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Bezahlbarer Wohnraum

2.942 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Wohnung, Stadt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bezahlbarer Wohnraum

05.05.2026 um 13:39
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Dem Staat kommen die zinslose Kredite billiger als selbst bauen, steigendes Wohngeld zahlen, steigende KDU zahlen, fehlende Steuern aus Bauaktivität.
Is das so? Kannste das mal grob ausführen?

kuno


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05.05.2026 um 15:24
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Dem Staat kommen die zinslose Kredite billiger als selbst bauen, steigendes Wohngeld zahlen, steigende KDU zahlen, fehlende Steuern aus Bauaktivität.
Das interessiert mich auch brennend


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05.05.2026 um 20:45
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Ansichtssache, würde ich sagen. Auf jeden Fall wird ja keiner gezwungen zu vermieten.
Jo. Dadurch stehen halt Wohnungen leer.
Deutschlandweit ca. 2 Mio.
Natürlich nicht nur wegen dem zu wenigen Vermieterrechten. Aber ich würde mal raten das der Prozentsatz im nicht zu tiefen 2stelligen Bereich liegt.
Und es verringert die Motivation neuen Wohnungsstand dem Existierenden hinzuzufügen.

Anekdote: ich bin vor 4 Jahren umgezogen, hab die Wohnung in der ich existiere gekauft. Die Nachbarswohnung steht seit ca. 10 Jahren leer. Wurde geerbt, einmal vermietet und danach haben die Erben beschlossen das bleiben zu lassen. Zu viel Ärger. Hab gefragt warum sie dann nicht verkaufen. Die Wertsteigerung übertrifft die Leerstandskosten. Die zusätzlichen Mieteinkünfte, so es welche gibt, wären den Ärger nicht wert.


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05.05.2026 um 21:44
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Die Nachbarswohnung steht seit ca. 10 Jahren leer. Wurde geerbt, einmal vermietet und danach haben die Erben beschlossen das bleiben zu lassen. Zu viel Ärger. Hab gefragt warum sie dann nicht verkaufen. Die Wertsteigerung übertrifft die Leerstandskosten. Die zusätzlichen Mieteinkünfte, so es welche gibt, wären den Ärger nicht wert.
Das die Wertsteigerung die Kosten übertrifft mag ja sein, wobei Werte auch wieder fallen können. Die Rechnung sollte sinnigerweise aber eher lauten, sind die fiktiven Wertzuwächse, abzüglich Kosten höher als die Renditen bei ner alternativen Anlage. Ich würde vermuten, im Schnitt dürften selbst vermietete Immobilien gegen Unternehmensbeteiligungen verlieren und gegen unvermietete noch eher.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Natürlich nicht nur wegen dem zu wenigen Vermieterrechten. Aber ich würde mal raten das der Prozentsatz im nicht zu tiefen 2stelligen Bereich liegt.
Und es verringert die Motivation neuen Wohnungsstand dem Existierenden hinzuzufügen.
Naja, Wohnungen die nur gebaut werden um dann so lange leer zu stehen, bis man sie eines Tages mal wem anders zu nem höheren Preis verkaufen kann, nützen ja ohnehin nich wirklich was, darauf kann man gut verzichten. Ebenso auf Wohnungen die niur dann vermietet werden, wenn der Mieter dem Vermieter quasi ausgeliefert is. Is ja nun auch nich so das es üblich is, dass Mieter die Miete nich zahlen und nebenbei noch die Wohnung zerstören, auch wenns sowas sicher gibt.

Die Wohnung dann aber trotzdem zu behalten, obwohl man nich vermietet verschärft ja sogar noch den Wohnungsmangel und belohnt das unvernünftige Verhalten solcher Immobilienbesitzer. Dagegen sollte man vorgehen, wenn nich bereits so verfahren wird.

mfg
kuno


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05.05.2026 um 22:52
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sicher erkennen kann man den nicht
aber man kann doch die Auskunft vom Vor-Vermieter einholen, ob die Miete immer pünktlich gezahlt wurde, ob er in der Wohnung Schaden angerichtet hatte usw.?
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Hab gefragt warum sie dann nicht verkaufen. Die Wertsteigerung übertrifft die Leerstandskosten
Das ist doch eine sehr spekulative Denkweise.
Schon alleine deshalb:
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Das die Wertsteigerung die Kosten übertrifft mag ja sein, wobei Werte auch wieder fallen können
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Die Wohnung dann aber trotzdem zu behalten, obwohl man nich vermietet verschärft ja sogar noch den Wohnungsmangel und belohnt das unvernünftige Verhalten solcher Immobilienbesitzer. Dagegen sollte man vorgehen
bin ganz deiner Meinung.


