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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.783 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:32
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Freier Grenzverkehr im Schengen-Raum!

Was ist daran für Dich nicht verständlich? Es gibt kein Recht auf Grenzkontrollen. In Ausnahmefällen kann dies von der Kommission freigegeben werden. Alles andere ist rechtswidrig.
Sag das Dobrindt, ich habe es nicht angeordnet und tausende von Beamte mobilisiert. Im Gegenteil ich habe mich auch gefragt wie das nun plötzlich möglich sein soll.
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Symbolpolitik ohne Substanz oder stehen nun doch Personalressourcen und entsprechende Gesetzeslücken bereit diese Maßnahme umzusetzen. Ich bin irritiert.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:38
@JosephConrad
Die Idee ist ja gut und richtig, aber gibt es dann eine Art Niemandsland? Denn Griechenland oder Italien wollen die Leute garantiert auch nicht zurück. Dänemark oder Polen sowieso nicht.
Sollte Deutschland Asylwerberinnen und Asylwerber trotzdem an Österreich zurückweisen, könnte es zu einer Pattsituation kommen. "Im Falle 'illegaler' Zurückweisungen an der gemeinsamen Binnengrenze könnte Österreich die Rückübernahme verweigern. Offen ist dann allerdings, was mit den nicht zurückgenommenen Geflüchteten an der Grenze passiert", fragt sich Obwexer.
Quelle:

https://www.derstandard.de/story/3000000268304/schaerfere-grenzkontrollen-darf-deutschland-asylwerber-nach-oesterreich-zurueckweisen
Luxemburg missbilligt noch schärfere Grenzkontrollen
Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-05/05/luxemburg-missbilligt-noch-schaerfere-grenzkontrollen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:39
Dobrindts Idee wurde doch schon vor 7 Jahren erörtert.
Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann

Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird.
...
Schließlich trifft der Vorschlag von Alexander Dobrindt auch im allgemeinen Völkerrecht auf Hindernisse. Das Verbot, Flüchtlinge zurückzuweisen, das Refoulement-Verbot, gilt nach Art. 33 Abs. 1 Genfer Flüchtlingskonvention sowie völkergewohnheitsrechtlich und ebenfalls bereits an der Grenze. Nun geht es um eine Zurückweisung in Nachbarländer Deutschlands, nicht in die Staaten, aus denen Personen geflohen sind. Aber das Refoulement-Verbot erfordert auch, sicherzustellen, dass eine Person nicht Opfer einer Kettenrückschiebung wird. Abgewiesen werden darf also nur, wenn sicher ist, dass die Person nicht in dem anderen Staat ebenso zurückgewiesen wird. Insofern verbleibt von dem Prinzip auch mitten in Europa ein wesentlicher Gehalt: der Staat muss genau hinschauen. Das geht gerade nicht mit pauschaler Abweisung an der Grenze.
...
Quelle: https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:43
Zitat von abberlineabberline schrieb:Die Idee ist ja gut und richtig, aber gibt es dann eine Art Niemandsland? Denn Griechenland oder Italien wollen die Leute garantiert auch nicht zurück. Dänemark oder Polen sowieso nicht.
Nein, die Zurückweisung ist rechtswidrig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Asylsuchende dann von einer auf die andere Seite getreten wird und wieder zurück.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:59
@JosephConrad

Okay, d.h. wenn Asylsuchende nach Deutschland "durchgereicht" werden, dann ist das quasi alternativlos bzw. humanitäre Praxis auf Kosten von Deutschland. Aber wenn es darum geht, dass nationale Politiker etwas an dem derzeitigen Verfahren grundsätzlich ändern wollen, um z.B. zu verhindern, dass die politische Lage im eigenen Land eskaliert, dann können dies gar nicht ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen sondern müssen erstmal ganz lieb in Brüssel um Erlaubnis fragen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:04
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nein, die Zurückweisung ist rechtswidrig
Es kann aber auch nicht sein, dass das Gesetz auf Kosten von Deutschland geht. So wie jetzt kann die Gesetzgebung dann nicht bleiben


