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Schreiender Müllsack?

430 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Beobachtung, Schreie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 07:19
Aleras
Was würdest du der Polizei den erzählen?
Ich würde das erzählen, was ich gesehen habe. Denn ich halte es für richtig, sowas zu melde. Zumal sich lt. seiner Aussage ja der Müllsack bewegt haben soll und die Person (ich nehme an es soll eine gewesen sein) Laute von sich gab.
Alleine um mein Gewissen rein zu halten, wäre ich zur Polizei gegangen. Wie kann man denn bitte sowas über Jahre für sich behalten und dann noch ruhig schlafen können?

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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 07:29
Habe mit einigen jugendlichen gesprochen und sie gefragt wie sie in so ein Situation getan hätten.

Muss gestehen war überrascht was ich zu hören bekam; ca. 8 von befragten 12 jugendlichen würden es ihren Eltern (Beruder oder andere Vertrauensperson) davon berichten, weil sie von solch ein Schauspiel sehr verunsichert wären und ein Rat suchen würden.

Deshalb will ich mal die Frage hier aufwerfen; was hättet IHR getan??


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 07:31
ich wäre zur Polizei gegangen.Veilelicht nicht sofort, da man als Jugendlicher das auch erst mal sacken lassen muss. Aber zumindest kurz danach. Denn die Sache käme mir so merkwürdig vor, dass ich sonst nicht schlafen könnte, wenn ich es nicht melden würde. Denn ich würde denken "vielleicht kann die Polizei den Mensch im Müllsack noch retten"


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 07:32
Zitat von zettzett schrieb:wenn ich das schon wieder lese mit der unterlassenen hilfeleistung..
Wenn man trotzdem nichtmal die Polizei verständigt ist es unterlassene Hilfleistung. Ist Beispielsweise bei verletzten Personen ebenso, wenn man sich z.B. nicht zutraut auf die Person zuzugehen und zu helfen muss man zumindest den Rettungsdienst anrufen und bescheid sagen. Genauso verhält es sich auch in dem Fall. Sie wären in der Pflicht gewesen zu helfen und wenns nur ein Anruf bei der Polizei gewesebn wäre.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 07:51
@BlackPearl
Das thema mit polizei verständigen im nachinein hatten wir schon zig fach. das hätte sie auf jeden fall machen können, dürfen, müssen.
es ist richtig, dass ich mich strafmündig verhalte wenn ich bei verletzten personen keine erste hilfe leisten (autounfall) usw. ich weiß nicht wie es wieder rum ist, wenn ich keinen krankenwagen / polizei rufe. weiß das jemand?
dann wäre ja schon 10% der bevölkerung strafmündig, wenn ich bedenke wieviele auf der straße bei gewalttaten weg schauen wo sie doch wenigstens die polizei verständigen könnten.

hier in dem fall, weiß man ja nicht ob es nun eine straftat war.es hätte eine sein können. ist es dann auch eine unterlasse hilfeleistung bei so unklaren fällen?


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 07:59
Zitat von zettzett schrieb:es ist richtig, dass ich mich strafmündig verhalte wenn ich bei verletzten personen keine erste hilfe leisten (autounfall) usw. ich weiß nicht wie es wieder rum ist, wenn ich keinen krankenwagen / polizei rufe. weiß das jemand?
Ja, ich weiß das, ich arbeite im Rettungsdienst, darum hab ich das ja auch erwähnt. Und das wir das Thema von wegen Polizei holen schon hatten ist mir klar, hab von Anfang an in dem Thread mitgeschrieben ;)

Mein Post sollte ja auch nur erklären das man sich eben schon Strafbar macht wenn man keine Polizei/Rettungsdienst holt in so einem Fall.

Man muss nicht selber eingreifen wenn man sich in gefahr begibt, aber man muss jemanden holen der sich quasi auskennt. Klar tun das die wenigsten in unserer Gesellschaft weils ja einfacher ist wegzusehen, aber wo kein Kläger da kein Richter...


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 08:09
@zett

Strafmündig bist Du in der BRD schon ab dem 14. Lebensjahr (da greift das Jugendstraftrecht)!