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06.05.2026 um 06:38
@Optimist

Können kann er schon, dürfen darf er nur eingeschränkt, Datenschutz.

Nach pünktlicher Mietzahlung darf man aber durchaus fragen mit Einverständnis des Mietbewerbers.

Wird das Einverständnis verweigert, ist das natürlich auch ne Aussage.

Allerdings hat das seine Limitationen:

Bei großen Vermietern kann das schwierig werden.

Wenn der Vorvermieter den Mieter loswerden will, weil der Mieter ein Querulant ist, wird er das wohl eher für sich behalten.

Bei Vorvermietern im Ausland, bei Menschen, die zB aus einem Asylbewerberheim oder von Hotel Mama ausziehen, oder aus dem Eigenheim dürfte das auch in der Regel ins Leere laufen.


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06.05.2026 um 12:59
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Aber wenn ihr nich mehr vermietet, dann habt ihr ja gar keine Einnahmen mehr aus der Immobilie, sondern nur noch Kosten. Wozu dann dei Wohnung behalten? Spekulation auf Wertsteigerung?
Das ist ein Gebäudeteil des Hofes auf dem wir selbst leben. Den würden wir nicht separat verkaufen. Wir hatten schon einige Anfragen, aber das zerstört so eine Immobilie.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich dachte mehr an Einliegerwohungen u.ä., die dann ja auch echter Wohnraum werden können. Das Kinderzimmer neben dem eigenen Schlafzimmer wird wohl eher selten fremdvermietet.[/quote

Ja genau so, aber halt größer als nur eine Einliegerwohnung. Ich habe übrigens mehrere Bekannte, denen ein MfH gehört, dass sie selbst bewohnen und in denen Wohnungen bewusst leer stehen.



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06.05.2026 um 13:07
Zeit abgelaufen... ein MfH, das sie selbst bewohnen und in denen Wohnungen bewusst leer stehen. Entweder stehen sie jetzt schon leer und werden nicht mehr vermietet und andere wollen nach Auszug der jetzigen Mieter nicht mehr vermieten.


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06.05.2026 um 15:34
Zitat von JebaJeba schrieb:ein MfH, das sie selbst bewohnen und in denen Wohnungen bewusst leer stehen. Entweder stehen sie jetzt schon leer und werden nicht mehr vermietet und andere wollen nach Auszug der jetzigen Mieter nicht mehr vermieten.
Ja das kenn ich hier auch.
Sich nen Mieter ins eigene Haus nehmen, da fällt die Tendenz derer die das wollen eigentlich seit Jahren.
Problem ist wenn dann ein Mietshaus im Raum ist und vererbt werden muss.
Das Problem gibt's, hab ich eh schon erwähnt glaub ich, in meiner Fam.


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06.05.2026 um 17:33
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Das die Wertsteigerung die Kosten übertrifft mag ja sein, wobei Werte auch wieder fallen können. Die Rechnung sollte sinnigerweise aber eher lauten, sind die fiktiven Wertzuwächse, abzüglich Kosten höher als die Renditen bei ner alternativen Anlage. Ich würde vermuten, im Schnitt dürften selbst vermietete Immobilien gegen Unternehmensbeteiligungen verlieren und gegen unvermietete noch eher.
Langfristig steigen Immobilienwerte. Es gibt Ausnahmen, wie immer, aber schau auf die Entwicklung der letzten 20 oder 30 Jahre.
Eine alternative Anlage, macht Sinn wenn ich überlege entweder Immobilie oder etwas Anderes. Wenn ich die Immobilie eh habe, wozu Aufwand betreiben. Hab null Risiko wenn ich das Teil einfach behalte.
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Naja, Wohnungen die nur gebaut werden um dann so lange leer zu stehen, bis man sie eines Tages mal wem anders zu nem höheren Preis verkaufen kann, nützen ja ohnehin nich wirklich was, darauf kann man gut verzichten.
Das ist bei Neubauten tatsächlich schon vorgefallen. Wie oft, kann ich nicht sagen. Müsste Tante Google fragen.
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Ebenso auf Wohnungen die niur dann vermietet werden, wenn der Mieter dem Vermieter quasi ausgeliefert is.
Mir kommen die Tränen. Wie wäre es mit Augenhöhe?
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Is ja nun auch nich so das es üblich is, dass Mieter die Miete nich zahlen und nebenbei noch die Wohnung zerstören, auch wenns sowas sicher gibt
Ich kenne tatsächlich bisher 3 Vermieteter die den Ärger hatten. Einer tatsächlich mit Räumungsklage und demolierter Wohnung. Mietnomaden.
Natürlich ist das eine geringe Quote der Mieter. Aber wenn du einmal die Erfahrung gemacht hast. Dann ist schon die Überlegung da was in der Zukunft zu machen ist.
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Die Wohnung dann aber trotzdem zu behalten, obwohl man nich vermietet verschärft ja sogar noch den Wohnungsmangel und belohnt das unvernünftige Verhalten solcher Immobilienbesitzer. Dagegen sollte man vorgehen, wenn nich bereits so verfahren wird.
Jup. Das ist ne Crux.
Dagegen vorgehen? Wie denn? Zwangsvermietung? Enteignung?
Oder vielleicht doch mal über die Gesetzeslage nachdenken?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das ist doch eine sehr spekulative Denkweise.
Schon alleine deshalb:
Nö. Kein Risiko. Die Immobilie ist ja bereits da und in der Regel abbezahlt. Da ist genau Null Risiko.


