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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 14:00
Zitat von lawinelawine schrieb:nein, das wurde nicht verlinkt.
Zitat von lawinelawine schrieb:den link von @Tussinelda nicht
Ja was denn nun? Entscheide dich mal.
Zitat von lawinelawine schrieb:68,5 Millionen Menschen auf der Flucht WELTWEIT 70 Millionen BINNENvertriebene Afrikaner.
Binnenflüchtlinge zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht in ihr Wunschland können, um dort Asyl zu beantragen, also wie Nomaden rumziehen oder sich in Elendslager zum Abstellen begeben. Warum muss ich eigentlich alles 2x sagen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 14:12
@Realo
Zitat von lawinelawine schrieb:nein, das wurde nicht verlinkt.
Zitat von lawinelawine schrieb:den link von @Tussinelda nicht
Zitat von RealoRealo schrieb:Ja was denn nun? Entscheide dich mal.
ist das Absicht dein falsches Verstehen und Äußerungen aus dem Kontext ziehen?
sh hier die Originalaussage im Gegensatz zu deiner Verstümmelung:
Zitat von lawinelawine schrieb:so falsch kann man den link von @Tussinelda nicht lesen
Außerdem war mit "nein, das wurde nicht verlinkt" gemeint, dass deine 70 Mill. Binnen... in Afrika nicht verlinkt waren, sondern im Link was anderes stand, sh das Nachfolgende.
-----------------------------
Zitat von lawinelawine schrieb:68,5 Millionen Menschen auf der Flucht WELTWEIT 70 Millionen BINNENvertriebene Afrikaner.
Zitat von RealoRealo schrieb:Binnenflüchtlinge zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht in ihr Wunschland können, um dort Asyl zu beantragen, also wie Nomaden rumziehen oder sich in Elendslager zum Abstellen begeben.
tolle Erkenntnis, hat nur nichts mit der Aussage von Lawine zu tun.
Lies noch mal richtig. Lawine hatte es doch nun extra betont:
bei den ca. 70 Mill. ging es um Flüchtlinge WELT-weit und NICHT um die Flüchtlinge welche innerhalb Afrika oder aus Afrika flüchten.

Weltweit bedeutet also auch aus und in anderen Ländern.
Desweiteren war von ca. 40 Mill Binnenflüchtlingen in Afrika die Rede:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 14:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Desweiteren war von ca. 40 Mill Binnenflüchtlingen in Afrika die Rede:
Korrektur: dieser Satz muss weg, ist falsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 14:19
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Flüchtlinge WELT-weit
Außerhalb Afrikas und den angesprochenen Elendslagern gibt es vielleicht noch 2-3 Millionen Flüchtlinge in Asien (um Bangladesch). Das macht aber den Kohl nicht fett, dann sinds halt 66 Millionen Flüchtlinge in Afrika. In einigen Monaten hat sich das dann wieder auf 70 gefüllt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 14:37

Nehmt bitte mal das Persönliche aus der Diskussion.




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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 14:45
Fakt ist jedenfalls möchte man das die Mittelmeerquerung keine unwägbaren Risiken birgt muss an die Asylgesetzgebung dahingehend ändern das die Anträge in den Heimat- oder in deren Nachbarländern gestellt werden können.
Eine andere praktikable humane Lösung kenne ich nicht und liegt außerhalb meiner Vorstellungskraft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 14:51
Zu der gestern diskutierten Thematik, dass rechtskräftig Abgeschobene und selbst die mit einem Einreiseverbot belegten trotzdem wieder einreisen konnten, wenn sie nur das Zauberwort Asyl sagten, und was Herr Seehofer nun glücklicherweise beendet hat, hat auch Herr Stoiber gestern klare Worte gefunden


Youtube: Markus Lanz 19.06.2018 Stoiber der Staat tickt nicht mehr richtig
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 15:04
Zitat von RealoRealo schrieb:Außerhalb Afrikas und den angesprochenen Elendslagern gibt es vielleicht noch 2-3 Millionen Flüchtlinge in Asien (um Bangladesch). Das macht aber den Kohl nicht fett, dann sinds halt 66 Millionen Flüchtlinge in Afrika. In einigen Monaten hat sich das dann wieder auf 70 gefüllt.
das bleibt ein fake.

