Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 09:40Mein Fokus ist halt ein anderer. Wenn es die Tauschbörse nicht gäbe, würden die Leute gar nicht in die Supermärkte laufen, um dort die Gutscheine zu kaufen. Die ganze Diskussion gäbe es überhaupt gar nicht. Die Supermärkte werden hier automatisch an der Tauschbörse beteiligt, ohne dass sie gefragt wurden. Sie müssen sich nun auch mit den Antworten darauf beschäftigen wie sie damit umgehen, für diesen Zweck sind die Gutscheine nicht konzipiert. Es gibt sicherlich findige Juristen, die auch die Supermärkte bei massenhafte Ausgabe in juristische Problemlagen bringen können.Tussinelda schrieb:das ist falsch. Die bringen sich selbst in diese Lage, bzw. die Filialleitung. Wenn es einfach wie gedacht laufen würde, dann gehen sie mit der Bezahlkarte um, wie mit jeder anderen Karte, es darf kein Bargeld ausgezahlt werden aber alles mit Karte gekauft werden. Auch Gutscheine




