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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 23:50
Zitat von lawinelawine schrieb:Der Mann und Ehefrau 1 bilden eine Bedarfsgemeinschaft; bekommen beide je 90% vom Regelsatz.
Frau 2 und Frau 3 gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sie bekommen daher jede 100% vom Regelsatz.

Das finde ich aber eigenartig, wenn das so geregelt ist.
Bedarfsgemeinschaften hängen doch - so viel ich weiß - immer von der jeweiligen Anzahl ab, welche in einer Wohnung/Haushalt leben.
Wenn z.B. ein unverheiratetes Paar oder vielleicht sogar nur Freunde zusammen wohnen, dann werden die doch auch als Bedarfsgemeinschaft gewertet oder nicht?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 23:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn z.B. ein unverheiratetes Paar oder vielleicht sogar nur Freunde zusammen wohnen, dann werden die doch auch als Bedarfsgemeinschaft gewertet oder nicht?
Das kommt auf die Bedarfsgemeinschaft an. In einer WG zum Beispiel ist es scheiß egal was die anderen verdienen. Wer Geld vom Amt bekommt, der bekommt es ohne Abzüge. Ebenso bei Kindern die bei ihren Eltern leben. Sofern die Kinder ein bestimmtes Alter überschritten haben, bekommen auch diese den vollen Regelsatz.

Sowas zählt dann nicht unter einer Bedarfsgemeinschaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 23:56
@Bone02943
Okay.
Aber die 2. und 3.-Frauen müssten doch dann genauso behandelt werden wie unverheiratete Paare die zusammen wohnen - die gehören doch zu einer BG.
Verstehe also nicht, weshalb dies bei den Doppel-Ehen nicht genauso behandelt wird - also wie unverheiratete Paare?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 23:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber die 2. und 3.-Frauen müssten doch dann genauso behandelt werden wie unverheiratete Paare die zusammen wohnen - die gehören doch zu einer BG.
Verstehe also nicht, weshalb dies bei den Doppel-Ehen nicht genauso behandelt wird - also wie unverheiratete Paare?
Wenn deren Ehe als solche nicht rechtlich anerkannt wird, dann zählt die 2. und 3. Frau nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Das ist dann wie in einer WG wo ein Ehepaar mit zwei anderen Frauen lebt.
So stell ich mir das rechtlich jedenfalls vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 00:06
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das ist dann wie in einer WG wo ein Ehepaar mit zwei anderen Frauen lebt.
Das ist doch dann wieder etwas anderes, das ist eine WG.
Von der Konstellation von der ich ausgehe, das wäre keine WG, sondern die Beteiligten würden doch ganz normal ein einer Wohnung (also nicht WG) zusammen wohnen, genau wie dies auch ein unverheiratetes Paar tut (bei diesem ist es doch auch keine WG).

Oder anders gesagt, jeder weiß doch, dass - auch wenn die Ehe mit der Zweitfrau nicht anerkannt ist - die beiden dennoch ein Paar sind. Eben genau wie ein unverheiratetes Paar...
... und auch genau wie ein solches zusammen leben (also nicht in einer WG).


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07.05.2019 um 00:08
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wenn schon abkürzen, dann könnte man doch einfach Alg II schreiben
wenn ich von einem Anspruch auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit schreibe, es also um einen Versicherungsanspruch geht, werde ich es schon AlG II nennen.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende heißt dagegen bei mir einfach nur Hartz IV oder kurz H IV.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 00:10
Zitat von lawinelawine schrieb:wenn ich von einem Anspruch auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit schreibe, es also um einen Versicherungsanspruch geht, werde ich es schon AlG II nennen.
Ähm, ja...
Das Arbeitslosengeld II (kurz Alg II oder ALG II, umgangssprachlich meist Hartz IV) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wikipedia: Arbeitslosengeld II

Aber wie geschrieben, dass mit dem HIV hatten wir ja glaub schon ein mal.


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07.05.2019 um 01:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Den Punkt verstehe ich nicht, wieso eine Heirat (ist doch nur eine rechtliche Sache, ein Stück Papier) vor Vergewaltigung schützen soll?
wurde hier bestimmt auch schon bis zum erbrechen durchdiskutiert muß so ein "ehre" scheiß sein oder eine art Kuhhandel...
Man bedenke im Ehrbegriff ist bereits das zusammen übernachten (in getrennten Zimmern) Ehrverlust für die Frau.
allzu häufig waren minderjährige Mädchen vor der Flucht verheiratet worden, um sie nicht „schutzlos“ auf den Weg zu schicken.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article178615088/Verheiratete-Minderjaehrige-Regierung-weiss-nicht-wie-viele-Kinderehen-es-gibt.html

