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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.658 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 05:08
Zitat von abberlineabberline schrieb:Polen und Ungarn würden vermutlich auch jede noch so hohe Strafe zahlen, da wird nichts passieren. Da ist nix mit Solidarität in dem Punkt
@abberline

Es wäre aber auch etwas widersinnig, wenn man eine Politik für komplett falsch hält, sie dann aus Solidarität dennoch mitzumachen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn sich noch zahlreiche andere Länder daran ein Beispiel nehmen würden, würde erst Recht alles wieder nur an D hängen bleiben - dann gute Nacht!
Wenn kleinere EU Länder, dazu noch Netto Empfänger ihre Interessen durchsetzen können, warum sollte D das nicht können?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 05:11
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn kleinere EU Länder, dazu noch Netto Empfänger ihre Interessen durchsetzen können, warum sollte D das nicht können
ein User hatte es hier ja immer und immer wieder 😉 erklärt, weshalb in D dies alles nicht geht.
Wie gesagt, wegen unseres GG (ich glaube ja auch nicht, dass dies wirklich so ein Hinderungsgrund ist, aber er wird's schon wissen 😉)

Wie hier Beitrag von Optimist (Seite 2.732) in Stern-TV beschrieben, ist auch dieser Landrat der Meinung, dass sich endlich etwas ändern muss.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 05:16
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn kleinere EU Länder, dazu noch Netto Empfänger ihre Interessen durchsetzen können, warum sollte D das nicht können?
@sacredheart
@Optimist


Das ist richtig, denn die Frage ist ja auch, ob Deutschland mit "geht bei uns nicht wegen..." nicht die EU spaltet und in eine gefährliche Situation bringt und zusätzlich im Land für Spaltung sorgt und damit Kräfte nach oben bringt, die man mit diesen Gesetzen eigentlich verhindern wollte. Es konnte sich damals vermutlich niemand vorstellen, wie das mal ausgenutzt werden könnte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 06:30
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ein User hatte es hier ja immer und immer wieder 😉 erklärt, weshalb in D dies alles nicht geht.
Wie gesagt, wegen unseres GG
@Optimist

Unser GG sagt ja wörtlich, dass sich nicht auf das Recht auf Asyl berufen kann, wer aus einem sicheren Drittstaat kommt.

Daraus machen User hier und wohl auch Aktivisten, dass wir dafür rechtssicher wissen müssten, welches sichere Drittland es denn genau ist und das weiterhin nicht (wie die Vernunft es erwarten ließe) der Antragsteller in der Nachweispflicht sei, sondern das Amt, bei dem der Antrag gestellt wird.

Wenn ich einen Bauantrag stelle und kein einziges Dokument liefere, dann muss ja auch nicht das Bauamt mühsam rauskriegen, was ich bauen will und darf nur ablehnen, wenn sie einen Fehler in Umterlagen finden, die sie von mir gar nicht bekommen haben.

Das bedeutet: Der Fehler liegt ja gar nicht im Grundrecht, das ich auch nie in Frage stellen würde, sondern in der absurden Art der Umsetzung, die sicher änderbar wäre, wenn der Wille da wäre.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Es konnte sich damals vermutlich niemand vorstellen, wie das mal ausgenutzt werden könnte.
Auch 2015 gab es ja schon Menschen, die den massenhaften Selbsteintritt nicht Deutschlands bejubelt hatten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 08:45
Zitat von abberlineabberline schrieb:Es konnte sich damals vermutlich niemand vorstellen, wie das mal ausgenutzt werden könnte
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Auch 2015 gab es ja schon Menschen, die den massenhaften Selbsteintritt nicht Deutschlands bejubelt hatten
irgendetwas stimmt mit deinem Satz nicht?

Meintest du evtl das?:
Auch 2015 gab es ja schon Menschen, die den massenhaften Selbsteintritt nach Deutschland bejubelt hatten.

Oder das:
Auch 2015 gab es ja schon Menschen, die den massenhaften Selbsteintritt nach Deutschlands nicht bejubelt hatten
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das bedeutet: Der Fehler liegt ja gar nicht im Grundrecht, das ich auch nie in Frage stellen würde, sondern in der absurden Art der Umsetzung, die sicher änderbar wäre, wenn der Wille da wäre
das denke ich auch, dass bis jetzt nie der Wille da war.
Gerade auch die Sache mit dem Selbsteintritt wäre doch sicherlich leicht zu ändern, denn dieses Selbsteintritts-Recht gab's doch vor 2015 noch nicht (wenn ich mich nicht irre) - da ging's also.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:43
@Optimist

Du hast recht, ich meinte B), vielen Dank.

Seit wann es das gibt, weiss ich nicht. Aber der Ausdruck ist doch eigentlich selbsterklärend, man muss es nicht tun.


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