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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.600 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:29
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dänemark hat sogar aus historischen Gründen in der EU ein opt out bei bestimmten Sozialleistungen für Nicht-Dänen und die Verfassung verlangt ausdrücklich keine Leistungen für abgelehnte Asylbewerber bzw. alle Menschen in Dänemark. In England gibt es das aber (aber weniger).
Wenn Deutschland halt nicht in der Lage sein will, Dinge zu ändern, darf man halt hinterher auch nicht sagen, man habe die Folgen nicht kommen gesehen .


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:30
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wenn Deutschland halt nicht in der Lage sein will, Dinge zu ändern, darf man halt hinterher auch nicht sagen, man habe die Folgen nicht kommen gesehen .
Also du spielst auf eine AfD-Diktatur an?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:06
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was willst du denn ändern? Asylrecht heißt, dass jeder Mensch in Deutschland einen Asylantrag stellen kann. Was ist daran wischi waschi?
schon mal der Punkt ist doch wischiwaschi, dass ein Asylbewerber in den Nachbarländern von Deutschland gar nicht bedroht bzw.schon in Sicherheit war.
Dass unsere Gesetze so gestrickt sind, dass so jemand dennoch aufgenommen werden muss wenn er Asyl begehrt, ist eben das eigentliche Problem ... wenn dies zu Viele und vor allem auch u.a. Unberechtigte tun.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wenn Deutschland halt nicht in der Lage sein will, Dinge zu ändern, darf man halt hinterher auch nicht sagen, man habe die Folgen nicht kommen gesehen
denke auch, dass u.a. unsere Asylpolitik (nebst anderen Gründen) radikalen Rattenfängern in die Hände spielt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:schon mal der Punkt ist doch wischiwaschi, dass ein Asylbewerber in den Nachbarländern von Deutschland gar nicht bedroht bzw.schon in Sicherheit war.
Dass unsere Gesetze so gestrickt sind, dass so jemand dennoch aufgenommen werden muss wenn er Asyl begehrt, ist eben das eigentliche Problem ... wenn die zu Viele tun.
Darum geht es nicht.

Die GFK sagt aber, dass ein Asylbewerber in dem Land, das unterzeichnet hat, einen Antrag stellen darf. Wie er eingereist ist, spielt dabei keine Rolle. Nur BEI Einreise kann der Asylantrag abgelehnt werden, da die Einreise aus einem sicheren Nachbarstaat erfolgt, aber nicht NACH der (meist illegalen) Einreise.

Das ist eine international verbindliche Regel, nicht "unsere Gesetze". Ich hatte wichtige Stellen wörtlich zitiert.

Wegen seiner geographischen Lage betrifft sie Deutschland lediglich mehr als andere.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:14
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:spielst auf eine AfD-Diktatur an?
Quatsch. Ich sage nur, dass extreme Parteien deutlich Zulauf gewinnen werden, die soziale Spaltung und der Frust bei immer mehr Leuten grösser werden und dass das vermutlich nicht zu guten und friedlichen Dingen führen wird.
Und dass man das verhindern könnte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:15
Zitat von abberlineabberline schrieb:Und dass man das verhindern könnte.
Aber wie?

Und zwar ohne:
Zitat von abberlineabberline schrieb:Quatsch.
Und damit meine ich einen konkreten Vorschlag, nicht i.S. von "die Politik muss was machen", "es braucht viel Druck". Oder ähnliche Phrasen.

Sondern tatsächlich eine gesetzlich oder sonstige Maßnahme, ganz konkret, die "das verhindern könnte".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:20
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sondern tatsächlich eine gesetzlich oder sonstige Maßnahme, ganz konkret, die "das verhindern könnte".
Wie gesagt Labour und Co machen es vor. Entweder wir können auch was tun, oder dürfen uns nicht wundern, wenn die Stimmung in den Keller sinkt.
Zuerst bräuchte es einen Konsens unter allen Parteien diesbezüglich und dann kann man konkret verändern. Wird eh nicht passieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:20
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nur BEI Einreise kann der Asylantrag abgelehnt werden, da die Einreise aus einem sicheren Nachbarstaat erfolgt, aber nicht NACH der (meist illegalen) Einreise
diese Gesetze und deren Formulierung empfinde ich als Spitzfindigkeiten.
Und was ist eigentlich unter "Bei Einreise" zu verstehen?
Wo genau befindet sich solch ein Flüchtling bezüglich des "bei"?
->noch kurz vor der Grenze?
Und ist vielleicht auf der Grenze oder kurz danach nicht mehr "bei"?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist eine international verbindliche Regel, nicht "unsere Gesetze
okay, dann nicht unsere, aber halt Gesetze.
Macht die Sache für Deutschland aber nicht besser.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wegen seiner geographischen Lage betrifft sie Deutschland lediglich mehr als andere
das ist eben das eigentliche Problem, was aber nicht ewig zu Lasten Deutschlands gehen dürfte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:24
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wie gesagt Labour und Co machen es vor. Entweder wir können auch was tun, oder dürfen uns nicht wundern, wenn die Stimmung in den Keller sinkt.
Zuerst bräuchte es einen Konsens unter allen Parteien diesbezüglich und dann kann man konkret verändern. Wird eh nicht passieren.
Das ist eine Phrase à la
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:"die Politik muss was machen"
Ansonsten wärst du in der Lage, eine konkrete Maßnahme aus Dänemark oder England zu nennen, die in Deutschland noch nicht existiert und umsetzbar wäre.

