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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ging doch durch die gesamte Presse.....es sollen alles Straftäter gewesen sein.
ich soll also ständig auf dem Schirm haben, was alles so durch die Presse gegeistert ist? (habe ich halt nicht, tut mir leid).
Und aus diesem Satz in deinem Link geht das nicht hervor:
Unter den 81 Abgeschobenen, die heute im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Afghanistan ausgeflogen wurden, befinden sich 15 schwere Straftäter aus Bayern
hier ist nur die Rede davon, dass es 15 schwere Straftäter waren, über die Übrigen wird keine Aussage gemacht
Also wusste ich es (als ich mein Post schrieb) nicht. Wie gesagt bezüglich Presse und was ich dann auch noch in den Zusammenhang mit deinem Link hätte bringen müssen, schrieb ich schon was.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hier ist nur die Rede davon, dass es 15 schwere Straftäter waren
nein, es ist die Rede davon, dass sich 15 aus Bayern darunter befanden. Nicht, dass es insgesamt nur 15 gewesen wären. Bitte aufmerksamer lesen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich soll also ständig auf dem Schirm haben, was alles so durch die Presse gegeistert ist?
ich persönlich finde, wenn man bei solchen Themen nicht nur mitdiskutiert, sondern eine feste Meinung hat, die man andauernd verkündet, dann muss man auch informiert sein - zumindest über die Dinge, zu denen man meint, sich äußern zu müssen. Aber das mögen andere anders sehen....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:22
@Optimist
damit Du auf dem Laufenden bleibst:
In Deutschland werden immer mehr Menschen abgeschoben. Laut dem Bundesinnenministerium sind im ersten Halbjahr 2025 mehr als 11.800 Menschen abgeschoben worden. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm hervor.

Im ersten Halbjahr des Vorjahres waren es früheren Angaben zufolge knapp 9.500 Abschiebungen. Im Gesamtjahr 2024 waren demnach mehr als 20.000 Abschiebungen und damit mehr als in den Jahren davor erfolgt.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/deutschland-migration-asyl-abschiebungen-grenzen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:01
@Tussinelda
aus deinem Link:
Im ersten Halbjahr des Vorjahres waren es früheren Angaben zufolge knapp 9.500 Abschiebungen. Im Gesamtjahr 2024 waren demnach mehr als 20.000 Abschiebungen und damit mehr als in den Jahren davor erfolgt
das mag ja alles sein und positiv, dass sich da jetzt mehr tut als zuvor.
Dennoch kommen mir die Zahlen immer noch vor wie der berühmte "Tropfen auf dem heißen Stein" (bei ca. 255000 ohne Bleibeberechtigung)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:25
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dennoch kommen mir die Zahlen immer noch vor wie der berühmte "Tropfen auf dem heißen Stein" (bei ca. 255000 ohne Bleibeberechtigung)
wie viele sind denn unmittelbar ausreisepflichtig? Und woher hast Du die Zahl 255.000?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:33
das sagte mir der Copilot vom Edke auf meine Frage "wieviele Flüchtlinge haben keine Bleibeberechtigung?":
📊 In Deutschland leben derzeit etwa 255.000 Menschen ohne Bleiberecht, die als ausreisepflichtig gelten. Davon haben rund 198.000 eine Duldung, was bedeutet, dass ihre Abschiebung Bleibeberechtigung?
📊 In Deutschland leben derzeit etwa 255.000 Menschen ohne Bleiberecht, die als ausreisepflichtig gelten. Davon haben rund 198.000 eine Duldung, was bedeutet, dass ihre Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist – etwa wegen fehlender Papiere, Krankheit oder familiärer Gründe.ist – etwa wegen fehlender Papiere, Krankheit oder familiärer Gründe.
255000 gelten also als ausreisepflichtig, weil sie offensichtlich keinen Asylgrund haben. Die tatsächlich Abgeschobenen sind in meinen Augen im Verhältnis dazu viel zu Wenige.

Dass von den 255000 Ausreisepflichtigen dann eine große Anzahl eine Duldung wegen Abschiebehemmnissen bekam, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Es bleibt jedoch dabei, dass diese zunächst eben ausreisepflichtig gewesen wären, weil sie keinen Asylstatus bekommen konnten - also viel zu Viele mMn.
vorübergehend ausgesetzt
das "vorübergehend" wirkt auf mich wie Schönfärberei, in Anbetracht dessen, dass zumindest bis jetzt die Meisten viele Monate hier bleiben konnten und die Abschiebehemmnisse und somit die Duldung wohl sehr lange bestehen bleiben wird.
Wenn es nämlich nicht so wäre, könnten ja pro Jahr viel mehr als die genannten Zahlen abgeschoben werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:36
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Copilot vom Edke
was soll das sein?
Zum Stichtag 30.4.2025 waren 224.637 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig.
Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/duldung.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Zum Stichtag 30.4.2025 waren 224.637 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig
deckt sich doch so ziemlich mit dem was der Copilot ausgespuckt hatte - kein großer Unterschied zwischen 224000 und 255000

Ist bei deinem Edge denn kein "Copilot" automatisch installiert worden (beim letzten Upddate)? das ist jedenfalls eine KI.

