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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:07
Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im bisherigen Jahr 2017 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und was sind nach Auf-fassung der Bundesregierung die Gründe hierfür?

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Zum Stichtag 30. September 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 20 516 nicht aufhältige Personen mit einer Ausreise im Jahr 2017 erfasst, bei de-nen zum Zeitpunkt der Ausreise noch kein Abschluss des Asylverfahrens gespei-chert war. Die differenzierte Darstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehö-rigkeiten kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Zu den Gründen, warum Asylbewerber bereits vor Abschluss des Asylverfahrens Deutschland wieder verlassen, liegen der Bundesregierung keine spezifischen Er-kenntnisse vor.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900385.pdf#page=17

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:18
@the_unforgiven
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Im Falle von Rechtsmitteln z.b. Anwalt, Gerichtskosten, wertvolle Zeit der Gerichte Richter und Vertretert der BAMF wer auch immer das vor gericht ist incl. Schreibarbeit akten prozesskostenhilfeanträge, ...
Tja, den Rechtsstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Verstehe ich dich richtig, daß du ihn am liebsten abschaffen würdest, zumindest dort, wo er nicht gerade dich schützt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:31
Zitat von geekygeeky schrieb:Tja, den Rechtsstaat gibt es nicht zum Nulltarif.
Genau, er muß mit viel Aufwand auch vor Missbrauch geschützt werden.
Diese immense Zahl ist meiner Meinung nach ein Indikator daß die Datenlage korrupt ist (wieso auch immer....) oder es Effekte gibt die zu untersuchen wichtig wäre.

Derzeit wiederspricht sie in der ungeprüften form auf den ersten Blick zumindest der Darstellung es gäbe keine nennenswerten Mengen flüchtlinge deren leib und leben nicht in Gefahr wäre die sich mit mehr Informationen gegen eine Flucht und Asylantrag entschieden hätten.
Zitat von geekygeeky schrieb:Verstehe ich dich richtig, daß du ihn am liebsten abschaffen würdest, zumindest dort, wo er nicht gerade dich schützt?
nein


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:34
@the_unforgiven
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Genau, er muß mit viel Aufwand auch vor Missbrauch geschützt werden.
Natürlich berücksichtigt der Rechtsstaat auch diesen Aspekt. Du möchtest diesbezüglich für Nicht-Deutsche schärfere Regeln als für Deutsche?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:39
Zitat von geekygeeky schrieb:Natürlich berücksichtigt der Rechtsstaat auch diesen Aspekt.
Zu dieser Zahl gibt es keine weiteren Erkenntnisse bei der Bundesregierung.
Im Rahmen eines stresstest wie man ihn erwarten sollte bei dieser tRagweite und den allfälligen Beraterhonoraren für die IT und allgemein müssten diese Fehler oder Effekte bekannt sein, analysiert werden und ggf. Korrekturen in Arbeit sein.

Geht man von der richtigkeit der Daten und deren Bedeutung gemäß miener Interpretation aus müssten infomaßnahmen und aktive Beratung bereits voll im gange sein.
Um 50% der Fälle sind Balkaner btw. soweit ich die Tabelle überschlagen habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:54
@the_unforgiven
wie soll man Gründe erfassen, die womöglich gar nicht genannt werden? Erklär doch mal bitte.....
ich lese von Dir nur, dass ist zu viel, das ist nicht richtig, blablabla, dabei ist der größte teil Deiner "Vorwürfe" sowieso nicht haltbar. Wir haben hier Gesetze, sind ein Rechtsstaat, selbstverständlich muss dann auch bei Asylbewerbern entsprechend vorgegangen werden, sie die gleichen rechtlichen Möglichkeiten haben etc.
Aber wie @geeky schon anführte, es gibt ja immer wieder welche, die wollen gerne den Rechtsstaat abschaffen, die Verfassung/Grundgesetz ändern, nur damit die Asylbewerber schneller wieder weg sind, erst gar nicht kommen können, schon gar nicht bleiben. Das dies aber auch Auswirkung auf das eigene Leben hier im Land hätte, das wird vorübergehend verdrängt. Oder soll es einen 2. Klassen Rechtsstaat geben? Der 1.Klasse für Biodeutsche, die andere für alle anderen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:58
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Eine Rücknahme des Schutzstatus erfolgt, wenn unrichtige Angaben oder das Verschweigen entscheidender Tatsachen zur Erteilung des Schutzstatus geführt haben.
hast du nicht immer dargelegt, dass falsche Angaben zur Identität oder zur Verfolgungssituation manchmal notwendig seien und deswegen dem Asylbewerber keine negativen Folgen entstehen dürfen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat bzw. diese nicht mehr besteht und den Betroffenen bei einer Rückkehr keine Gefahren mehr drohen.
das muss das BamF prüfen! und zwar alle zwei Jahre - unterlässt das Bamf die Prüfung, ist der Aufenthalt dauerhaft.

