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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

1.673 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Asylbewerber, Abschiebung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:06
Man hat in manchen Fälle schon die Wahl - während ich kleine Diebstähle und Schwarzfahren eher nicht so streng sehe (vielleicht ist es Not) gibt es bei Vergewaltigung, Mord und Drogen- und Menschenhandel Null Toleranz habe.

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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:08
@wichtelprinz
und noch mal, es ging nicht um Gewaltenteilung usw sondern nur darum:
Zitat von OptimistOptimist schrieb: dass NICHT j e d e r tatsächlich ein Flüchtling IST, der von den Medien so bezeichnet wird.
Willst du bewusst ablenken, oder verstehst du echt meine Zeilen nicht?


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:09
@Optimist
Was verstehst DU daran nicht das NICHT MEDIEN einen Flüchtlingsstatus definieren?


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:12
@wichtelprinz
Was verstehst DU daran nicht das NICHT MEDIEN einen Flüchtlingsstarus definieren?
Es ging darum, dass Medien anscheinend was suggierieren wollen, um die Willkommenskultur zu erhöhen. Lies dazu die Beiträge von KC und Lawine.

Außerdem ist das OT gewesen. Aber wenn du dich schon in meinen OT-Beitrag eingemischt hattest, hätte ich mir DAZU richtige Argumente gewünscht und keinen Ausweich.

Und nun ists gut mit OT finde ich


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:15
@Optimist
Da es hier um Ausschaffung geht und somit um rechtliche Dinge ist der offizielle Status relevant und nicht OT.
Wenn Du OT Themen hast ist das nicht mein Problem.
Auf jedenfall würde ein Aufenthaltsstatus gelten welcher der Staat definiert hat und nicht Deine vermeindliche Lügenpresse.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:18
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Da es hier um Ausschaffung geht und somit um rechtliche Dinge ist der offizielle Status relevant und nicht OT.
oh mann! Bei KC, Lawine und mir gings eben NICHT um Ausschaffung, sondern nur um eine Bezeichnung.
Sinnlos, dir begreiflich zu machen, dass das OT war.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:27
@Optimist
Die Bezeichnung ist Staatsangelegenheit bzw einen Flüchtling einen Flüchtlings-Status zu geben.

Dann gibts noch Alsybewerber, auch die sind als Flüchtlinge zu betrachten und haben nach Antrag auch diesen Status als Aylbewwrber.
Asyl kann ja bekanntlich jeder stellen ohne das dies heisst das er auch einen Status als anerkannter Flüchtling bekommt.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 12:28
@wichtelprinz
hast PN, will das OT nicht noch mehr vermehren.


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26.09.2016 um 12:29
Wieso OT, wenn man Menschen ausschaffen will nrauchts dazu den offiziellen Status.


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def ehemaliges Mitglied

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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:11
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Dann gibts noch Alsybewerber, auch die sind als Flüchtlinge zu betrachten und haben nach Antrag auch diesen Status als Aylbewwrber.
Asylbewerber haben also nach Antragstellung den Status Asylbewerber? Muss man wissen. :note:

Asylbewerber sind mitnichten automatisch Flüchtlinge. Genau das wird im Asylverfahren geklärt und erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann jemand als Flüchtling gem. GFK bezeichnet werden.


Ich habe es schon vor einem Jahr angemerkt wiederhole mich aber gern noch einmal:

Man schmeißt alle in einen Topf, rührt kräftig durch und nennt sie dann Flüchtlinge.
Dies tat/tut man um zu suggerieren, dass es sich ausschließlich um Menschen handelt, die wir unbedingt aufnehmen müssen.
Das ist aber von Grund auf falsch, da man hier fördert, dass Glücksritter aus aller Herren Länder das Asylsystem in D blockieren und so echten Flüchtlingen die Plätze blockieren.

