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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.997 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.06.2025 um 12:30
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Zuviele Köche steht hier einfach nur für Gesetze
nein, die "Köche" hatte ich für "ZU Viele die in die Gesetzgebung reinquaken wollen (z.B. NGOs)" eingesetzt.
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Soll ich dir was sagen .... ich würd gern auch bestimmen was läuft
glaub ich dir :D ... dich würde ich ja nun auch mehr so bei den NGOs mit verorten (auch wenn du vielleicht nicht direkt einer solchen Organsiation angehörst)

Und im Übrigen würde ich vorschlagen, dass wir Beide mal wieder vom Persönlichen wegkommn (du hast ja umgedreht auch "Du-Botschaften" geliefert"), sondern wieder auf allgemeiner und sachlicher Ebene diskutieren - also ohne uns Beide ins Spiel zu bringen ;)
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Aus dieser Position heraus auch noch auf sein Recht zu pochen .... als ob dich jemand zwingt englisch zu reden
dieser Satz macht für mich mal wieder keinen Sinn (weiß nicht was du damit sagen wolltest), aber macht nichts, muss nicht alles verstehen können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.06.2025 um 19:08
Grund der Abschiebung könnte sein, dass Georgien inzwischen als sicheres Herkunftsland gilt und "in der Regel,"Asylanträge abgelehnt werden. Ob das jetzt bei einem schwerkranken Kind auch gilt, oder ob die Familie da was unternehmen kann, weiss ich natürlich nicht.
Der Bundesrat hat zugestimmt, dass Georgien und Moldau künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten gelten. Damit können Asylanträge schneller bearbeitet und in der Regel abgewiesen werden.
Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/georgien-moldau-102.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

24.06.2025 um 17:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb am 13.06.2025:.. dich würde ich ja nun auch mehr so bei den NGOs mit verorten (auch wenn du vielleicht nicht direkt einer solchen Organsiation angehörst)
Ich genieße nur die Show, mit politik hab ich nix am Hut.
Wenn du so willst bin ich meine eigene NGO und wenn ich könnte würde ich auch mitquaken. Jetzt kommst du mit vorsortieren wäre ich schon raus . So einfach isses .
Bedeutet nicht das ich potentiell gefährliche leute um mich haben will bzw einlad . Aber vor lauter Gesetzgebung verlieren wir den Blick für die eigene Gesellschaft die immer mehr " verroht ".Da kann ich hingucken wo ich will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.06.2025 um 00:21
Menschen retten ist das eine, nur stellt sich die Frage, inwieweit das die illegale Migration fördern würde, wenn man Abkommen machen würde, dass diese Menschen an die Rettungsschiffe der Länder übergeben werden, aus denen sie abgefahren sind. Dann könnte man die Menschen retten, aber nicht nach Europa bringen
Auswärtiges Amt stellt finanzielle Unterstützung für zivile Seenotretter ein
...
Das Auswärtige Amt hatte diese Organisationen in der Amtszeit der Grünen-Außenministerin Annalena Baerbock finanziell unterstützt. Die Union hatte dies stets kritisiert – unter anderem mit dem Argument, dass die Seenotretter de facto mit Schleppergruppen zusammenwirkten und die irreguläre Migration nach Europa förderten.
Quelle:


https://www.welt.de/politik/deutschland/article256305632/sea-eye-co-betroffen-auswaertiges-amt-stellt-finanzielle-unterstuetzung-fuer-zivile-seenotretter-ein.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.06.2025 um 00:31
Zitat von abberlineabberline schrieb:dass diese Menschen an die Rettungsschiffe der Länder übergeben werden, aus denen sie abgefahren sind. Dann könnte man die Menschen retten, aber nicht nach Europa bringen
Naja. Oft genug reisen Menschen aus Ländern ab, in denen sie alles andere als in Sicherheit sind. Sie zu retten und dann irgendwo abzusetzen, wo sie versklavt oder deportiert werden, wäre extrem zynisch.

Wenn, dann muss man Außenposten schaffen. Küstenlandstriche erwerben, wo man sichere Häfen einrichtet, wo die Flüchtigen in Ruhe und Frieden leben können. Gewaltverbrecher und Angehörige von Terrororganisationen kann man getrost ab- bzw. ausweisen. Sowohl im europäischen Interesse als auch im Interesse anderer Flüchtlinge. Dem Rest muss man mindestens Schutz gewähren und idealerweise einen Weg nach Europa bereitstellen.