Der Ehrverlust wird übrigens auch als Grund dafür aufgeführt weshalb man Ehen nicht einfach für ungültig erklären können soll:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article159540659/Warum-schuetzt-Maas-eher-Maenner-als-Kinderbraeute.html
damit sie an der Seite ihres Ehemanns vor sexueller Gewalt besser geschützt seien. Der Ehepartner wird demnach weniger als Bedrohung für das Mädchen gesehen als etwa Schlepper. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, warnt deshalb vor einem Pauschalverbot ohne Ausnahmen. Das sei zwar „gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“.
Eine Argumentation, der auch die Grünen etwas abgewinnen können. Ihre Partei sei zwar gegen Ehen von Minderjährigen, sagt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Franziska Brantner. Das Gesetz dürfe aber nicht mit heißer Nadel gestrickt werden. „Es muss Härtefallregelungen und Ausnahmen geben, damit in jedem Fall die Entscheidung dem Kindeswohl entspricht.“ In einigen Fällen könne die Auflösung der Ehe nicht dienlich sein – etwa, wenn schon ein Kind geboren wurde, gibt Brantner zu bedenken. „Die Aufhebung hätte dann bei Rückkehr der Mutter fatale Konsequenzen: Nicht eheliche Kinder könnten für sie in der Heimat Ächtung bedeuten.“
Ok also eine in D geschlossene kinderehe gibt weil sie in D nicht anerkannt würde Probleme bei Rückkehr für den Nachwuchs.


nun das war teils nach teils vor dem Gesetz...
nun heute wie siehts heute aus??
So:
Zitat von lawinelawine schrieb:sie existieren schlichtweg und es ist denen, die sie schließen u/o führen, s***egal, ob sie das legal, illegal oder geduldet tun.
.
Doch ob es auch wirklich greift, kann zumindest bezweifelt werden. Denn eine systematische Erfassung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger findet seitens der Bundesregierung nicht statt. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die WELT vorliegt.

Auf die Frage, wie viele Ehen von hier lebenden Migranten bislang für unwirksam erklärt wurden, antwortet das federführende Justizministerium lediglich: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls in wie vielen Fällen nach dem 21. Juli 2017 im Ausland eine Ehe unter Beteiligung einer unter 16 Jahre alten Person geschlossen worden ist.“

Zu im Ausland geschlossenen Ehen von über 16-Jährigen, die in Deutschland vor Gericht behandelt wurden, liegen der Regierung „über die in Fachpublikationen veröffentlichten oder erwähnten Entscheidungen hinaus keine statistischen Angaben vor“. Auch über Schülerinnen und Schüler, die während eines Ferienaufenthalts im Ausland verheiratet wurden, sind der Bundesregierung „keine Zahlen bekannt“.
-
„Das Gesetz gegen Kinderehen wurde verabschiedet, um einen Missstand zu beheben. Nun kommt heraus, dass die Bundesregierung gar nichts unternimmt, um zu prüfen, ob es auch greift. Ihr liegen keinerlei Zahlen vor“
-
Wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, werden Fälle von im Ausland geschlossenen Kinderehen vor allem bei den Asylanhörungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekannt.
Die leitens weiter aber die LÄNDER erfassen nichts.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ach so, du willst also auch mehrere Frauen. Sag das doch gleich. ;)
der teufel gibt dem menschen was er will oder... jeder erschafft sich seine hölle selbst ;)
Zitat von lawinelawine schrieb:nein, die Bedarfsgemeinschaft nach Sozialgesetzgebung wird nicht größer.
Danke für die info.
Jetzt noch als Mann den Frauen 2,3 und 4 jeweils ein Zimmer der Wohnung zu 75% der Miete untervermieten
Vegas, Baby!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175410527/Hartz-IV-Kinder-und-Vielehen-werden-nicht-mehr-anerkannt.html
Auch eine Anerkennung als eheähnliche Lebensgemeinschaft scheide aus, weil das Gesetz nur eine solche Partnerschaft zulasse, so die Bundesagentur. Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber nicht befürchten. Den Angaben zufolge wird eine nicht als Partnerin anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viertfrau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 01:22
Zitat von lawinelawine schrieb:Der Mann und Ehefrau 1 bilden eine Bedarfsgemeinschaft; bekommen beide je 90% vom Regelsatz.
Frau 2 und Frau 3 gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sie bekommen daher jede 100% vom Regelsatz.
so wird die Mehrehe finanziell sogar noch aufgewertet, obwohl sie offiziell nicht existiert. ich finde das sehr cool
Du meinst, wenn sie nicht in einer Wohnung/Haus leben? Also Frau 2 und 3? Was ist daran so cool?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 01:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du meinst, wenn sie nicht in einer Wohnung/Haus leben? Also Frau 2 und 3? Was ist daran so cool?
So weit ich das überblicke ist es deswegen "cool", weil die 2. und 3. Frau im selben Haus/Wohnung ihre jeweils eigene Bedarfsgemmeinschaft bildet. Heißt also sie zählen nicht zur selben Bedarfsgemeinschaft wie der Mann mit der 1. Frau. Was dann auch mehr Geld bringt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 01:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Was ist daran so cool?
2 nicht verheirateten Menschen die in einer Wohnung wohnen wird vom Jobcenter vorgehalten sie hätten eine Bedarfsgemeinschaft und die Bezüge gekürzt.
Es klagen aus dem Grund ständig H4ler gegen Einstufungen als eine Bedarfsgemeinschaft statt separater Berechnung..
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Haus
HAUS?
ok der den ich kannte hatte Häuser aber ohne H4. in manchen Ländernändern haben die Polyfrauen eigene Wohnungen.. das kam ihn sehr teuer
Je kleiner die Wohnung desto mehr KDU bleibt übrig....


