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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:03
@antrax0815
Es war ja auch nur ein einwöchiges bezahltes "Praktikum" mit ziemlich sicherer Übernahme anschließend. Wussten auch beide das sie Körperlich arbeiten und "Schmutzig" werden. Ist halt echt schade da bei uns im Dorf jeder der sich mit ihnen beschäftigt meinte die würden zu uns Passen wegen ihrer Vergangenheit und so. Alles ziemliech Blöd hätten ihnen gerne den Job angeboten und nun stehen wir zumindest diese Woche auch unterbesetzt da deswegen evtl auch mal mein etwas nicht so netter Ton. Sollte keine absicht sein aber ist halt sehr ärgerlich. Von 6 Flüchtlingen arbeiten wohl 3 in der Gastronomie nun einer aufm Schiff und die zwei haben noch nicht das "PAssende" gefunden
ich verstehe dich schon, auch den Frust (dein Ton).
Da wolltet Ihr nun jemanden eine Chance geben und Euch wäre auch geholfen gewesen und dann sowas. Das ist schon ärgerlich.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:06
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nach dem geltenden Grundrecht auf Asyl haben Einreisende aus EU Staaten kein Anrecht auf Asyl (somit auch nicht auf Asylprüfung) in Deutschland.
Ich kann es nicht mehr hören. Weil es Ungerechtigkeit in der EU, die bei starkem Flüchtlingsanstrom Italien und Griechenland moralisch und finanziell zerreißen würde, in dieser Form nicht geben darf, wurde "Dublin" stillschweigend ausgesetzt. Dass dieser Passus im Grundgesetz nicht verändert wird, ist eine Schande, allerdings hat man es EU-weit durchgesetzt, und Einzelstaaten können diese Klausel allein nicht abschaffen, dazu müsste sich die gesamte EU wieder an einen Tisch setzen und einen Ersatz dafür finden; erst dann kann diese Klausel aus den entsprechenden Verfassungs-Artikeln in den Mitgliedsstaaten herausgenommen werden. Auf der anderen Seite war es dank dieses Artikels möglich, Schengen kaltzustellen, die Binnengrenzen wieder einzuführen und den Türkeideal zu schließen, um das "Flüchtlingsproblem" aus Griechenland heraus der Türkei zuzuschieben, wofür sie im Gegenzug für das Festhalten der Flüchtlinge von der EU mit Milliarden subventioniert wird. Sie ist zwar ein Bäh-Staat, aber in der Flüchtlingsfrage ein Daumen-hoch-Staat, egal ob Demokratie, Demokratur oder Diktatur. Selbst mit einem Kim hätte man so einen Vertrag abgeschlossen, wenn die Türkei zufällig Nordkorea wäre. Die "Dublin-Schande" wird auch weiterhin eine Duiblin-Schande bleiben. Unabhängig von Seehofers Obergrenze, die wohl auf absehbare Zeit auch nicht ausgetestet werden dürfte, zumal die hermetischste Grenzen inzwischen das südliche Mittelmeer ist, so dass auch von Libyen aus keine "Gefahr" mehr droht. Wir haben uns die Asylsuchenden bestens vom Leib gehalten. Dafür kriegt Merkel jetzt eben doch nicht den Friedensnobelpreis, der vor 2 Jahren mal im Gespräch war, sondern nur ersatzweise den blauen Verdienstorden mit dem roten Pfeil, obewohl die CDU doch eigentlich "schwarz" ist.
Zitat von antrax0815antrax0815 schrieb:Bekommt ein Flüchtling auch was gestrichen wenn er Job Angebote nicht annimt oder ähnliches ?
Ich nehme an du willst jetzt auf die soziale Hängematte zu sprechen kommen. Bekanntlich dürfen Asylbewerber nicht arbeiten. Anerkannte Flüchtlinge kriegen einen Job oder H4 und unterliegen den gleichen Verpflichtungen wie jeder andere Hartzler auch, da wird kein Unterschied gemacht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:09
@Realo
Dass dieser Passus im Grundgesetz nicht verändert wird, ist eine Schande
meine Rede von gestern, dass man diesen Passus abschaffen müsste, wenn es sowieso schon gängige Praxis ist.
Nach wie vor ist mir aber schleierhaft, was stattdessen dann drin stehen müsste/sollte/könnte im GG?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:11
Zitat von RealoRealo schrieb: Anerkannte Flüchtlinge kriegen einen Job oder H4 und unterliegen den gleichen Verpflichtungen wie jeder andere Hartzler auch, da wird kein Unterschied gemacht.
Dann haben sie es ja immerhin bald nicht mehr so leicht wenn sie keine Arbeit finden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:13
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nach wie vor ist mir aber schleierhaft, was stattdessen dann drin stehen müsste/sollte/könnte im GG?
Gar nix. Ersatzlos streichen. Wenn sich die EU als Europäische UNION versteht, muss es völlig latte sein, in welchem Teil der EU der Asylantrag gestellt wird. Dazu gehören dann allerdings auch Verteilerquoten für die Einzelstaaten. Aber selbst dazu sind sie nicht in der Lage.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:34
@Realo

