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Probleme mit Vermieter

207 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Problem, Mietvertrag, Gartennutzung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Probleme mit Vermieter

25.08.2012 um 19:01
@xXClubberXx
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:mhh bei meinem neuen Vermieter ist es Standard das er automatisch kopien zur NK Abrechnung dazulegt.Finde ich auch vernünftig.Bei meiner alten hätte ich 10x nachfragen können die hätte mir nichts gezeigt.
darum geht's aber nicht.
fakt ist, dass das gesetzlich geregelt ist.
bei deiner alten vermieterin hattest du keinen anspruch auf kopien, nur auf einsicht in die belege - und diese einsicht hättest du jederzeit problemlos auch einklagen können.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Bekommen deine Mieter etwa auch keine Kopien?
war noch nie nötig, ich mache korrekte abrechnungen.
wenn mal jemand was sehen will, dann kriegt er's als scan gemailt, weil ich den ganzen kram ja ohnehin einscanne ist das no prob.

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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 12:58
@wobel
xXClubberXx schrieb:
wurde ihr nicht der Gartenteich erlaubt?

anscheinend ja - kam aber erst später im thread, da hatte ich schon geschrieben.
allerdings: hat sie die erlaubnis denn schriftlich? vermutlich eher nicht...
Schriftlich hab ich das nicht aber der Vermieter selber hat die Teichwanne eingegraben und mir für die großen Stauden die Löcher gegraben, zudem hat er immer gesagt ich kann den Garten gestalten wie ich will.

Muss ich mir für jede Pflanze was schriftliches geben lassen das ich sie einpflanzen darf und sie mein Eigentum bleibt ?

@Drakon
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Frechheit von dir..denn mitbenutzung heisst nicht das du einfach
da einen Teich anlegen kannst und den Garten verändern/umbauen
kannst. Ist auch nicht korrekt.
Frechheit³ vom Vermieter mir zu sagen das ich den Garten gestalten darf wie ich will und mir auch noch dabei hilft.



Am Samstag vormittag habe ich all meine Zimmerpflanzen aus dem Garten in meine Wohnung geräumt wärend der Vermieter mit einem Freund im Garten war, der Freund fragte mich warum ich das mache und ich erzählte ihm warum, ca 1 Std später kam mein Vermieter und hat sich entschuldigt und gesagt das er gerne möchte das ich hier wohnen bleiben und mich weiter um den Garten kümmern soll.
Ich habe das Friedensangebot angenommen aber werde trotzdem nach einer anderen Wohnung suchen.


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 13:02
Zitat von bonitabonita schrieb:Frechheit³ vom Vermieter mir zu sagen das ich den Garten gestalten darf wie ich will und
mir auch noch dabei hilft.
Na wenn das so ist, Echt ein komischer Kerl...


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 13:07
@bonita
@Drakon


und dazu auch noch ein Schleimscheißer, um vor seinen Freund noch gut da stehen zu wollen,hat er noch einen Friedensangebot gemacht ... Aber vorher ihr die Hölle heiss gemacht. So ein Arschkriecher...


