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Probleme mit Vermieter

207 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Problem, Mietvertrag, Gartennutzung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Probleme mit Vermieter

25.08.2012 um 15:14
@bonita
Zitat von bonitabonita schrieb am 21.08.2012:Ich habe einen Mietvertrag in dem steht das Mieter und Vermieter den Garten nutzen und Pflegen...
du hast den garten also nicht gemietet, sondern nur das recht ihn zu nutzen?
könntest du deinen mietvertrag diesbezüglich bitte einmal wörtlich zitieren, da besteht nämlich ein gewaltiger unterschied.
Zitat von bonitabonita schrieb am 21.08.2012:nun will mein Vermieter die Gartennutzung verbieten und ich soll meinen Miniteich und alles was ich (mit Einverständnis des Vermieters) gepflanzt habe bis Samstag entfernen oder er reißt alles raus.
du hast also am garten etwas verändert, obwohl du ihn nicht gemietet hast sondern nur das nutzungsrecht hast? dann ist der vermieter durchaus im recht, er kann dir verbieten dort etwas zu pflanzen oder gar einen teich anzulegen.

@Aniara
Zitat von AniaraAniara schrieb am 21.08.2012:Ja, kannst du sofern die Gartenmitbenutzung konkret im Mietvertrag steht.
nein, denn sie hat den garten ja nicht gemietet sondern nur das nutzungsrecht (das ihr nicht erlaubt den garten zu verändern). ergo: keine mietminderung möglich, sie kann den garten ja weiterhin nutzen, nur halt nicht verändern.

knackpunkt ist natürlich ob der vermieter die gartennutzung komplett verbieten will oder eben nur den gartenteich und die pflanzen...

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25.08.2012 um 15:19
@KönigIsakim
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 21.08.2012:Das war damals, so vor 1,5 Jahren. Da war die Toilette verstopft.
dir ist aber schon klar, wie verstopfungen in toiletten zustande kommen und wer da der verursacher ist? da du ja als einzige zugang zur toilette hast, wirst du sicher selbst wissen was da alles reinging.
kleiner tipp: damenbinden, tampons, speisereste, katzenstreu etc. gehören NICHT in die toilette.
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 21.08.2012:Der Vermieter kam überhaupt nicht mit der Firma die den Kanal reinigt in den Quark. Es dauerte, und dauerte, und dauerte. Mir platzte der Kragen, und ich wurde laut. Da hat er das im Streit gesagt. Zum Anwalt mußte ich nicht gehen, Problem hat sich dann wieder in Luft aufgelöst, und Anwalt war überflüssig.
der anwalt hätte dir mit sehr hoher wahrscheinlichkeit auch nur gesagt was ich gerade schrieb, das nämlich mit 99,99%iger sicherheit du schuld an der verstopfung bist und von daher vor gericht wohl verlieren wirst.
ich nehme an du hast letztendlich die rechnung für die rohrreinigung bezahlen müssen?
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 21.08.2012:Wenn man zum Anwalt geht, sieht das der Vermieter vielleicht nicht gern, und man verliert vielleicht schneller die Wohnung.
also im genannten fall hätte es dem vermieter ja nur recht sein können wenn du zum anwalt gehst, eben damit der dir erklärt dass du im unrecht bist.
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 21.08.2012:Auf lange Sicht gesehen, ist die Beratung, und die Inanspruchnahme eines Anwalts in Sachen Mietrecht dennoch vorteilhaft, weil man dem Vermieter klar macht dadurch, das man sich verteidigen kann.
du kannst immer zum anwalt - genauso wie der vermieter.
und wenn du den prozess dann verlierst, dann musst du halt bezahlen. übrigens auch den gegenanwalt falls nötig.


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25.08.2012 um 15:28
@KönigIsakim
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 22.08.2012:Das ist vor Gericht allerdings tatsächlich gut einklagbar, wegen der zurückgehaltenen Kaution.
das kommt immer auf die sachlage an - wenn man seinen pflichten aus dem mietvertrag nicht nachgekommen ist (z.b. schönheitsreparaturen nicht durchgeführt hat) oder gar schäden verursacht hat, dann ist die kaution genau dafür da, diese kosten auszugleichen. ausserdem natürlich auch für den ausgleich von mietschulden oder nachzahlungen von betriebskosten.
die kaution einklagen kannst du nur, wenn nichts derartiges vorliegt.
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 22.08.2012:Und wenn du mir Geld vorenthälst, das mir gehört, dann bist du ein Fall für den Staatsanwalt.
mietrecht ist zivilrecht - das ist kein fall für den staatsanwalt.
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 22.08.2012:Der Vermieter ist komischerweise kein Fall für Staatsanwalt, weiß jetzt gar nicht ob ein Vermieter schon mal Strafe bekommen hat, wenn er die Kaution zurückgehalten hatte.
nochmal: mietrecht ist zivilrecht, das kümmert die staatsanwaltschaft nicht.
ein vermieter bekommt auch keine strafe wenn er die kaution zurückhält sondern wird höchstens dazu verurteilt sie auszuzahlen - sofern nichts wie oben vorliegt.


