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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.669 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 09:41
Wenn ca. drei Millionen Menschen seit 2015 nach Deutschland geflohen sind, und von denen 30-40% als Asylantragsteller abgelehnt werden, dann müsste ca. eine Million ausreisepflichtig sein, wenn alle trotzdem blieben. Effektiv sind aber nur wenige zehntausend, die tatsächlich und aktuell ausreisepflichtig sind, noch da. Also auch nur ein kleiner einstelliger Prozentsatz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 09:56
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn ca. drei Millionen Menschen seit 2015 nach Deutschland geflohen sind, und von denen 30-40% als Asylantragsteller abgelehnt werden, dann müsste ca. eine Million ausreisepflichtig sein, wenn alle trotzdem blieben. Effektiv sind aber nur wenige zehntausend, die tatsächlich und aktuell ausreisepflichtig sind, noch da. Also auch nur ein kleiner einstelliger Prozentsatz.
Deine Rechnung ist richtig, geht aber fälschlicherweise davon aus, daß ein abglehnter Asylantrag zwingend zur Ausreisepflicht führt, das dem nicht so ist haben wir nicht nur einmal erörtert.
Neben den 142.300 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber*innen leben in Deutschland fast 900.000 abgelehnte Asylbewerber (Stichtag: 30. Juni 2023, aktuellere Zahlen noch nicht vorhanden).

Drei Viertel von ihnen (78 Prozent) sind jedoch keineswegs ausreisepflichtig, sondern haben einen rechtmäßigen Aufenthalt.
Quelle: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/asyl-in-zahlen/?utm_source=chatgpt.com


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 11:41
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn ca. drei Millionen Menschen seit 2015 nach Deutschland geflohen sind, und von denen 30-40% als Asylantragsteller abgelehnt werden, dann müsste ca. eine Million ausreisepflichtig sein, , wenn alle trotzdem blieben
das ist erst mal richtig, bestätigt auch das Post von @behind_eyes
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:... Effektiv sind aber nur wenige zehntausend, die tatsächlich und aktuell ausreisepflichtig sind, noch da. Also auch nur ein kleiner einstelliger Prozentsatz
was du wieder vernachlässigst: von den ca 1 Mill. Ausreisepflichtigen haben die Meisten eine Duldung.
Somit ist es nicht nur ein "kleiner einstelliger Prozentsatz" der ausreisepflichtig ist.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Deine Rechnung ist richtig, geht aber fälschlicherweise davon aus, daß ein abglehnter Asylantrag zwingend zur Ausreisepflicht führt
"zur Ausreisepflicht führt"? Korrekter ausgedrückt wäre es mMn so: "zur Ausreise führt"
Denn wenn ich mich nicht irre, ist es doch so:
Auch die Geduldeten zählen rechtlich gesehen zu den Ausreisepflichtigen, weil ihre Asylanträge abgelehnt worden waren. Sie haben aufgrund der Duldung halt einfach nur Glück und es führt bei ihnen dadurch eben nicht zur Ausreise.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 11:56
Zitat von OptimistOptimist schrieb:was du wieder vernachlässigst: von den ca 1 Mill. Ausreisepflichtigen haben die Meisten eine Duldung.
Ausreisepflichtig sind die ca. 140.000. Von denen werden die meisten geduldet, s.o.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 12:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das ist erst mal richtig, bestätigt auch das Post von @behind_eyes
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:... Effektiv sind aber nur wenige zehntausend, die tatsächlich und aktuell ausreisepflichtig sind, noch da. Also auch nur ein kleiner einstelliger Prozentsatz
was du wieder vernachlässigst: von den ca 1 Mill. Ausreisepflichtigen haben die Meisten eine Duldung.
Somit ist es nicht nur ein "kleiner einstelliger Prozentsatz" der ausreisepflichtig ist.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Deine Rechnung ist richtig, geht aber fälschlicherweise davon aus, daß ein abglehnter Asylantrag zwingend zur Ausreisepflicht führt
"zur Ausreisepflicht führt"? Korrekter ausgedrückt wäre es mMn so: "zur Ausreise führt"
Denn wenn ich mich nicht irre, ist es doch so:
Auch die Geduldeten zählen rechtlich gesehen zu den Ausreisepflichtigen, weil ihre Asylanträge abgelehnt worden waren. Sie haben aufgrund der Duldung halt einfach nur Glück und es führt bei ihnen dadurch eben nicht zur Ausreise
Du wiederholst das, was beide auch schreiben. Geht es dir statt der Fakten um Deutungshoheit?
Gestern spät in der Nacht als ich die Zahl der Beiträge sah, hab ich gedacht, "Klasse, viel zu lesen" und musste dann feststellen das es von früh morgens bis nach 1 Uhr nachts um Deutungshoheit ging. Ein Karussellfahren vom Feinsten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 12:15
Zitat von yariyari schrieb:Geht es dir statt der Fakten um Deutungshoheit?
Es geht um Fakten.
Was hier an Zahlen und Statistiken gepostet und interpretiert wird, muss schon auch richtig sein.
Wenn ich mich irren sollte, dann bitte korrigieren.
----------------------------------
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ausreisepflichtig sind die ca. 140.000. Von denen werden die meisten geduldet
Wer sind denn dann die "fast 900.000"?:
Neben den 142.300 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber*innen leben in Deutschland fast 900.000 abgelehnte Asylbewerber
Quelle: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/asyl-in-zahlen/?utm_source=chatgpt.com