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26.08.2012 um 13:49
@bonita
scheint mir echt 'ne seltsame type zu sein dein vermieter-kumpel.
da würd ich an deiner stelle auch zusehen, dass ich land gewinne, das geht auf dauer sicher nicht gut...
Zitat von bonitabonita schrieb:... zudem hat er immer gesagt ich kann den Garten gestalten wie ich will.
sowas sollte man sich IMMER schriftlich geben lassen!
Zitat von bonitabonita schrieb:Muss ich mir für jede Pflanze was schriftliches geben lassen das ich sie einpflanzen darf und sie mein Eigentum bleibt ?
wie gesagt, rein rechtlich ist es so, dass die pflanzen, wenn sie fest eingepflanzt werden, zum grundstück gehören also nicht mehr dein eigentum sind.
von daher: lieber kübelpflanzen, die bleiben dann auch dein eigentum.
Zitat von bonitabonita schrieb:Frechheit³ vom Vermieter mir zu sagen das ich den Garten gestalten darf wie ich will und mir auch noch dabei hilft.
du musst unterscheiden zwischen mündlich und schriftlich.
schriftlich hast du nur die erlaubnis zur NUTZUNG - aber eben nicht gemietet, darfst also nicht gestalten wie du willst. und dass er dir erlaubt hat die gestaltung zu übernehmen, das kannst du halt nicht beweisen...
Zitat von bonitabonita schrieb:... und gesagt das er gerne möchte das ich hier wohnen bleiben und mich weiter um den Garten kümmern soll.
au fein - ich hätte auch gerne jemand der mir die gartenpflege für umsonst abnimmt!
in anderen mietshäusern bezahlen die mieter für die gartenpflege zig euro pro jahr...
Zitat von bonitabonita schrieb:Ich habe das Friedensangebot angenommen aber werde trotzdem nach einer anderen Wohnung suchen.
würd ich an deiner stelle wie gesagt auch machen, mir 'ne andere wohnung suchen.


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 15:00
@wobel
... zudem hat er immer gesagt ich kann den Garten gestalten wie ich will.
sowas sollte man sich IMMER schriftlich geben lassen!
Das werde ich auf jeden Fall beherzigen.
Zitat von wobelwobel schrieb:au fein - ich hätte auch gerne jemand der mir die gartenpflege für umsonst abnimmt!
in anderen mietshäusern bezahlen die mieter für die gartenpflege zig euro pro jahr...
Ich arbeite so gern im Garten ist echte Entspannung für mich und ich liebe es wenn alles wächst und blüht, wenn ich dann im Garten sitze und sehe er ist richtig lebendig überall kreucht und fleucht es, die Vögel und sogar die Fledermäuse kommen mir ganz nah überkommt mich so ein richtiges Glücksgefühl und ich weiß ich hab alles richtig gemacht. Ich möchte nie mehr ohne sein


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 15:33
@bonita
Zitat von bonitabonita schrieb: und ich liebe es wenn alles wächst und blüht, wenn ich dann im Garten sitze und sehe er ist richtig lebendig überall kreucht und fleucht es, die Vögel und sogar die Fledermäuse kommen mir ganz nah überkommt mich so ein richtiges Glücksgefühl und ich weiß ich hab alles richtig gemacht.
DAS unterschreib ich sofort.
nur beim ersten teil:
Zitat von bonitabonita schrieb:Ich arbeite so gern im Garten ist echte Entspannung für mich ...
bin ich ganz anderer meinung.

aber wie auch immer, ich kann dir nur dringend raten beim nächsten mal den garten tatsächlich zu MIETEN und das nicht mit der "mitbenutzung" zu verwechseln - mietrechtlich liegen da nämlich welten dazwischen...


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26.08.2012 um 19:09
Zitat von wobelwobel schrieb:dafür braucht's aber nicht gleich ein neues fenster wenn das alte verzogen ist - sowas kann man reparieren.
Der Handwerker sagte das lohnt sich nicht,unten der holzbalken ist schon total locker und kaputt.Ich war dabei als die den Handwerker das gezeigt hat.Die alte meinte so weil das Fenster nie behandelt, lackiert,gestrichen wurde,bei meinem das ein ganz arrogant "das ist die sache des mieters das streichen des Fensters" .Weißt du was?absoluter nonsens!Das war früher so.

