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Nächste Runde im Kampf der Kulturen

5.582 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Terror, Alternativen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Nächste Runde im Kampf der Kulturen

20.02.2018 um 12:50
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn das Gesetz durch ist, ist es durch
ach so, deshalb schriebst du, man müsste das Personenstandsgesetz ändern.....
Es geht darum, das Kindeswohl (aus rein rechtlicher Sicht) zu beachten. Das des verheirateten Kindes und das womöglich Kind des verheirateten Kindes. Was bedeutet, dass man genau schauen muss, ob die betreffenden Kinder dann nicht rein rechtlich in mancher Beziehung schlechter dastehen.
das GEsetz zum Schutz der Kinder vor Kinderehen ist durch.
Noch Fragen?


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20.02.2018 um 12:53
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das unter 18 jährige auch schützenswert sind
Natürlich sind sie das auch.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es kann auch ein Junge betroffen sein, können ja auch beide noch Kinder sein.....so viel dazu.
Fällt auch unter dem Begriff Kinderehe, sicher.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich rede davon sicher zu gehen, dass die betreffenden Kinder nicht noch mehr Unrecht erfahren.
Hast Du ein Beispiel hierfür?


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20.02.2018 um 13:05
@lawine
sag mal spinnst Du? Ich will die nicht legitimieren, ich finde aber, dass es da womöglich mehr zu beachten gibt, als schlicht die Annullierung durchzuführen. Denn sie existieren ja, sie wurden gelebt, es sind womöglich Kinder entstanden etc etc. Du kannst doch gar nicht wissen, ob es nicht irgendwas geben kann, einen Einzelfall, den es genauer zu prüfen gilt, aus welchem jetzt noch nicht vorhersehbarem Grund auch immer. sieht die Unicef übrigens ähnlich. Und das Bundesjustizministerium.


sind wir heute wieder besonders anstrengend? Wie es zu dem Gesetz kam ist irrelevant, wenn es durch ist. Das ist nicht gleichbedeutend damit, es nicht ändern zu wollen oder zu können.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Hast Du ein Beispiel hierfür?
Auch Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein sieht das neue Gesetz kritisch. „So gut das Gesetzesvorhaben gemeint ist, birgt es doch die Gefahr, dass minderjährige Betroffene schutzloser gestellt werden, als bisher. Nach jetziger Rechtslage können sie aus der eingegangenen Ehe Unterhaltsansprüche und Aufenthaltsrechte herleiten.“ Es sei problematisch, dass im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen unter 16 Jahren ausnahmslos für nichtig erklärt würden. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/27027968 ©2018
Katja Keul von den Grünen erklärte, dass durch die Nichtigkeit der Ehe keinerlei amtliches Verfahren mehr stattfinde. Das schaffe Rechtsunsicherheit auf allen Seiten. „Wir Grüne wollen diesen Frauen einen Zugang zu einem gerichtlichen Aufhebungsverfahren ermöglichen“, betonte Keul. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/27027968 ©2018
Welche Konsequenzen die Nicht-Anerkennung der Ehe bei Kindern unter 16 hat, erklärt die Familienrechtlerin Eva Becker. Ein Beispiel sei das Unterhaltsrecht, wenn aus dieser Nicht-Ehe ein Kind entstanden wäre: "War die Mutter verheiratet, hat das Kind einen rechtlichen Vater. Den hätte es dann plötzlich nicht mehr. Es muss erst eine Vaterschaftsfeststellung stattfinden und der Staat muss bis zur Feststellung für die Unterhaltsansprüche aufkommen. Das dient sicher nicht dem Wohl der Mutter."

Und deswegen verstoße dieser Gesetzentwurf mindestens gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/kinderehen-diskussion-100.html (Archiv-Version vom 21.09.2017)


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20.02.2018 um 13:09
@Tussinelda

Und was soll man jetzt daraus schließen bzw. davon halten...

Weil die Kinder u. a. finanzielle Nachteile hätten, sollte man sie besser in der Ki-Ehe belassen?


