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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

1.311 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Marine, Gorch Fock, Jenny Böken ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 15:52
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:was aber wirklich mit Jenny tödlich schief gelaufen ist berücksichtigen sie nicht !
Und was genau haben die Gerichte nicht berücksichtigt?
Trag doch bitte mal vor, je konkreter je besser.

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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 15:56
@valoinho
Tja, ich sehe hier immer noch keine Manipulation. Bei Raumschotskurs ist leichte Krängung durchaus vorstellbar, auch bei Windstärke 7 (und dass das kein laues Lüftchen ist weiß ich). Die Windkraft drückt schließlich im wesentlichen nach vorne und nicht zur Seite. Bei konstantem Wind üben die Segel eine nicht zu unterschätzende Stützwirkung gegen Stampfen und Rollen aus, insbesondere auf grossen Segelschiffen. Das ganze wird SOFORT anders, wenn man a) die Stützwirkung wegnimmt, z.B. um das Schiff möglichst schnell zum Stillstand zu bringen und b) wenn man statt im grossen Schiff im kleinen Rettungsboot sitzt. Plötzlich kann man nämlich nicht mehr über die Wellen drüber schauen, sondern sie sind um einen herum. Also, immer noch kein Facepalm, sorry.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 16:03
@Rolly22
Naja ich will mich nicht daran festbeißen, nur weil ich vielleicht so ein Korinthenkacker bin, der auf Details achtet. Dass da Wellen entstehen, weil mehrere Schiffe sich gleichzeitig im Wasser bewegen, ist klar.Vielleicht hat sich jetzt durch die Beiträge mein Verständnisproblem gelöst und ich stehe nicht mehr auf dem Schlauch! :D Vielen Dank

Valoinho


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 16:09
Zitat von valoinhovaloinho schrieb:Dass da Wellen entstehen, weil mehrere Schiffe sich gleichzeitig im Wasser bewegen, ist klar.
Äh, was hat das jetzt mit mehreren Schiffen zu tun? Der Seegang war schon vorher da und wird i.a. nicht von anderen Schiffen verursacht.
Übrigens, wieso kein Unfall? Natürlich können auch bei völlig ruhiger Lage des Schiffes Unfälle passieren. Hast du noch nie irgendwie daneben gegriffen? Ich finde es übrigens auch fraglich, auf Höhen wie bei einem Dreimaster ohne Sicherungssystem zu steigen. Das mag vielleicht in der Seefahrt aus Traditionsgründen üblich sein, sollte aber in der heutigen Zeit nicht mehr Standard sein, zumindest nicht beim normalen Auftieg für die Wache. Insofern bestreite ich nicht dass ein solcher Vorfall einer besondere Untersuchung bedarf und die entsprechenden Vorschriften und deren Einhaltung passend gewürdigt warden sollen. Nur kann ich eben aus den von dir zitierten Zeilen keine Manipulation der Presse oder eine besondere Verharmlosung der Situation erkennen.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 16:19
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:was aber wirklich mit Jenny tödlich schief gelaufen ist berücksichtigen sie nicht !
Bin ich da an Bord gewesen , natürlich nein, ich kenne den Reportagen Film (oder wie soll man das nennen, viele gegoogelte Berichte, die Hompage der Eltern , nur nach diesen Quellen kann ich gehen !
Mein Eindruck dort lief mindestens etwas schief, ob so was eine Straftat ist ?
Nur mal so Allgemein würde meine Tochter an Bord des Deutschen Marinestolzes irgendwie nicht klarkommen so würde ich vertrauen das die Vorgesetzten, der Kapitän sagen tut mir leid du kannst das hier nicht , Krankenstation ,abziehen von allen Aufgaben und im nächsten Haffen endgültig von Bord !
Ich habe den Eindruck hier hat es ernste Versäumnisse der Vorgesetzten gegeben, die Kameraden von Jenny und ihr Mobben ist auch nicht ohne , aber der Bordarzt oder der Kapitän
sind verantwortlich leider ist es so das diese Vorgesetzten die Starren Paragraphen auf ihrer Seite haben ![/b]


