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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 09:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dann rücken sie eben nicht nach 5 Jahren sondern nach 10-15 damit raus.
Aber es wird eindeutig schwieriger - wie geschrieben, ich sehe den Schlüssel in der Notwendigkeit der richtigen Identität...warum auf einmal, wo wird die richtige Identität benötigt?
Je längert diese Frist ist, umso länger wird derjenige in seinen Handlungen behindert.
Ich ändere dadurch meine Meinung: die Frist soll lebenslang gelten.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 10:23
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich ändere dadurch meine Meinung: die Frist soll lebenslang gelten.
richtig, keine Verjährung für solch einen Betrug - nur das könnte etwas bewirken.
warum auf einmal, wo wird die richtige Identität benötigt?
welcher Mensch lebt schon ein Leben lang gerne mit einer falschen Idendität? Aber ich denke schon, dass sie diesbezüglich Geduld haben und sich sagen: "die paar Jahre halten wir aus" - deshalb ist 0 Verjährung wichtig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 10:35
Nachtrag bzw. zusätzliche Gedanken dazu:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:welcher Mensch lebt schon ein Leben lang gerne mit einer falschen Idendität? Aber ich denke schon, dass sie diesbezüglich Geduld haben und sich sagen: "die paar Jahre halten wir aus" ....
Solch ein Betrug hätte bei keiner Jahresbegrenzung dann eben den Preis, dass sie in D nie wieder ihre richtige Identität annehmen könnten. Deshalb:
... ist 0 Verjährung wichtig
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:warum auf einmal, wo wird die richtige Identität benötigt?
ich glaube gar nicht mal, dass sie die richtige Identität in Deutschland unbedingt bräuchten und im Heimatland auch nicht - zumindest nicht in dem Falle, wenn es sich um Leute handelt die ganz bewusst ihre Identität verheimlicht haben.
Denn dann wäre anzunehmen dass sie sicherlich ihren Originalpass evtl. noch haben, den sie dann in der Heimat benutzen könnten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 10:44
Zitat von OptimistOptimist schrieb:... ist 0 Verjährung wichtig

Corky schrieb:
warum auf einmal, wo wird die richtige Identität benötigt?
Das wäre Sinnvoll.
Sollte mal durch "Zufall" der Originalpass auftauchen, so sollte natürlich der Deutsche entzogen werden sollen/können.



Z.b. Erben.
Wenn zurückgefahren werden kann, so entfällt eigentlich der Flüchtlingsstatus ?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 10:56
@Optimist
@Abahatschi
nur muss man ja schon, wenn man die Staatsangehörigkeit bekommen will, 8 Jahre hier gelebt und sich gut integriert haben. Das heisst also 8 Jahre (plus 5 oder 10) sind schon 13 oder 18 Jahre........ach ja, aber was soll's. Lebenslänglich eben.....ist zwar eh nicht durchsetzbar, aber man kann es ja mal wollen......
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört? Wahrscheinlich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Schon mal was von Vertrauensschutz gehört? Wahrscheinlich nicht.
Ist es das, wo man die Wahrheit über seine Herkunft machen soll (kann) ? ;-)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:07
@gravieren
troll wen anderen... Danke


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Schon mal was von Vertrauensschutz gehört?
Und was ändert solch ein Gesetz daran, dass es nun mal Betrug ist was Manche machen?
Nun wirst du vielleicht einwänden, es gibt Leute, die müssen diesen Betrug machen, da sie sonst vom Heimatland aus verfolgt werden könnten.
Ja prima, dieses Argument zieht nur so lange, bis sie sich dann nach 5 oder noch mehr Jahren hier freiwillig outen -> dann haben sie wohl keine Angst mehr vor Verfolgung?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:14
@Optimist
ja, dann sind sie ja sicher hier ;) schon so weit gedacht?
Außerdem handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern einen Rechtsgrundsatz


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern einen Rechtsgrundsatz
Der jedoch durch "arglistige Täuschung" nicht aufrecht zu erhalten ist/wäre.

Thema Trollen:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23165/vertrauensschutz


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, dann sind sie ja sicher hier ;) schon so weit gedacht?
wie meinst du denn das?
Nehmen wir also ein Szenario an, dass jemand in seinem Land politisch verfolgt wurde. Er ist jetzt in D (also in einem sicheren Land) und hat hier aber dennoch Angst, dass von seinem Land jemand hier sein könnte, der ihn verrät und hier in D verfolgt.

Und diese Angst muss er also - so wie ich deinen Einwand verstehe - nur 5 Jahre (oder wielange diese Begrenzung gilt) haben und nach dieser Frist kann er sich outen und braucht sich keine Sorgen mehr machen, weil er hier sicher ist?