Das betrifft jetzt nicht mal in erster Linie Dich, aber viele, die hier eine sehr offene Flüchtlingspolitik befürworten.

Mit dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Asyl wurde hier schon oft ein Totschlagsargument benutzt und jedem, der gegen eine unkontrollierte Aufnahme von jedem war, wurde dieses Grundrecht um die Ohren gehauen.

Lustig nur, dass offensichtlich niemand von den Umdenohrenhauern mal das Grundgesetz gelesen hat. Selbst dafür hat es nicht gereicht, sich diese wenigen und dazu noch einfachen Sätze anzuschauen.


Jetzt argumentierst Du dahingehend, dass das Grundgesetz ausgehebelt wurde und das wäre auch gut so. Soweit ich weiss, steht im Grundgesetz keine Präambel, die da heisst: solange es für Griechenland und Italien ok ist.

Wer das Grungesetz als Keule gebraucht, bekommt es ggf als Boomerang zurück.

Also: Soll das Grundgesetz nun gelten oder nur bestimmte Teile davon oder sollen wir das erst mal mit den Griechen besprechen und Berlusconi?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:37
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Tatsächlich könnte man den Titel des Threads auch ändern:

Muss die Asylgesetzgebung irgendwann mal wieder eingehalten werden?

Nach dem geltenden Grundrecht auf Asyl haben Einreisende aus EU Staaten kein Anrecht auf Asyl (somit auch nicht auf Asylprüfung) in Deutschland.

Daher kann hier nach dem GG folgende Gruppe Asyl bekommen:

Menschen, die mit dem Flugzeug aus einem Nicht EU Land in Deutschland gelandet sind.
Menschen, die auf dem Seeweg direkt an der deutschen Küste ankommen.

Das wars dann auch, dürften bundesweit in den letzten 5 Jahren <1000 Personen sein.

Alles andere wird vom Grundgesetz nicht gedeckt.
unser Asylgesetz gibt genau das her, genauso wie Dublin III, ich hatte es schon erwähnt, also bitte, vielleicht informieren, bevor man postet. Und meint, man kenne die Gesetze ja sooooo gut
@Optimist hätte Dich darauf hinweisen können, denn ihr habe ich es aufgezeigt....aber solche Fakten werden wohl lieber nicht geteilt.....man meckert eben lieber.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:41
@Tussinelda

Wenn Dublin III entsprechend restriktiv ausgelegt und angewandt würde, wäre die Situation wie von mir beschrieben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:43
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Jetzt argumentierst Du dahingehend, dass das Grundgesetz ausgehebelt wurde und das wäre auch gut so. Soweit ich weiss, steht im Grundgesetz keine Präambel, die da heisst: solange es für Griechenland und Italien ok ist.
Ebensowenig eine festgeschriebene oder auch nur diskutierbare Obergrenze. Wer Obergrenzen einführen will, verstößt gegen Absatz 1, dass politisch Verfolgte Asyl genießen. Denn dann dürfen nur 200.000 politisch Verfolgte Asyl genießen. Jetzt mal unabhängig von der GFK-Klausel von subsidiärem Schutz bei Kriegsverfolgten.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wer das Grungesetz als Keule gebraucht, bekommt es ggf als Boomerang zurück.
Ich sehe das nicht ganz so prosaisch, sondern juristisch nüchtern.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Berlusconi?
Der war gut. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:45
@Realo

Was die Obergrenze angeht, die habe ich noch nie verstanden, weil eben klar sein dürfte, dass man Grundrechte nicht auf eine Anzahl Menschen beschränken kann. Das war von Anfang an Schwachsinn, der sich mir nicht erschloss.