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 16:20
@Rolly22
eine Manipulation sehe ich auch nicht aber der Thread kam eher in Anbetracht, wenn ich der Meinung bin, dass nicht "korrekt" berichtet wird. Ich habe hier schon einmal geschrieben, dass mich die Berichtserstattung bei der Doku genervt hat, aufgrund ihrer Schnitte, die beim Betrachter unterschiedlichstes auslösen.
Auch hier haben wir wieder ein Beispiel, wie unterschiedlich Artikel bei dem Leser ankommen

Valoinho


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 16:23
@Cosmo69
Du hast behauptet, die Gerichte hätten etwas nicht berücksichtigt.
Ich warte immer noch, dass du deine Behauptung hier einmal ganz konkret belegst.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 17:04
@valoinho
Ich will es mal mit einem Analogbeispiel versuchen, wie jeder Vergleich hinkt der natürlich etwas, aber vielleicht wird trotzdem klar, worum es mir geht:
wenn ich einen alten zweiachsigen Güterwagen an eine Hochgeschwindigkeitslok anhänge und dann auf 200km/h beschleunige, besteht nicht geringe Gefahr, dass der Wagen entgleist. Wenn ich einen ICE auf 200km/h beschleunige, läuft der normalerweise ganz ruhig, sodass man die Geschwindigkeit gar nicht spürt.
Wenn ich ein kleines Ruderboot bei Windstärke 7 auf hoher See aussetze, wird das heftig umhergeworfen, wenn ein Schiff der Größe der Gorch Fock vom Wind vorangetrieben wird, kann es gut sein, dass es ziemlich stabil liegt und man als Passagier die aufgewühlte See nicht weiter spürt...


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 20:46
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Nur mal so Allgemein würde meine Tochter an Bord des Deutschen Marinestolzes irgendwie nicht klarkommen so würde ich vertrauen das die Vorgesetzten, der Kapitän sagen tut mir leid du kannst das hier nicht , Krankenstation ,abziehen von allen Aufgaben und im nächsten Haffen endgültig von Bord !
Ich habe den Eindruck hier hat es ernste Versäumnisse der Vorgesetzten gegeben, die Kameraden von Jenny und ihr Mobben ist auch nicht ohne , aber der Bordarzt oder der Kapitän
sind verantwortlich leider ist es so das diese Vorgesetzten die Starren Paragraphen auf ihrer Seite haben ![/b]
Ganz genau hier liegt der Punkt, daß es überhaupt so weit kommen konnte. Leider hat da niemand den Mumm gehabt, eine Entscheidung zu treffen. Es wäre natürlich hart für Jenny gewesen, aber es hätte doch sicher Alternativen gegeben: Allgemeine Grundausbildung ohne Borddienst, oder Wechsel zum Heer oder zur Luftwaffe. Ihr Ehrgeiz hat das wohl verhindert, daß sie von sich aus zurückgezogen hätte. Ich kenne das aus meiner Bundeswehrzeit, daß bei allen möglichen Gelegenheiten Leute "durchgeschleift" werden und die Ausbilder drei Augen zudrücken, weil sie eventuelle Beschwerden oder Diskussionen scheuen, wenn sie jemanden nicht weiterlasen.