Wer weiß, vielleicht würde der eine oder andere sichere Hafen mit der Zeit zum souveränen Staat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.06.2025 um 01:50
Zitat von AiolodAiolod schrieb:Gewaltverbrecher und Angehörige von Terrororganisationen kann man getrost ab- bzw. ausweisen. Sowohl im europäischen Interesse als auch im Interesse anderer Flüchtlinge.
Ich fürchte, das wird da auch nicht funktionieren, und was ist, wenn die trotzdem hier an der Schranke stehen oder schon drin sind?
Weil da keiner Bock drauf hat, kümmert sich auch niemand darum und es läuft immer so weiter....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 11:38
Offenbar ist der Familiennachzug erstmal ausgesetzt:
Der Bundestag hat eine Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete ohne Asylstatus beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde in namentlicher Abstimmung mit 444 Ja-Stimmen zu 135 Nein-Stimmen angenommen. Die AfD hatte vorab angekündigt, dem Entwurf der schwarz-roten Koalition zuzustimmen.

"Wir setzen damit die migrationspolitische Überschrift für diese Legislaturperiode: Humanität und Ordnung", sagte Innenminister Alexander Dobrindt in der vorhergehenden Debatte. Ihm zufolge kommen damit künftig 12.000 Menschen pro Jahr weniger nach Deutschland.
Quelle: https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Bundestag-setzt-Familiennachzug-von-Gefluechteten-aus-article25863856.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 16:18
@behind_eyes
Das kann aber nur ein erster, kleiner Schritt sein. Gerade bei subsidiärem Schutz, hätte man damit zb gar nicht erst anfangen dürfen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 20:26
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Offenbar ist der Familiennachzug erstmal ausgesetzt:
@behind_eyes

Damit geht es allerdings nicht um den Familiennachzug für anerkannte Asylanten, sondern für Menschen mit niedrigerem Schutzstatus, sprich im Wesentlichen um abgelehnte Asylbewerber mit Abschiebehindernis.

Dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, nach Ablehnung eines Asylgesuchs die Familie nachzuholen, ist ja das eigentlich Seltsame, das jetzt immerhin korrigiert werden soll.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 21:06
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Damit geht es allerdings nicht um den Familiennachzug für anerkannte Asylanten, sondern für Menschen mit niedrigerem Schutzstatus, sprich im Wesentlichen um abgelehnte Asylbewerber mit Abschiebehindernis.
Steht exakt so im Zitat ;-)
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, nach Ablehnung eines Asylgesuchs die Familie nachzuholen, ist ja das eigentlich Seltsame, das jetzt immerhin korrigiert werden soll.
Ich finde das nicht nur seltsam, verstehe dich aber.
Dieser Familiennachzug für Menschen mit fehlendem Asylanspruch ist wohl das größte Missverständnis in der Asylpolitik....Wäre aber vor 8 Jahren auch nicht möglich gewesen sowas offen im BT zu diskutieren und zu beschließen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 21:16
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Dieser Familiennachzug für Menschen mit fehlendem Asylanspruch ist wohl das größte Missverständnis in der Asylpolitik....Wäre aber vor 8 Jahren auch nicht möglich gewesen sowas offen im BT zu diskutieren und zu beschließen.
Das stimmt vermutlich, allerdings hätte man damit auch innenpolitisch viel verhindern können, denn solche Dinge hätten vermutlich zb die meisten SPD Wähler befürwortet, siehe die Zustimmungswerte der SPD Wähler zu den Plänen von Herrn Merz.
Man hätte von der SPD sowas von Anfang an erwarten dürfen und man hätte das nicht anderen Parteien überlassen dürfen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 23:35
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, nach Ablehnung eines Asylgesuchs die Familie nachzuholen, ist ja das eigentlich Seltsame, das jetzt immerhin korrigiert werden soll.
daran ist nix seltsam, das ist Gesetz. Und das wird auch nur kurzfristig "korrigiert", wobei das keine Korrektur ist, sondern der - bei einigen hier offenbar gelungene - Versuch, so zu tun, als tue man was.......der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter ist seit 2018 auf 1000 pro Monat beschränkt. Das sind ungefähr 8% aller Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung........