DU meinst wohl Straffällig!
Zitat von zettzett schrieb:es ist richtig, dass ich mich strafmündig verhalte wenn ich bei verletzten personen keine erste hilfe leisten (autounfall) usw. ich weiß nicht wie es wieder rum ist, wenn ich keinen krankenwagen / polizei rufe. weiß das jemand?
Straffällig wegen Unterlassener Hilfeleistung bist DU wenn, du nicht hilfst!
Dazu gehört auch (wenn man selber nicht helfen kann! Gibt halt Leute die dies trotz dem Erste-Hilfe-Wissen nicht praktizieren können!) auch das verständigen eines Rettungswagens oder der Polizei!

Und ja, Ein Grossteil der Bevölkerung hat sich wohl schon (wahrscheinlich ohne Wissen oder fahrlässig) Straffällig verhalten!
Aber dies ist und bleibt keine Ausrede, vor allem wenn Ich im Nachhinein weiss das es falsch war!




Auf den hier diakutiereten Fall übertragen stört Mich persönlich diese Aussage ...
Jetzt am Mittwoch sah ich Aktenzeichen XY ungelöst und eine Szene in der zwei Autos in einem Waldstück gegenüber stehend parkten, erinnerte mich an das Erlebnis...
... da man soetwas wohl eigentlich nicht so schnell vergisst und sich mit den Jahnren GEdanken über sowas macht!
DA müsste eigentlich schon eher der Groschen gefallen sein, das dort was nicht stimmt ...!

Aber ist nur meine Meinung!


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 09:58
@mishaliscious-also zuerst bitte erkundigen, bevor man losschreibt!
zuerst bitte richtig @en bevor man losschreibt. ;)


wenn ich das schon wieder lese mit der unterlassenen hilfeleistung..
das war ein Beispiel. Das gehört zu einer vollständigen Argumentation.
Zitat von zettzett schrieb:wenn du dich selbst in gefahr begibst, dann ist es KEINE unterlassene hilfeleistung in dem moment.
Das ist mir als THW-mitglied und Staatsbürger in Uniform auch klar. Allerdings ist man als Bürger dazu angehalten, die Polizei in ihrer Arbeit zu unterstützen. Und das Verschweigen ist eine nicht getätigte Zeugenaussage und somit kann das unter Umständen in moralischer Hinsicht von "normalen" Menschen als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.

Zitat von zettzett schrieb:Es ist aber richtig,dass sie später die polizei hätte verständigen können/müssen, aber das die TE hier schon zigfach eingeräumt!
Wenn wir darauf nicht mehr eingehen sollen, dann sind 90% dieses Threads schon überflüssig. Es geht hierbei auch darum, dass sie aufpassen muss, dass sie sich damit nicht noch quasi "selbst anzeigt". Sie kann es tausendfach einräumen, das wird einen Strafbestand allerdings nicht ungeschehen machen...
Zitat von zettzett schrieb:und dass mit indirekte beihife zum mord durch verschweigen ist jetzt ein scherz oder
Ja, das ist ein Scherz. Allerdings ist hier zu beachten: Sie hätte unter Umständen (!) einen Mord verhindern können. Ich meine im schlimmsten Falle. Dadurch ist eine Anklage durch fahrlässige Tötung nicht ausgeschlossen.


Außerdem: Das verschweigen/ nicht melden einer Straftat ist definitiv selbst eine Straftat!
Und allein, wenn eine Person gegen ihren Willen festgehalten wird und zudem noch in einem Müllsack von Kofferraum zu Kofferraum getragen wird, dann ist das bereits Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
Da du auch nach § gefragt hast:
Abgesehen davon ist damit die körperliche/ geistige Unversehrtheit in akuter Gefahr. Somit verstößt es gegen Art. 1 (Absatz a), also das schlimmste, was man machen kann.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 10:10
@zett

So und hier noch einer hinterher, ich habe nochmal spezifisch geschaut:
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung [...]
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),

6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) [...]

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Q: Hierbei handelt es sich um einen Sachbezogenen Auszug aus §138 des StGB. Bei [...] handelt es sich um für den den Fall nicht bedeutende Absätze, die von mir nicht eingefügt wurden, um den Lesefluss zu erleichtern und somit den Sachverhalt leichter einsehen zu können


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 11:17
Ach kommt schon.. 22, eventuell Student, das Geschehene liegt wie immer Jahre zurück.
Und jetzt schreibt er hier eine Story auf die von TKKG, die ??? oder sonst irgendeiner Sendung stammen könnte.