Absolute Parallele hier zum Fall Sarah Lena Seele, welche mit 1,58 m Körpergrösse zu klein für den Borddienst war und die nicht einmal eine gültige Ausnahmegenehmigung hatte. Trotzdem übernahm die Bundeswehr keine Verantwortung, als sie aus der Takelage zu Tode stürzte. Der Sturz gilt als Unfall, die Eltern bekamen keinerlei Entschädigungszahlung.
Youtube: 2011 06 16 Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen im Fall Sarah Seele ein
2011 06 16 Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen im Fall Sarah Seele ein
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Ähnlich im Fall des getöteten KSK- Soldaten, der angeblich gar nicht auslandsverwendungsdiensttätig gewesen ist, da er erst kurz vor Abreise nach Afghanistan aus der Elternzeit zurückkam und die nötigen Vorbereitungen gar nicht komplett durchlaufen hatte .

http://www.focus.de/politik/ausland/eine-frage-der-ehre-der-geheime-tod-des-daniel-w-seine-eltern-werfen-der-bundeswehr-vertuschung-und-gleichgueltigkeit-vor_id_5569366.html

http://www.focus.de/politik/deutschland/von-taliban-erschossen-eltern-klagen-an-bundeswehr-versuchte-tod-von-ksk-soldat-zu-vertuschen_id_5570083.html


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 21:03
@Cosmo69
Die ZPO regelt einiges zu den Dingen, die Sie vielleicht meinen, aber so leider nicht einfach sagen wir mal behaupten sollten/ bzw. dürfen:
Zum Beispiel:

§ 284
Beweisaufnahme
============
1Die Beweisaufnahme und die Anordnung eines besonderen Beweisaufnahmeverfahrens durch Beweisbeschluss wird durch die Vorschriften des fünften bis elften Titels bestimmt.
2 Mit Einverständnis der Parteien kann das Gericht die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen.
3 Das Einverständnis kann auf einzelne Beweiserhebungen beschränkt werden.
4 Es kann nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage vor Beginn der Beweiserhebung, auf die es sich bezieht, widerrufen werden.


§ 286
Freie Beweiswürdigung
==============
(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.
2 In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.
========================================================================

Somit wären die Punkte die in einem Protokoll Verfahrensgegenständlich gewesen sind genau bezeichnet, und ebenso hätte sich der Richter
bei der Ausarbeitung seines Urteils an diese Verfahrensgegenständlichen Punkte bzw. Beweiserhebungen gehalten.
Heißt: Ein nicht vorgebrachter /verwendeter / oder nicht zugelassener Beweis hat der zuständige Tatrichter auch nicht zu beurteilen.

Das was Sie aber meinen dürften, ist, dass nach Ihrem Bauchgefühl einiges nicht in den Verfahren beurteilt oder zum Tragen kam. So habe ich Sie jetzt zumindest verstanden.
Jedoch, wenn Dinge nicht Streitgegenständlich waren, so ist ein Gericht frei davon, solche überhaupt zu beurteilen oder zu berücksichtigen.
Das sollte man hierbei sicherlich beachten, so daß man nicht pauschal einem Richter einen Vorwurf machen kann, oder einem der Zeugen, die "mit einem blauen Auge davongekommen seien, weil man selbst z.B. glaubt, sie hätten irgendeine Haftung zu übernehmen, oder seien "schuldig".
Das, was das Gericht beurteilt hat - diese klar umrissenen Punkte oder Beweise - können genau so etwas völlig ausschliessen.
Und dann besteht im Sinne des Urteils also keine Schuld für eine Person. Es kann zudem auch sein, dass eine solche Person auch gar nicht beschuldigt ist, sondern eben nur als Zeuge vor Gericht aussagt.
Sie müssen das abstrakt und losgelöst von Ihren Vorstellungen sehen. Es ist daher also leider viel komplizierter als man denkt.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 21:24
@chelsi
Da Jenny Böken sich aber im Laufe des Tages am 3.9.2008 wieder gesund gefühlt hatte, und sich auch leider nicht z.B. wegen erneuter Schmerzen im Bauch usw. hätte krankschreiben lassen, liegt wohl - das muss ich leider sagen - im Grunde eine Mitschuld mit bei ihr.
Sie konnte nicht wissen, dass sie besser mal einige Tage hätte aussetzen müssen, und das sie am Abend verunglücken würde. Sie war leider noch zu jung um "reifer zu entscheiden", denn es hätte sie ja "geschützt" mal einige Tage krank geschrieben zu sein.
Natürlich könnte es so gewesen sein, dass sie noch nicht völlig genesen war (könnte), weil das nicht immer im Verlauf eines Tages gelingt, gesund zu werden. Aber: Sie selbst hat dem Bordarzt gesagt, "sie sei wieder fit". Damit kann man z.B. dem Bordarzt keinen Vorwurf machen. Damit ist er "raus aus der Sache".