ich bin gar nicht mehr auf dem Laufenden, ob das Gesetz zur Mitwirkungspflicht bei der Überprüfung nun schon durch ist . Denn bislang musste kein einziger Flüchtling bei dieser Neubewertung mitwirken.
Da aber dringend eine Überprüfung, vorallem hinsichtlich der Identitäten und Asylgründe von tausenden Asylanträgen, die im Fragebogenmodus (rechtswidrig durchgeführte Asylverfahren: keine persönliche Anhörung, keine Identitätsprüfung, sondern Kreuzchenverfahren!) entschieden wurden, notwenid ist, besteht hier tatsächlich mal Bezug zum topic.
Ja, die Asylgesetzgebung muss angepasst werden.

Dringend notwendig, da das BaMF mit der schieren Menge der (inzwischen hoffentl.) mitwirkungspflichtigen Überprüfungen überfordert ist, ist eine Fristverlängerung von 2 auf 3 Jahre. Ich weiß nicht, ob der Koalitiospartner SPD diesem Gesetzesvorhaben von Innenminister Seehofer die Zustimmung erteilt hat/erteilen wird.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:in Kriegsverbrechen oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets,
die Zuwiderhandlung gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen,
eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder
ein Verbrechen oder besonderes schweres Vorgehen, welcher bzw. welches rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe geführt hat.
was ergibts sich in der Praxis? Söldner und Verbrecher wie der "einarmige Tschetschene"*, Taliban und Co erhalten einen Aufenthaltsstatus.

* anerkannter Asylbewerber in Österreich;
mehr dazu hier
https://www.sueddeutsche.de/politik/terroranschlag-in-der-tuerkei-der-einarmige-soll-hinter-anschlag-in-istanbul-stecken-1.3059069
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:was ist los? Das behauptest Du jetzt einfach mal so :D ist ja lustig hier
#
ja, das hab ich auch gedacht, aber mir ist das Lachen schon länger vergangen beim Thema Asylchaos
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich würde es nicht von der Furcht der Person abhängig machen sondern von Tatsachen
gute IDee. Genau das steht im Grundgesetz und in der GFK und in der Asylgesetzgebung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und Rücknahmen erfolgen durch das Bundesamt und nicht den Asylbewerber
Schmarrn
ein Antragsteller kann sehr wohl seinen Antrag zurück nehmen.
siehe hier - samt Rücknahme und Verzichtserklärung#https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Rueckkehr/verzichtserklaerung-starthilfePlus.html
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Bestimmte Rechte garantiere das Abkommen aber nur anerkannten Flüchtlingen, betonte der EuGH. Dazu zähle etwa das Recht auf Zugang zu Beschäftigung, Wohnraum und Sozialhilfe.
interessante Möglichkeit, die der EUGH darstellt. dürfte mit den Menschenrechten kollidieren
Zitat von geekygeeky schrieb:the_unforgiven schrieb:
Genau, er muß mit viel Aufwand auch vor Missbrauch geschützt werden.

Natürlich berücksichtigt der Rechtsstaat auch diesen Aspekt. Du möchtest diesbezüglich für Nicht-Deutsche schärfere Regeln als für Deutsche?
@geeky

als Deutscher bekommst du nicht in allen Rechtsgebieten kostenfreie Rechtsberatung und kostenfreie anwaltliche Vertretung vor Gericht.
Von "Schlechterstellen" kann also gar nicht die Rede sein, wenn vor dem Klageverfahren schon mal nach den Möglichkeiten auf Erfolg geprüft würde.
Muss mMn aber nicht sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 11:01
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Um 50% der Fälle sind Balkaner btw. soweit ich die Tabelle überschlagen habe.
das passt aber leider nicht ins Bild der hungernden Afrikaner und kriegsgefährdeten Syrer, Afghanen und co, wenn aus Europas Armenhaus rund die Hälfte der Fälle stammt.