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:06
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Okay, d.h. wenn Asylsuchende nach Deutschland "durchgereicht" werden, dann ist das quasi alternativlos bzw. humanitäre Praxis auf Kosten von Deutschland. Aber wenn es darum geht, dass nationale Politiker etwas an dem derzeitigen Verfahren grundsätzlich ändern wollen, um z.B. zu verhindern, dass die politische Lage im eigenen Land eskaliert, dann können dies gar nicht ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen sondern müssen erstmal ganz lieb in Brüssel um Erlaubnis fragen?
Es gibt geltendes Recht punkt. Wer meint mit irgendwelchen populistischen Aktionen sich profilieren zu wollen, der scheitert dann eben auch recht schnell. Ich daf an die PKW-Maut von Dobrindt erinner, die hat uns 293 Mio€ gekostet.

Hier noch aus einrm Artikel aus der Tagesschau vom letzten Jahr (am besten ganz lesen):
Sind Zurückweisungen nach EU-Regeln zulässig?

Das deutsche Asylgesetz enthält zwar Regeln zum Thema Zurückweisung an der Grenze. Sie werden aber vom EU-Recht überlagert. Entscheidend sind die Regeln der Dublin-III-Verordnung der EU. Darin steht unter anderem, wie mit Menschen zu verfahren ist, die an den deutschen Grenzen ankommen und Asyl suchen.

Die Verordnung legt auch fest, wer in der EU für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. Und, dass die Mitgliedsstaaten asylsuchende Flüchtlinge nicht einfach so zurückweisen dürfen. Also auch dann nicht, wenn sie selbst nicht zuständig sind für das Verfahren. Vielmehr müssen sie genau prüfen, welcher Staat stattdessen zuständig ist. Dann dürfen und sollen sie den Flüchtling geordnet in genau dieses Land überstellen, damit dort das Asylverfahren durchgeführt werden kann.

"Dieses Verfahren dauert derzeit knapp fünf Monate, erst nachdem ein Verwaltungsgericht grünes Licht gegeben hat, darf Deutschland dann an den zuständigen Staat überstellen. Das ist etwas ganz anderes als eine Zurückweisung an der Grenze", erklärt Daniel Thym, Professor für öffentliches Recht an der Universität Konstanz.

Asylsuchende sollen also koordiniert zurückgeführt werden und nicht in Europa umherirren und von einem Land in ein anderes geschickt werden. In aller Regel sind für die Asylverfahren nicht die deutschen Nachbarländer zuständig, sondern die Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen. Eine Zurückweisung in die Nachbarländer ist also nach ganz überwiegender Meinung der Experten nach den Dublin-Regeln nicht erlaubt.
...
Zum Teil wird in der Diskussion jetzt angeführt, Deutschland müsse nur die beschlossene EU-Asylrechtsreform vorziehen und dürfte dann die bereits in einem anderen Land registrierten Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen.

Doch auch diese Annahme ist rechtlich nicht begründbar, erklärt Asylrechtsexperte Daniel Thym: "Bei den hier relevanten Regeln ändert sich beinahe nichts. Ganz bewusst wurde der Status quo fortgesetzt, weil Nord- und Südländer völlig gegenläufige Interessen haben."

Auch Constantin Hruschka ist sich sicher, dass die Reform nicht dafür sorgt, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtlich möglich werden: "Man hatte überlegt, den Schengener Grenzkodex zu ändern und dort reinzuschrieben, dass schon registrierte Asylsuchende abgewiesen werden können. Das ist aber eben nicht so gekommen. Und an den Dublin-Regeln, die vorrangig gelten, hat sich insoweit nichts geändert."
...
Zurückgewiesene Asylsuchende könnten vor den Verwaltungsgerichten der Grenzregion klagen und dies mit Eilanträgen verbinden. Bei ablehnenden Entscheidungen wären auch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht möglich.