Und soweit von einer abgeänderten G-Karte die Rede war, da muss man auch leider sagen: Wo ist dafür ein Beweis? Gäbe es eine Kopie, die eine Lüge belegen könnte, wäre das etwas anderes, unter Umständen. Aber so etwas liegt nicht vor. Im Zweifel für den Angeklagten. Er hat nicht nachweislich falsch gehandelt. Das könnte man z.B. nicht belegen.

Im Fall von Sarah Seele glaube ich
wiederum, dass die Körpergröße die mit 1,60 vorgeschrieben gewesen war, tatsächlich nicht eingehalten war, und dass diese wohl Ursache für ein entstandenes Kraftloch war und wohl für den Absturz. Sie war zu klein, und konnte sich nicht in der Takelage mittels genügend langer und kräftiger Beine bewegen, so wie es eine Person mit den genau bestimmten 1,60 Meter Größe gekonnt hätte. Hier stelle ich allerdings schon die Frage, weshalb dieser Standard nicht eingehalten oder kontrolliert worden ist, und warum es zum Unfall kam.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 21:40
Zitat von hiroyastuhiroyastu schrieb:Im Fall von Sarah Seele glaube ich wiederum, dass die Körpergröße die mit 1,60 vorgeschrieben gewesen war, tatsächlich nicht eingehalten war, und dass diese wohl Ursache für ein entstandenes Kraftloch war und wohl für den Absturz. Sie war zu klein, und konnte sich nicht in der Takelage mittels genügend langer und kräftiger Beine bewegen, so wie es eine Person mit den genau bestimmten 1,60 Meter Größe gekonnt hätte. Hier stelle ich allerdings schon die Frage, weshalb dieser Standard nicht eingehalten oder kontrolliert worden ist, und warum es zum Unfall kam.
Also kam es auf der Gorch Fock auch nach ihrer Ansicht zu einem Unglück das vermieden hätte können und ich füge hinzu bei so einer klaren Sache wie die Körpergröße die Sahra Seele untauglich gemacht hat.
Jenny Bökens Fall ist da sehr viel komplizierter aber hier muss äußerste Sorgfalt bei den Prüfungen zur Tauglichkeit herrschen den das ist das Segelschulschiff Deutschlands und kein Seelenverkäufer für junge Menschen , Paragraphen hin oder her !


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 21:40
Zitat von hiroyastuhiroyastu schrieb:te, und sich auch leider nicht z.B. wegen erneuter Schmerzen im Bauch usw. hätte krankschreiben lassen, liegt wohl - das muss ich leider sagen - im Grunde eine Mitschuld mit bei ihr.
Ich denke, daß sie gar nicht erst an Bord hätte kommen dürfen, so hart das für sie gewesen wäre. Sie litt an "vegetativer Dystonie", also an Schwindel und Kreislaufbeschwerden unter Belastung, und hatte regelmäßig den Frühsport abbrechen müssen.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

24.08.2017 um 21:59
@Cosmo69
Wenn die vorgeschriebene Größe als absolute Erfordernis vorgeschrieben ist - das also in den Vorschriften schriftlich fixiert ist:
Dann glaube ich schon, ist eine Erklärung der Marine erforderlich,
weshalb hier etwas schief ging. Immerhin kostete dies ein Menschenleben.
Vermutlich hätte ein Eintrag in den Papieren vorgenommen werden müssen: "Nicht für die Takelage geeignet". Das hätte einiges vermieden.
Die Marine müsste wissen, wie eigentlich in dem Fall vorzugehen gewesen wäre.