das framing hier berücksichtigt Asylbewerber vom Balkan nicht mal im Ansatz.
Diese mitzudenken hieße, die Sache komplex zu betrachten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 11:03
Zitat von lawinelawine schrieb:hast du nicht immer dargelegt, dass falsche Angaben zur Identität oder zur Verfolgungssituation manchmal notwendig seien und deswegen dem Asylbewerber keine negativen Folgen entstehen dürfen?
ja, aber eine Ordnungswidrigkeit. Und auch nur falsche Angaben gegenüber dem BamF, sobald sich aber aus dem Asylverfahren ein Aufenthaltsstatus ergibt sieht das ganz anders aus. Auch das hatte ich immer schön mit Quelle und §§ aufgezeigt und belegt.
Zitat von lawinelawine schrieb:Schmarrn
ein Antragsteller kann sehr wohl seinen Antrag zurück nehmen.
siehe hier - samt Rücknahme und Verzichtserklärung#
deshalb hatte ich ja auch StarthilfePlus extra erwähnt....Du liest so oberflächlich.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 11:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Aber wie @geeky schon anführte, es gibt ja immer wieder welche, die wollen gerne den Rechtsstaat abschaffen, die Verfassung/Grundgesetz ändern, nur damit die Asylbewerber schneller wieder weg sind, erst gar nicht kommen können, schon gar nicht bleiben
ich lese hier nirgendwo was von "Rechtsstaat abschaffen"

du kannst das betreffende zitat sicherlich einstellen wo dies gefordert wird?

oder du nimmst deine unbewiesene Behauptung zurück,ok?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 11:09
Zitat von lawinelawine schrieb:oder du nimmst deine unbewiesene Behauptung zurück,ok?
nö. Da ich keine Behauptung getätigt habe, die sich hier auf eine bestimmte Aussage beziehen würde. Das sind die Schlüsse die ich daraus ziehe, wie manche gerne 1000e Gesetze inklusive Verfassung/GG ändern würden und dies dann kaum noch einem Rechtsstaat auch nur ähneln würde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 11:14
Nachtrag:

Die Mitwirkungspflicht bei Überprüfung ist seit 12.12. 2018 in geltendes Recht überführt.

Die überprüfungsfrist beträgt aktuell 3 statt der von mir genannten 2 Jahre und soll nicht auf 3 sondern auf 4 Jahre ausgeweitet werden.

vom Bamf wird eine 5-Jahresfrist gefordert
Bamf-Präsident forderte fünf Jahre

Bis 2020 muss das Bamf insgesamt noch rund 770.000 Verfahren vor allem von Personen aus Syrien überprüfen, die zwischen 2015 und 2017 nach Deutschland gekommen waren. Der Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer hatte sogar eine vorübergehende Fristverlängerung von drei auf fünf Jahre gefordert, um das Bundesamt noch stärker zu entlasten.
https://www.morgenpost.de/politik/article216321803/Koalition-verlaengert-Frist-fuer-Asylpruefungen-auf-vier-Jahre.html

das wäre mal eine sehr sinnvolle Asylgesetzgebungsänderung!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 11:17
@Tussinelda
@Abahatschi
@the_unforgiven
@stereotyp
(1) Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erlöschen, wenn der Ausländer
1. sich freiwillig durch Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses oder durch sonstige Handlungen erneut dem Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, unterstellt,
1a. freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist und sich dort niedergelassen hat,
2. nach Verlust seiner Staatsangehörigkeit diese freiwillig wiedererlangt hat,
3. auf Antrag eine neue Staatsangehörigkeit erworben hat und den Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er erworben hat, genießt oder
4. auf sie verzichtet oder vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bundesamtes den Antrag zurücknimmt.

(2) Der Ausländer hat einen Anerkennungsbescheid und einen Reiseausweis unverzüglich bei der Ausländerbehörde abzugeben.
vielleich verhilft das zu mehr Klarheit

https://dejure.org/gesetze/AsylG/72.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 11:51
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:als Deutscher bekommst du nicht in allen Rechtsgebieten kostenfreie Rechtsberatung und kostenfreie anwaltliche Vertretung vor Gericht.
Willst du damit andeuten, als Nicht-Deutscher bekämst du die, oder ist das einfach nur eine rechte Propagandafloskel ohne realen Hintergrund?