Natürlich ist es legitim, wenn Politiker sich überlegen: Wenn wir so oder so handeln, wie viele Menschen werden kommen und was können wir maximal leisten? Da können auch Zahlen diskutiert werden, aber die Gesetzeskraft einer Obergrenze ist lächerlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 13:48
@sacredheart
Du solltest Dich erst einmal mit den Gesetzen und Verordnungen befassen.
Beitrag von Tussinelda (Seite 1.296)
und der folgende Beitrag von mir.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 14:03
Zitat von RealoRealo schrieb:Asylrecht fragt nicht nach den wirtschaftlichen Verhältnissen im Herkunftsland, sondern einzig und allein nach den soziopolitischen.
@Realo, das Asylrecht ist im GG klipp und klar definiert nur das was wir in D seit 2015 erlebt haben hat nur sehr wenig mit dem Asylrecht des GG gemein, weil es auf die wenigsten Personen zutrifft die seit September 2015 nach Deutschland eingereist sind.

Weit mehr Personen sind von der Genfer Flüchtlingskonvention betroffen allerdings steht davor das Recht des Rechtsstaats in Form der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet keineswegs eine Obergrenze diese sich allerdings auch aus dem Sozialstaatsgebot oder Sozialstaatspostulat GG Art. 20 und in GG Art. 28 vom dem GG ergibt und eingefordert wird. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten. (siehe auch Rechtsgutachten Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio)

Die weitaus größte Menge der Menschen die in D angekommen ist oder einreisen möchten sind Personen die eine bessere soziale Situation für sich und ihre Familien in D erreichen möchten. Sie erhoffen sich in D mehr Chancen an einer Teilhabe am persönlichen Wohlstand als in ihren Herkunftsländern. Allerdings müssten sie - viele sind aus den gemachten Erfahrungen leider Analphabeten -  dafür zumindest über eine minimale Schulbildung und/oder fundierte Bildung oder Ausbildung verfügen. Ende 2016 hatten wir in Deutschland, nach offiziellen Angaben 568.000 Menschen, die mit Flüchtlingsstatus kamen, die aber keinen Asylgrund hatten und nicht anerkannt wurden viele von Ihnen kommen nicht einmal aus Kriegsgebieten. Diese Menschen leben in D und werden mit Essen und Kleidung und Wohnung versorgt obwohl sie nach dem Recht des Rechtsstaat in D nicht aufenthaltsberechtigt sind. (Einige haben eine Duldung, andere haben ihren Pass "verloren", einige sollen ausreisen- tun es aber nicht.) Von diesen 568.000 Menschen sind schon über 300,000 schon mehr als 3 Jahre hier, die nie einen Asylgrund hatten nie anerkannt wurden und nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention einreise berechtigt waren.

Das ist Fakt der endlich zur Kenntnis genommen werden muss aufgrund dessen wird deutlich wie notwendig eine Begrenzung der (Einreise-Einwanderung) von Personen ist die  in D nicht aufenthaltsberechtigt sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 14:17
Zitat von antrax0815antrax0815 schrieb:Es war ja auch nur ein einwöchiges bezahltes "Praktikum" mit ziemlich sicherer Übernahme anschließend.
das nennt sich Probearbeit und nicht Praktikum. Da gibt es übrigens nur eine Aufwandsentschädigung und keine Vergütung, da es keinen Arbeitsvertrag gibt. Und sie dient dazu, den Arbeitgeber, die Arbeitsstelle sowie den Arbeitnehmer kennenzulernen....warum man dann nicht auch "nein" zu so einer Arbeit sagen darf, erschliesst sich mir nicht, erst recht, wenn es sich sowieso nur um eine Tätigkeit von einem Monat handelt.



