Warum haben so viele Menschen etwas gegen Tierversuche?
19.12.2012 um 20:43Anzeige
Mrs.Mikaelson schrieb:dass die am Versuchstier entstandenen körperlichen Einschränkungen oder Schäden auf ein absolutes Minimum zu beschränken wären - selbst in diesem Bereich sollte eine gewisse Sensibilisierung für die Rechte der Wesen und desweiteren für die Ethik und Moral ansatzweise vorhanden sein.:)
LivingFlesh schrieb:Völlige Zustimmung. Leider ist die Menschheit eine Plage für den Planeten Erde. Da müssen sich die Tiere die Qualen wohl gefallen lassen müssen, wenn sie sich nicht wehren können. ziemlich schlimm, ich wünschte, es sähe anders aus!
Wenn wir Menschen Medikamente entwickeln müssen wir sie auch selber testen. Tiere haben genau wie wir Menschen ein Recht auf ein angenehmes Leben. Ich darf ja auch nicht ne Bombe bauen und die dann an Menschen/Tieren testen.
MrsDizz schrieb:Gibt doch genug Kinderschänder, Vergewaltiger und Amokläufer....Mal ganz abgesehen von Recht und Ethik, es gibt eben nicht genug dafür.
MrsDizz schrieb:Gibt doch genug Kinderschänder, Vergewaltiger und Amokläufer....Oder Juden,Homosexuelle,Asoziale , oder irgendwelche andere Gruppen...omg...
Alle Geschöpfe sind Brüder (nur die auch "geschöpften" Pflanzen natürlich nicht)!So oder so ähnlich tönt es ständig durch die Foren.
Wir boykottieren Kosmetik die mit Tierversuchen erprobt wurde!
Wir sind gegen Tierversuche!
(2) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind:In aller Ausführlichkeit nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
1.
Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier,
2.
Erkennen von Umweltgefährdungen,
3.
Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge,
4.
Grundlagenforschung.
Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.....(1) Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.
(2) Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. In dem Antrag ist
1.
wissenschaftlich begründet darzulegen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Nr. 1 vorliegen,
2.
nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Nr. 2 bis 4 vorliegen,
3.
darzulegen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Nr. 5 vorliegen.
Der Antrag muss ferner die Angaben nach § 8a Abs. 2 Nr. 1 bis 5 enthalten.
(3) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1.
wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass
a)
die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 und 3 vorliegen,
b)
das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;
2.
der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter die erforderliche fachliche Eignung insbesondere hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche haben und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben;
3.
die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel vorhanden sowie die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Tierversuche einschließlich der Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten gegeben sind;
4.
eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Unterbringung und Pflege einschließlich der Betreuung der Tiere sowie ihre medizinische Versorgung sichergestellt ist und
5.
die Einhaltung der Vorschriften des § 9 Abs. 1 und 2 und des § 9a erwartet werden kann.
interrobang schrieb:Aber auch in Europa?Medikamententests an Menschen sollen künftig in der Europäischen Union weniger der Bürokratie unterliegen.