Zz-Jones schrieb:Wenn Gefahr im Verzug, wird die Bundeswehr eingesetzt, mehr höre ich da erstmal nicht raus.
Dein, dass wir uns in Bürokratie verzetteln, und der Russe in der Zwischenzeit den Sack zumacht, kannst du ja gerne mal beweisen.
NATO-Bündnisfall tritt ein, wenn ein Angriff auf ein NATO-Land erfolgt.
Dann können aber immer noch die Mitgliedstaaten entscheiden, auf welche Art und Weise sie unterstützen.
Es gab den Grenzfall von 9/11, als als Bedingung hinzukam, dass der Angriff "von außen" erfolgt sein muss (bevor die Ursache klar ermittelt war). Dass es ein Angriff war, steht natürlich außer Frage.
Wikipedia: Bündnisfall#Terroranschläge am 11. September 2001"Gefahr im Verzug" heißt dann, dass die Sachlage (Angriff auf ein NATO-Land) eindeutig ist. Also wenn Panzer der russischen Armee die Grenze überqueren.
Bei dem Fall, dass es zu einer Demonstration im Inneren mit Widerstand gegen Polizeibeamte kommt, liegt i.d.R. kein NATO-Fall vor, da kein Angriff von außen erfolgt. "Gefahr im Verzug" wäre noch schwieriger, denn die Gefahr müsste schon offensichtlich sein, nicht in einer langwährenden Prüfung am Ende entschieden.
Desperadoo schrieb:Tja und da käme es drauf an.... ob die Anwohner von allein aktiv würden oder ob sowas von von RU bezahlten Provokateuren ausgelöst würde.
Man kann noch nichtmal in diesem Forum beweisen, wer vom Kreml bezahlt wird, aber es wird jedem einzelnen als Standardargument der Diskussion vorgeworfen, wie soll man in dem o.g. Fall einen Nachweis erbringen?
Desperadoo schrieb:Das eine ist die Selbstverteidigung einer Nation, das andere die Unterstützung einer Rebellion um eine andere Nation zu erobern. Was ist wohl legitim und was ein Staatsstreich von aussen? Rhetorische Frage...
Und meinst du, Putin würde im russischen Staatsanzeiger veröffentlichen, welche Waffen er so an bestimmte Gruppen im Baltikum verschickt?