Eine besonders wichtige Instanz für dieses Thema ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Denn er entscheidet abschließend darüber, wie EU-Recht auszulegen ist. Abgelehnte Asylsuchende können aber nicht selbst direkt bis vor den EuGH gehen.

Im Laufe einer Klage vor den deutschen Verwaltungsgerichten würde ein nationales Gericht (relativ schnell) die entscheidenden Fragen dem EuGH vorlegen, der sie dann für das nationale Gerichtsverfahren beantwortet. Das würde aber mindestens einige Monate dauern.
...
Wenn Deutschland damit aber wirklich erreichen will, dass man eine große Zahl zurückweisen will, müssten die Grenzkontrollen enorm ausgeweitet werden. Im Grunde müsste man die komplette Grenze sichern.
...
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisungen-100.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:10
Zitat von abberlineabberline schrieb:Es kann aber auch nicht sein, dass das Gesetz auf Kosten von Deutschland geht. So wie jetzt kann die Gesetzgebung dann nicht bleiben
Die Gesetzgebung ist gut und sinnvoll. Auf Kosten Deutschland geht es nur, wenn andere Staaten gegen das Gesetz verstoßen und da muss dann eben gegen die geklagt werden. Oder willst Du Flüchlinge an den Grenzen verhungern lassen, weil sie keiner will?

Und Deutschland ist oft zu blöde die Asylsuchenden gemäß Dublin-Vertrag in die Erstantragsländer zurückzubringen, weil es die 6 Monate Frist verstreichen läßt. Und da gibt es immer nur Ausreden aus den Bundesländern, die das verbocken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:13
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich daf an die PKW-Maut von Dobrindt erinner, die hat uns 293 Mio€ gekostet.
Jo. Aber die PKW Maut ist ja jetzt hier nicht das Thema.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es gibt geltendes Recht punkt.
Ja was ist denn geltendes EU-Recht? .........genau. Punkt.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und Deutschland ist oft zu blöde die Asylsuchenden gemäß Dublin-Vertrag in die Erstantragsländer zurückzubringen, weil es die 6 Monate Frist verstreichen läßt. Und da gibt es immer nur Ausreden aus den Bundesländern, die das verbocken.
Damit wäre jedes Land überfordert. Ist wie auf ner Behörde, wenn täglich 100 neue Akten dazu kommen obwohl nur 50 bearbeitet werden können, dann wächst der Berg und oder alles wird nur notfallmäßig abgearbeitet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:20
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Ja was ist denn geltendes EU-Recht? .........genau. Punkt.
Lies nach, ich habe die entsprechenden Grundlagen gepostet.
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Damit wäre jedes Land überfordert. Ist wie auf ner Behörde, wenn täglich 100 neue Akten dazu kommen obwohl nur 50 bearbeitet werden können, dann wächst der Berg und oder alles wird nur notfallmäßig abgearbeitet
Faule Ausreden. Oft ist das massives Behördenversagen.

Und ohne die Zusammenarbeit aller EU Länder geht gar nichts. Was nützt es dir, wenn andere Länder die Flüchtlinge nicht aufnehmen? Dann kannst Du sie auch nicht überstellen. Nur eine gemeinsame Lösung ist vorstellbar. Da muss man alle Kraft hineinstecken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:45
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nur eine gemeinsame Lösung ist vorstellbar. Da muss man alle Kraft hineinstecken
Richtig! Das ist aber viele zu kompliziert, als einfach mal Ressourcen dahinter packen und mal loslegen.

Vielleicht wollen die Behörden ja immer nur Faxe und Post versenden. Anrufen kann man auch nicht, weil man kein Englisch kann.

Unsere Behörden und Kleinstaaterei sind das Problem. Sieht man auch bei den ganzen Anschlägen, das Wissen über Gefahren vorhanden waren - national wie international.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:57
@Star-Ocean

Zunächst einmal steht EU Recht nicht grundsätzlich über nationalem Recht.

Und unser GG ist da ganz eindeutig, was Menschen aus sicheren Drittstaaten betrifft.