Fast 1 Mill. Abgelehnte.
Abgelehnte Asylbewerber haben kein Asyl bekommen.
Wer kein Asyl bekommt, ist rechtlich gesehen ausreisepflichtig. Und wenn so jemand eine Duldung bekommt, ist er immer noch ausreisepflichtig, muss jedoch nicht wirklich ausreisen (es sei denn ich sehe das falsch, dann lasse ich mich gerne belehren)

In dieser Million Abgelehnter können also viele Geduldete sein.
Wer soll da noch inbegriffen sein?
Flüchlinge mit subst.Schutz (Kriegsflüchtlinge) doch sicher nicht, die gelten doch nicht als Abgelehnte - oder etwa doch?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 12:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:subst.
was soll das denn sein? Du schreibst das wiederholt. Meinst Du subsidiär? Schreib es doch besser aus, denn Deine Abkürzung ergibt keinen Sinn.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 12:31
Zitat von yariyari schrieb:Du wiederholst das, was beide auch schreiben
nein, ich hinterfragte nur, was Beide posten, weil ich vermeintliche oder tatsächliche Unstimmigkeiten feststellte.
Zitat von yariyari schrieb:Geht es dir statt der Fakten um Deutungshoheit?
immer noch nur um Fakten und auch mit darum, dass @Panaetius der Meinung ist, es sei nur ein ganz kleiner Teil ausreisepflichtig, was ich jedoch nicht so sehen konnte - den Zahlen nach.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:was soll das denn sein? Du schreibst das wiederholt. Meinst Du subsidiär? Schreib es doch besser aus, denn Deine Abkürzung ergibt keinen Sinn
okay, da hast du Recht, das t in meiner Abkürzung macht keinen Sinn - Danke.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 12:33
@Optimist

Wenn in deiner Quelle steht, dass 142.300 Menschen ausreisepflichtig sind, wie kommst du dann darauf, dass zusätzlich 900.000 ausreisepflichtig sind, wenn es in der Quelle nicht steht??


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 12:40
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn in deiner Quelle steht, dass 142.300 Menschen ausreisepflichtig sind, wie kommst du dann darauf, dass zusätzlich 900.000 ausreisepflichtig sind, wenn es in der Quelle nicht steht??
ich hatte es per logischen Schluss für mich so hergeleitet - so wie ich es hier schrieb:

Spoiler
leben in Deutschland fast 900.000 abgelehnte Asylbewerber
Quelle sh oben
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Fast 1 Mill. Abgelehnte.
Abgelehnte Asylbewerber haben kein Asyl bekommen.
Wer kein Asyl bekommt, ist rechtlich gesehen ausreisepflichtig. ... (es sei denn ich sehe das falsch, dann lasse ich mich gerne belehren)


Entweder stimmt mit der Aussage in dem Link etwas nicht oder ich interpretiere falsch.
Ich möchte nur, dass diese Zahlen hier verständlich für mich sind
...
Hast du nun eine Idee, wer alles in diesen 900000 Abgelehnten (also ohne Asylstatus) inbegriffen sein könnte?


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29.11.2025 um 12:52
Ausreisepflicht ist nicht oder noch nicht rechtskräftig, z.B. wegen Revision?


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29.11.2025 um 12:55
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ausreisepflicht ist nicht oder noch nicht rechtskräftig, z.B. wegen Revision?
okay, das wäre eine Möglichkeit, danke.
Hätten die aber in dem Link auch mal bissel besser kommunizieren können wer damit gemeint ist, denn das war - für mich zumindest - ziemlich verwirrend.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 14:02
Aufenthaltstitel nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht bei guter Integration.

Deutscher Bundestag - Bundestag führt das Chancen-Aufenthaltsrecht ein https://share.google/UGvnBaMnbs5UFQMcx


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 16:31
In der Quelle Pro Asyl wird die Zahl ja aufgelöst:
Die meisten abgelehnten Asylbewerber*innen haben einen Aufenthaltstitel

Neben den 142.300 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber*innen leben in Deutschland fast 900.000 abgelehnte Asylbewerber (Stichtag: 30. Juni 2023, aktuellere Zahlen noch nicht vorhanden).

Drei Viertel von ihnen (78 Prozent) sind jedoch keineswegs ausreisepflichtig, sondern haben einen rechtmäßigen Aufenthalt. Knapp die Hälfte hat einen befristeten Aufenthaltsstatus, 30 Prozent haben sogar einen unbefristeten. Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht hat sich diese Zahl bis Ende des Jahres vermutlich noch gesteigert. Für die meisten dieser Aufenthaltstitel, die nach abgelehntem Asylantrag vergeben werden, sind gute Integration, die Sicherung des Lebensunterhalts und jahrelanger Aufenthalt in Deutschland zwingende Voraussetzungen.
Quelle: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/asyl-in-zahlen/

Das relativiert auch die 30-40% Ablehnungsquote. Wenn eine Mehrheit von diesen am Ende doch legal in Deutschland lebt und Steuern zahlt. Im Prinzip Arbeitsmigranten.