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 23:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Versuch, so zu tun, als tue man was.......der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter ist seit 2018 auf 1000 pro Monat beschränkt. Das sind ungefähr 8% aller Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung........
Also 8% freigemachte Kapazität für Menschen die Asylberechtigt sind, ist für mich das Gegenteil von "so zu tun als tue man was". Naja, jedem seine Sicht auf die Dinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2025 um 23:52
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also 8% freigemachte Kapazität für Menschen die Asylberechtigt sind, ist für mich das Gegenteil von "so zu tun als tue man was". Naja, jedem seine Sicht auf die Dinge.
so zu tun, als seien subsidiär Schutzberechtigte nicht auch schutzberechtigt, weshalb es extra die Regelung des subsidiären Schutzes gibt und somit Asylberechtigte gegen andere Schutzberechtigte versuchen auszuspielen ist eben nicht meine Sicht der Dinge. Danke, dass Du mir meine Sicht zugestehst...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.06.2025 um 00:16
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:so zu tun, als seien subsidiär Schutzberechtigte nicht auch schutzberechtigt
Ich sprach von Asylberechtigt, du sprachst vom Gesetz. Wenn Menschen per Gesetz nicht Asylberechtigt sind, kannst du dir jetzt aussuchen wie ernst du dein eigenes Argument nimmst. Weiter zweifelt niemand den Schutzstatus dieser Menschen an, es geht immer noch um die anderen Menschen die nachziehen obwohl sie garkeinen Status haben und das nur aufgrund eines Menschen der nicht asylberechtigt ist. Damit bestätigst du meine vormals schon festgestellte Unlogik in der Sache.
Bleib einfach sachlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.06.2025 um 00:25
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich sprach von Asylberechtigt, du sprachst vom Gesetz.
ich sprach von Asylberechtigten und anderen Schutzberechtigten, die mit subsidiärem Schutz, um die geht es ja in dem Artikel.....und würden jetzt die 12.000 Visa auf die Asylberechtigten fallen, was hätten wir dann gewonnen? Erklär doch mal, insbesondere in diesem Zusammenhang:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ihm zufolge kommen damit künftig 12.000 Menschen pro Jahr weniger nach Deutschland.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:es geht immer noch um die anderen Menschen die nachziehen obwohl sie garkeinen Status haben und das nur aufgrund eines Menschen der nicht asylberechtigt ist.
aber schutzbedürftig. Und das entspricht eben unserem Asylgesetz....deshalb erwähne ich das auch, geht doch hier um die Asylgesetzgebung, oder?
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Bleib einfach sachlich.
bin ich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.06.2025 um 00:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber schutzbedürftig. Und das entspricht eben unserem Asylgesetz....deshalb erwähne ich das auch, geht doch hier um die Asylgesetzgebung, oder?
Sie sind schutzbedürftig, Sie waren schutzbedürftig, sie werden es vermutlich auch in Zukunft sein.
Du hast damit vollumfänglich recht.

Möchtest Du den Familiennachzug diskutieren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.06.2025 um 06:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:daran ist nix seltsam, das ist Gesetz. Und das wird auch nur kurzfristig "korrigiert", wobei das keine Korrektur ist, sondern der - bei einigen hier offenbar gelungene - Versuch, so zu tun, als tue man was.......der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter ist seit 2018 auf 1000 pro Monat beschränkt. Das sind ungefähr 8% aller Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung........
@Tussinelda

Ganz so einfach ist es ja nicht. Auch wenn etwas Gesetz ist, kann es dennoch seltsam sein.

Der Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz war ja überhaupt erst 2015, allerdings vor 'Wir schaffen das' Gesetz geworden und war zwischenheitlich schon einmal kurz ausgesetzt.

Was bedeutet er denn inhaltlich: Auch nach Ablehnung des Asylantrags kann die Familie nachkommen, was in der Realität bedeutet: Es ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass ein abgelehntes Asylgesuch oft nicht zur Ausreise führt, sondern zur Einreise der Familie und das völlig legal.

Wenn die Regierung es ernst meint, den Zustrom illegaler Migration zu verringern, dann ist ein Aussetzen folgerichtig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.06.2025 um 06:57
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Möchtest Du den Familiennachzug diskutieren?
das machte ich, dann kam dieser Einwurf
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also 8% freigemachte Kapazität für Menschen die Asylberechtigt sind, ist für mich das Gegenteil von "so zu tun als tue man was". Naja, jedem seine Sicht auf die Dinge.
es gibt keine 8% freie Kapazität, glaubt man Deinem link, es sind schlicht 12.000 Menschen weniger, die kommen dürfen.
Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus haben sind oft jahrelang hier, über die Hälfte aller subsidiär Geschützten leben seit 6 Jahren oder länger in Deutschland.......aber da sie ja nur subsidiären Schutz bekommen, spielen der Schutz von Ehe und Familie natürlich keine Rolle....oder weniger als bei anderen? Das ziehe ich aus dieser Entscheidung.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:den Zustrom illegaler Migration zu verringern
nix davon ist illegal, sie haben ja einen Schutzstatus und der wird eben erst entschieden, wenn die Person da ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.06.2025 um 09:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber da sie ja nur subsidiären Schutz bekommen, spielen der Schutz von Ehe und Familie natürlich keine Rolle....oder weniger als bei anderen?
Um das zu klären, müsste das Grundgesetz eingeklagt werden (Art. 6 Schutz Ehe & Familie). Ist dies bereits geschehen?


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