@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Oder soll es einen 2. Klassen Rechtsstaat geben? Der 1.Klasse für Biodeutsche, die andere für alle anderen?
Den Eindruck habe ich leider auch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 12:00
Zitat von geekygeeky schrieb:Natürlich berücksichtigt der Rechtsstaat auch diesen Aspekt. Du möchtest diesbezüglich für Nicht-Deutsche schärfere Regeln als für Deutsche?
Zitat von geekygeeky schrieb:Willst du damit andeuten, als Nicht-Deutscher bekämst du die, oder ist das einfach nur eine rechte Propagandafloskel ohne realen Hintergrund?
folgt das bei dir einem Muster?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 14:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@the_unforgiven
wie soll man Gründe erfassen, die womöglich gar nicht genannt werden? Erklär doch mal bitte.....
ich lese von Dir nur, dass ist zu viel, das ist nicht richtig, blablabla, dabei ist der größte teil Deiner "Vorwürfe" sowieso nicht haltbar. Wir haben hier Gesetze, sind ein Rechtsstaat, selbstverständlich muss dann auch bei Asylbewerbern entsprechend vorgegangen werden, sie die gleichen rechtlichen Möglichkeiten haben etc.
Aber wie @geeky schon anführte, es gibt ja immer wieder welche, die wollen gerne den Rechtsstaat abschaffen, die Verfassung/Grundgesetz ändern, nur damit die Asylbewerber schneller wieder weg sind, erst gar nicht kommen können, schon gar nicht bleiben. Das dies aber auch Auswirkung auf das eigene Leben hier im Land hätte, das wird vorübergehend verdrängt. Oder soll es einen 2. Klassen Rechtsstaat geben? Der 1.Klasse für Biodeutsche, die andere für alle anderen?
Also Deine Rhetorische hohesrossLatexkostüm+peitsche vergesse ich einfach mal, ich bin kein dahergelaufener straßenskinblödie der den gröfaz anbetet.

Daß es die gibt ist kein Argument mit dem Du vom bamf kolporierte 20000 Fälle und 40000 Fälle wegwischen kannst, solche Einschwörungen auf Linie sind nur albern und gehen auch voll daneben wenn es mit mir KEINE Feindlinie gibt.

Ok also nochmal zum mitschreiben:
Wir haben 20500 Menschen die -zu einem großen Teil aus dem Balkan- ohne Kosten und Mühen zu scheuen hierher flüchten, die HAnd heben "ich werde verfolgt, ich brauche ASYL HILFE!"

Dann noch bevor man sagt "ok" oder "nein aber bleib trotzdem" oder "nein, Du musst eigentlich jetzt wieder gehen" fahren die wieder nach hause.
Also dorthin wo sie sagten und per Antrag bestätigten! daß sie nicht sicher sind.

Mal angenommen die IT "erfindet" doubletten, möglich und besorgniserregend. Passiert, prüft man und geht dem auf den Grund.
Ebenso wenn die Anträge irgendwie Doubletten....

Und wenns eben keine sind dann muß man doch prüfen was mit den 20500 Menschen passiert ist.


Und dann die 40000 die sagen "ich geh vor gericht das BAMF hat falsch entschieden!"
und dann bevor ein Gericht ein Urteil fällt "nö lass mal, bast scho"
So wird wirkungsvoll verhindert daß Dinge durchentschieden werden und Gericht wie BAMF sich anpassen können.
Das kann in stoßzeiten das System lahmlegen, bei einem Stresstest sollte so eine schwäche eine sehr große Rolle spielen.
Zitat von lawinelawine schrieb:Tussinelda schrieb:
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat bzw. diese nicht mehr besteht und den Betroffenen bei einer Rückkehr keine Gefahren mehr drohen.

das muss das BamF prüfen! und zwar alle zwei Jahr
Tut es aber eher selten anlasslos.....
Zitat von lawinelawine schrieb:the_unforgiven schrieb:
Um 50% der Fälle sind Balkaner btw. soweit ich die Tabelle überschlagen habe.

das passt aber leider nicht ins Bild der hungernden Afrikaner und kriegsgefährdeten Syrer, Afghanen und co, wenn aus Europas Armenhaus rund die Hälfte der Fälle stammt.

das framing hier berücksichtigt Asylbewerber vom Balkan nicht mal im Ansatz.
Diese mitzudenken hieße, die Sache komplex zu betrachten.
Interessant finde ich daß eben solche die bevorzugt in anker zentren unterkommen bevorzugt auf dieser Liste auftauchen....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 15:16
@the_unforgiven
interessant ist eher, dass Du die Zahlen immer noch falsch interpretierst, aber das wird wohl auch nix mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 15:35
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im bisherigen Jahr 2017 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und was sind nach Auf-fassung der Bundesregierung die Gründe hierfür?