Zudem behauptet die das Fenster wäre erst 15 Jahre alt,da aber da kein Datum am Rahmen stand wird es wesentlich älter sein.
Es wurde nie von irgendjemanden gestrichen, dann kann sich ein Holzfenster eben über so viele Jahre verziehn,Holz arbeitet logischwerweise.
Zitat von wobelwobel schrieb:steht in deinem mietvertrag dass du deine wäsche im trockenraum trocknen musst? dann musst du das auch so machen.
Es steht dort,na und? Muss ich eben nicht machen,informiere dich mal besser.Das war vielleicht früher so.Der Vertrag ist so alt wie die olle,und das Gesetz des Wäschetrocknens in einem Trockenraum gilt nicht mehr,wie meine Anwältin sagte.
Ich darf meine Wäsche in meiner Wohnung aufhängen wann ich will.In vielen anderen Wohnungen gibt es sowas wie ein Trockenraum gar nicht wo sollen die Leute die Wäsche dann aufhängen?Auf der Straße?
Zitat von wobelwobel schrieb:was steht diesbezüglich im übergabeprotokoll?
Du meinst nach dem Auszug das Protokoll?Das habe ich selbstverständlich nicht unterschrieben,da stand kaputtes Fenster.
Zitat von wobelwobel schrieb:quark - holz verzieht sich nun mal durch feuchtigkeit, das ist ein fakt.
die frage ist nur, woher die feuchtigkeit kam und wie sie überhaupt ins holz eindringen konnte.

Siehe oben Holz arbeitet durch die vielen Sommer und Winter,verständlich oder.


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 19:19
ich halte meine Kosch.....bin selber ein Vermieter :D


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26.08.2012 um 19:23
Zitat von wobelwobel schrieb:der vermieter hat das recht die kaltmiete so anzusetzen wie er's für richtig hält.
bezüglich mieterhöhungen gibt's dann aber gesetzliche grenzen.
und einfach mal eben einen monat mehr verlangen geht natürlich nicht.
Bei mir war das mal so, das mich in der alten Wohnung die giftige alte gefragt hat ob ich etwas weniger Kaltmiete zahlen möchte damit sie weniger nächste mal zurück zahlen muss.Also hatten wir uns dann geeinigt das ich 20Euro weniger zahle.Nach dem vergeblichen Abzockversuch wegen der NK Abrechnung behauptete sie,sie könne alles was ich weniger an Kaltmiete gezahlt habe,zurückverlangen.Damit würde die auch nicht durchkommen.Das Thema ist auch gegessen es geht ihr ja um meine Kaution und wegen dem Fenster was ich angeblich beschädigt hätte durch Wäschetrocken. lol
Ich kann euch ja berichten wie es bei meinem Fall weiter geht


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 19:24
@xXClubberXx
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:"das ist die sache des mieters das streichen des Fensters" .Weißt du was?absoluter nonsens!Das war früher so.
das kommt auf deinen mietvertrag an - de fakto steht es nach wie vor im "standardmietvertrag des bundesministeriums der justiz" (ja, sowas gibt's) drin, dass fürs streichen der fenster von innen der mieter zuständig ist.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Zudem behauptet die das Fenster wäre erst 15 Jahre alt,da aber da kein Datum am Rahmen stand wird es wesentlich älter sein.
du wirst lachen, bei uns steht bei keinem einzigen fenster ein datum drauf - wie kommst du dazu zu glauben dass das so wäre?
ich hab übrigens noch fenster von 1932 die bestens in schuss sind - eben weil sie immer gepflegt wurden...