Aber das kannst du nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:diese Gesetze und deren Formulierung empfinde ich als Spitzfindigkeiten.
Dafür gibt es ja Gerichte, um das zu klären, sonst hätte jeder ein eigenes Empfinden und man käme zu keinem Konsens.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wo genau befindet sich solch ein Flüchtling bezüglich des "bei"?
->noch kurz vor der Grenze?
Und ist vielleicht auf der Grenze oder kurz danach nicht mehr "bei"?
Normalerweis im Arrival am Flughafen oder an einem Schiffshafen, also noch vor der Grenze. Bei Straßen im Wesentlichen das Gleiche. Also im Bereich unmittelbar vor der Staatsgrenze, aber eben auf der Einreise befindlich. Wenn eine Person die letzte Ausfahrt vor dem Grenzübergang nicht genutzt hat, wird mal also wohl davon ausgehen können.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und ist vielleicht auf der Grenze oder kurz danach nicht mehr "bei"?
Meinst du man braucht einen VAR für die Grenzlinie?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das ist eben das eigentliche Problem, was aber nicht ewig zu Lasten Deutschlands gehen dürfte.
Wenn wir uns mit unseren Nachbarn in der EU gut verstehen, können wir zumindest bei den Nachbarn nett um Verteilung bitten. Da wäre die AfD nicht hilfreich. Es gibt auch die Notstandsklausel, die ja aktuell genutzt wird mit den deutschen Grenzkontrollen im Schengen-Raum.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:35
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:wärst du in der Lage, eine konkrete Maßnahme aus Dänemark oder England zu nennen, die in Deutschland noch nicht existiert und umsetzbar wäre.
Das dreht sich im Kreis. Umsetzbar wäre viel, wenn Deutschland nicht deutlich was änder, könnte das auch zu mehr Spaltung in der EU führen. Das kommt ja auch dazu. Deutschland tut niemandem einen Gefallen mit seiner bisherigen Politik diesbezüglich


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:36
Zitat von abberlineabberline schrieb:Umsetzbar wäre viel,
Noch so ne Phrase.
Zitat von abberlineabberline schrieb:wenn Deutschland nicht deutlich was änder
Was wäre das genau? Voraussetzung ist, dass es umsetzbar wäre.

Kein einziges konkretes Beispiel?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:46
@Panaetius
Ich Labour es c als Beispiel genannt. Ich denk halt nicht, dass das nicht umsetzbar wäre, wenn man wollen würde. Und wenn sich Deutschland selbst im Weg stehen sollte, dann halt selbst schuld. Aber dann halt nicht wundern, wenn die extremen Parteien mehr Stimmen bekommen und die Spaltung grösser wird etc
Mehr isses ja nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:47
Zitat von abberlineabberline schrieb:Ich Labour es c als Beispiel genannt.
Wie kann man "Labour" in Deutschland umsetzen? Was genau stellst du dir darunter als Maßnahme zur Begrenzung von Flüchtlingen vor?

Oder wenn du die Partei in England meinst, dann müsstest du doch in der Lage sein, eine Maßnahme von ihr zu nennen, die für Deutschland anwendbar wäre oder nicht?


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um 17:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Fängt mMn schon mal mit Sachleistungen für Unberechtigte aber Geduldete an.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ginge auch, nur muss das ausgegebene Geld das gleiche sein, wie das nach dem AsylbLG
ja.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Kommunen können dies tun, aber es findet sich doch niemand, der ständig für abgelehnte Asylbewerber einkaufen gehen will
wieso ständig einkaufen? Man könnte sich doch bevorraten, so wie es Privatleute auch tun. Es gibt doch viele lange haltbare Lebensmittel.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Warum sollte sich jemand abschrecken lassen, wenn er auch sonst nicht mehr hätte, als gerade zum Leben reicht, nur weil jemand anders für ihn einkaufen geht?
"abschrecken" -> weil er z.B. nicht all das bekommen würde, was sein Herz begehrt, sondern das nehmen müsste, was ihm zugeteilt wird.