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06.05.2026 um 19:18
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Dagegen vorgehen? Wie denn? Zwangsvermietung? Enteignung?
Ja, zum Beispiel.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Oder vielleicht doch mal über die Gesetzeslage nachdenken?
Welche Änderung bräuchte es denn, damit du wieder vermieten würdest?

mfg
kuno


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06.05.2026 um 22:25
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Ja, zum Beispiel
Wau. Du sinkst in meiner Achtung.
Ein vergleichbares Niveau wäre der sofortige Rausschmiss von Mietern bei der ersten berechtigten Kritik. Garten nicht gepflegt, Miete verzögert gezahlt, Weg nicht gereinigt etc.
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Welche Änderung bräuchte es denn, damit du wieder vermieten würdest?
Als Vermieter musst du die Möglichkeit haben säumige Mieter belangen zu können.
Ja, es gibt Härtefälle, plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit etc.
Genauso hat aber auch der Vermieter Verdienstausfall etc.
Und ja, auch Vermieter sollten Rechte haben was ihr Eigentum betrifft so es nicht so behandelt wird wie vertraglich vereinbart.


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07.05.2026 um 08:55
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Ein vergleichbares Niveau wäre der sofortige Rausschmiss von Mietern bei der ersten berechtigten Kritik. Garten nicht gepflegt, Miete verzögert gezahlt, Weg nicht gereinigt etc.
Finde ich so gar nich. Ich sag ja auch nich, dass Vermieter nach einer Woche ohne Vermietung direkt enteignet werden sollen, sondern solche, die gar nich vermieten wollen, obwohl dies möglich oder gar dringend wäre, bei angespannter Wohnsituation.
In ner Region, wo es genug Wohnraum gibt, kann auch gern nich vermietet werden, schadet ja niemandem.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Als Vermieter musst du die Möglichkeit haben säumige Mieter belangen zu können.
Die gibt es doch.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Und ja, auch Vermieter sollten Rechte haben was ihr Eigentum betrifft so es nicht so behandelt wird wie vertraglich vereinbart.
Auch das gibts ja. Eigentlich stünde einer Vermietung in Zukunft bei dir doch so gesehen nichts im Weg.

mfg
kuno


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07.05.2026 um 10:53
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Finde ich so gar nich. Ich sag ja auch nich, dass Vermieter nach einer Woche ohne Vermietung direkt enteignet werden sollen, sondern solche, die gar nich vermieten wollen, obwohl dies möglich oder gar dringend wäre, bei angespannter Wohnsituation.
@kuno7

Das wäre schon schwer nachzuweisen, das 'nicht wollne'. Ein Vermieter kann natürlich sagen: Ich habe keinen passenden Interessenten gefunden.Das kann ja auch so sein. Wie soll das rechtssicher unterschieden werden?

Außerdem wird damit das Pferd wieder überwiegend von hinten aufgezäumt. Unsere Regierungen seit 2015 haben Millionen Menschen nach Deutschland kommen lassen, ohne dafür zu sorgen, dass entsprechend Wohnraum nachgepflegt wird oder auch nur Bauanträge zügiger entschieden würden. Natürlich müssen die irgendwo wohnen, das war mehr als absehbar.

Und das sollen jetzt wegen angespannter Wohnungsmarktlage, die jedem, der sich morgens nicht mit dem Hammer kämmt, von Anfang an klar gewesen sein muss, irgendwelche Privatleute ausbaden, die nicht vermieten?


