Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 19:48@Draiiipunkt0
Steht alles im Link.Draiiipunkt0 schrieb:Gegen welche Gesetze wurde denn angeblich verstoßen?
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 19:53@Gwyddion
Das Problem ist, dass bei solchen Entscheidungen von hohem Rang in undurchsichtigen Zeiten meist nichts passiert. Es ist auch nichts passiert, als demokratisch nicht legitimierte Institutionen wie der ESM installiert wurden. Das läuft halt so nebenbei. Vor allem: Welcher Staatsanwalt wagt sich an Mutti. :D
Das Problem ist, dass bei solchen Entscheidungen von hohem Rang in undurchsichtigen Zeiten meist nichts passiert. Es ist auch nichts passiert, als demokratisch nicht legitimierte Institutionen wie der ESM installiert wurden. Das läuft halt so nebenbei. Vor allem: Welcher Staatsanwalt wagt sich an Mutti. :D
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 19:54Das seh ich auch so und es sollte auch möglich sein, dies zu tun.Aldaris schrieb:Also dass die Flüchtlinge ihre Familie nachholen wollen, halte ich jetzt nicht für eine haltlose Behauptung, sondern sogar für menschlich nachvollziehbar.
Dass jeder von ihnen mehrere Frauen hat, die er nachholen möchte -, was niemand hier behauptet hat - , ist jedoch eine Erfindung der Hetzer und somit eine haltlose Behauptung.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 19:55@FF
Das kann schon sein, dass sich Frau Merkel strafbar gemacht hat. Jeder(!) Flüchtling wird angezeigt. Es gibt keine legale Möglichkeit für Flüchtlinge nach Deutschland einzureisen. Bayern schickt derzeit zehntausende Anzeigen zur Bearbeitung nach Schleswig-Holstein weil dieser Schwachsinn alles blockiert. Wird regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt, muss aber erstmal bearbeitet werden. Selbst der Vize der GdP hat vor ein paar Tagen öffentlich die Abschaffung von diesem Blödsinn gefordert.
Derzeit ist das aber leider der Stand der Dinge: unerlaubte Einreise ist illegal und wird in jedem einzelnen Fall zur Anzeige gebracht. Gut möglich, dass man Frau Merkel ihr Engagement als Förderung illegaler Einreise auslegen kann.
Das kann schon sein, dass sich Frau Merkel strafbar gemacht hat. Jeder(!) Flüchtling wird angezeigt. Es gibt keine legale Möglichkeit für Flüchtlinge nach Deutschland einzureisen. Bayern schickt derzeit zehntausende Anzeigen zur Bearbeitung nach Schleswig-Holstein weil dieser Schwachsinn alles blockiert. Wird regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt, muss aber erstmal bearbeitet werden. Selbst der Vize der GdP hat vor ein paar Tagen öffentlich die Abschaffung von diesem Blödsinn gefordert.
Derzeit ist das aber leider der Stand der Dinge: unerlaubte Einreise ist illegal und wird in jedem einzelnen Fall zur Anzeige gebracht. Gut möglich, dass man Frau Merkel ihr Engagement als Förderung illegaler Einreise auslegen kann.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 19:56Nenn doch bitte mal die Paragraphen.DCWS schrieb:Das kann schon sein, dass sich Frau Merkel strafbar gemacht hat.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:05Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:06@Draiiipunkt0
Evtl § 96 AufenthG und § 111 Absatz 1 StGB
Quelle hierzu: http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/
Evtl § 96 AufenthG und § 111 Absatz 1 StGB
Quelle hierzu: http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:06@Draiiipunkt0
Den gibt es tatsächlich. Im Aufenthaltsgesetz.Draiiipunkt0 schrieb:Nenn doch bitte mal die Paragraphen.