Es wurde nie von irgendjemanden gestrichen, dann kann sich ein Holzfenster eben über so viele Jahre verziehn,Holz arbeitet logischwerweise.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Es steht dort,na und? Muss ich eben nicht machen,informiere dich mal besser.Das war vielleicht früher so.Der Vertrag ist so alt wie die olle,und das Gesetz des Wäschetrocknens in einem Trockenraum gilt nicht mehr,wie meine Anwältin sagte.
du hast einen mietvertrag unterschrieben in dem steht dass du deine wäsche im trockenraum trocknen musst - und diese klausel ist mit extrem hoher wahrscheinlichkeit so auch gültig (und findet in vielen mietshäusern auch in aktuellen verträgen anwendung, es geht dabei nämlich darum, dass man schimmel in den wohnungen vermeiden möchte, und dass das trocknen von wäsche feuchtigkeit in die wohnungen einbringt ist ja klar).
du hast einen vertrag unterschrieben und musst dich daran halten.
tust du das nicht, dann kannst du für entsprechende schäden haftbar gemacht werden. so ist nun mal die rechtslage.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Ich darf meine Wäsche in meiner Wohnung aufhängen wann ich will.
du hast einen vertrag unterschrieben nach dem du das nicht darfst.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:In vielen anderen Wohnungen gibt es sowas wie ein Trockenraum gar nicht wo sollen die Leute die Wäsche dann aufhängen?
bei denen steht aber sicher auch nicht im vertrag dass sie ihre wäsche im trockenraum aufhängen müssen.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Du meinst nach dem Auszug das Protokoll?Das habe ich selbstverständlich nicht unterschrieben,da stand kaputtes Fenster.
warum hast du das nicht unterschrieben? damit könntest du jetzt beweisen dass das fenster "kaputt" war als du eingezogen bist.
so ein übergabeprotokoll beim einzug ist doch genau dafür da, dass man als mieter davor geschützt wird dass einem vorhandene schäden später zur last gelegt werden!
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Siehe oben Holz arbeitet durch die vielen Sommer und Winter,verständlich oder.
klar - aber es verzieht sich nicht automatisch so extrem dass ein fenster davon kaputt geht.


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 19:28
@xXClubberXx
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Bei mir war das mal so, das mich in der alten Wohnung die giftige alte gefragt hat ob ich etwas weniger Kaltmiete zahlen möchte damit sie weniger nächste mal zurück zahlen muss.
du meinst hoffentlich die betriebskostenvorauszahlung und nicht die kaltmiete, oder?
die betriebskostenvorauszahlung hättest du - NACH erhalt der abrechnung und entsprechender rückzahlung - sogar eigenmächtig nach unten anpassen können.
ganz sicher aber nicht die kaltmiete!!!
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Nach dem vergeblichen Abzockversuch wegen der NK Abrechnung behauptete sie,sie könne alles was ich weniger an Kaltmiete gezahlt habe,zurückverlangen.Damit würde die auch nicht durchkommen.
nochmal: die KALTMIETE hat mit der betriebkostenvorauszahlung nichts zu tun!
die "kaltmiete" ist die reine miete, ohne irgendwelche zahlungen für heizung, wasser, grundsteuer, versicherungen etc. (eben die betriebskosten).
wenn du die KALTMIETE eigenmächtig kürzt, hast du mietschulden. und dafür kann man rausgeschmissen werden, fristlos übrigens (zumindest ab einer gewissen summe).


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 19:46
du wirst lachen, bei uns steht bei keinem einzigen fenster ein datum drauf - wie kommst du dazu zu glauben dass das so wäre?
ich hab übrigens noch fenster von 1932 die bestens in schuss sind - eben weil sie immer gepflegt wurden...


omfg Bei modernen Kunststofffenster seit etwa 10 Jahren habe ich mir sagen lassen.Bei Asbach Uralt Fenster wie bei dir nicht.

du hast einen mietvertrag unterschrieben in dem steht dass du deine wäsche im trockenraum trocknen musst - und diese klausel ist mit extrem hoher wahrscheinlichkeit so auch gültig (und findet in vielen mietshäusern auch in aktuellen verträgen anwendung, es geht dabei nämlich darum, dass man schimmel in den wohnungen vermeiden möchte, und dass das trocknen von wäsche feuchtigkeit in die wohnungen einbringt ist ja klar).
du hast einen vertrag unterschrieben und musst dich daran halten.
tust du das nicht, dann kannst du für entsprechende schäden haftbar gemacht werden. so ist nun mal die rechtslage.


schon klar,im Mietvertrag steht lediglich das ein Trockenraum zur Verfügung steht,aber nicht das ich dort Wäsche aufhängen (muss).Aber das behauptet die kurz vor meinem Auzug.
Schimmel usw klar,aber du willst es nicht verstehen das sich in 1-2 Jahren ein Fenster so dermaßen verziehen kann.Frag mal einen Schreiner so wie ich das gemacht habe der kann dir das erklären.Darum geht es die ganze Zeit und demnach hat die Ver,mieter schon verloren ob du es glaubst oder nicht ist deine Sache.
Aussdem ist es normal das man Fenster ausmacht zum lüften.

du hast einen vertrag unterschrieben nach dem du das nicht darfst.