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25.08.2012 um 15:31
@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb am 22.08.2012:ist gibt dinge die nicht im mietvertrag drin stehen und trotzdem darf der vermieter/besitzer sie nicht.
es gibt auch sachen die in mietverträgen stehen und ungültig sind, weil sie den mieter benachteiligen. in solchen fällen gilt dann das allgemeine mietrecht.


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25.08.2012 um 15:33
@xXClubberXx
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb am 22.08.2012:Die alte hatte 2010 in der Nebenkostenabrechnung 40 Euro kassiert weil der Nachbar Schnee für Geld geräumt hatte und jeder Mieter sich beteiligen muss.
wo ist das problem? selbstverständlich kann man die kosten für winterdienst auf die mieter umlegen, das gibt die betriebskostenverordnung so vor.


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25.08.2012 um 15:36
@-Therion-
Zitat von -Therion--Therion- schrieb am 22.08.2012:das ist natürlich unverständlich und unlogisch aber rechtlich in ordnung weil der vermieter besitzrecht hat und entscheiden darf was in der wohnung passieren darf oder nicht.
also erstmal: der vermieter hat im normalfall kein "besitzrecht", das liegt nämlich normalerweise beim eigentümer (und der muss keineswegs die gleiche person sein wie der vermieter).


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25.08.2012 um 15:37
@KönigIsakim
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 22.08.2012:z.B. man soll das Unkraut rauszupfen, wenn es anfängt zu wachsen, und der Vermieter schreibt das auch noch handschriftlich darein mit vielen Ausrufezeichen versehen.
das kannste getrost vergessen sowas - es sei denn der vermieter hat auch noch genauestens definiert was eigentlich genau "unkraut" ist...


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25.08.2012 um 15:38
@univerzal
Zitat von univerzaluniverzal schrieb am 22.08.2012:Man kann sich ja vorab auch mit dem Vermieter abstimmen oder alternativ selbst den Nachmieter suchen, der die Änderung übernimmt.
wobei man allerdings dazu sagen sollte, dass der vermieter den nachmieter nicht akzeptieren muss, es sei denn es wurde etwas entsprechendes mietvertraglich vereinbart...


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25.08.2012 um 15:41
@wobel
ich habe gestern mit meinem nachbar geredet über das Fenster und die verarsche worum es bei mir geht.Der hat mir erzählt das er 20 Euro für das Jahr bekommen hat.Mir hatte sie erzählt das jeder sich mit 40Euro der 4 Mietparteien beteiligen soll.Aber was heißt das wenn er 20 Euro für das Schneeräumen bekommen hat? Sie hat Geld kassiert und von mir obendrauf 20Euro sozusagen geschenkt bekommen.Vielleicht auch von den anderen Mietern,keine Ahnung.Abgesehen davon steht nichts davon im Mietvertrag der ohnehin total veraltet ist wie meine Anwältin gesagt hatte.Und die Anwältin sagte das sie das nicht einfach mal so machen könne.mein Nachbar der Michi bekommt für den letzten Winter noch 20Euro,hat davon aber bisher noch nichts bekommen.Er hat für 2010 nie160Euro bekommen das heißt die hat mich verarscht,wie sie es mit den anderen Mietern auch gemacht hatte.Die hatte immer Streit,du kennst die nicht.