Faktencheck für alle, die es tatsächlich interessiert:

eine Grafik zeigt die Länder und nennt die länderbezogenen Zahlen der 40 Millionen Binnenvertriebenen , Stand 2017
wohlgemerkt, 40 Millionen Binnenvertriebene weltweit wurden 2017 gezählt

ich zähle nachfolgend die Länder mit über eine Million Binnenvertriebene auf ( in Mio, gerundet):
Syrien: 6,8
Kolumbien: 6,5
Dem. Rep. Kongo: 4,5
Irak: 2,65
Sudan: 2,1
Yemen: 2
Südsudan: 1,9
Nigeria: 1,7
Afghanistan: 1,3
Türkei: 1,11
Äthiopien: 1,1

Quelle: http://www.internal-displacement.org/global-report/grid2018/

wer einen Atlas und Allgemeinbildung, sprich anwendungsbereite Grundrechenarten zur Hand hat, kann die oben zitierte Behauptung leicht als fake enttarnen.
ansonsten dem link folgen und die angesprochene Grafik, (etwa in der Mitte ist eine Weltkarte, der die Zahlen entnommen sind) auf sich wirken lassen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 15:08
@Tussinelda

gut möglich dass nur ich es immer so ausdrückte, als wollen oder kommen "Alle" nach D.
Aber das hatte ich ja dann hiermit aufgeklärt, wie das immer nur gemeint sein kann:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:da gings eben immer nur um diejenigen, welche nach D wollen.
... dass ALLE hierher kommen können, welche es WOLLEN (sofern sie sich auf Asylwunsch berufen).[/quote]


@Bone02943
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt weitaus ärmere Länder, die eine weitaus größere Last tragen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Natürlich ist auch ein Lager in der Wüste eine gewisse Last für ein armes Land.
mir gehts nicht um eine Aufrechnung, Bevölkerungsanteil im Verhältnis zur Flüchtlingsaufnahme, denn ich finde, das kann man nicht korrekt aufrechnen.
Was ich jedoch sehe, dass mMn D im Vergleich zu manch anderen Ländern viel mehr für Flüchtlinge tut und macht (wenn auch nicht perfekt), und das ist sicherlich ein Grund mit, weshalb viele Flüchtlinge nach D wollen und nicht z.B. in Jordanien bleiben wollen.
Wenn D unter diesem Gesichtspunkt dann prozentual genauso viel oder vielleicht sogar noch mehr aufnehmen würde, als die Länder mit einem hohen prozentualen Anteil, dann könnte D - bei seinem humanistischen Anspruch dann auch schnell mal überfordert sein oder es könnte diesen Anspruch früher oder später nicht mehr aufrecht erhalten - meine Meinung.

Also Last hin oder her - größer oder kleiner als ...
... dieses Argument kann ich so nicht nachvollziehen.
Es geht um die Lebensqualität die sich ein Flüchtling im entsprechenden Land erhofft.

Klar ist es seitens ärmere Länder lobenswert wenn sie viele Flüchtlinge aufnehmen und sicher auch eine Last. Es kommt aber meines Erachtens auch viel mit auf das "wie" an, was dann mMn die "Last" auch relativieren kann.

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Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Fakt ist jedenfalls möchte man das die Mittelmeerquerung keine unwägbaren Risiken birgt muss an die Asylgesetzgebung dahingehend ändern das die Anträge in den Heimat- oder in deren Nachbarländern gestellt werden können.
Eine andere praktikable humane Lösung kenne ich nicht und liegt außerhalb meiner Vorstellungskraft.
und das nämlich auch vor diesem Hintergrund, finde ich:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es geht darum, dass es mal in ein paar Jahren viel mehr wollen könnten.
Flüchtlinge nach D kommen wollen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 15:12
@kingari
@neugierchen
jedenfalls ist der PResse, wenn schon nicht der Regierungschefin Merkel und dem neuen Innenminister Seehofer, die Problematik längst bekannt:
Zwar erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, grundsätzlich ein befristetes Einreiseverbot nach Deutschland – so steht es in Paragraf 11 des Einreise- und Aufenthaltsgesetzes.

Keine Einreiseverweigerung wegen mündlichen Ministererlasses von de Maizière

Sollte der Togoer jedoch nach einer gewissen Zeit an der deutschen Grenze erneut ein Asylbegehren zum Ausdruck bringen, so hat die Bundespolizei keine andere Wahl, als ihn zumindest vorübergehend wieder ins Land zu lassen. Einer Sprecherin der Bundespolizei zufolge gilt derzeit folgende Regelung: „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens ist die Einreise zu gestatten.“...
Woher kommt diese Regelung, die im Fall des Togoers bizarre Auswirkungen haben könnte? In einem Gesetz ist sie nicht niedergeschrieben. Sie ist generell nicht schriftlich festgehalten – sondern wurde im Jahr 2015 lediglich mündlich ausgesprochen. Es handelt sich um einen Ministererlass von Thomas de Maizière, den der damalige Bundesinnenminister mündlich dem Präsidenten der Bundespolizei überbrachte. Zuvor hatte sich de Maizière offenbar bei Kanzlerin Angela Merkel rückversichert.

