Tussinelda schrieb:Und das mit den Juristen, wie soll das denn gehen? Du denkst Dir immer irgendwas aus, obwohl hier schon aufgezeigt wurde, dass es juristisch kein Problem sein würde.
Ja juristisch kein Problem, genau so wie an einer Bücherbox im öffentlichen Raum Bücher mit nach Hause nehmen und dann bei Ebay verticken, ist auch legal.
Ich habe schon verstanden, es ist dir eben Wurst, wenn es sich juristisch im Rahmen bewegt (noch!). Supermärkte sind nur blöde Mittel zum Zweck, die sich gefälligst zu beugen haben, weil sie die Gutscheine ja zum Verkauf anbieten.
Dass das alles gebundenes Kapital ist und die Supermärkte total machtlos dastehen außer sie stoppen den Gutscheinverkauf komplett für ALLE Kunden, wird komplett ausgebldet.
Wer meint, er will was Gutes tun, soll sich doch einfach mit nem Asylbewerber zum gemeinsamen Einkaufen verabreden! Macht zusammen den Wocheneinkauf für 100 €, lässt den Asylbewerber mit der Bezahlkarte seine eigenen Sachen zahlen und schiebt ihm danach einfach einen 100€ Schein in die Hand. Danach gehts dann nett ins nächste Geschäft oder zur Western Union.
Optimist schrieb:Darin sehe ich halt nicht das eigentliche Problem, sondern eben wie gesagt in der Unterwanderung..
Richtig, der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird ignoriert. Es ist doch ein faires und appropates Mittel, auch um Populisten den Wind aus den Segeln zu nehmen, denn die Steuerzahler bzw. Wähler sehen, der Staat steuert und kontrolliert was mit Steuergelder passiert. Die Sozialgelder für Asylbewerber werden streng, geordnet, zweckgebunden eingesetzt und nicht einfach mit der Gießkanne verteilt und dann womöglich ins Ausland geschickt!
Und diese Unterwanderer, nenne ich sie mal, trampeln auf der demokratisch getroffenen Mehrheitsentscheidung rum, halten das wahrscheinlich für zivilen Ungehorsam und denken sie es wäre etwas Edles, egal, was demokratisch beschlossen wurde.