@Sybilla
wie werden denn die, die ausreisen sollen, versorgt? Wo halten sie sich auf und wieso werden sie nicht ausgewiesen? Warum bekommen einige eine Duldung, beruht die nicht auch auf entsprechenden Gesetzen? Wohin willst Du jemanden ausweisen, wenn Du a) entweder nicht weißt, wohin oder b) das Land die Person nicht aufnehmen will?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 14:25
Zitat von SybillaSybilla schrieb:das Asylrecht ist im GG klipp und klar definiert nur das was wir in D seit 2015 erlebt haben hat nur sehr wenig mit dem Asylrecht des GG gemein, weil es auf die wenigsten Personen zutrifft die seit September 2015 nach Deutschland eingereist sind.
Du vergisst das Recht auf subsidiären Schutz für von Krieg und Bürgerkrieg Bedrohte, das in der GFK verankert ist und daher nicht noch mal eigens im GG verankert werden musste. Man muss diese beiden Artikel zusammen lesen.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:allerdings steht davor das Recht des Rechtsstaats
Versuch bitte nicht die Leser hier für dumm zu verkaufen und vorzuspiegeln, es handele sich hier um divergente Verordnungen; auch ist das GG der GFK nicht "übergeordnet" oder "vorgeordnet", sondern wirkt ergänzend. Du versuchst hier mit der Brechstange eine extrem rechte und antihumanistische Position durchzupushen.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet keineswegs eine Obergrenze diese sich allerdings auch aus dem Sozialstaatsgebot oder Sozialstaatspostulat GG Art. 20 und in GG Art. 28 vom dem GG ergibt und eingefordert wird.
Wenn etwas nicht verboten ist, heißt es noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Das GG ist kein Strafgesetzbuch. Zudem musst du, wenn du dich verständlich machen willst, lesbare Sätze schreiben. Auch dieser zitierte ist wieder so verschwurbelt, dass ich keine grammatikale Struktur in ihm erkennen kann und beim besten Willen und Raten nicht weiß, was du meinst. Wenn du behaupten willst, dass GG Art. 20 und in GG Art. 28 irgendetwas mit Obergrenzen zu tun haben sollten, kann ich dir nur empfehlen etwas anderes als "juristische Literatur" zu lesen, die dir nicht zu liegen scheint.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten.
Und gerade das Sozialstaatsprinzip postuliert Asylrecht und Schutz vor lebensbedrohenden Verhältnissen. Würden wir das Asylrecht kippen, wäre der soziale Rechtsstaat im gleichen Moment am Ende.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:siehe auch Rechtsgutachten Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio
Gefälligkeitsguthaben für die CSU. Ein Amigo wäscht den anderen. Von dem die CSU längst Abstand genommen hat. War wohl nicht mit Verfassungsklage, hm?
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Die weitaus größte Menge der Menschen die in D angekommen ist oder einreisen möchten sind Personen die eine bessere soziale Situation für sich und ihre Familien in D erreichen möchten.
Und genau an diesem Punkt höre ich auf zu lesen, denn die AfD mag zwar blau sein, ihre Argumente sind aber braun. Ich tue mir direses Gequirlte nicht mehr länger an, weil ich gerade gegessen habe und das noch eine Weile verdauen möchte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 14:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wohin willst Du jemanden ausweisen, wenn Du a) entweder nicht weißt, wohin oder b) das Land die Person nicht aufnehmen will?
Aufnahmezentren an den Grenzen (Europa Außengrenze oder ersatzweise Deutsche Außengrenze) die über den Aufenthaltsstatus entscheiden wer nicht aufenthaltsberechtigt ist kann nicht einreisen.