Wie auch immer, wir können uns ja auf 224000 einigen und dann sage ich weiterhin dies hier:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die tatsächlich Abgeschobenen sind in meinen Augen im Verhältnis dazu viel zu Wenige....
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das "vorübergehend" wirkt auf mich wie Schönfärberei, in Anbetracht dessen, dass zumindest bis jetzt die Meisten viele Monate hier bleiben konnten...



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Copilot vom Edke
ist nicht
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ist bei deinem Edge
und was kommt dazu?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie viele sind denn unmittelbar ausreisepflichtig?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist nicht
wäre schön, wenn du mal nicht nur paar Brocken hinschmeißt, denn ich weiß absolut nicht, was du mit deinem "ist nicht" bezüglich dem "Copilot von Edke" sagen wolltest.
Aber ist jetzt eigentlich auch egal, wir konnten uns ja auf 224000 Ausreisepflichtige einigen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie viele sind denn unmittelbar ausreisepflichtig?
diese Frage verstehe ich nun auch nicht in Anbetracht dessen, dass die Zahl schon genannt wurde, sogar in deinem eigenen Zitat:
Zum Stichtag 30.4.2025 waren 224.637 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig.
224.637 waren also ausreisepflichtig.

Was genau willst du also von mir wissen? (mal bitte deine Fragen genauer formulieren, dass man nicht raten muss).

Nun bin ich aber mal nicht so und rate:
Falls es dir nur um dein "unmittelbar" ging, du also wissen wolltest, wieviele ausreisepflichtig abzüglich der Geduldeten sind ... darum ging es mir gar nicht.
Mir gehts immer nur um diejenigen, die keinen Asylstatus bekommen konnten und somit eigentlich ausreisepflichtig sind.
Und wie ich schon schrieb, diejenigen die aufgrund von Duldung trotzdem bleiben können, darum gehts mir gar nicht.

Ich finde eben diejenigen die abgeschoben werden könnten plus die Geduldeten (was ja auch eigentlich Ausreisepflichtige wären, wenn sie keine Hemmnisse hätten) - alles in allem viel zu Viele im Verhältnis zu denen, die nun tatsächlich abgeschoben werden.
NUR DAS war die ganze Zeit mein Punkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:diejenigen die aufgrund von Duldung trotzdem bleiben können, darum gehts mir gar nicht.
dann solltest Du die abziehen, dann bleiben noch 42.000 ca.
Rund 81 Prozent der "Ausreisepflichtigen" haben eine Duldung (ca. 182.585 Personen). Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber "aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" nicht abgeschoben werden. Die Zahl der "unmittelbar Ausreisepflichtigen" beläuft sich auf rund 42.000 (Stand: April 2025). Das sind Personen, die ihre Duldung nicht verlängert haben und womöglich bereits das Land verlassen haben.Quelle
Quelle: s.o.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wäre schön, wenn du mal nicht nur paar Brocken hinschmeißt, denn ich weiß absolut nicht, was du mit deinem "ist nicht" bezüglich dem "Copilot von Edke" sagen wolltest.
ich wußte nicht, was EdKe sein soll, EdGe kenne ich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann solltest Du die abziehen, dann bleiben noch 42.000 ca.
nein, die ziehe ich eben nicht ab, weil die ja - eigentlich - auch ausreisepflichtig wären, bzw. keinen Asylstatus (sondern nur Duldungsstatus) haben.

Was ich schon immer sage, wiederhole es auch gerne noch mal:
Ich finde, es gelangen zu Viele nach Deutschland, die gar keinen Asylgrund haben.
Und das sind eben derzeit die ca. 224000 Ausreisepflichtigen.
Das finde ich einfach zu viel im Hinblick auf unsere Kapazitäten. Dass man Vielen von ihnen eine Duldung gibt, machts in meinen Augen nicht besser.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich wußte nicht, was EdKe sein soll, EdGe kenne ich.
ach so, na dann ist ja gut, halt verschrieben :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein, die ziehe ich eben nicht ab, weil die ja - eigentlich - auch ausreisepflichtig wären, bzw. keinen Asylstatus (sondern nur Duldungsstatus haben).
die KÖNNEN aber nicht abgeschoben werden. Deshalb haben sie ja die Duldung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die KÖNNEN aber nicht abgeschoben werden.
das weiß ich doch, aber sie sind da - darin sehe ich das Problem.
Deshalb noch mal:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich finde, es gelangen zu Viele nach Deutschland, die gar keinen Asylgrund haben.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:...zu viel im Hinblick auf unsere Kapazitäten. Dass man Vielen von ihnen eine Duldung gibt, machts in meinen Augen nicht besser.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:34
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das weiß ich doch, aber sie sind da - darin sehe ich das Problem.
aha. Bei diesen Zahlen
In Deutschland leben zwischen 3,3 und 3,4 Millionen Personen, die unter unterschiedlichen Bedingungen Schutz bekommen oder beantragt haben.
Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html#:~:text=Demnach%20leben%20in%20Deutschland%20rund,Juni%202025%20LINK