Die, die unseren Schutz dringend brauchen, die Armen, die Alten, Frauen und Kinder. sitzen zum Großteil in den Ruinen und Lagern der Krisengebieten und die jungen starken Kerle lassen sichs hier in der sozialen Hängematte gutgehen.

Das wird über kurz oder lang in die Hosen gehen...


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:18
@def
Aha dann kann man sich also den Begriff Wirtschaftsflüchtling gleich ans Bein streichen. Schön.
Flüchtling ist also nur noch jener der vor Krieg und Folter flieht -.-
Wahrscheinlich auch nur noch jene die zu Fuss anreisen, mindestens eine fast tödliche Strapaze auf sich nehmen, kein Handy besitzen und am besten Weiblich und/oder unter18 Jahren sind.
Wir wissen ja wie das Volch DEN Flüchtling definiert haben möchte. -.-


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def ehemaliges Mitglied

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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:25
@wichtelprinz

-.- kannst du machen -.-


Hier geht es leider nicht darum, was du gern in deiner persönlich Flüchtlingsdefinition sehen möchtest und was nicht. Es gibt da eine Konvention von 1951 in der festgelegt wurde wann jemand ein asylberechtigter Flüchtling ist.

Wikipedia: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge#Das Protokoll .C3.BCber die Rechtsstellung der Fl.C3.BCchtlinge von 1967
Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen
Rasse
Religion
Nationalität
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
politischer Überzeugung
-.-

Glücksrittertum ist leider kein Kriterium als Flüchtling nach GFK anerkannt zu werden.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:25
@wichtelprinz

Wie das Volk die Definition des Flüchtlings haben möchte, ist irrelevant.
Rechtlich - und nur das zählt - ist klar definiert, wer als Flüchtling zu betrachten ist.

Es ist auch klar definiert, um mal wieder zum Thema der straffälligen Asylbewerber, Asylberechtigten und Flüchtlinge zurück zu kommen, unter welchen Umständen die Anerkennung dieser Zuschreibungen aufgehoben wird.
Ein kleiner Diebstahl, eine Beleidigung, eine Bedrohung oder dergleichen genügt nicht, damit der Status aufgehoben wird.
Da muss man schon deutlich mehr getan haben.

Der Begriff des Wirtschaftsflüchtlings ist ein Kunstwort ohne rechtliche Relevanz.
Man hat ihn vielleicht deshalb kreiert, um zu zeigen, dass die Zuschreibung des echten Flüchtlings nicht auf jeden passt.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:42
@Kc
@def


Jo aber der Flüchtling ist halt nur ein Oberbegriff für alle arten von Flüchtlingen. Und so darf er auch verwendet werden. Wenns um die Definition eines Status geht dann gehts wieder nicht um fen Oberbegriff des Flüchtlings sondern um den Status den ihm ein Land gewähet nach Richlinien, zB die einer Flüchtlingskonvention.

Aber es ist und bleibt pillepalle weil auch jeder einzelne Staat das Recht besitzt zB Wirtschaftslage als Fluchtgrund anzuerkennen.

Jo und was der Bürger als Flüchtling betrachtet und was nicht ist wirklich belanglos.
So erübrigt sich auch jefe weitere Ausführung zu Geschlecht oder Alter oder vergleich mit einem Flüchtling in einem Flüchtlingslager.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:50
@def
Bevor Du Dich jetzt bemühst hier einen einzig geltenden Flüchtlingsbegriff definiert haben zu wollen, lies Wiki dazu.
Und auch dort werden die Begriffe unterschieden.
Der Begriff des Flüchtlings im juristischen Sinne stellt im Gegensatz zur allgemeinen Flüchtlingsdefinition auf das Vorliegen anerkannter Fluchtgründe ab. Er wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 definiert. Danach wird als Flüchtling anerkannt, wer [...]
Wikipedia: Flüchtling

Es gibt also einen juristischen Sinn des Wortes Flüchtling und eine allgemeine Flüchtlingsdefinition.

Genau so wie ichs schon mal geschrieben habe.