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20.02.2018 um 13:12
@borabora
nein, das schliesst man nicht daraus....man schliesst daraus, dass eine Annullierung nicht die beste Lösung darstellen muss, eine Aufhebung besser sein könnte und man außerdem immer den Einzelfall prüfen sollte.


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20.02.2018 um 13:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber bei der Ehe will man dann Extrawürstchen braten - wegen des Kindeswohles?
Wer will extrawürstchen braten? Irgendwelche Gesetzgeber welche die in islamisierung des Abendlandes im Sinn haben? Anarchisten welche den Rechtsstaat so bekämpfen. Hört Euch doch mal selbst zu. Man könnte meinen ihr seid Opfer eines Untechtstaates der sich nach und nach selbst abschafft.
Die Realität ist aber eine andere. Mittlerweile gibts schon Ehe für alle. Und ja auch das hat den selben traditionell Abendlandjammerern auch nicht gepasst. Und immer mit dem selben Argument des Werteverlusts.


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20.02.2018 um 13:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ass eine Annullierung nicht die beste Lösung darstellen muss, eine Aufhebung besser sein könnte
nein.
eine Aufhebung setzt ein rechtskräftiges Zustandekommen voraus.
genau DARAUF stellt das GEsetz nicht ab.
es sagt: die Ehe mit einem Kind ist nicht rechtskräftig zustande gekommen, sie muss also gar nciht annuliert oder aufgehoben werden. Kinder sind nicht ehefähig (das ist eine Grundvoraussetzung, um eine Ehe rechtskräftig eingehen zu können)
sie ist von vornherein NICHTIG. und zwar zum Schutz und Wohl des Kindes.
JEdes Kindes. Ausnahmslos.

wie die Folgen einer Beziehunge eines Erwachsenen zu einem Kind (womöglich mit Zeugung eines Kindes) geregelt werden, wie zB eine Minderjährige Mutter vor den finanziellen Folgen einer zb. ungewollten Schwangerscahft geschützt wird,s teht auf einem ganz anderen Blatt


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20.02.2018 um 13:25
@lawine
ja, Deine Meinung bleibt Dir umbenommen.....man kann es aber ganz offensichtlich auch anders sehen.


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20.02.2018 um 13:28
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deine Meinung bleibt Dir umbenommen
lach, das ist nicht einfach nur meine Meinung, ich gebe die aktuelle Rechtsauffassung des Gesetzgebers wider.


zufällig oder nicht stimmt meine Meinung in diesem Punkt mit der Gesetzgebung überein.
du kannst eine von der Rechtssprechung abweichende Meinung haben, sie entfaltet aber keine Rechtskraft
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sag mal spinnst Du?
warum so schüchtern??


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20.02.2018 um 13:33
@lawine
Nein Du gibst Deine Meinung wieder.
Die Unionsfraktion forderte im Bundestag ein schärferes Vorgehen gegen Kinderehen. "Die Aufhebung von Auslandskinderehen muss künftig der Grundsatz sein", zitierte die Passauer Neue Presse aus einem Strategiepapier der Abgeordneten von CDU und CSU. "Wenn das Jugendamt Kenntnis von einer Kinderehe erlangt, muss es künftig einen Antrag auf Aufhebung der Ehe stellen".
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-09/kinderehen-deutschland-fluechtlinge-minderjaehrig


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20.02.2018 um 13:56
@wichtelprinz


was soll ich mit einem ZeitungsArtikel von 2016??
im Juli 2017 wurde das GEsetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen, im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am Folgetag in Kraft getreten.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2429.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2429.pdf%27%5D__1519130948103


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20.02.2018 um 13:59
@lawine
ja, das ist doch herrlich, dass Deine Meinung da übereinstimmt, ich habe aber eine andere, also was willst Du von mir? Und warum sollte meine Meinung Rechtskraft entfalten :ask: es ist wirklich kaum nachvollziehbar, auf was Du so alles kommst.......