Diese Einreiseverweigerung wurde damals durch den Ministererlass außer Kraft gesetzt, aus humanitären Gründen.
#
#
https://www.focus.de/politik/deutschland/muendliche-anordnung-togoer-duerfte-wieder-einreisen-ministererlass-aus-2015-hat-bizarre-auswirkungen_id_8916001.html

wenn sich de Maiziere allerdings wirklich bei Merkel rückversichert hat, dann müsste sie über diese Regelung im Bilde sein


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 15:18
edit:
"Der Togoer könnte in der Tat zunächst die Grenze übertreten, sofern er zuvor seinen Pass weggeworfen hat", erklärt auch FDP-Innenexperte und Fraktionsvize Stephan Thomae. Er verweist jedoch auf Paragraf 95 des Aufenthaltsgesetzes: Demnach müsste der Togoer, wenn er trotz Abschiebung wieder einreist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. "Hier ist das Gesetz eindeutig", sagt Thomae.
danke an den mir gut bekannten RA ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 19:09
Zitat von lawinelawine schrieb:wer einen Atlas und Allgemeinbildung, sprich anwendungsbereite Grundrechenarten zur Hand hat
kann Kolumbien und Yemen nicht in Afrika finden.
Zitat von lawinelawine schrieb:kann die oben zitierte Behauptung leicht als fake enttarnen.
Nee, enttarnen wir erst meine deine Behauptungen erneut als fake: Du pickst dir da 5 afrikanische Länder raus, obwohl Afrika mehr als 50 hat und wahrscheinlich aus der Hälfte der Staaten Leute fliehen, und zählst asiatische und amerikanische Länder dazu die mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun haben. Du solltest deinen "Faktencheck" also mal besser für dich behalten.

Wahrscheinlich verstehst du auch unter Binnenflüchtlingen etwas anderes als ich, daher hatte ich definiert, was ich unter Binnenflüchtlingen verstehe: nicht ausschließlich innerhalb eines Landes, sondern innerhalb eines Kontinents.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 19:35
Zitat von RealoRealo schrieb:Wahrscheinlich verstehst du auch unter Binnenflüchtlingen etwas anderes als ich, daher hatte ich definiert, was ich unter Binnenflüchtlingen verstehe: nicht ausschließlich innerhalb eines Landes, sondern innerhalb eines Kontinents.
Wie hier wer Binnenflüchtling definiert ist vollkommen irrelevant, denn es gibt eine offizielle Definition
Binnenflüchtlinge (engl. Internally Displaced Persons – IDPs) sind Menschen, die innerhalb Ihres eigenen Landes fliehen.
https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/fragen-antworten/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 19:37
Wer Menschen, die sich in größter Not befinden, hilft, muss nun in Ungarn mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Diese Maßnahme ist wohl nur ein weiterer Schritt für Ungarn sich mit Staaten wie Nordkorea auf einer Stufe zu stellen.

Ob solch ein Gesetz auch in Gauland Deutschland auf eine breite Zustimmung treffen würde? Ich meine ja.

Das ungarische Parlament hat ein Gesetz gebilligt, das den Druck auf Zivilorganisationen erhöht, die Flüchtlingen helfen. Deren Mitarbeiter und Aktivisten können sich künftig strafbar machen, wenn sie "Beihilfe zur illegalen Migration" leisten. Die im Gesetz enthaltene Änderung des Strafgesetzbuchs sieht Arreststrafen sowie im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich dachte an das gesamte Spektrum
Ich weiß. Und ich brachte nur ein Beispiel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 19:48
Aus dem Link:

Es werden neue Verwaltungsgerichte geschaffen und Obdachlosigkeit verboten.

Das finde ich mal lobenswert, nur hoffentlich werden dann nicht die Menschen bestraft die, wohl nicht ohne Grund und vollkommen freiwillig, obdachlos leben.

Was wird noch verboten? Armut?