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10.10.2017 um 14:52
Zitat von RealoRealo schrieb:Gefälligkeitsguthaben für die CSU. Ein Amigo wäscht den anderen. Von dem die CSU längst Abstand genommen hat.
Ok alles klar ein bisschen persönliche Verunglimpfung ein bisschen Spott. Professor Dr. Dr.  Udo Di Fabio ist kein "CSU Amigo" sondern ist ein deutscher Jurist und war von 1999 bis Dezember 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht. Aber @Realo weiß es ja besser als ein ehemaliger  Richter am Bundesverfassungsgericht, schon klar @Realo du meinst wenn jemand "juristische Literatur" lesen und interpretieren kann dann Du. Allerdings nur in der Interpretation die Deiner Ideologie entspricht. Die Möglichkeit das sich diese auf "Wahnideen" gründet, wie keine Grenzen,  ist selbstverständlich falsch und kann aufgrund dessen nur "Braun" sein. @Realo aus Deiner Sicht gibt es nur zwei Meinungen die falsche (braune) und Deine. Ich sage Dir aber das Leben ist nicht braun-weiß das Leben und die Meinungen sind bunt. Und ich sage Dir auch auch andere haben gute Argumente auch dann wenn sie Dir nicht gefallen.

Ja nur das  Asylrecht ist im GG  kennt keine Obergrenze, für alle anderen Arten der Aufnahme von Menschen in D kann und muss eine Obergrenze definiert werden. Kapiert?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 15:35
Zitat von SybillaSybilla schrieb:das Leben ist nicht braun-weiß das Leben und die Meinungen sind bunt.
Man sollte Grundrechte und Gesetze nicht für Meinungen halten, und sie erlauben auch keine kunterbunte Auslegung.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:nur das Asylrecht ist im GG kennt keine Obergrenze
Auch der subsidiäre Schutz nach der GFK kennt keine Obergrenze.

Dies sind die beiden Komponenten, die allein für die Asylgesetzgebung interessant sind. Einwanderer, Arbeitsmigranten etc. gehören nicht dazu und werden hier deshalb auch nicht diskutiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 16:09
@Sybilla
dem Richter ist aber auch widersprochen worden.....so ist es ja nicht und eine Verfassungsklage gab es auch nicht, es gibt also kein diesbezügliches Urteil, demzufolge hat ein Richter ein Gutachten abgegeben, schön......
http://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/
Dem Freistaat zum Gefallen: über Udo Di Fabios Gutachten zur staatsrechtlichen Beurteilung der Flüchtlingskrise



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10.10.2017 um 16:24
Zitat von RealoRealo schrieb:Arbeitsmigranten etc. gehören nicht dazu und werden hier deshalb auch nicht diskutiert.
Egal ob wir darüber diskutieren oder nicht, Arbeitsmigranten sind seit der Grenzöffnung für jedermann im September 2015 und denn sich daran anschließenden Kontrollverlust in hoher Anzahl da. Jetzt müssen zum einem viele offene Fragen zu dieser Problematik von der Politik beantwortet werden. Zum anderen müssen Mechanismen im "Asyl"Gesetz verankert werden die eine Wiederholung des Kontrollverlust bei der Einreise von Arbeitsmigranten oder eine Grenzöffnung für jedermann eindämmen oder gar verhindern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.10.2017 um 16:36
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Egal ob wir darüber diskutieren oder nicht, Arbeitsmigranten sind seit der Grenzöffnung für jedermann im September 2015 und denn sich daran anschließenden Kontrollverlust in hoher Anzahl da.
Entweder haben sie einen Asyantrag gestellt oder nicht. Wenn sie keinen gestellt haben, dürften sie Probleme mit dem Bleiberecht bekommen, sofern sie nicht in kurzer Zeit in einen Job vermittelbar sind. Dies gilt besonders für nicht-Europäer.

Haben sie einen Asylantrag gestellt, müssen sie auch einen Grund dafür angegeben haben. Das wird sicherlich ein anderer sein als "Arbeitssuche", und je nachdem wie stichhaltig die Gründe sind, werden sie anerkannt oder abgeschoben.

Deine Behauptung mehr zu wissen als die Behörden, die das ja erst mal überprüfen müssen um es einzuschätzen, kommt erneut wieder aus der von mir beklagten Richtung oder Ecke, zumal du es nicht belegen kannst, sondern "nur" als Tatsachen hinstellst. Das hat das alleinige Ziel und den alleinigen Zweck, alle Flüchtlinge per grano salis als "Wirtschaftsflüchtlinge" zu diskriminieren.


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