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07.05.2019 um 01:38
@the_unforgiven

Haus/Block/Mietskaserne/Wohnsilo/....


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07.05.2019 um 01:49
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:weil die 2. und 3. Frau im selben Haus/Wohnung ihre jeweils eigene Bedarfsgemmeinschaft bildet. Heißt also sie zählen nicht zur selben Bedarfsgemeinschaft wie der Mann mit der 1. Frau. Was dann auch mehr Geld bringt.
ist das denn so?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 01:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist das denn so?
Nach meinem Rechtsverständnis schon. Oder kennt das Gesetz die Mehrfachehe, bzw. den Haushalt mit mehreren festen Partnern?
Ich glaube da gibt es nur die Ehe oder Partnerschaft zwischen zwei Personen. Jede weitere Person bildet ja dann ihre eigene Bedarfsgemeinschaft, also wie in einer WG.


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07.05.2019 um 01:55
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Haus/Block/Mietskaserne/Wohnsilo/....
ok Haus hörte sich an als wäre das eine Kommune die sich in einem großzügigen Anwesen niederlässt in dem dann jede Frau ein eigenes Stockwerk bewohnt während Ihre Kinder im kindgerechten Garten herumtollt;)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist das denn so?
was davon meinst du, daß eine BEdarfsgemeinschaft weniger bekommt, daß eine Vielehefrau eine eigene BEdarfsgemeinschaft ist oder daß man untervermieten kann gegen Pauschalpreis?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Jetzt noch als Mann den Frauen 2,3 und 4 jeweils ein Zimmer der Wohnung zu 75% der Miete untervermieten
Vegas, Baby!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175410527/Hartz-IV-Kinder-und-Vielehen-werden-nicht-mehr-anerkannt.html

Auch eine Anerkennung als eheähnliche Lebensgemeinschaft scheide aus, weil das Gesetz nur eine solche Partnerschaft zulasse, so die Bundesagentur. Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber nicht befürchten. Den Angaben zufolge wird eine nicht als Partnerin anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viertfrau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt.
https://www.hartziv.org/wp-content/uploads/Hartz_IV_Grafik_Bedarfsgemeinschaft-2019.png

Wo ist der Haken?


BTW ich finde die nicht-Anerkennung gut, auch wenn damit mehr ausbezahlt wird.
Mehrfach KDU dagegen ohne sytemische Betrugssicherheit also ohne daß man festlegt die Summe der Untermieten darf nicht größer sein als die Miete und
eine Kontrolle der Summe der Wohnräume schlecht.


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07.05.2019 um 02:05
@Bone02943
Und die Kinder des gemeinsamen Vaters sind dann aber eine Bedarfsgemeinschaft? Nur die 2 und 3 Frau nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:12
@Tussinelda

Wie das mit den Kindern von Frau 2 u. 3 geregelt ist weiß ich nicht. Vielleicht gelten die der Frauen 2 und 3 dann jeweils nur zu den jeweiligen Frauen(alleinerziehend) und nicht mit zum Mann + 1. Frau?
Vielleicht aber gelten auch alle Kinder zum Vater in seine Bedarfsgemeinschaft, kp.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:19
Also das mit den Kindern ist ne echt gute Frage.
Rein rechtlich gibt es ja keine Polygamie bei uns, also bestimmt auch nicht im SGB I & II.


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07.05.2019 um 02:20
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Vielleicht gelten die der Frauen 2 und 3 dann jeweils nur zu den jeweiligen Frauen(alleinerziehend) und nicht mit zum Mann + 1. Frau?
logisch wärs zumindest.

Kann es sein daß es verschachtelte Bedarfsgemeinschaften gibt oder dann doch aus denen eine Bedarfsgemeinschaft gemacht wird wie bei zusammenlebenden unliierten?

Getrennte Bedarfsgemeinschaften bedeuten ja auch getrennte Berechnung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sowie Angemessenheitsgrenzen.

Mit Erben siehts allerdings schlecht aus für Frau2-x
Die müsste testamentarisch abgesichert werden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist das denn so?
wurde schon verlinkt und zitiert.
versuchs mal mit Lesen von Zitaten:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article175410527/Hartz-IV-Kinder-und-Vielehen-werden-nicht-mehr-anerkannt.html
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Auch eine Anerkennung als eheähnliche Lebensgemeinschaft scheide aus, weil das Gesetz nur eine solche Partnerschaft zulasse, so die Bundesagentur. Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber nicht befürchten. Den Angaben zufolge wird eine nicht als Partnerin anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viertfrau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt
muss der für deine Frage relevante Teil farbig markiert werden?


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