(Wer sehr kleinlich ist, wird jetzt sagen: gut, aber die haben wahrscheinlich für einige Jahre Leistungen nach dem AslybLG bezogen. - Aber sie haben sich offenbar weiterqualifiziert und die Sprache gelernt, und anderen Menschen gibt man ja auch Geld für die Ausbildung, z.B Bafög)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 17:05
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ausreisepflichtig sind die ca. 140.000. Von denen werden die meisten geduldet, s.o.
Falsch. Lies den Beleg. Duldung ist nicht ausreisepflichtig.
Knapp 1 Mio abgelehnter Asylanträge... Davon großer Teil Duldung.... Wieder ein anderer Teil ausreisepflichtig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 17:09
Die meisten abgelehnten Asylbewerber*innen haben einen Aufenthaltstitel
Quelle: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/asyl-in-zahlen/

Und exakt das ist ein Problem. Frag die Betroffenen selber, die werden dir erzählen wie cool das Leben ist als Abgewiesener mit Duldung.
Knapp 1MIO hier Lebende Menschen mit abgewiesenen Asyl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 17:53
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Falsch. Lies den Beleg. Duldung ist nicht ausreisepflichtig.
Ich lese:
Duldung heißt: Ausreisepflichtige dürfen vorübergehend in Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können. Das liegt meist daran, dass sie keine Ausweisdokumente nachweisen können oder eine Krankheit haben, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann. Geduldete haben somit keinen gesicherten Aufenthalt.Rechtsgrundlage
Quelle: https://mediendienst-integration.de/en/flucht-asyl/duldung.html

Nur Ausreisepflichtige können also überhaupt die Duldung haben.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Und exakt das ist ein Problem. Frag die Betroffenen selber, die werden dir erzählen wie cool das Leben ist als Abgewiesener mit Duldung.
Knapp 1MIO hier Lebende Menschen mit abgewiesenen Asyl.
Mit wem genau hast du gesprochen und was war dessen Aufenthaltstatus?

Ich habe Aufenthahltstitel in England nach dem Brexit und war ganz froh, den bekommen zu haben, habe das sogar auf facebook gepostet. Was man hat, hat man. Wieso soll das ein Problem sein?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 18:29
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nur Ausreisepflichtige können also überhaupt die Duldung haben.
Nicht ganz korrekt wenn wir im Geschriebenen bleiben, in der Quelle werden sie aber getrennt ausgewiesen.
Deswegen gibt es 900k hier lebende negativ beschiedene neben 140k Ausreisepflichtigen und neben Ausreisepflichtigen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Mit wem genau hast du gesprochen und was war dessen Aufenthaltstatus?

Ich habe Aufenthahltstitel in England nach dem Brexit und war ganz froh, den bekommen zu haben, habe das sogar auf facebook gepostet. Was man hat, hat man. Wieso soll das ein Problem sein?
Es ging um Asylstatus positiv vs Duldung. Möchtest du wirklich das ich aufliste welche Nachteile Geduldete haben?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 18:33
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Deswegen gibt es 900k hier lebende negativ bescheidene neben 140k Ausreisepflichtigen.
Ok, unter den 140k Ausreisepflichtigen sind ca. 100k Geduldete, d.h. nicht unmittelbar ausreisepflichtig.

Die 900k sind aber nicht geduldet, sondern halten sich aus anderen Gründen legal auf, meist durch Aufenthaltstitel - aufgrund von Arbeitstätigkeit usw.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es ging um Asylstatus positiv vs Duldung. Möchtest du wirklich das ich aufliste welche Nachteile Geduldete haben?
Ok, aber würdest du denn sagen, man sollte jeden Antrag positiv bescheiden? Und ist Duldung nicht zumindest besser als "keine Duldung"?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2025 um 18:39
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ok, unter den 140k Ausreisepflichtigen sind ca. 100k Geduldete, d.h. nicht unmittelbar ausreisepflichtig.
Wer nicht ausreisepflichtig ist, kann nicht unter den Ausreisepflichtigen subsummiert werden.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es ging um Asylstatus positiv vs Duldung. Möchtest du wirklich das ich aufliste welche Nachteile Geduldete haben?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ok, aber würdest du denn sagen, man sollte jeden Antrag positiv bescheiden? Und ist Duldung nicht zumindest besser als "keine Duldung"?
Ich weiß das du den Großteil der Diskussion hier verpasst hast und wenn du der Meinung bist, daß Duldung ein adäquates Mittel der Integration ist, müsstest du das spätestens jetzt mal belegen. Wenn du nicht der Meinung bist, erübrigt sich deine Frage von alleine.


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