Ich als Laie stimme Ihnen in dem Punkt zu.

@chelsi
Gut, glauben tue ich das auch. Das ist aber nicht für uns Laien beweisbar. Wir können nicht einfach z.B. bei der Bundeswehr Überprüfungen vornehmen oder Daten einsehen, oder auch völlig interen Gerichtsdokumente einsehen. Deswegen: Wir denken dies - aber haben keinen Beweis, oder? Es wäre sicher etwas anderes, wenn solche persönlichen Dinge frei einsehbar wären, und man gewisse Unstimmigkeiten mit bloßem Auge erkennen könnte. Aber daran scheitert es schon: Diese Dinge sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Sicherlich bleiben viele Fragen offen, die einem auf der Seele brennen könnten. Aber was wollen Sie da tun - da "geht nichts" für Aussenstehende.

Aber: Was ist ärztlich bei der Musterung genau ermittelt worden und sind Eignungskriterien alle erfüllt gewesen?
Diese Daten kenne ich nicht. Jedoch, falls diese Daten zum Zeitpunkt der arztlichen Musterung in Ordnung gewesen sein sollten - was ich nicht beurteilen kann, dann wäre sie zunächst "für den Borddienst geeignet gewesen". Sollte Jenny Böken die Leistungen nicht in dem erforderlichen Maß erbracht haben, so wäre sie untauglich gewesen - also: das kann man nur von der Marine /den Musterungsärzten erklären lassen, wie das gesundheitliche Erscheinungsbild der Kadettin war. Das können wir von hier aus nicht beurteilen. Da dies auch Patientendaten sind, sind sie sicherlich ganz einfach eine Verschlusssache. Vielleicht hatte das Gericht (OVG Münster?) sich damit genau befasst. Das könnte ich mir vorstellen, denn man hat letztlich die Klage abgewiesen. ...


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

25.08.2017 um 00:48
Zitat von chelsichelsi schrieb:Ich denke, daß sie gar nicht erst an Bord hätte kommen dürfen, so hart das für sie gewesen wäre. Sie litt an "vegetativer Dystonie", also an Schwindel und Kreislaufbeschwerden unter Belastung, und hatte regelmäßig den Frühsport abbrechen müssen.
Das hatten wir ja schon: hier liegt meiner Meinung nach die Verantwortung der Bundeswehr. Sie darf solche Menschen nicht auf solche Posten einteilen.
Ich sehe aber auch eine Eigenverantwortung. Sie war natürlich sehr jung. Aber wie komme ich denn mit so einem Krankheitsbild ausgerechnet auf die Bundeswehr als Arbeitgeber? Die Eltern hätten- sofern ihnen das bekannt war - auch ein wenig abratend einwirken können.

@emanon: warum so aggressiv? Warum ist "die" Homepage der Eltern indiskutabel? Wegen einem Link auf einen "Verschwörungstheoretiker"? Die ganze Homepage? Hm, echt?
Wäre auf der Homepage alles erstunken und erlogen, dann wäre sicher schon gegen die Inhalte vorgegangen worden sein, meinst du nicht?


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

25.08.2017 um 02:33
@hiroyastu
@otternase

Super, jetzt wird das Thema in der Politik-Rubrik zersägt! Dann kann ich endlich die Frage nach den politisch Verantwortlichen stellen. Die Bundesmarine als Dienstfrau und Schutzbefohlene für ihre Rekruten hat im juristisch faßbaren Rahmen ja offensichtlich alles richtig gemacht. Trotz eines (zivilen) staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (Krimiforum) bleiben alle Westen sauber oder gleich ganz verschollen (Parka). Keine Luft in den Lungen, aber wahrscheinliches Ertrinken. Bitte keine Verschwörungstheorien in den Raum stellen, lieber schnell die Rubrik wechseln.