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Zum Stichtag 30. September 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 20 516 nicht aufhältige Personen mit einer Ausreise im Jahr 2017 erfasst, bei de-nen zum Zeitpunkt der Ausreise noch kein Abschluss des Asylverfahrens gespei-chert war. Die differenzierte Darstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehö-rigkeiten kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Zu den Gründen, warum Asylbewerber bereits vor Abschluss des Asylverfahrens Deutschland wieder verlassen, liegen der Bundesregierung keine spezifischen Er-kenntnisse vor.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900385.pdf#page=17
Jedesmal derselbe Eiertanz:
Zahlen ergeben keinen Sinn, Diskussion über die möglichen Hintergründe.

Reasktion 1:
Rechtsstaat abschaffen willst Du?
Reaktion2:
Erklärung eines völliug anderen Begriffes der mit der verlinkten Quelle nichts zu tun hat
Reaktion3:
Du rechnest falsch, da spielt z.b. das Start plus mit rein in die Zahl
Recherche: Formulierung hört sich icht so an, Start Plus gibts weiters nicht bei Balkan staaten... also nö.
Reaktion4:
Du willst den Rechtsstaat abschaffen! Biodeutsche, Grundgesetz, benachteiligte Asylbewerber
Reaktion5:
Du interpretierst alles völlig falsch.

So nun schließt sich der Kreis gleich wieder:
WAS interpretiere ich denn völlig falsch?
Was kann man denn an dem o.g. Text falsch interpretieren?
Bonusfragen:
Was kann man an meinen Posts falsch interpretieren um bei Grundgesetz, benachteiligung, Rechtsstaat abschaffen zu landen?
Was Stimmt nicht mit Euch?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 15:39
btw investiert der bund millionen in Simulationen um Auswirkungen verschiedenster Änderungen und Faktoren zu betrachten.
Man dürfte schon erwarten daß man solche Faktoren und die integrität der Eingangsdaten regelmäßig einer Prüfung unterzieht udn eine gewisse Ahnung hat was Zahlen von mehr als 10000 fällen bedeuten und mögliche Hintergründe haben.
Scheinbar ist das auch eine interessnte und relevante zahl da ja geziehlt nach dieser gefragt wurde von der Opposition!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 15:43
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Scheinbar ist das auch eine interessnte und relevante zahl da ja geziehlt nach dieser gefragt wurde von der Opposition!
tolle Argumentation.... :D
vielleicht hilft Dir das
https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsbeendigung/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/ruecknahme-und-widerruf/
Rücknahme oder Widerruf des Aufenthaltstitels
Ein Aufenthaltstitel kann von der Ausländerbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden.
.....
Die Rücknahme und der Widerruf von Aufenthaltstiteln sind von der Rücknahme und dem Widerruf des Schutzstatus zu unterscheiden.
und
https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzbeendigung/
Beendigung des Schutzes
Jeglicher Schutzstatus kann nachträglich wieder entfallen. Dies betrifft also sowohl die Asylberechtigung und den internationalen Schutz als auch nationale Abschiebungsverbote. Die Schutzberechtigung kann erlöschen oder widerrufen bzw. zurückgenommen werden.
....
Bei Asylberechtigung und Flüchtlingsanerkennung muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) obligatorisch spätestens drei Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag prüfen, ob die Anerkennung noch Bestand hat. Darüber hinaus ist bei allen Schutzstatus jederzeit auch ein anlassbezogener Widerruf möglich, sofern die Voraussetzungen für die Schutzberechtigung nicht mehr vorliegen. Das kann sein, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland so grundlegend und dauerhaft geändert haben, dass die im Asylverfahren geltend gemacht Fluchtgründe nicht mehr bestehen. Auch die Beantragung von Familienschutz oder Familiennachzug stellt regelmäßig einen Anlass für das BAMF dar, seine Entscheidung zu überprüfen und auch die vorübergehende Rückkehr in das Herkunftsland kann hierzu führen.



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