Ich kauf ihm das nicht ab. Oder ihr.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 14:55
hallo
eine anklage "fahrlässige tötung" ist denke ich 100% ausgeschlossen. wo hat sie sich denn fahrlässig verhalten?hier müßte man "fahrlässig" definieren und zu dem war sie ja zeuge. ich habe noch nie gehört, dass ein zeuge der ein verbrechen beobachtet hat, wegen fahrlässiger tötung angeklagt worden ist :) das klingt schon total konfus.
zeuge ist auch nicht = täter

das wäre höchstens in einem KLAREN fall die regel. z.b. ich bin mitäter in einem mord (der eine mordet, ich sehe zu)

danke für die auszüge.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 15:30
Zitat von zettzett schrieb:(der eine mordet, ich sehe zu)
und nochmal:
Zitat von MishaLiciousMishaLicious schrieb:1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung [...]
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (
Und so einfach kommst du nun auch dicht davon! ;)

Jetzt bist du an der Reihe deine Aussagen mit §en zu untermauern! Warum sollte es nicht als fahrlässige Tötung ausgelegt werden?

Und bevor etwas kommt das da oben ist dein Zitat und wenn der z.B. in seinem Sack erstickt ist, dann hast du zugesehen.
Und es wurde bereits gesagt, dass man als kleines Kind schon gesagt bekommt, dass man eine Tüte nicht über den Kopf zieht, weil man ersticken kann unzwar schnell! Also ist die Situation völlig eindeutig, dass akute Lebensgefahr besteht! Ich sage ja nicht, dass das meine Meinung ist, ich bin nur der Meinung, dass man es so deklarieren könnte... <- KONJUNKTIV!


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 16:41
@MishaLicious
Ich glaube, dass es nicht farlässiges Verhalten ist, wenn man sich selbst in Lebensgefahr bringt.
Also helfen hätte er nicht können.....

Das einzig fahrlässige daran ist, dass er nicht sofort die Polizei gerufen hat.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 16:51
Ja, da erstellt sich mir/uns die Frage @Gorgarius:

Ist die Unterlassene Meldung in einem solchen Falle, indem das Ersticken des Opfers eben vorher ersichtlich war, und das eindeutig denn u.U. fahrlässige Tötung?

Es könnte ja als solches deklariert werden, da die Luft in einem solchen Sack eben 100%ig stetig abnimmt, bzw. der Co2 Gehalt zunimmt. Und das ganze noch in einem Kofferraum, der immerhin so dicht ist, dass kein Wasser reinläuft. Man kann ja sagen (ganz simpel):

Der Mensch wird in einen Sack gehüllt von einem Kofferraum in den nächsten verfrachtet. Er Ist also wahrscheinlich schon geschwächt und hat noch eine weitere Fahrt so vor sich. Der Sauerstoff, der zur Verfügung steht nimmt stetig ab, was durch das Zappeln und Wehren noch schneller geht.
Ergo: Der Mann droht zu ersticken!
Trotz diesem Wissen hat keinerlei Handlung stattgefunden dieses zu unterbinden.

Wenn ich mit dem Auto jemanden überfahre, den ich nicht gesehen habe, ist es fahrlässige Tötung. Wenn ich eine solche Situation sehe und nichts mache, dann nicht? Ich möchte was das vorhaben der Männer angeht nochmals auf den Auszug des StGB machen. Bereits beim Vorhaben nicht einzugreifen, in welcher Form auch immer ist allein Strafbestand.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 16:58
@MishaLicious
Also ist es auch strafbar, einen 150 kg schweren Mann nicht aufzufangen, wenn er von einem Hochhaus springt ?

Er hätte dem Mann im Sack nicht helfen können, weil er von den vielen Personen überwältigt worden wäre.
Somit wäre der Mann sowieso erstickt.
Und wenn darin nichtmal ein lebendes Wesen drin wäre, dann wäre er auch noch angezeigt worden, wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung....