Mal als Beispiel was ich meine: mich kann man z.B. mit Käse, rote Bete oder Ananas jagen (gibt noch einiges was ich nicht mag). Wenn nun aber in einem Lebensmittelpaket sowas drin wäre, hätte ich halt Pech oder müsste mit Anderen tauschen.

Wenn ich nun ein Flüchtling wäre (ich würde sowieso nie meine Heimat verlassen, egal was passiert, aber ich versetze mich jetzt in diese Lage), käme es darauf an, weshalb ich geflüchtet bin.

Wenn wegen Verfolgung, dann wäre mir alles egal, Hauptsache in Sicherheit. Wenn ich jedoch keinen Asylgrund hätte, sondern aus wirtschaftlichen Gründen extra und ausgerechnet nach D einreisen wöllte, dann würden mich Sachleistungen abschrecken. Könnte ja auch nichts in die Heimat schicken.
Flüchtlinge die kommen, weil sie Verwandte oder Freunde hier haben, stehen wieder auf einem anderen Blatt.
Mir ging's nur darum, aufzuzeigen, dass es Manche vermutlich sehr wohl abschrecken könnte, kein Geld zu bekommen.

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Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und ist vielleicht auf der Grenze oder kurz danach nicht mehr "bei"?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Meinst du man braucht einen VAR für die Grenzlinie?
das verstehe ich nicht? Weiß auch nicht was du mit VAR meinst?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn wir uns mit unseren Nachbarn in der EU gut verstehen, können wir zumindest bei den Nachbarn nett um Verteilung bitten
das halte ich für utopisch, weil man doch bei den EU-Staaten immer wieder sieht, wie sich jeder selbst der Nächste ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das halte ich für utopisch, weil man doch bei den EU-Staaten immer wieder sieht, wie sich jeder selbst der Nächste ist.
"Man"? Ich sehe es nicht so! und möchte Belege für das "bei den EU-Staaten immer wieder"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:30
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das halte ich für utopisch, weil man doch bei den EU-Staaten immer wieder sieht, wie sich jeder selbst der Nächste ist.
Zitat von eckharteckhart schrieb:"Man"? Ich sehe es nicht so! und möchte Belege für das "bei den EU-Staaten immer wieder"
man o man, wenn man hier nicht alles ganz genau und rechtlich korrekt ausdrückt ...

Ich korrigiere mich:
das halte ich für utopisch, weil man doch bei einigen EU-Staaten oftmals sieht, wie sie sich selbst der Nächste sind.

Zum Beispiel Polen, Tschechai, Ungarn, möchte wetten, auch solche Länder wie Bulgarien, Rumänien.

Oder glaubst du allen Ernstes, die würden auf nette Bitten hin ja sagen und nicht doch eher auf ihr Recht pochen, Deutschland niemanden abnehmen zu müssen (uns was abzunehmen - darum ging's ja)

Selbst den Ösis würde ich zutrauen, dass da schöne Bitten nichts helfen würden, auch den skandinavischen Ländern würde ich zutrauen, dass die dankend ablehnen würden.

Aber bitte, kannst du gerne alles anders sehen, ist dann auch nur deine Meinung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:43
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Könnte ja auch nichts in die Heimat schicken.
Dafür gibt es schon die Bezahlkarte.

Ansonsten können die Sachleistungen nicht gezielt eingesetzt werden, um den Asylbewerber zu schickaniereren, indem man ihm gezielt Essen kauft, das er nicht verträgt oder sonst nicht möchte.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das verstehe ich nicht? Weiß auch nicht was du mit VAR meinst?
Das Videoassistenzsystem, das im Fußball dazu genutzt wird, um zu prüfen, ob der Ball die Torlinie in vollem Umfang überschritten hat.

Zur EU: es gibt jetzt doch sogar vielleicht bald den neuen Solidaritätsmechanismus: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-migrationsanalyse-deutschland-100.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:45
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber bitte, kannst du gerne alles anders sehen, ist dann auch nur deine Meinung.
Um mich gehts gar nicht!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:48
Außerdem lese ich hier, dass man schon bei den Sachleistungen ist:
Die Grundleistungen für den notwendigen Bedarf werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes als Sachleistungen bereitgestellt. Die Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf sollen grundsätzlich ebenfalls als Sachleistungen gewährt werden; soweit der damit verbundene Verwaltungsaufwand unvertretbar hoch ist, kann das sog. Taschengeld auch als Bargeldleistung gewährt werden. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Bundesländer.
Quelle: https://www.fluechtlinge.niedersachsen.de/startseite/koodinierung_fluechtlingsversorgung/fluechtlinge_niedersachsen/erstaufnahmeeinrichtungen/leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-139033.html


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