Eben nicht,wie oben gesagt.Ausserdem denkst du man sollte seine Wäsche aufhängen wo jeder dran kann?Ich habe unzählige G-Star Klamotten,Markenklamotten(oder Unterwäsche) und man weiß nie ob einer der Mieter die Sachen klaut und wenn es dann noch übelst stinkt ist das unzumutbar.!Wer haftet dafür wenn privater Eigentum verschwindet?bestimmt nicht der Vermieter.


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 19:50
Zitat von wobelwobel schrieb:nochmal: die KALTMIETE hat mit der betriebkostenvorauszahlung nichts zu tun!
die "kaltmiete" ist die reine miete, ohne irgendwelche zahlungen für heizung, wasser, grundsteuer, versicherungen etc. (eben die betriebskosten).
wenn du die KALTMIETE eigenmächtig kürzt, hast du mietschulden. und dafür kann man rausgeschmissen werden, fristlos übrigens (zumindest ab einer gewissen summe).
anstatt 125 sollte ich 105Euro zahlen, also mir ist das auch sowas von scheiss egal weil ich aus der Bruchbude draussen bin.Die wollte nie was in der Bude machen ,Dachboden dämmen,Klingel machen etc.Das sind die besten Vermieter,Geld kassieren aber nichts machen.Hoffentlich bist du nicht so jemand.


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 20:02
@xXClubberXx
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:omfg Bei modernen Kunststofffenster seit etwa 10 Jahren habe ich mir sagen lassen.Bei Asbach Uralt Fenster wie bei dir nicht.
du schreibst aber doch das wäre ein holzfenster?
btw.: ein fenster hält normalerweise weit länger als nur 10 jahre. selbst wirklich billige fenster halten heute minimum 20 jahre bei normalem gebrauch.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:schon klar,im Mietvertrag steht lediglich das ein Trockenraum zur Verfügung steht,aber nicht das ich dort Wäsche aufhängen (muss).Aber das behauptet die kurz vor meinem Auzug.
lass sie behaupten was sie will - es gilt was im mietvertrag steht.
und wenn da nicht drin steht dass du den trockenraum benutzen MUSST bzw. dass du in deiner wohnung keine wäsche aufhängen darfst, dann ist das auch nicht so.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:... du willst es nicht verstehen das sich in 1-2 Jahren ein Fenster so dermaßen verziehen kann.Frag mal einen Schreiner so wie ich das gemacht habe der kann dir das erklären.
ich muss da keinen schreiner fragen, ich weiss dass das so ist.
aber die frage bleibt trotzdem warum sich das fenster verzogen hat, und dafür gibt's halt mehrere mögliche gründe.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Darum geht es die ganze Zeit und demnach hat die Ver,mieter schon verloren ob du es glaubst oder nicht ist deine Sache.
blöd dass du das übergabeprotokoll nicht unterschrieben hast, das ja beweisen würde dass das fenster schon bei deinem einzug "kaputt" war.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Aussdem ist es normal das man Fenster ausmacht zum lüften.
wie macht man ein fenster "aus"?
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Ausserdem denkst du man sollte seine Wäsche aufhängen wo jeder dran kann?
ich würd das auch nicht wollen, aber es ist in vielen mietshäusern nun mal so.
auf solche sachen achtet man doch bei der wohnungssuche, oder nicht?


