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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 12:54
@SergeyFärlich
Danke für deine Aufklärung, gut zu wissen wie das alles ist.

Allerdings finde ich, dass solch ein Betrug generell zu lasch gehandhabt wird - jetzt mal ganz unabhängig von der Staatsbürgerschafts-Anerkennung.

Für alle Einheimischen gilt in diesem Land, wer betrügt hat mit Geldstrafen oder sogar mit Gefängnis zu rechnen.
Aber bei diesem Identitätsbetrug gibts lediglich - falls man sich nicht nach einer Frist selbst anzeigt - eine Aberkennung der Staatsbügerschaft (wenn ich das vorhergehende alles richtig verstanden hatte).
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Das zu prüfen obliegt der Anerkennungsbehörde. Wenn diese nicht richtig prüft, trägt sie eine gewisse Mitschuld.
Wenn jemand ohne Ausweis bei der Behörde auftaucht, wie soll sie da richtig prüfen, wenn sie auch dies und jenes gar nicht darf? (weiß jetzt nicht, inwieweit Handys inzwischen verwertet werden dürfen oder nicht, nur als Beispiel). Sie muss dann den Lügen desjenigen vertrauen.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 13:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:(weiß jetzt nicht, inwieweit Handys inzwischen verwertet werden dürfen oder nicht, nur als Beispiel)
würd mich auch interessieren. Kann ich mir aber nicht vorstellen.


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29.04.2019 um 13:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Für alle Einheimischen gilt in diesem Land, wer betrügt hat mit Geldstrafen oder sogar mit Gefängnis zu rechnen.
Obacht! Das ist nur die erste Konsequenz und nur die, welche das StAG vorgibt.
Wenn dir die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, du allerdings Leistungen bezogen hast, welche nur Deutschen gewährt werden können (z.B. bist du Beamter geworden), dann wurden diese Leistungen ohne Rechtsgrund gewährt und diese sind zurückzuzahlen.

Ebenso hast du grundsätzlich dein Aufenthaltsrecht verwirkt, bist ja kein Deutscher mehr.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn jemand ohne Ausweis bei der Behörde auftaucht, wie soll sie da richtig prüfen
Das ist ja aber dann meistens bereits acht Jahre her. Dir wurde ja bei der Prüfung, ob du überhaupt in D sein darfst, irgendeine Identität anerkannt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 15:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und wenn sanktioniert, dann sollte es schon auch so sein, dass es nicht nur ein zahnloser Tiger ist.
Meines Erachtens wäre es dies aber, wenn dieser Betrug verjähren würde....
Betrug ist Betrug, da gibt es keine Ausnahmen, und die Verjährungsfrist beträgt da grundsätzlich 5 Jahre.

Zunächst ist zu klären, welche Verjährungsfrist bei Sozialbetrug gilt. Dies hängt vom Strafrahmen der begangenen Straftat ab. Der Strafrahmen des "einfachen" Betrugs beträgt gem. § 263 Abs. 1 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Die Verjährungsfrist hierfür beträgt gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB 5 Jahre. Auch in den Fällen des "schweren" Betrugs im Sinne von § 263 Abs. 3 StGB (also in Fällen, in denen der Täter gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied handelt, einen besonders großen Vermögensschaden hervorruft, andere Personen in wirtschaftliche Not bringt, unter Missbrauch einer Amtsstellung handelt oder einen Versicherungsbetrug begeht) bleibt es bei dieser Verjährung von 5 Jahren. Denn gem. § 78 Abs. 4 StGB bleiben Strafandrohungen für besonders schwere Fälle bei der Verjährungsfrist außer Betracht.

https://www.strafverteidiger-sanders.de/fachartikel.wann-verjaehrt-sozialbetrug.html (Archiv-Version vom 20.01.2019)