Von daher ist das alles eher unklar, aber ganz sicher nicht von vorneherein rechtswidrig, sonst hätten wir ja ein rechtswidriges GG.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:54
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Symbolpolitik, welche nur zur Verärgerung unserer Partner führt.
Stimmt nicht Sven. Macron findet das gut:
07.05.2025 - 14:29 Uhr
Merz und Macron einig: eigene Grenzen schützen!
Unstimmigkeiten wegen des von Kanzler Merz und Inneminister Dobrindt heute verfügten Asyl-Stopps an den deutschen Landgrenzen? Von wegen! Nicht in Paris! Frankreichs Präsident Macron demonstriert beim Merz-Antrittsbesuch deutlich Einigkeit: „Wir wollen unsere Grenzen schützen. Das ist ein ganz wichtiges Ziel für uns beide.“
Quelle: https://m.bild.de/politik/inland/friedrich-merz-erreicht-keine-mehrheit-liveticker-zur-kanzlerwahl-680e424c7ebb0418fb752600#681b52286255e217f6c1fe2e


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:15
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Von daher ist das alles eher unklar, aber ganz sicher nicht von vorneherein rechtswidrig, sonst hätten wir ja ein rechtswidriges GG.
Ein Irrglaube:
...
Ähnlich verhält es sich mit dem verbreiteten Argument, wonach das Grundgesetz oder § 18 AsylG zwingend Zurückweisungen verlangen. Beide treten hinter die EU-Vorgaben zurück. Im Fall des Asylgesetzes ergibt sich dies aus § 18 Abs. 4 Nr. 1 und für das Grundgesetz gilt im Ergebnis nichts anderes. Juristisch kann daher nur begrüßt werden, dass die jahrelange Debatte über Zurückweisungen endlich zur zentralen Rechtsnorm vorgestoßen ist, auch wenn Friedrich Merz die falsche Nummer nannte.

Die Dublin-Regeln verlieren nicht deshalb ihre rechtliche Bindungswirkung, weil sie praktisch schlecht funktionieren. Im Europarecht gilt nicht das völkerrechtliche Prinzip eines „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, wonach ein Land eine Verpflichtung missachten darf, weil andere Länder dasselbe machen. Zahlreiche Urteile des EuGH bekräftigen seit Jahren, dass die Dublin-Regeln trotz aller Defizite verbindlich sind. Die Politik muss Gesetze ändern, die ihr nicht gefallen. Das gelang jedoch nicht. Die EU-Asylreform bekräftigt, dass Deutschland ein reguläres zweites Asylverfahren anbieten muss, wenn die Überstellung in das zuständige Land scheitert.
...
Quelle: https://verfassungsblog.de/nun-also-doch-zuruckweisungen-von-asylbewerbern-aufgrund-einer-notlage/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:27
@JosephConrad

Die Dublin Regeln setzen auch trotz Deines links nicht das GG außer Kraft, dass für uns zunächst bindend ist.

Ich bin aber auch nicht dagegen, die Dublin Regeln 1:1 umzusetzen, auch rückwirkend. Dann ist Deutschland genau für die Asylmigranten zuständig, die in Deutschland die EU erstmals betreten haben, was erfreulicherweise auch grundgesetzkonform ist.

Ich bin als Freund von GG und EU natürlich dafür.

Dass die Überstelling nicht scheitert ist ja genau dann gegeben, wenn wir alle Dublin umsetzen, gerne sofort.

Überstellungen können ja gar nicht scheitern, wenn Dublin umgesetzt wird. Ausnahmen wären dauerhaft nicht transportfähige Menschen wie Patienten einer Intensivstation. Und natürlich muss es dafür aut sim Ausnahmen geben.

Und bis es soweit ist halten wir uns ans GG.

