Voussoir schrieb:Gut, aber die Frage geht ja weiter in punkto weitsicht. Was passiert mit dem Erreichen der Volljährigkeit? Müssen die Erkrankten bis dahin „geheilt“ bzw. medikamentös gut eingestellt sein, wenn die Abschiebepflicht weiterhin gilt. Was ändert es am Endergebnis für den Menschen? Ein paar Jahre in Deutschland gewonnen? Toll.
Nochmal: es ging um Schwerstkriminelle die abgeschoben werden sollen. Da hat man im Grunde durchaus meine Unterstützung - wenn auch unter Vorbehalten, etwa wenn nicht sichergestellt ist das die Abgeschobenen auch abgeschoben bleiben.
Ich kenne den Fall um den es hier geht auch nicht im Detail, aber wenn jemand schon psychatrisch untergebracht ist (mit 13!) und minderjährig, dann fällt er für mich einfach nicht in die Kategorie. Was auch immer das Mädel in ihrem Wahn verbrochen haben mag, sie ist vermutlich gleich doppelt schuldunfähig.
Wie nun ihre Bleibeperspektive aussieht je nach Krankheitsverlauf ist nix was mich umtreibt oder was ich hier diskutiert hätte. Wenn dich das irgendwie berührt, erkläre gerne mal deinen Standpunkt und ich schau ob ich irgendwas Sinnvolles dazu sagen kann.