Du willst also wieder mal ein Sondergesetz à la "lex immigrantis", was wieder mal deine besondere Sympathie für Flüchtlinge und Migranten unter Beweis stellt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 16:08
Zitat von RealoRealo schrieb:was wieder mal deine besondere Sympathie für Flüchtlinge und Migranten unter Beweis stellt.
Deine unsinnigen und unterstellenden Suggestionen bezüglich meiner Personen könntest du mal unterlassen (mehr Sachlichkeit würde evtl. einem Soziologen besser zu Gesicht stehen als diese Meinungsmache mich betreffend).
Zitat von RealoRealo schrieb:Du willst also wieder mal ein Sondergesetz
Ja...
... und zwar deshalb, wenn man speziellen Betrügereien nicht anders beikommen kann, und diese eben auch nur von einer speziellen Gruppe begangen werden kann (den Asylbewerbern) - oder könnte das auch von Einheimischen begangen werden? Nein!
Ja...
auch wenn das manchen noch so sehr gegen den Strich geht, es ist meine Meinung dazu.


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29.04.2019 um 16:14
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Nach 8 Jahren ist er einzubürgern, wenn er die weiteren Voraussetzungen erfüllt
Schwierig denn:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das besitzt nicht die Person sondern die falsche identität und somit kann es kein legaler Aufenthalt gewesen sein.
Man ist also einem illegalen Einwanderer gleichgestellt. das bedeutet?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Falsche Identität oder falsche Angaben (z.B. Verfolgung war gelogen) -> nicht rechtmäßig
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Da steht leider nichts über rechtskonformes Verhalten... schade finde ich.
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:ein wichtiger Grundsatz in Deutschland ist allerdings, dass auch fehlerhafte Entscheidungen, die einen Vorteil für den "Bürger" begründen, irgendwann nicht mehr zurückzunehmen sind.
Die Entscheidung betrifft aber eine Person die nicht existiert.
Verschuldet nicht durch zufall oder Amtsunfähigkeit sondern durch bewusste Täuschung und falsche Angaben.
Zitat von RealoRealo schrieb:Du willst also wieder mal ein Sondergesetz à la "lex immigrantis", was wieder mal deine besondere Sympathie für Flüchtlinge und Migranten unter Beweis stellt.
nein generell die Frist für BEtrug (wobei ich bezweifle daß Wir über Betrug reden) auf 10 Jahre tut doch keinen weh... also mir als nicht- betrüger auf jeden Fall nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 16:20
Zitat von RealoRealo schrieb:Du willst also wieder mal ein Sondergesetz à la "lex immigrantis"
Nein, bitte kein Sondergesetz...das haben wir wohl jetzt, ich will Gleichstellung - ich sehe nach wie vor Vorteile auch für mich noch eine falsche Identität zu besitzen, straffrei wohlgemerkt.
Aber gut, die Frage ist wie lange es noch Naivdeutschland geben wird.


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29.04.2019 um 16:26
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Die Entscheidung betrifft aber eine Person die nicht existiert.
Du gehst davon aus, dass die Person bei der Identität getäuscht hat. Das ist nur ein kleiner Teil der Täuschungs-Möglichkeiten.

Wenn alle weiteren Voraussetzungen passen, wird nur auf Grund von Falschangaben zur Identität nur selten eine Einbürgerung widerrufen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 16:30
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Du gehst davon aus, dass die Person bei der Identität getäuscht hat.
Aktuell ist doch konkret die Rede von den 300 mutmaßlichen die nach über 5 Jahren aufflogen wegen "Falscher Angaben zu ihrer identität".
Da Wir über die Frist zur Verfolgung von relevanten falschen Angaben und somit ungerechtfertigten Bezug von Mitteln und Titel reden ja, diese fiktiven Fälle haben relevante Daten falsch angegeben.

Un alle anderen beträfe eine solche Gesetzesänderung und konsequente Verfolgung nicht.
Die Umfrage eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz bei den Ländern ergab über 300 Verdachtsfälle, in denen sich erst nach mehr als fünf Jahren herausgestellt hatte, dass der Eingebürgerte falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hatte. Nicht alle Länder hatten konkrete Zahlen zu der Umfrage beigesteuert.