Falls du das tatsächlich SO gemeint hast, das verstehe ich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:27
@Optimist
derjenige ist ja hier, weil er in seinem Land verfolgt wurde, er also seine Identität änderte, um flüchten zu können. Wenn er sicher (Staatsbürgerschaft) hier ist, besteht kein Risiko mehr, zurück zu müssen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:35
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:derjenige ist ja hier, weil er in seinem Land verfolgt wurde, er also seine Identität änderte, um flüchten zu können. Wenn er sicher (Staatsbürgerschaft) hier ist, besteht kein Risiko mehr, zurück zu müssen.
Wenn er hier als politisch Verfolgter anerkannt ist, besteht so und so kein Risiko, dass er wieder zurück muss.
Was hat das Ganze (dein Einwand wegen der Sicherheit) also mit der anerkannten Staatsbürgerschaft zu tun?

Und Betrug bleibt es so und auch so, auch wenn ein tatsächlich politisch Verfolgter seine Identität falsch angibt. Wenn er politisch verfolgt ist, welchen Grund sollte er haben eine Falschangabe zu machen, außer dem, dass es gar nicht stimmt, er sei politisch verfolgt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 11:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nur muss man ja schon, wenn man die Staatsangehörigkeit bekommen will, 8 Jahre hier gelebt
Nach 8 Jahren ist er einzubürgern, wenn er die weiteren Voraussetzungen erfüllt, vor Ablauf von 8 Jahren kann er eingebürgert werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 12:10
@Optimist
es ist ein Unterschied, ob man eine Aufenthaltserlaubnis hat oder ob man die Staatsbürgerschaft hat, findest Du nicht? Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet und zweckgebunden ;)
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Nach 8 Jahren ist er einzubürgern, wenn er die weiteren Voraussetzungen erfüllt, vor Ablauf von 8 Jahren kann er eingebürgert werden.
ja und? Das hilft jetzt in wie weit weiter?
Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen spielen keine Rolle).
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/service/fragen-und-antworten/612466-612466?index=612492 (Archiv-Version vom 19.07.2020)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 12:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist ein Unterschied, ob man eine Aufenthaltserlaubnis hat oder ob man die Staatsbürgerschaft hat, findest Du nicht? Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet und zweckgebunden
Ja und, was ändert eine Anerkennung einer politischen Verfolgung daran, dass er im Prinzip eine ständige Aufenthaltserlaubnis hat und hier quasi sicher ist?
Oder denkst du, irgendwann treten Behörden an ihn heran und fangen an zu bezweifeln, dass er noch immer in seiner Heimat politisch verfolgt ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 12:16
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja und? Das hilft jetzt in wie weit weiter?
Mir nicht, ich wusste das bereits vorher.

Es ist lediglich eine Klarstellung, dass es kein Muss ist, acht Jahre auf eine Einbürgerung zu warten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 12:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ja und, was ändert eine Anerkennung einer politischen Verfolgung daran, dass er im Prinzip eine ständige Aufenthaltserlaubnis hat und hier quasi sicher ist?
Es gibt ja schon ein paar weitere Vorteile, wenn man Deutscher in Deutschland ist (und weltweit).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 12:37
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Es gibt ja schon ein paar weitere Vorteile, wenn man Deutscher in Deutschland ist (und weltweit).
Das bezweifle ich auch nicht. Nur ging es ja weiter oben um den Betrug der Identität und wie das bestraft werden sollte ...
... oder ob es gar nicht sanktioniert gehört. Dafür wäre ich ganz und gar nicht.
Und wenn sanktioniert, dann sollte es schon auch so sein, dass es nicht nur ein zahnloser Tiger ist.
Meines Erachtens wäre es dies aber, wenn dieser Betrug verjähren würde....
... weil dieser Betrug eben hauptsächlich nur durch Selbstanzeige heraus kommen könnte.

In meinen Augen lässt sich also D auf der Nase rumtanzen, wenn ein Asylbewerber lediglich nur etwas Geduld aufbringen muss um dann nach paar Jahren fröhlich sagen zu können "April April, ich bin wer ganz anderes" und dies keine Folgen hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 12:47
Zitat von OptimistOptimist schrieb:In meinen Augen lässt sich also D auf der Nase rumtanzen
Ja und nein.
Es ist ja nicht so, dass man 8 Jahre hier sein muss und dann direkt eingebürgert wird. Da gehört schon ein bisschen mehr dazu.

§ 10 StAG:
"Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er 1.
sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, diea)
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
b)
eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder
c)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 17a, 20, 22, 23 Absatz 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,
3.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,
4.
seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,
5.
weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
6.
über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
7.
über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt."


Das zu prüfen obliegt der Anerkennungsbehörde. Wenn diese nicht richtig prüft, trägt sie eine gewisse Mitschuld.

Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob die 5 Jahre erhöht werden sollten, ein wichtiger Grundsatz in Deutschland ist allerdings, dass auch fehlerhafte Entscheidungen, die einen Vorteil für den "Bürger" begründen, irgendwann nicht mehr zurückzunehmen sind.


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