Einverstanden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:56
@JosephConrad
aus deinem Link:
Die EU-Asylreform bekräftigt, dass Deutschland ein reguläres zweites Asylverfahren anbieten muss, wenn die Überstellung in das zuständige Land scheitert.
Die EU-Gesetzgeber machen es sich schön einfach, auf Kosten Deutschlands. Die wissen ja nun ganz genau, dass die meisten Flüchtlinge nach D wollen und Deutschland irgendwann damit überfordert sein wird.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nein, die Zurückweisung ist rechtswidrig
mag ja sein, aber wie soll das denn gesellschaftlich gesehen funktionieren, wenn weiterhin Migranten und Flüchtlinge in großer Zahl nach D wollen, wir aber gar nicht genügend Kapazitäten haben?
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Okay, d.h. wenn Asylsuchende nach Deutschland "durchgereicht" werden, dann ist das quasi alternativlos bzw. humanitäre Praxis auf Kosten von Deutschland
@JosephConrad vor diesem Hintergrund, dass andere Länder Flüchtlinge zu uns durchreichen ... was wäre eigentlich, wenn Deutschland das genauso machen würde - also zu den nördlichen Ländern durchreichen?
Aber der Pferdefuß wird wohl sein, dass die anderen Länder die Flüchtlinge gar nicht zurückweisen müssten, da diese ja freiwillig in D bleiben wollen.

Dieses Problem haben wir jedoch vermutlich deshalb, weil unsere Politik Asylfreundlicher gestaltet ist. Andere Länder dagegen haben eine restriktivere Politik, z.B Dänemark und Schweden.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Gesetzgebung ist gut und sinnvoll. Auf Kosten Deutschland geht es nur, wenn andere Staaten gegen das Gesetz verstoßen und da muss dann eben gegen die geklagt werden. Oder willst Du Flüchlinge an den Grenzen verhungern lassen, weil sie keiner will
siehst du, keiner will sie, aber D soll alle durch die Bank nehmen? Das kanns doch nun auch nicht sein.
Und was sollen denn die Klagen bringen. Polen und Ungarn z.B. scheren sich einen Dreck um die Gesetze.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und Deutschland ist oft zu blöde die Asylsuchenden gemäß Dublin-Vertrag in die Erstantragsländer zurückzubringen, weil es die 6 Monate Frist verstreichen lässt. Und da gibt es immer nur Ausreden aus den Bundesländern, die das verbocken
mag sein, dass z.T. auch Blödheit dabei ist.
Denke jedoch, das ist nicht der alleinige Grund, sondern auch das:
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Damit wäre jedes Land überfordert. Ist wie auf ner Behörde, wenn täglich 100 neue Akten dazu kommen obwohl nur 50 bearbeitet werden können, dann wächst der Berg
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Faule Ausreden. Oft ist das massives Behördenversagen
aber eben nicht nur. Oder wie soll es geschafft werden, wenn mehr dazu kommt, als abgearbeitet werden kann?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und ohne die Zusammenarbeit aller EU Länder geht gar nichts
das ist ein schöner Traum, wird aber nicht passieren, weil sich alle anderen Länder gerne einen schlanken Fuß machen wollen. Außer D, was am gutmütigsten ist.... und auch die besten Bedingungen für Flüchtlinge hat - also ein Pullfaktor.

Soll das ewig so weiter gehen und die Gesellschaft dadurch immer mehr gespaltet werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:aber eben nicht nur. Oder wie soll es geschafft werden, wenn mehr dazu kommt, als abgearbeitet werden kann?
Wieder so ein Scheinargument: die Asylbewerberzahlen sinken.
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland bis Ende März rund 41.100 Asylanträge gestellt. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr (ohne Berücksichtigung saisonaler Unterschiede) wäre mit circa 164.000 Anträgen zu rechnen; damit würde ihre Zahl das zweite Jahr in Folge und auf den tiefsten Stand seit 2020 sinken. Einen Höchststand hatte sie während der sog. "Flüchtlingskrise" 2016 mit etwa 746.000 Anträgen erreicht, als vor allem viele Menschen vor dem Bürgerkrieg in Syrien flohen. Einen Tiefststand innerhalb der letzten Jahre verzeichnete sie während der Corona-Pandemie 2020 mit ungefähr 122.000.