Zu dem eigentlichen Thema, welche Vergehen sind das, wofür die NGOs bestraft werden können? Beihilfe zur illegalen Migration, darunter würde ich mal Schlepperei verstehen. Das sollte bestraft werden.

Aber was verbirgt sich unter dem "helfen" noch? Wird aus dem Link nicht klar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 19:52
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Zu dem eigentlichen Thema, welche Vergehen sind das, wofür die NGOs bestraft werden können? Beihilfe zur illegalen Migration, darunter würde ich mal Schlepperei verstehen. Das sollte bestraft werden.Aber was verbirgt sich unter dem "helfen" noch? Wird aus dem Link nicht klar.
Das dachte ich mir gerade auch, denn die Förderung von illegaler Migration (Schlepperei) ist auch hier strafbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 19:59
Zitat von OptimistOptimist schrieb:gut möglich dass nur ich es immer so ausdrückte, als wollen oder kommen "Alle" nach D.
Aber das hatte ich ja dann hiermit aufgeklärt, wie das immer nur gemeint sein kann:
nee, so kann es nicht immer nur gemeint sein, sondern es ist entsprechend dem Kontext und wie es formuliert ist gemeint. Nicht so, wie ich es dann nachträglich interpretieren soll.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:mir gehts nicht um eine Aufrechnung, Bevölkerungsanteil im Verhältnis zur Flüchtlingsaufnahme, denn ich finde, das kann man nicht korrekt aufrechnen.
das ist aber ein Berechnungsschlüssel, um die Verhältnismäßigkeit aufzuzeigen, auch wenn es Dir nicht passt
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also Last hin oder her - größer oder kleiner als ...
... dieses Argument kann ich so nicht nachvollziehen.
Es geht um die Lebensqualität die sich ein Flüchtling im entsprechenden Land erhofft.

Klar ist es seitens ärmere Länder lobenswert wenn sie viele Flüchtlinge aufnehmen und sicher auch eine Last. Es kommt aber meines Erachtens auch viel mit auf das "wie" an, was dann mMn die "Last" auch relativieren kann.
das ist absolut lächerlich und kein valides Argument. Jedes Land kann ja nur das tun, was ihm möglich ist, seinen Gesetzen entspricht, seinem Lebensstandard entspricht. Wenn also als Beispiel Uganda so viele Flüchtlinge aufnimmt, ihnen Land gibt und eine Möglichkeit, Geld zu verdienen, sie vor allem trotz Armut überhaupt aufnimmt, dann ist das HOCH anzurechnen. Denn da wird nicht aufgerechnet, obwohl sie da allen Grund zu hätten. Sie halten sogar dadurch Flüchtlinge davon ab, weiter zu ziehen, nach Deutschland zum Beispiel. Und mit der Sogwirkung brauchste nicht schon wieder anfangen, das hatten wir schon zu Genüge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 20:05
@peekaboo
Ich empfehle Dir deine eigene Links zu lesen und dann zu polemisieren wenn noch Anlass besteht:
Das
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:heute um 19:37
Wer Menschen, die sich in größter Not befinden, hilft, muss nun in Ungarn mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen.
verbindest Du mit
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:"Beihilfe zur illegalen Migration" leisten. Die im Gesetz enthaltene Änderung des Strafgesetzbuchs sieht Arreststrafen sowie im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor.
um dann mit deiner vollen Unwissenheit zu prallen:
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Ob solch ein Gesetz auch in Gauland Deutschland auf eine breite Zustimmung treffen würde? Ich meine ja.
Zu deiner Info, Beihilfe zur illegalen Einreise ist jetzt schon strafbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__96.html
Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
*Seit 28.08.2007, angepasst am 26.11.2011, angepasst am 24.10.2015.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 20:09
@Abahatschi
nur besteht da ein klitzekleiner Unterschied, weshalb wir NICHT ein Gesetz haben, wie es jetzt offenbar Ungarn verabschiedet hat. Bei uns muss man nämlich einen Vorteil davon haben, einen Ausländer einzuschleusen. Das wird aber natürlich übersehen und nicht mit zitiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.06.2018 um 20:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nur besteht da ein klitzekleiner Unterschied, weshalb wir NICHT ein Gesetz haben, wie es jetzt offenbar Ungarn verabschiedet hat. Bei uns muss man nämlich einen Vorteil davon haben, einen Ausländer einzuschleusen. Das wird aber natürlich übersehen und nicht mit zitiert.
Wenn das der einzige Unterschied ist, was ich nicht glaube, dann verstehe ich den Aufruhr nicht.


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