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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 11:54
Ach Leute,seht euch mal die Grenze der USA zu Mexiko an .............

Wikipedia: Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko

und trotzdem können die illegale Einwanderungen nicht verhindern .....

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 11:58
@dS

Was soll mann denn sonst machen, außer Richtwerte festzulegen, wenn andere EU-Staaten überhaupt nicht mehr mitspielen? Das ist nicht schön, aber es geht halt nicht ohne Solidarität. Dann muss man eben schon an der Grenze knallhart filtern und die, die illegal eingereist sind, konsequent abschieben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 12:32
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Dann muss man eben schon an der Grenze knallhart filtern und die, die illegal eingereist sind, konsequent abschieben.
Das erwarte ich mir in weiterer Folge auch, das wäre nur konsequent. Vermutlich kommt das auch irgendwann, aber nicht jetzt. Man will ja schließlich nichts überstürzen und die Leute damit eventuell schockieren. So ein 180 Grad Schwenk der Asylpolitik kann nur schrittweise erfolgen, damit alle halbwegs das Gesicht wahren (Finde ich nicht gut, ist aber so)
Ich finde Obergrenzen grundsätzlich die richtige Idee. Auch wenn es vermutlich keine schönen TV Bilder generieren wird, aber eine andere Lösung als das Land für Asylwerber damit unattraktiv zu machen, sehe ich zurzeit nicht. Man kann nicht Wohlfahrtsstaat und Einwanderungsland gleichzeitig sein.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 12:39
Zitat von dSdS schrieb:Ich finde Obergrenzen grundsätzlich die richtige Idee.
Noch einmal, ihr könnt schreiben was ihr wollt, auch wenn es nicht in euren Kopf will:
Obergrenzen sind verfassungswidrig.
Aus dem schlichten Grund, weil es sich bei Asyl um ein Grundrecht handelt.
Ist das so schwer zu verstehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 12:46
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Obergrenzen sind verfassungswidrig
Aus Sicht von Staatsrechtler Ulrich Battis ist eine Obergrenze beim Asylrecht nicht verfassungswidrig. Denn: Jedes Grundrecht stehe unter dem Vorbehalt seiner Finanzierbarkeit. Und beim Asylgrundrecht sei die faktische Obergrenze dessen erreicht, was ein Sozialstaat leisten kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 12:50
Im Paragraphen steht auch, dass alle die aus drittstaaten kommen da ihren Asylantrag stellen müssen, das klammerst du dann gerne aus oder @Realo


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 12:53
Zitat von nullnamenullname schrieb:Aus Sicht von Staatsrechtler Ulrich Battis ist eine Obergrenze beim Asylrecht nicht verfassungswidrig. Denn: Jedes Grundrecht stehe unter dem Vorbehalt seiner Finanzierbarkeit.
Der kann das ja gerne so sehen. Ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu teuer?

Wenn das so einfach wäre, wie du glaubst, wäre schon im letzten Sommer eine Obergrenze eingeführt. Alternativ hätte Seehofer nicht schon seit 5 Monaten mit Verfassungsklage drohen müssen, ohne sie zu realisieren, obwohl er weiter droht.
Und selbst die Unfinanzierbarkeit kann ein Land wie die Bundesrepublik nicht beweisen, weil sie genug Kohle hat. Warum nicht einfach mal ne Vermögenssteuer einführen, dann hätte sie auf einen Schlag 100 Milliarden mehr. Das sind alles Wischiwaschi-Ausreden, und weil das jeder in der Regierung, die eh die besten Juristen hat, ganz genau weiß, sind Obergrenzen, was ja für die meisten die eleganteste Lösung wäre, die einzige, die nicht geht.

Euinige ehemalige Verfassungsrichter mögen das anders sehen; sie sind aber nicht im Amt und würden ohnehin nur eine Minderheitsmeinung repräsentieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 12:58
@Realo
Sind auch keine Naturgesetze... ob das in Anbetracht aller Gesetzesbrüche, die in Zusammenhang mit dem Thema schon begangen wurden (zB Dublin), ins Gewicht fällt?

Notfalls lässt sich das auch ändern. Oder waren unsere damaligen Politiker böse Verfassungsbrecher, als sie das Frauenwahlrecht einführten?

Gesetze sollten den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Und offensichtlich sind einige Rechtslagen für die aktuelle Situation nicht mehr zeitgemäß.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 12:59
@Realo

Dann muss man das Grundgesätz halt ändern, passiert doch eh laufend.
Einfach Absatz 6 hinzufügen in dem steht
"Auf Absatz 1 kann sich nur berufen werden, wenn im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als xx.xxx Personen Asylantrag gestellt haben."

Davon ab, bis da mal jemand Verfassungsklage einreicht und die Gerichte dann mal entschieden haben ist das jahr 2016 eh vorbei.

