal die Folgen der Opfer berücksichtigen, und dann wird es auch dazu kommen, dass ein Einbruch sogar mal viel härter bestraft werden müsste als eine Vergewaltigung.
Noch schlimmer ist aber, dass Du die Strafen im Prinzip von den Opfern bestimmen lässt. Diese müssen nur schwer genug traumatisiert sein (eigentlich sogar nur vorgeben es zu sein).
Aber der folgende Satz war Richtig:
MasterMario schrieb:Vergewaltigung, ist der direkte Angriff auf das leibliche Wohl und der erzwungene Geschlechtsverkehr, welcher unter den Umständen nicht nur schwere psychische sondern auch körperliche Folgen haben kann.
Die schwere einer Straftat resultiert aus den Rechten des Opfers, welche gebrochen wurden (1. Recht auf menschenwürdiges Leben, 2. Recht auf körp. Unversehrtheit, etc.)
Deswegen ist auch ein Mord die schlimmste aller Straftaten, aber deswegen schließt sich auch die Todesstrafe als Instrument der Strafe aus (auch weil Strafe dazu dienen soll zu erziehen, aber das ist untergeordnet). Denn damit gibst Du selber die absolutheit dieser Rechte auf und machst diese zu einer Verhandlungmasse.
Dann musst Du auch immer wieder begründen, wieso Recht xyz hier gilt und anderswo wiederum nicht.