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29.04.2019 um 16:32
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Wenn alle weiteren Voraussetzungen passen, wird nur auf Grund von Falschangaben zur Identität nur selten eine Einbürgerung widerrufen.
Geht es um "wer ist mein Onkel" ok, aber wenn das Ergebnis eine falsche alternsmäßige einordnung (fälschlich als minderjähriger oder Rendtner... Heirat trotz Minderjhährigkeit..) oder ein nicht gerechtfertigter Status (Verfolgung erfunden z.B.) oder eine nicht stattfindende Strafverfolgung von Kriegsvcerbrechern ist.... dann ist das schade.


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29.04.2019 um 16:32
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:ich sehe nach wie vor Vorteile auch für mich noch eine falsche Identität zu besitzen, straffrei wohlgemerkt.
Ja, mit einer zweiten, wahlweise zu benutzenden Identität hätte es jeder von uns wohl leichter und könnte sich immer mal wieder mit Straftaten bereichern, um dann zurück in die andere Identität zu switchen. Das hat nur nichts mit Ausländern allein zu tun, sondern diese Möglichkeit steht generell jedem offen.

Das war aber nicht mein Thema, ich sprach davon, dass einige hier Sondergesetze für Ausländer wollen, z.B. eine Nichtverjährung von Straftaten, die nur Ausländer begehen können, also quasi ein zweistufiges Stafgesetzbuch, eins für Inländer, eins für Ausländer. Es gab mal so was mit einem besonderen Strafrecht für Juden (Nürnberger Gesetze).
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:nein generell die Frist für BEtrug (wobei ich bezweifle daß Wir über Betrug reden) auf 10 Jahre tut doch keinen weh... also mir als nicht- betrüger auf jeden Fall nicht.
Du bist da falsch informiert. Ich hatte einen text verlinkt, wonach die Verjährungsfrist für Betrug 5 Jahre beträgt. dabei ist es unerheblich, um was für eine Form von Betrug es sich handelt.


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29.04.2019 um 16:34
Zitat von RealoRealo schrieb:sondern diese Möglichkeit steht generell jedem offen.
Aber nicht straffrei...außerdem ist die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung 10 Jahre (ist das kein Betrug?), da hat anscheinend der Staat nicht so ein blindes Vertrauen.


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29.04.2019 um 16:36
Zitat von RealoRealo schrieb:Du bist da falsch informiert. Ich hatte einen text verlinkt, wonach die Verjährungsfrist für Betrug 5 Jahre beträgt. dabei ist es unerheblich, um was für eine Form von Betrug es sich handelt.
Statt darüber zu sinieren ob es nun simpler Betrug ist sich Leistungen Titel oder Status oder Identität zu erschleichen oder noch bisschen was anderes dranhängt:
ok also Betrug Verjährung auf 10 Jahre, alle zufrieden?


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29.04.2019 um 16:39
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:außerdem ist die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung 10 Jahre (ist das kein Betrug?)
Betrug ist vieles. Aber Steuerhinterziehung scheint wieder ein anderes Hauptfach zu sein. Wohl auch, weil die vom Zeitrahmen her breiter angelegt ist, es sich dabei also um eine nahezu endlose Kette von Wiederholungstaten handelt, Quartel für Quartal, Jahr für Jahr.

Aber ich kann da nur mutmaßen, bin kein Jurist, daher muss ich bei §§ immer extra nachschlagen.


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29.04.2019 um 16:44
Zitat von RealoRealo schrieb:Wohl auch, weil die vom Zeitrahmen her breiter angelegt ist, es sich dabei also um eine nahezu endlose Kette von Wiederholungstaten handelt, Quartel für Quartal, Jahr für Jahr.
passt doch zu dem Phänomen der falschen identitäten und Angaben? :P

Nein es ist deswegen strenger geregelt weil es hier um Geld der Gemeinschaft geht, fasst man in private Töpfe so sind die Strafen geringer als in öffentliche.