Aber wenn du schon das Grundrecht so strikt beachten willst, dann bekommt hier ohnehin absolut niemand mehr Asyl.
Denn die reisen alle von einem EU Land ein.
Jeder Asylbewerber der aus Österreich zu uns einreist und Asyl bekommt, bekommt dieses Asyl Verfassungswidrig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:03
@Realo

Vermögensteuer? 100 Milliarden? Auf einen Schlag? Wie stellst du dir das vor? Frankreich hat auch eine Vermögenssteuer und was ist passiert? Das Geld ist in das Ausland gewandert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:11
@Realo
Btw heißt der Thread "Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?" und du meinst, das geht nicht weil Gesetz ist Gesetz :D


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:22
@berlin 47

Oh, ich denke man wird da schon so einiges zusammenkriegen. Man kann Steuerschlupflöcher auch schließen und Steuerhinterziehung (Steuerflucht) auch bestrafen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:22
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Dann muss man das Grundgesätz halt ändern, passiert doch eh laufend.
Einfach Absatz 6 hinzufügen
Natürlich kann man das; der Krug geht halt so lange zu Wasser, bis er bricht. Das ursprüngliche Grundgesetz hatte 2 bedruckte Seiten; inzwischen ist der Umfang wahrscheinlich auf das Zehnfache angeschwollen. Wenn jede Regierung am GG rumbastelt und neue Aspekte einfügt, die ihr besser passen, und damit alte, unbegrenzte Grundrechte einschränkt, hat das Grundgesetz bald den Umfang der Bibel und wäre dann einfach nur noch zu entsorgen. So kriegt man natürlich jeden Rechtsstaat in die Knie, denn nicht die Verfassung macht die Bevölkerung, sondern die Bevölkerung macht die Verfassung.

Die amerikanische Verfassung ist 170 Jahre älter als die deutsche und war ursprünglich umfangreicher als das Grundgesetz. Inzwischen ist das Grundgesetz ein Mehrfaches umfasender als die US-Verfassung. Zwar gibt es auch dort neue Zusätze, aber erstens nicht, wie bei uns, generell Rechte einschränkend, sondern zum Teil auch Rechte erweiternd, und zweitens sind es dort nur kosmetische Veränderungen, zumeist Ergänzungen, während es sich bei den Veränderungen des GG um ganz erhebliche Eingriffe in die einstigen Grundrechte handelt. Ich sehe das äußerst besorgniserregend. So kriegt man auch noch den besten Rechtsstaat in die Knie, wenn man je nach politischem Gusto dran rumwerkelt.
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Davon ab, bis da mal jemand Verfassungsklage einreicht und die Gerichte dann mal entschieden haben ist das jahr 2016 eh vorbei.
Weil du wahrscheinlich selbst damit rechnest, dass das BVerfG das etwas kritischer sehen könnte als die Herren Maizière, Seehofer & Co. Übrigens kann ich mir durchaus vorstellen, dass in dem Moment, wo beschlossen wird, die Einführung von Obergrenzen ins GG zu schreiben, Frau Merkel hinschmeißt. Weil sie noch ganz genau weiß, wie die DDR damals ihre Politik betrieben hat in Sachen Menschenrechte.
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Aber wenn du schon das Grundrecht so strikt beachten willst, dann bekommt hier ohnehin absolut niemand mehr Asyl. Denn die reisen alle von einem EU Land ein.
Das wiederum ist eine ganz andere Frage, die Dublin 3 betrifft und die wir bitte nicht mit der Obergrenzenfrage vermischen sollten. Für Dublin 3 muss es eine politische Lösung geben.
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Jeder Asylbewerber der aus Österreich zu uns einreist und Asyl bekommt, bekommt dieses Asyl Verfassungswidrig.
Ja, es steht in der Verfassung drin und könnte der Sprengsatz sein, der die EU auseinander reißt, weil er mit Machtpolitik durchgesetzt wurde (gegeüber den anderen EU-Staaten) und dafür sorgt, dass Deutschland, das (abgesehen von CH) nur von EU-Mitgliedern umgeben ist, theoretisch nicht einen einzigen Flüchtling aufnehmen müsste. Wenn man erkennt, dass so ein Verfassungs-Zusatz verheerend ist, kann man ihn durchaus auch wieder streichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:30
@Realo

Also bastelst du dir das so hin, wie du magst. Absatz 1 ist ok, Zusatz lassen wir mal weg weil er ein Sprengsatz sein könnte.

Ich möchte trotzdem mal wissen, wir du auf die abstruse Zahl von 100 Milliarden auf einen Schlag kommst. Ich kann es mir schon denken aber das wäre Verfassungswidrig, mit de hast du es doch sonst so!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:35
@Realo
hmm...

den Schuh dürfen wir uns denke nicht anziehen , es gibt EU Länder die sich an gar nichts halten und dann gibt es Eu Länder die sich ganz streng an alles halten ... wie GB


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:37
Leider bekommt man das Gefühl jeder machts nach gutdünken... und das kann es ja wohl nicht sein


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:39
Ich denke es wir eine Obergrenze kommen und zwar für die ges. EU


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:43
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ursprüngliche Grundgesetz hatte 2 bedruckte Seiten
Na ja, ein wenig umfangreicher war es schon in seiner Urfassung von 1949: http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 13:52
@froulein

Wie können das aber nicht für die anderen EU-Staaten mitentscheiden, die müssen das von sich aus mitmachen. Oder eben nicht, da kann man dann nix machen. Wie ist das eigentlich mit Österreich? Haben die Obergrenzen in ihrer Verfassung verankert? Wenn nicht, hat Österreich gerade Verfassungsbruch begangen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.01.2016 um 14:16
@Realo

Es besteht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Alleine aus dem Faktischen weiß jeder, das Österreich keine 10 Millionen Menschen aufnehmen könnte, da der Staat daran zu Grunde gehen würde obwohl in der Verfassung nichts von Obergrenzen steht.

Was ist eigentlich mit den 100 Milliarden, ich warte immer noch wie man die ohne Verfassungsbruch sofort generieren will. :)


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