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def ehemaliges Mitglied

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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:56
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Jo aber der Flüchtling ist halt nur ein Oberbegriff für alle arten von Flüchtlingen. Und so darf er auch verwendet werden. Wenns um die Definition eines Status geht dann gehts wieder nicht um fen Oberbegriff des Flüchtlings sondern um den Status den ihm ein Land gewähet nach Richlinien, zB die einer Flüchtlingskonvention.
Vielleicht kommt ja daher dieses "Flüchtling" über das du dich hier so echauffiert hast denn wer einfach nur migrieren möchte, ist kein Flüchtling sondern höchstens ein "Flüchtling".
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Aber es ist und bleibt pillepalle weil auch jeder einzelne Staat das Recht besitzt zB Wirtschaftslage als Fluchtgrund anzuerkennen.
Mitnichten. Im Beispiel Deutschlands ist klar geregelt wann jemand ein Flüchtling ist und wann nicht.

Wikipedia: Flüchtlingseigenschaft
§ 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

§ 3 hat 3 frühere Fassungen und wird in 31 Vorschriften zitiert

(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich

1. aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

2. außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet,

a) dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder

b) in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will.


(2) 1Ein Ausländer ist nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen,

2. vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, insbesondere eine grausame Handlung, auch wenn mit ihr vorgeblich politische Ziele verfolgt wurden, oder

3. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat.

2Satz 1 gilt auch für Ausländer, die andere zu den darin genannten Straftaten oder Handlungen angestiftet oder sich in sonstiger Weise daran beteiligt haben.


(3) 1Ein Ausländer ist auch nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn er den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Einrichtung der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge nach Artikel 1 Abschnitt D des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge genießt. 2Wird ein solcher Schutz oder Beistand nicht länger gewährt, ohne dass die Lage des Betroffenen gemäß den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen endgültig geklärt worden ist, sind die Absätze 1 und 2 anwendbar.


(4) Einem Ausländer, der Flüchtling nach Absatz 1 ist, wird die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder das Bundesamt hat nach § 60 Absatz 8 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes von der Anwendung des § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgesehen.
und das orientiert sich an der GFK... verrückt.

Nach nunmehr andauernder Diskussion seit Herbst letzten Jahres scheint manchem immer noch nicht klar, um wen es eigentlich geht wenn über Asyl gesprochen wird.

Die Wirtschaftslage ist kein Fluchtgrund und wird es auch nie sein. Es ist ein Grund zu emigrieren und sein Glück woanders zu suchen. Dann aber auf legalem Weg und nicht illegal unter dem Deckmantel der Asylgesetzgebung.. und genau das haben hunderttausende versucht und müssten eigentlich längst wieder abgeschoben werden.

Wenn ihr Schweizer mehrheitlich Wirtschaftliche Gründe als Fluchtgrund anerkennt und alle alimentieren möchtet, die in der Heimat bspw. keinen Job haben ist das euer Bier... sagt der Welt bescheid und ladet sie alle ein.


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def ehemaliges Mitglied

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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 13:57
@wichtelprinz

Deine "allgemeine Definition" juckt aber hier in der Thematik keine Sau da es um das Thema Asyl geht, ein sehr juristisches, und nicht um "Wichtels Weltbild"...


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

26.09.2016 um 14:05
@def
Ne, weil es mir ja genau um das Gegenteil davon ging: Das der Wert einer politischen Äußerung (oder das Recht diese äußern zu dürfen), nicht von deinem Beschäftigungsstatus oder deiner Steuerklasse abhängig sein kann. Das ist nämlich dieselbe Argumentation wie: "Was wollen die eigentlich diese Chaoten? Die haben doch noch nie was geleistet!"

Das mit dem "Klappe halten" bezog sich lediglich auf die Projektion des eigenen Unmutes auf andere Personengruppen, da man die Gesamtzusammenhänge nicht durchschaut.


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