Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?
13.01.2017 um 23:53Anzeige
Im bundesdeutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand.aus:
Sector7 schrieb:Beamtenbeleidigung ist ein gängiger BegriffBei Leuten die von rechtlichen Zusammenhängen keine Ahnung haben.
interpreter schrieb:Bei Leuten die von rechtlichen Zusammenhängen keine Ahnung haben.Oder bei Leuten, die Nebensächlichkeiten @interpretieren :D
Einen eigenen Straftatbestand stellt dies etwa im französischen («Outrage à agent public», Artikel 433-5 Code pénal) oder im ehemaligen preußischen Strafrecht (Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, § 102) dar.
Sector7 schrieb:Es geht um Straftaten und aggressives Verhalten, das ist durch meine Quelle belegt.Sie spricht von einer Ordnungswidrigkeit (Schwarzfahren) und Leuten die sich der Polizei gegenüber unkooperativ verhalten haben.
vincent schrieb:Denk doch mal selbst nach. Was könnte die Alternative zu RP sein? Vielleicht einfach auf das Racial im Profiling verzichten? Einfach nur alle Eigenschaften, die man zur Kontrolle herangezogen hat auch nutzen außer der Sache mit dem nordafrikanischen Aussehen. Also alle jungen, alkoholisierten, aggressiven, unbegleiteten, in Gruppen auftretenden Männer überprüfen? Nur so ein ganz verrückter Gedanke gerade..Du kleiner niedlicher Opportunist, du!
interpreter schrieb:Sie spricht von einer Ordnungswidrigkeit (Schwarzfahren)-->
interpreter schrieb:Bei Leuten die von rechtlichen Zusammenhängen keine Ahnung haben.Soviel dazu :D
Insgesamt stoppte die Polizei in Köln-Deutz in dieser Nacht nach Angaben der Deutschen Bahn vier Züge, aus denen Beamte Fahrgäste herausbegleiteten. Zu Zwischenfällen wie Diebstählen und Übergriffen sei es in allen Fällen aber zuvor nicht gekommen, sagte ein Unternehmenssprecher. "Wenn es Vorkommnisse gegeben hätte, hätten die Zugbegleiter einen Bericht schreiben müssen." Solche Berichte aber gebe es nicht.man bedenke, aber darauf hat ja interpreter schon hingewiesen, dass auch offenbar niemand "schwarz gefahren" ist, denn auch das wird schriftlich erfasst
Die Sicherheitsvorkehrungen im Überblickhttp://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/pk-sicherheitskonzept-silvesternacht-koeln-100.html
Rund 1.500 Kräfte der Landespolizei im Einsatz
Verstärkung durch Bundespolizei und Ordnungsdienste
Mehr Polizeistreifen in der City und am Rheinufer
Hohenzollernbrücke für Fußgänger gesperrt
Polizei-Spezialeinheit kann per Hubschrauber eingeflogen werden
Kameraüberwachung des Domumfelds
Kontrolle in den Zügen nach Köln
Sperrvorrichtungen gegen Lkw-Anschläge
Böllerfreie Zone rund um den Dom
Verbot einer geplante NPD-Demo
Taschenkontrollen vor den Schutzzonen
Sector7 schrieb:- 1500 (1700) Polizisten, primär verteilt auf die Hotspots, wie HBF/Dom, Altstadt, Zülpich, Ufer, Ringe etc.sondern das ist das, was dann gemacht wurde, aber nicht dem eigentlichen Konzept entsprach, das müsste auch so gekennzeichnet werden, denn das sind 2 verschiedene paar Schuhe
- umfangreiche Ausleuchtung und Videoüberwachung
- Versammlungsverbot
- Feuerwerksverbot rund um den Dom, Taschenkontrolle für alle
- Beobachtung und Gefahrenabschätzung des Anreisestroms durch die Bundespolizei
- Festlegung von u.a. Rechtsextremisten, Hooligans und jungen Nordafrikanern als besondere aber nicht ausschließliche Risikogruppen
- Unterbindung des Zugangs alkoholisierter / aggressiver größerer Gruppen junger Männer, deren Identität unbekannt ist
- Platzverweise und Eskortierungen bei extremer Verhaltensauffälligkeit
- Gefährderansprachen und Personenkontrollen bei Risikogruppen, um deren Folgeverhalten zu beeinflussen sowie die Entschlossenheit der Polizei zu verdeutlichen, legitimiert durch das PolG NRW §8 & §12 = präventive Gefahrenabwehr