Wenn du als Frau also sehen würdest, dass 5 Männer mit Schrotflinten einer Frau an die Wäsche wollen, würdest du direkt hinrennen und dich den Männern stellen ?

Da kann man mehr für das Opfer tun, wenn man die Polizei anruft.

Es ist nicht strafbar wenn man sich selbst in Gefahr begeben würde.
Hätte der schreiende Sack einfach imWald gelegen, dann hätte er helfen müssen.
So aber nicht.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 17:03
Zitat von GorgariusGorgarius schrieb:Hätte der schreiende Sack einfach imWald gelegen, dann hätte er helfen müssen.
Nein, auch nicht richtig. Selbst in so einer Situation reicht es aus die Polizei zu rufen. Wenn man sich z.B. nicht traut nachzusehen.

Selbst wenn vor einem ein unfall passiert ist und das Autowrack neben einem im Graben liegt muss man nicht hinlaufen und helfen, solange man Polizei und rettungsdienst verständigt hat man seine Pflicht erfüllt.


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 17:03
Zitat aus: Wikipedia: Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung#Zumutbarkeit der Hilfe

Letzter Absatz sagt alles.
Zumutbarkeit der Hilfe [Bearbeiten]

Man kann nur für unterlassene Hilfeleistung bestraft werden, wenn die Hilfe dem Nichthelfer auch zumutbar ist. Jede Person ist verpflichtet, die bestmögliche Hilfe zu leisten.

Welche Hilfe zumutbar ist, richtet sich u. a. nach

der Persönlichkeit des Helfers,
seinen physischen und geistigen Kräften im kritischen Augenblick (z.B. kann von einer alkoholisierten Person keine Hilfstätigkeit bei einer Notoperation verlangt werden),
der Lebenserfahrung und der Vorbildung (Arzt kann meist mehr Hilfe leisten als ein medizinischer Laie).

Zumutbar sind in jedem Fall

die Inkaufnahme eines geschäftlichen Nachteils und
eine verhältnismäßig geringe eigene Verletzungsmöglichkeit.

Nicht zumutbar ist dagegen

- die Vernachlässigung eigener wichtiger Pflichten (ein Fluglotse muss am Arbeitsplatz bleiben, aber: Benachrichtigung anderer Helfer zumutbar)
- die Inkaufnahme einer erheblichen eigenen Gefahr. Wenn allerdings die Gefahr für das Opfer vom potentiellen Helfer verursacht wurde, muss er auch eine erhebliche eigene Gefahr in Kauf nehmen. Umstritten ist in diesem Zusammenhang, inwieweit man Hilfeleistung wegen der möglichen Gefahr einer HIV-Infektion verweigern kann. Dabei dürfte aber diese Gefahr wegen des relativ geringen Risikos einer HIV-Infektion nur in Ausnahmefällen die Unterlassung der Hilfeleistung rechtfertigen.



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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 17:04
@Gorgarius
Zitat von GorgariusGorgarius schrieb:Da kann man mehr für das Opfer tun, wenn man die Polizei anruft
Ja das meine ich ja.


nochmal ganz deutlich: Ich meine niemals, dass es falsch war nicht hinzurennen.

Ich meine mit unterlassener Hilfeleistung, dass die Bullen nicht gerufen wurden.

Sie sollte ja garnicht hingehen und was machen, sondern nur Melden, dass da was war.

Die nichterbrachte Meldung ist es, die hier als unterlassene Hilfeleistung bezeichnet wurde von mir

und ob genau das als fahrlässige Tötung angesehen werden kann. Weiter nichts. Ich weiß, dass man keine Hilfe leisten muss, wenn man sich selbst in Gefahr begibt...


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Schreiender Müllsack?

18.08.2011 um 17:06
Zitat von GorgariusGorgarius schrieb:Dabei dürfte aber diese Gefahr wegen des relativ geringen Risikos einer HIV-Infektion nur in Ausnahmefällen die Unterlassung der Hilfeleistung rechtfertigen.
Also das würde ich aber nicht unterzeichnen... o_O ein geringes Risiko... Na klar... Wer hat sich das denn ausgedacht...


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18.08.2011 um 17:10
@MishaLicious

HIV ist entgegen der Meinung von vielen wirklich sehr schwer übertragbar ;)


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