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25.08.2012 um 15:42
@KönigIsakim
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 22.08.2012:dann könnten die Vermieter das ja bitteschön ganz einfach auch, und ( bestimmt nur ganz wenig Geld ) die Kosten für Schneebeseitigung, und Vorsorgemaßnahmen bei Glatteis auf den Mietzins ( den Mietpreis ) abwälzen. Würden vermutlich die Mieter gerne ein klein bisschen mehr zahlen.
können die vermieter ja auch - ist in der betriebskostenverordnung so festgelegt.
allerdings gibt's da noch die alternative dass die mieter das abwechselnd selbst übernehmen (ist meist bestandteil der kehrwoche), dann kostet es garnichts.
wenn man sich mietvertraglich verpflichtet hat den winterdienst zu machen, dann muss man es auch tun, geschieht es nicht und der vermieter muss jemand anderen beauftragen, dann kann er einem natürlich selbstverständlich die kosten in rechnung stellen.
UND - und das ist ganz wichtig! - sollte jemand stürzen und sich verletzen, dann muss der mieter, der seinen winterdienst nicht gemacht hat, bezahlen. und das kann verdammt teuer werden.
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb am 22.08.2012:Ist aber nicht so. Statt dessen sehen das die Gerichte auch so, das du ab 7.00 Uhr Morgens, den Gehweg von der Gefahr des Glatteises beseitigen mußt.
das sehen die gerichte nur dann so, wenn es entsprechend vereinbart wurde.
ein blick in den mietvertrag hilft da weiter.


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25.08.2012 um 15:43
@univerzal
Zitat von univerzaluniverzal schrieb am 22.08.2012:Da wären jetzt einfach mal die Hintergründe bzw. der Auslöser interessant, sofern der TE etwas aus dem Nähkästchen plaudern möchte.
genau, das wäre wirklich interessant.
aber erstmal die aufklärung, wie das denn nun genau mietvertraglich vereinbart wurde, denn eine gartennutzung erlaubt eben NICHT die veränderung des fraglichen gartens, und @bonita hat ja veränderungen vorgenommen.
ich habe meiner einliegerin auch ein gartennutzungsrecht eingeräumt (auch mietvertraglich), aber deswegen hat sie kein recht da irgendwelche beete anzulegen oder gar teiche, sie darf den garten lediglich nutzen, und zwar so wie er ist.


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25.08.2012 um 15:45
@onka
Zitat von onkaonka schrieb am 22.08.2012:Mache dem Vermieter auch mal klar, dass, wenn er die Sachen rausreißt und vernichtet, er die Kosten für die Pflanzen, Fische und den Teich in Rechnung gestellt bekommt.
das ist quatsch, denn die pflanzen und der teich sind fest mit dem garten verbunden und gehen somit ins eigentum des eigentümers ein. lediglich über die "mobilen" fische könnte man da reden...


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Probleme mit Vermieter

25.08.2012 um 15:49
@xXClubberXx
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb am 22.08.2012:Nee die olle hat einfach mal so den Nachbarn angehäuert,und bei der Nebenkostenabrechnung hat die gesagt das sich jeder beteiligen soll.Ich habe einfach zugestimmt,weil ich mir keinen Streit antun wollte.
mit sehr hoher wahrscheinlichkeit hättest du den streit auch verloren, denn wie gesagt, die betriebskostenverordnung erlaubt das grundsätzlich, dass die kosten für den winterdienst auf die mieter umgelegt werden.
und bei einer kehrwochenregelung mit winterdienst ist es so, dass wenn jemand seinen pflichten nicht nachkommt, der vermieter ebenfalls jemand anderen dafür anheuern darf, er hat ja die verkehrssicherungspflicht und MUSS dann etwas unternehmen.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb am 22.08.2012:... weil ich nicht weiß wieviel der Nachbar von der bekommen hat.
du hast das recht auf einsichtnahme in die belege und hättest dir die quittung anschauen können...
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb am 22.08.2012:Normalerweise müssen die Mieter Schnee räumen da hast du recht.
nein, müssen sie nicht "normalerweise" - das müssen sie nur wenn das so vereinbart wurde.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb am 22.08.2012:Ich hatte das meiner Anwältin geschildert die meinte auch das darf die nicht machen.
dann such dir 'ne andere anwältin.


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25.08.2012 um 15:57
@KönigIsakim
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb:Und so ein Anwalt macht Verträge.
die meisten mietverträge wurden nicht von anwälten gemacht - da steckt der teufel eher im detail als dahinter.
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb:... das dann ein Vertrag etwas teuflisches an sich hat, und damit auch ein Mietvertrag?
ein mietvertrag ist nicht teuflischer als das mietrecht.
schliesst man keinen schriftlichen mietvertrag ab, hat man einen mündlichen - und der entspricht dann 1:1 dem mietrecht.