macht das genau welchen Unterschied?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:43
@Tussinelda
aus deinem Link:
2024 hat das BAMF über 301.350 Asylanträge entschieden und 133.710 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Gesamtschutzquote von 44,4 Prozent. 35.831 Menschen haben "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.964 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 75.092 Menschen subsidiären Schutz und 20.823 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen
Wenn ich mir diese Zahlen anschaue: "35.831 Menschen haben "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.964 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes" ... dann sind das für mich prozentual zu Wenige, die einen Asylgrund im Sinne von "polit. Verfolgung, Krieg im Land" haben.

Wenn ich Merz wäre (obwohl ich nichts weiter von dem halte), würde ich zusehen, dass es keinen subsidiären Schutz mehr gibt, weil das in meinen Augen wenig mit Asyl zu tun hat wie das vor vielen Jahren mal angedacht war und eben die Vielen, die keinen direkten Asylgrund haben für unsere Gesellschaft problematisch sind (Stichwort Kapazitäten).

Aber ich weiß "wir schaffen das" (mal sehen, wann es genug Wohnungen, Bildungsangebote Arzttermine usw. gibt...) ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:47
Zitat von OptimistOptimist schrieb:würde ich zusehen, dass es keinen subsidiären Schutz mehr gibt
wtf?
Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden
kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.

Als ernsthafter Schaden gilt:

die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Quelle: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:59
@Tussinelda

Ursprünglich gabs den subst. noch gar nicht.
ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage, denn es gibt für so viele Menschen in vielen Ländern Bedrohungen - wir können nun mal nicht allen die es wollen helfen, z.B. auch nicht denen die in ihren Ländern hungern usw.

Habe die KI (Copilot) befragt:
als damals nach dem 2. Weltkrieg das Asylrecht in Deutschland geschaffen wurde, gab es da auch schon den "subsidiären Schutz"?
KI (Unterstreichung durch mich):
Nein, den subsidiären Schutz gab es damals noch nicht. 🕰️

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Asylrecht in Deutschland zunächst durch das Grundgesetz von 1949 eingeführt – konkret in Artikel 16, der politisch Verfolgten ein Recht auf Asyl gewährte. Dieses war stark geprägt von den Erfahrungen aus der NS-Zeit und sollte Menschen schützen, die wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt wurden.

Der subsidiäre Schutz hingegen ist ein später entwickeltes Konzept, das erst mit der EU-Qualifikationsrichtlinie von 2004 (aktualisiert 2011) eingeführt wurde. In Deutschland wurde er 2007 durch eine Änderung des Asylgesetzes (§ 4 AsylG) gesetzlich verankert2. Er schützt Menschen, die zwar nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gelten, aber denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – etwa durch Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt im Krieg.
....
Ziel: Schutz für Menschen, die nicht unter das klassische Flüchtlingsrecht fallen, aber dennoch gefährdet sind
...
sie fallen also nicht unter das klassische Flüchtlingsrecht bzw. Asylrecht - Betonung auf "klassisch", so wie es früher mal angedacht war.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:40
Zitat von OptimistOptimist schrieb:sie fallen also nicht unter das klassische Flüchtlingsrecht bzw. Asylrecht - Betonung auf "klassisch", so wie es früher mal angedacht war.
sind aber gefährdet......aber ist ja scheissegal, schmeissen wir auch alle aus der Ukraine wieder raus, die fallen da ja auch nicht drunter....
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ursprünglich gabs den subst. noch gar nicht.
ja und? Der ist aber notwendig, da es eben mehr Gründe für einen Schutzstatus gibt, als "nur" politisch verfolgt. Aber ich weiß, ist alles egal, wir haben keine Kapazitäten und so.......da kann man Menschen ruhig mal über die Klinge springen lassen :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 19:11
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da kann man Menschen ruhig mal über die Klinge springen lassen :)
komische Ausdrucksweise.
Gilt dieses "über die Klinge..." auch, wenn soundsoviele in ihren Ländern verhungern, die jedoch von uns keine Hilfe bekommen können?

Es sollte - wenn es ums Asylrecht geht - mMn eben wirklich genau um dieses gehen so wie es damals mal angedacht war.

Wenn es darüber hinaus um anderweitige Hilfen gehen soll, dann sollte man das mMn nicht mit ins Asylrecht packen, bzw. das dann nicht mehr Asylrecht nennen, sondern ein anderes Label geben - z.B. "humanitäre Hilfe".
Aber auch diese könnte nun mal nicht unbegrenzt erfolgen und müsste den Kapazitäten des Aufnahmelandes früher oder später angepasst werden.


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