Politisch wirkt dieser Fall seit Jahren wie ein Schwelbrand. Trotz eingestellter Verfahren bleiben Fragen offen und beschäftigen Eltern und Filmemacher. Denn die Bevölkerung will keine Fälle wie diesen. Sie will Klarheit und Verantwortungsnahme, bei konkret Verantwortlichen oder bei politisch Verantwortlichen. Und wenn das unterbleibt und der Eindruck der Unterdrückung oder gar Manipulation von Ermittlungsergebnissen im Raum bleibt, wirft dies kein gutes politisches Licht auf die Marineführung.


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25.08.2017 um 09:32
@Pluschpudeline
Zitat von PluschpudelinePluschpudeline schrieb:warum so aggressiv?
Was hast du denn als besonders aggressiv empfunden?
Zitat von PluschpudelinePluschpudeline schrieb:Warum ist "die" Homepage der Eltern indiskutabel?
Es ist meine Meinung. Die Eltern schildern den Vorfall und die Aufarbeitung tendenziös und manipulativ. In meinen Augen ist das indiskutabel.
Auch vor Gericht sind sie damit schon negativ aufgefallen. Das ist sogar aktenkundig
Der Senat hierzu: "Die Antragsteller haben den Sachverhalt unvollständig dargelegt, indem sie den Beschuldigten entlastende Umstände verschwiegen und teilweise Zeugenaussagen durch bewusste Auslassungen von entlastenden Umständen verfälscht wiedergegeben haben. Der Vortrag erscheint als manipulativ mit dem erkennbaren Ziel, die Witterungsverhältnisse als dramatischer erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich waren.
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/201211kapitaen.html (Archiv-Version vom 13.06.2018)
Seriosität sieht in meinen Augen ganz anders aus.
Zitat von PluschpudelinePluschpudeline schrieb:Wegen einem Link auf einen "Verschwörungstheoretiker"?
Du magst das ja anders halten, aber ich würde auf meiner HP keine Seiten verklinken, mit denen ich mich nicht gemein mache.
Welchen Grund sollte das auch haben?
Zitat von PluschpudelinePluschpudeline schrieb:Die ganze Homepage? Hm, echt?
Ja, echt. Ich hab sie mir komplett durchgelesen, du auch?
Ich habe hier meine Meinung eingestellt, du kannst da ruhig eine andere haben.
Zitat von PluschpudelinePluschpudeline schrieb:Wäre auf der Homepage alles erstunken und erlogen, dann wäre sicher schon gegen die Inhalte vorgegangen worden sein, meinst du nicht?
Sollte das ein Argument sein?
Schon mal erlebt dass z. B. die NASA gegen eine Seite vorgegangen ist, die die Mondlandung als Fake abstempelt?
Der Unterschied zwischen "erstunken und erlogen" und "tendenziöser Berichterstattung" sollte den meisten hier bekannt sein.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

25.08.2017 um 12:09
Zitat von emanonemanon schrieb:Der Senat hierzu: "Die Antragsteller haben den Sachverhalt unvollständig dargelegt, indem sie den Beschuldigten entlastende Umstände verschwiegen und teilweise Zeugenaussagen durch bewusste Auslassungen von entlastenden Umständen verfälscht wiedergegeben haben. Der Vortrag erscheint als manipulativ mit dem erkennbaren Ziel, die Witterungsverhältnisse als dramatischer erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich waren.
Diese Passage hatte mich regelrecht empört. Jeder Kundige vor Gericht weiss doch, dass Schriftsätze der Antragsteller immer einseitig und tendenziös gefasst sind. Natürlich werden dabei entlastende Aspekte ausgelassen, die dann schwerpunktmäßig und einseitig von der Gegenseite aufgegriffen und ausgewalzt werden. Das ist nun mal das Spiel. Und jeder Richter kennt das! Am Ende soll das Gericht ganz seriös und erhaben zwischen den beiden konträren Einseitigkeiten ein Urteil fällen. Hierbei allerdings begründend darauf hinzuweisen, dass der Antragsteller nur seine Sicht der Dinge "manipulativ" im Verfahren vertreten hat, zeugt für mich entweder von großer Naivität im Verfahren oder von einem bewußten Nachtreten in Richtung Antragsteller. Es könnte auch so gewertet werden, dass das Gericht von den Nadelstichen genervt war (wie so mancher auch hier) und eben pauschal ausdrücken wollte: "Der gesamte vehemente Vortrag der Antragsteller war uns nachhaltig unangenehm."