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 20:05
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Das sind die besten Vermieter,Geld kassieren aber nichts machen.Hoffentlich bist du nicht so jemand.
@xXClubberXx ;) ;) :krbis: :krbis:


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26.08.2012 um 20:06
@xXClubberXx
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Die wollte nie was in der Bude machen ,Dachboden dämmen,Klingel machen etc.
zum dachboden dämmen kannst du niemand zwingen - zumal das RICHTIG teuer ist, und wenn kein geld vorhanden ist geht das halt einfach nicht.
aber 'ne kaputte klingel MUSS gemacht werden - deswegen kann man sogar die miete mindern (zumindest wenn die klingel beim einzug getan hat) ausserdem kostet das nun wirklich nicht viel.
Zitat von xXClubberXxxXClubberXx schrieb:Hoffentlich bist du nicht so jemand.
ganz sicher nicht.
im moment grundsanieren wir 2 wohnungen, nicht weil's sein müsste, sondern weil wir da gute wohnungen haben wollen, den strom hätten wir jetzt z.b. nicht neu machen lassen müssen, ich halt das aber für wichtig damit da nichts schiefgehen kann, bei der gelegenheit gab's dann jetzt auch gleich in jedem zimmer 'ne fernsehdose, sogar in der küche usw., jede menge luxus-kleinkram der nicht sein müsste, die wohnungen aber besser macht.
das wird einige jahre dauern bis wir das wieder drin haben, obwohl vieles da wirklich nicht nötig gewesen wäre...


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26.08.2012 um 20:11
@KönigIsakim
Lass ihm seine Meinung, und er soll deine Meinung akzeptieren.
falls du mich meinen solltest (was wohl eher nicht sein kann):
ich hab meine MEINUNG dazu garnicht geäussert, nur aufs mietrecht verwiesen. das hat leider (!!!) mit meiner meinung nicht allzuviel zu tun, ich würde da deutlich härter durchgreifen.


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 20:27
Zitat von wobelwobel schrieb:ich muss da keinen schreiner fragen, ich weiss dass das so ist.
aber die frage bleibt trotzdem warum sich das fenster verzogen hat, und dafür gibt's halt mehrere mögliche gründe.
Da es vor dem Einzug schon so war dann sollte sie es am besten wissen.Aber dann behaupten ich wäre dafür verantwortlich ist ganz schön unverschämt oder nicht?
Zitat von wobelwobel schrieb:blöd dass du das übergabeprotokoll nicht unterschrieben hast, das ja beweisen würde dass das fenster schon bei deinem einzug "kaputt" war.
ach du meinst das Protokoll beim Einzug?Gab es nicht.Naja du siehst erste Wohnung dann gibt es Ärger und lernt für das nächste mal dazu.Aber ehrlich gesagt spielt es keine Rolle weil sie sich selbst ein Tor geschossen hat mit dem was sie mir in dem Brief vorwirft.
Zitat von wobelwobel schrieb:wie macht man ein fenster "aus"?
aufmacht meine ich


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Probleme mit Vermieter

26.08.2012 um 20:36
zum dachboden dämmen kannst du niemand zwingen - zumal das RICHTIG teuer ist, und wenn kein geld vorhanden ist geht das halt einfach nicht.

Ich habe ihr das gesagt,gezwungen nicht.Natürlich ist das sehr kostspielig aber das ist ihr Problem.Aber auf der Dachboden Wohnung gibt es an gewissen tagen im Sommer eine so dermaßen extreme Hitze.Duschen bringt da nicht viel,man ist fertig will sich abtrocken und schwitzt weiter.Bekommt kaum Luft weil es so stickig ist.Und wenn die Raumtemperatur 26Grad übersteigt kann ich rechtlich gesehen die Miete mindern solange der Vermieter nichts verändern will.
Die Temperatur wurde bei weitem oftmals überschritten.In meiner neuen Dachbodenwohnung ist es um so einiges erträglicher,ist wohl besser gedämmt.


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