Screenshot 2025-05-07 200137
Quelle:https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege-insgesamt-in-deutschland-seit-1995/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:14
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:die Asylbewerberzahlen sinken
da gehts um Neu-Anträge. Aber was ist mit den vielen Alten, die noch nicht abgearbeitet sind?
Darum gehts doch.
Damit die Behörden mal klar kommen könnten dürften mMn mal eine lange Zeit gar keine Anträge mehr dazu kommen. Dauert doch nun lange genau, bis so ein Antrag bearbeitet ist - einige Monate... mit all den Nachteilen was dies für die Flüchtlinge selbst (Frust usw), aber auch für die Gesellschaft bringt (wenn die Flüchtlinge dadurch nicht gescheit integriert werden können).

Von Wohnraum und anderem ganz zu schweigen, wenn weiterhin Flüchtlinge dazu kommen, auch wenn es weniger als in den anderen Jahren sind.
In vielen Städten ist doch jetzt schon totaler Wohnungsmangel.


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gestern um 20:22
Dublin Verfahren (darum ging es):
Kürzere Fristen als im Vorjahr gab es bei den sogenannten Dublin-Verfahren, bei denen überprüft wird, ob ein anderer EU-Staat, in den ein Schutzsuchender zuerst eingereist ist, für das Asylverfahren zuständig ist. Sie gehen ohnehin deutlich schneller als normale Asylverfahren. Diese Verfahren dauerten im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende August durchschnittlich 2,9 Monate, im Jahr 2023 waren es noch drei Monate.

Bessere Quote bei beschleunigten Verfahren

Noch schneller verliefen Verfahren zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen für Herkunftsländer mit einer geringen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent. Solche beschleunigten Verfahren werden seit Dezember 2023 für Asylbewerber aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten, seit März 2024 auch für Marokko, Algerien und Tunesien angewandt.

Ziel des Bundesamtes ist es, die beschleunigten Verfahren innerhalb von drei Wochen abzuschließen. Bei Asylbewerbern aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten gelang das laut Antwort des Bundesinnenministeriums in 72 Prozent der Verfahren, bei Asylbewerbern aus Marokko, Algerien und Tunesien immerhin in 58 Prozent.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/asylverfahren-dauer-2024-100.html


Und die regulären (nicht Dublin oder beschleunigt) Verfahren dauern länger. Das ist Sache der Bundesländer. Manche haben da mehr inverstiert (Rheinland Pfalz) andere (Brandenburg) eher weniger. Alles hausgemacht.
Die Durchschnitts­dauer ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: In Rheinland-Pfalz beträgt sie fünf Monate, in Brandenburg fast 39 Monate, das sind mehr als drei Jahre. In Hessen und Niedersachsen beträgt die Verfahrens­dauer durchschnittlich mehr als zwei Jahre.
Quelle: https://www.rnd.de/politik/asylverfahren-grosse-unterschiede-der-verfahrensdauer-zwischen-bundeslaendern-A5OVEE3PPNAVHIWJWYUNONOZ3Y.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:24
@JosephConrad
wie auch immer, es sind einfach zu viele und D ist überfordert (die Gründe stehen auf einem anderen Blatt) und so kanns mMn auf Dauer nicht weiter gehen.

aus deinem Link:
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland bis Ende März rund 41.100 Asylanträge gestellt. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr (ohne Berücksichtigung saisonaler Unterschiede) wäre mit circa 164.000 Anträgen zu rechnen; damit würde ihre Zahl das zweite Jahr in Folge und auf den tiefsten Stand seit 2020 sinken
das ist ja fehlerhaft, was hier geschrieben wurde oder sollen die Leser bewusst getäuscht werden?

"auf den tiefsten Stand seit 2020 sinken"? - das kann ja wohl nicht sein.

2020 waren es ca. 120000
Die Folgejahre war es immer mehr als 120000.
Auch 2025 werden es mehr als 12000 sein, nämlich 164000 ("Hochgerechnet auf das Gesamtjahr .. wäre mit circa 164.000 Anträgen zu rechnen")


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