§ 96http://dejure.org/gesetze/AufenthG/97.html
Einschleusen von Ausländern
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:08@DCWS
Kann man drüber streiten. Scheint aber schon zu passen.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erfüllen Personen, die ab dem 5. September Flüchtlinge nach Deutschland befördert haben, nicht den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern, oder all jene haben sich ebenfalls strafbar gemacht, die bei der unerlaubten Einreise Hilfe geleistet haben, darunter die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Denn für die Tatbestandserfüllung genügt jedes Verhalten, das den unerlaubten Grenzübertritt in irgendeiner Weise objektiv fördert. Angela Merkels Entschluss, zusammen mit Österreich die EU-Abreden über das Weiterreiseverbot von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen, stellt sich zweifellos als eine solche Förderung dar, wenn es nicht sogar konkludent als Aufforderung zur unerlaubten Einreise zu verstehen war, was ebenfalls strafbar wäre, nämlich nach § 111 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB).
Kann man drüber streiten. Scheint aber schon zu passen.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erfüllen Personen, die ab dem 5. September Flüchtlinge nach Deutschland befördert haben, nicht den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern, oder all jene haben sich ebenfalls strafbar gemacht, die bei der unerlaubten Einreise Hilfe geleistet haben, darunter die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Denn für die Tatbestandserfüllung genügt jedes Verhalten, das den unerlaubten Grenzübertritt in irgendeiner Weise objektiv fördert. Angela Merkels Entschluss, zusammen mit Österreich die EU-Abreden über das Weiterreiseverbot von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen, stellt sich zweifellos als eine solche Förderung dar, wenn es nicht sogar konkludent als Aufforderung zur unerlaubten Einreise zu verstehen war, was ebenfalls strafbar wäre, nämlich nach § 111 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB).
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:10@Aldaris
Wie canales schon schrieb, gilt der Familiennachzug nur für Ehepartner oder minderjährige Kinder.
Davon unberührt bleibt natürlich deren persönliches Recht ebenfalls einen Gesuch hier an der Grenze zu stellen.
Wie canales schon schrieb, gilt der Familiennachzug nur für Ehepartner oder minderjährige Kinder.
Davon unberührt bleibt natürlich deren persönliches Recht ebenfalls einen Gesuch hier an der Grenze zu stellen.
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11.10.2015 um 20:12Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:12@Aldaris
Dagegen spricht die humanitäre Hilfe oder die Nothilfe, die rechtlich wiederum geschützt sind.
@Draiiipunkt0
§ 96 Aufenthaltsgesetz...
Dagegen spricht die humanitäre Hilfe oder die Nothilfe, die rechtlich wiederum geschützt sind.
@Draiiipunkt0
§ 96 Aufenthaltsgesetz...
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:12@Draiiipunkt0
Schau mal bitte in einen der beiden Links. Entweder den von mir verlinkten oder den zum Focus. In beiden geht es um den Inhalt deiner Frage.
Schau mal bitte in einen der beiden Links. Entweder den von mir verlinkten oder den zum Focus. In beiden geht es um den Inhalt deiner Frage.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:13Die war doch aber nicht gegeben, da sich die Flüchtlinge in EU-Staaten befanden.canales schrieb:Dagegen spricht die humanitäre Hilfe oder die Nothilfe, die rechtlich wiederum geschützt sind.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:14Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:14@DCWS
Bringt denn ein Strafantrag überhaupt etwas, außer dem Effekt der medialen Präsenz eines brisanten Punktes? Ich mein, immerhin genießt sie politische Immunität
Bringt denn ein Strafantrag überhaupt etwas, außer dem Effekt der medialen Präsenz eines brisanten Punktes? Ich mein, immerhin genießt sie politische Immunität
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:15Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2015 um 20:15@Vote_against
Keine Ahnung, ich hoffe nicht. Ich begrüße Frau Merkels Engament jedenfalls ausdrücklich.
Keine Ahnung, ich hoffe nicht. Ich begrüße Frau Merkels Engament jedenfalls ausdrücklich.
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