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20.02.2018 um 14:13
Zitat von lawinelawine schrieb:was soll ich mit einem ZeitungsArtikel von 2016
Schön und was steht da anderrs drin als das was vom Bundestag gefortert wurde? Ich kann mir gerade die PDF nicht runterladen.


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20.02.2018 um 14:27
@wichtelprinz
da steht unter anderem drin, dass der §1303 und 1314 BGB neu gefasst werden
sie lauten seit Juli 2017:


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1303 Ehemündigkeit
Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1314 Aufhebungsgründe
(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie

1. entgegen § 1303 Satz 1 mit einem Minderjährigen geschlossen worden ist, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, oder
2. entgegen den §§ 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn

1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.

ich zitiere und aus dem von dir verlinkten artikel:
"Die Aufhebung von Auslandskinderehen muss künftig der Grundsatz sein", zitierte die Passauer Neue Presse aus einem Strategiepapier der Abgeordneten von CDU und CSU. "Wenn das Jugendamt Kenntnis von einer Kinderehe erlangt, muss es künftig einen Antrag auf Aufhebung der Ehe stellen".


die Neufassung des §1314 sieht die Möglichkeit der Aufhebung für Ehen vor, wenn mindestens einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war aber das 16. Lebensjahr vollendet hatte.

Unter 16 Jahren: keine Aufhebung möglich weil nicht rechtskräftig zustande gekommen


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20.02.2018 um 14:53
@lawine
Na dann und wo ist jetzt Dein Problem? Scheint ja alles gut geregelt zu sein.


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20.02.2018 um 14:58
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Scheint ja alles gut geregelt zu sein.
Ist es ja auch, kein Platz für Verhältnismäßigkeiten ....


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20.02.2018 um 15:12
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ist es ja auch, kein Platz für Verhältnismäßigkeiten
Nur wenn mans klar regelt, was Du ja bei neuen Gegebenheiten nicht so für nötig hälst.

Aber auch da wird immer noch von Härtefällen gesprochen. In Deinem Sinn? Wohl kaum, denn Du hälst von solchen Ermessensspielräumen ja wenig.
Punkt 5 §1315 Absatz 1. Sorry ist mir gerade nicht möglich aus dem PDF zu kopieren.


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20.02.2018 um 15:33
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Aber auch da wird immer noch von Härtefällen gesprochen.
die Härtefallregel (nach § 1315 , Ausschluss der Aufhebung)
betrifft ausschließlich Eheschließungen nach §1303, Satz 1


Satz 1 lautet:
Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden
jedoch keine Härtefallprüfung für §1303, Satz 2
Satz 2 lautet:
Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.
um es mit einem Wort zu sagen:
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Punkt



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20.02.2018 um 15:38
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb: wo ist jetzt Dein Problem?
ich habe kein Problem, denn ich steh voll und ganz hinter dem Verbot von Kinderehen
ich stehe voll und ganz dazu, dass Kinderehen mit Beteiligten unter 16 Jahren rechtsunwirksam sind.

ich hab (wer nicht) auch mall heiraten gespielt als ich Kind war....Gott sei Dank erwuchsen daraus keine rechtlichen Konsequenzen ;)
(der Auserwählte war ein Cousin, scheint ein ziemlich naheliegendes Verhalten bei der PArtnerwahl zu sein ;) )

das Problem scheint mir vielmehr zu sein, dass manche das GEsetz nicht verstehen, etwas hineindeuten, was da nicht steht oder es womöglich missachten.


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20.02.2018 um 15:44
Zitat von lawinelawine schrieb:ich habe kein Problem, denn ich steh voll und ganz hinter dem Verbot von Kinderehen
Das ist doch toll wie kommst Du nun also auf so Schlussfolgerungen:
Zitat von lawinelawine schrieb:Tenor:
wenn "andere Religionsgemeinschaften" nicht dazu bewegt werden können, sich an unsere GEsetze zu halten, ändern wir eben die Gesetze und passen sie ihren GEpflogenheiten an



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