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25.08.2012 um 15:59
@univerzal
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Denn eigentlich ist das Sachbeschädigung, was der Vermieter da grad treibt.
ich glaube nicht dass @bonita damit durchkommt, denn wie gesagt, sie hat nur die gartennutzung und nicht den garten gemietet. wenn sie dort etwas pflanzt (was sie eigentlich nicht darf) dann geht das ins eigentum des eigentümers über, und er kann das auch jederzeit rausrupfen.


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25.08.2012 um 16:00
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:... er hat Dir ja gar keine Chance gegeben, sie selbst zu entfernen. Hast Du es eigentlich schriftlich, dass Teich und Pflanzen weg sollen?
sehr guter ansatz!
ich bin auch der meinung dass er da erstmal schriftlich abmahnen hätte müssen - mit fristsetzung zur entfernung.


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25.08.2012 um 16:01
Zitat von wobelwobel schrieb:u hast das recht auf einsichtnahme in die belege und hättest dir die quittung anschauen können...
Gibt keine Belege oder Quittungen bei ihr.Die Nebenkostenabrechnungen waren auch allesamt mager weil da wegen Abwassergebühren etc. Unterlagen gefehlt haben um die Nebenkostenabrechnung nachvollziehen zu können.
Zitat von wobelwobel schrieb:nein, müssen sie nicht "normalerweise" - das müssen sie nur wenn das so vereinbart wurde.
Schwarzarbeiter darf sie auch nicht anheuern.Und wenn ich hinterher erfahre das die Person lediglich 20Euro bekommen hat und die alte mir 20Euro noch zusätzlich abgeknüpft hat wo kommen wir dahin.
Für alle anderen Winter hat die auch nichts abgezogen.schriftlich gibt es da nichts

Es geht mir auch weniger um 40 Euro sondern um 590Euro plus Zinsen.Und da sie schon verloren hat muss ich mich noch ein wenig gedulden.Da sie es wahrscheinlich schon ausgegeben hat<muss sie zusehen wie sie es beschafft.Mit ihren Schulden geht sie noch ins Grab.Die soll nur aufhören mich oder meine Freundin zu belästigen.
Zitat von wobelwobel schrieb:dann such dir 'ne andere anwältin
es geht nicht ums Schneeräumen sondern um 590Euro Kaution,nur mal so als Info,daher habe ich die Anwältin verständigt.Und die hat sicherlich mehr Ah nung


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25.08.2012 um 16:03
Zitat von wobelwobel schrieb:das ist quatsch, denn die pflanzen und der teich sind fest mit dem garten verbunden und gehen somit ins eigentum des eigentümers ein. lediglich über die "mobilen" fische könnte man da reden...
wurde ihr nicht der Gartenteich erlaubt?


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25.08.2012 um 16:04
@natü
Zitat von natünatü schrieb:Es war Diebstahl, denn erhat es heimlich getan, und die Pflanzen waren nicht sein Eigentum, wenn auch der Garten sein Eigentum ist.
siehe weiter oben - die pflanzen sind eine feste verbindung mit dem garten eingegangen und somit ins eigentum des eigentümers übergewechselt. ergo: kein diebstahl.
Zitat von natünatü schrieb:Wenn die Nutzung b e i d e n zusteht, bist du rechtmäßiger Besitzer der Hälfte des Gartens, ...
falsch. rechtmässiger besitzer wäre sie, wenn sie den garten geMIETET hätte - sie hat aber nur das nutzungsrecht. da liegen welten dazwischen!
Zitat von natünatü schrieb:und wenn die Hälfte nicht näher bezeichnet ist im Vertrag, kannst du jeden Teil als Besitz betrachten, sofern V mindestens die andere Hälfte bepflanzen und ungehindert nutzen kann.
nein, denn @bonita ist ja nicht besitzerin sondern hat lediglich ein nutzungsrecht.
Zitat von natünatü schrieb:Selbst wenn er dir die Gartennutzung zu Recht entziehen würde, blieben die Pflanzen dein Eigentum.
wenn die gartennutzung mietvertraglich vereinbart wurde, dürfte es sehr schwer werden sie "zu recht" zu entziehen, da braucht man schon verdammt gute gründe...
und die pflanzen sind wie gesagt längst eigentum des eigentümers geworden.


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25.08.2012 um 16:05
@wobel
Es ist ja schon im Laufe der Diskussion herausgekommen, dass dabei die Form der vertraglichen Regelung eine Rolle spielt. Dennoch ist Vorgehensweise des Vermieters im Fall nicht akzeptabel.


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