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

25.08.2017 um 14:50
@Hammurapi

Die Praktik, die Du da beschreibst, findest Du vielleicht in amerikanischen Gerichtsfilmen, aber eher nicht in deutschen Gerichten.
Da müssen beide Seiten wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen und selbstverständlich darf das Gericht darauf hinweisen, dass eine Seite dieser Pflicht nicht vollumfänglich nachgekommen ist und das bei der Urteilsfindung berücksichtigen.
Dass die jeweiligen Anwälte tendenziös argumentieren ist natürlich logisch, aber das entbindet sie nicht davon, sich an die Fakten zu halten. Vor Gericht ist das Zurückhalten von Informationen, die nicht ins eigene Konzept passen, sozusagen der kleine Bruder der Falschaussage.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

25.08.2017 um 16:07
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/201211kapitaen.html (Archiv-Version vom 13.06.2018)
Der Senat hierzu: "Die Antragsteller haben den Sachverhalt unvollständig dargelegt, indem sie den Beschuldigten entlastende Umstände verschwiegen und teilweise Zeugenaussagen durch bewusste Auslassungen von entlastenden Umständen verfälscht wiedergegeben haben. Der Vortrag erscheint als manipulativ mit dem erkennbaren Ziel, die Witterungsverhältnisse als dramatischer erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich waren.


Jede streitende Partei legt in einem Verfahren jeweils "ihre ureigenste Darstellung in Ihrem Schriftsatz vor", hierdurch gibt es erst wiederstreitende Verfahren. Der Richter steht hier zwischen und bildet sich dazu ein Urteil. Was er dabei für als wichtig erachtet, können
Kläger oder Beklagte normaler Weise auch nicht zuvor ahnen. Es kann sogar im schlimmsten Fall mal zu einer Fehleinschätzung kommen.

Es sollte einen Richter nicht im geringsten aufregen, wenn die Fam. Böken tendenziell ihre Sicht der Dinge zu vertreten hat, und die Gegenseite die jeweils eigene Sicht.

"Entlastung der Gegenseite" kann der Kläger aus eigenem Interesse auch nicht betreiben, da er ja "sein Klageziel beabsichtigt zu verfolgen".
Wozu sollte also der Kläger Dinge, die er meint, herunter spielen? Das hat das Gericht /Richter zu beurteilen.

Der Richter hat mit seinem Urteil und Einschätzung seine eigene Tendenz öffentlich bekanntgegeben, der Beklagten mehr vertraut zu haben. Das braucht aber nicht bedeuten, dass der Kläger tatsächlich manipulativ vorging, sondern, dass er die Lage in der Tat wohl so gesehen hat, z.B. weil es recht unterschiedliche öffentliche Ansichten wegen des Wetters gab, und die Kläger natürlich auch nicht an Bord waren, genauso, wie der Richter nicht -und es hätten selber vor Ort beurteilen können. Der Richter sagt nur damit, dass er der einen Seite in diesem Punkt mehr Vertrauen geschenkt hat, was sein Urteil daher "tendenziell zu Lasten der Bökens beeinflusst" haben wird. Ich werfe ein, dass auch der Richter sich einer Quelle anvertraut, aber selbst auch niemals die Lage an Bord wirklich durch persönliche Inaugenscheinnahme gekannt haben mag. Das ist aber immer so bei Gericht. Der einen Seite wird vertraut - der anderen weniger oder nicht. Daraus entsteht das Urteil. Es war durchaus legitim sich seiner eigenen Quellen zu bedienen, ohne deshalb als manipulativ bezeichnet zu werden. Immerhin vertrauten die Böken auch auf die Richtigkeit ihrer Quelle, welcher "der Richter" jedoch nicht so als sicher bewertete, wie die Quelle der Aussagen von Beteiligten. Warum dies so ist, das kann nur der vorsitzende Richter in seinem Urteil genau erklären. Aber deshalb waren die Kläger meiner Meinung nach völlig frei von Manipulationsversuchen.