Ok, das passt nun auch wieder zu besagten fiktiven Fällen...
Und dann kommen eben Dinge wie ungültige Ehen weil man nicht existente Personen nicht heiraten kann, falsche Steuerrklasse, illegaler Sex wenn der Protagonist älter ist als angegeben, illegaler Sex und heirat wenn die Protagonistin jünger ist als angegeben,... ein ganzer Strauß von möglichen Folgen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 16:45
Zitat von RealoRealo schrieb:es sich dabei also um eine nahezu endlose Kette von Wiederholungstaten handelt, Quartel für Quartal, Jahr für Jahr.
Nein, gilt für das jeweilige Steuerjahr....aber der andere trägt jeden Tag seine falsche Identität und zB somit H4 berechtigt, was er vielleicht gar nicht wäre (nicht EU Ausland).
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:ok also Betrug Verjährung auf 10 Jahre, alle zufrieden?
Bei dem Pass mit den meisten Vorteilen weltweit, nein, keine Verjährung -> jeder Bürger (und werdender) hat die Pflicht sich korrekt zu identifizieren, was gibt es da eigentlich zu diskutieren?


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29.04.2019 um 16:47
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bei dem Pass mit den meisten Vorteilen weltweit, nein, keine Verjährung -> jeder Bürger (und werdender) hat die Pflicht sich korrekt zu identifizieren, was gibt es da eigentlich zu diskutieren?
nun der Pass, SV Nummer usw. muß auf jeden fall weg, oder habe ich nach 5 JAhren als deutscher ein Recht auf meinen gefälschten Pass und dessen SV Leistungen?
Aber die reine Strafverfolgung wäre schonmal besser aufgestellt mit 10 jahren denke ich, auch zivilrechtliche Fälle würden davon profitieren.
Wir reden ja imemrhin auch von Gewinspielmafia, Oma Abzocker hautstürdrückerbanden usw.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.04.2019 um 16:49
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:nun der Pass, SV Nummer usw. muß auf jeden fall weg
Der kommt ja auch weg, nur innerhalb der 5 Jahren, danach nicht mehr...und ich sehe es als Problem dass es auch noch straffrei ist.


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Realo ehemaliges Mitglied

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29.04.2019 um 16:49
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:passt doch zu dem Phänomen der falschen identitäten und Angaben? :P

Nein es ist deswegen strenger geregelt weil es hier um Geld der Gemeinschaft geht, fasst man in private Töpfe so sind die Strafen geringer als in öffentliche.
Ja, aber Sozialbetrug wird mit "Betrug an Privatvermögen/-personen" gleichgestellt, nicht was die Strafhöhe anbelangt, sondern allein die Verjährungsfrist. das wird mir hier häufig zu willkürlich durcheinander geworfen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bei dem Pass mit den meisten Vorteilen weltweit, nein, keine Verjährung
es kommt eben darauf an, wann man dir die letzte Straftat mit dem falschen Pass nachweisen kann --> wenn die mehr als 5 Jahre zurückliegt, Pech gehabt, keine Strafe mehr.

Der falsche Pass allein ist lediglich Urkundenfälschung mit entsprechend milderen Strafen.


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29.04.2019 um 17:21
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der kommt ja auch weg, nur innerhalb der 5 Jahren, danach nicht mehr...und ich sehe es als Problem dass es auch noch straffrei ist.
Verjährung ist straffreiheit aber die erschlichenen Vorteile entziehenn ist keine Strafe.
Ein falscher Pass wird nie richtig und einen falschen Pass benutzen um einen neuen zu beantragen oder SV Leistungen wie Rente geht nicht.

Flüchtige RAF Mitglieder haben ihre falschen echten Pässe mit sicherheit über 5 Jahre.
Wenn sie nun gefasst werden steht ihnen sicherlich kein neuer falscher Pass unter dem Namen und keine renten für ihre Aliasse zu.

Wir reden übrigens nicht um eine Leistung die man durch zurückhaltung von Informationen bekommt sondern wie im Steuerrecht eine Bringschuld von Belegen gilt... naja, vielleicht irgendwann ;)


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