Zudem sieht man auch immer, dass eine Seite gerne dem urteil der Richter zu 100 % vertraut,
andererseits, dass die andere Seite mit der Behauptung aufwartet, vieles wäre niemals beurteilt worden bevor das Urteil zu Stande gekommen sei. Welches Seite wäre den da in der Demokratie "tendenziell manipulativ" nur weil sie ihre eigene Sicht der Dinge zunächst sieht. Denn um ein Urteil zu bilden, wäre es tatsächlich schon notwendig, alle geeigneten Beweisen zu sichten und zu beurteilen, "erst danach" - dann wäre ein Urteil angebracht gewesen.

Ich glaube:
Soweit z.B. berichtet wurde, auf der HP Seite der Bökens, der Parka sei verschwunden, würde es bedeuten, dass die Tote den Parka getragen hat. Das Gegenteil wurde aber im Urteil angenommen.Aber: Falls sie keinen Parka, kein Namensschild trug, dann war die definitive Identifizierung sicherlich nicht bereits an Bord der Walther Herwig III so einfach möglich, außer man habe anhand von Identifikationsmerkmalen die Tote als Jenny Böken erkennen können zum Beispiel an einem einwandfrei erhaltenen Gesicht das man mit einem Foto hätte vergleichen können, oder mit der Soldaten-Identmarke - Aber ohne einen definitiven Beweis ist dies aber nicht sofort klar. Es könnte auch eine Urlauberin in der Nordsee zur gleichen Zeit tot geblieben sein, die man hätte mit Jenny Böken verwechseln können. Dies wäre sicherlich nicht völlig ausgeschlossen.

Aber man geht diesen feinen aber wichtigen Details nicht nach. Dies nur als "ein" Beispiel für fehlende Beweise in der gesamten Beweiskette.

Vielleicht irrt sich die Familie der Kläger ja auch grundlegend: Aber was in aller Welt hätte daran gehindert, zur Befriedigung dieses Wissensdurstes, allen der vernachtlässigten Beweisangeboten, nachzugehen? Was?

Aufgrund der so bereits auf eine endgültige Schiene gebrachten Beweislage / und auch endgültigen Urteilen, glaube ich persönlich,
dass der Fall niemals in irgendeiner Form weiter aufgeklärt werden wird. Der Fall ist so wie er ist, ausgeurteilt , und wird sich auch niemals, auch in 30 Jahren nicht, irgendwie ändern. Vielleicht ist das traurig oder bedenklich - aber meiner Meinung nach wird sich da nichts mehr tun. Da bin ich mir 100% ig sicher. Es bleibt immer alles so wie es ist. Es gibt keine Bewegung mehr.

Aus Sicht aller Aussenstehenden bleibt der Fall, trotz einer vorhandenen gerichtlich geklärten Indizienkette, nebulös.
Aus dem Grund, dass nicht alle Einwände der Kläger jemals untersucht wurden ?

Es ist aber gut, dass die befassten Richter sich sicher sind, dass alles stimmig ausgeurteilt ist:
Und das ist nicht mal anhand der bewerteten Indizien zu widerlegen.

Auch das ist Recht.
Vielleicht sollte man daher den Fall langsam ad acta legen - man kommt ja doch niemals weiter.


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