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07.05.2026 um 11:05
Leerstand? Das ist in einigen Bundesländern gesetzlich geregelt (Artikel von 2019):
Vermieter aufgepasst: Zweckentfremdungsverbot verbietet langfristigen Leerstand

Die Frage, ob Vermieter absichtlich für Leerstand sorgen dürfen, beispielsweise weil sie schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben oder auf steigende Preise spekulieren, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Wohnraumversorgung ist grundsätzlich Ländersache, entsprechend unterschiedlich fallen die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aus.

Besonders strenge Gesetze zur Verwendung von Wohnräumen gelten in Regionen, wo dieser ohnehin knapp ist. Dies ist in vielen deutschen Großstädten der Fall. Aus diesem Grund haben einige Bundesländer ein „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“, das sogenannte Zweckentfremdungsverbot, erlassen. Dazu zählen derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin. Nach diesem Gesetz ist der Tatbestand immer dann gegeben, wenn die Immobilie:

zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder eine Fremdenbeherbergung verwendet wird
für gewerbliche oder berufliche sonstige Zwecke verwendet wird
baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist
länger als sechs Monate leer steht oder beseitigt wird



Grundsätzlich gilt: Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken bedarf einer Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes. Eine zuverlässige Vermieterrechtsschutz-Versicherung steht Eigentümern bei der Antragstellung beratend zur Seite.
Zweckentfremdungsverbot: diese Strafen drohen

Im Rahmen der zum 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes wurden Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften in vielen Bundesländern dazu verpflichtet, jede Wohnung zu melden, die länger als drei Monate leer steht. Leerstehende Wohnungen müssen im Zweifelsfall, etwa bei einer Haussanierung, auch befristet vermietet oder zwischenvermietet werden. Verweigern Vermieter eine zumutbare Zwischenvermietung, kann die Kommune sie per Wohnnutzungsgebot dazu zwingen. Bei Verstößen sieht das Gesetz Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro vor.

Einige Bundesländer gehen sogar einen Schritt weiter. So erlaubt das Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz - HmbWoSchG) aus dem Jahr 2013 eine zeitweise Enteignung und Zwangsvermietung. In einem Präzedenzfall entzog der Bezirk Mitte einem Eigentümer vorübergehend sechs Wohnung, die mehr als fünf Jahre leer standen.
Wohnraumschutzgesetz: Wann Leerstand nicht geahndet wird

Das Zweckentfremdungsverbot kennt Ausnahmen, in denen ein längerer Leerstand gerechtfertigt sein kann. Wird eine Immobilie gerade saniert, ist ein Leerstand von bis zu zwölf Monaten gestattet. Vorausgesetzt, die Arbeiten geschehen „zügig“ und werden nicht schuldhaft verzögert. Auch Eigentürmer, die ihre Immobilie in absehbarer Zeit verkaufen wollen, erhalten Aufschub.

Lässt sich eine Wohnung aufgrund ihrer schlechten Lage nicht vermieten, muss der Eigentümer nachweisen, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um einen Mieter zu finden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Vermieter Zeitungsannoncen geschaltet oder einen Makler beauftragt hat.

Ebenso gilt kein Vermietungszwang, wenn die Wohnung zu baufällig ist, um sie zu vermieten und der Vermieter diesen Umstand nicht zu verantworten hat.
Quelle: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/wohnungsleerstand/


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07.05.2026 um 16:23
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Als Vermieter musst du die Möglichkeit haben säumige Mieter belangen zu können.
Die gibt es doch
Dauert ewig, kostet den Vermieter ne Menge Geld.
Klar. Prinzipiell ist es natürlich möglich
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Auch das gibts ja. Eigentlich stünde einer Vermietung in Zukunft bei dir doch so gesehen nichts im Weg.
Oh. Ich werde meine Wohnung definitiv nicht vermieten. Ich wohne da drin


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08.05.2026 um 13:48
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das wäre schon schwer nachzuweisen, das 'nicht wollne'. Ein Vermieter kann natürlich sagen: Ich habe keinen passenden Interessenten gefunden.Das kann ja auch so sein. Wie soll das rechtssicher unterschieden werden?
Einfach ne Frist setzen. Wer in ner Region mit Wohnraummangel ne vermietbare Wohnung ohne triftigen Grund 1Jahr nich vermietet, der muss das begründen können. Wer das nich kann, kann enteignet werden.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und das sollen jetzt wegen angespannter Wohnungsmarktlage, die jedem, der sich morgens nicht mit dem Hammer kämmt, von Anfang an klar gewesen sein muss, irgendwelche Privatleute ausbaden, die nicht vermieten?
Nein, selbstverständlich sollen es diejenigen ausbaden, die auf ne Wohnung angewiesen sind, ne?
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Dauert ewig, kostet den Vermieter ne Menge Geld.
Wie sonst, als über den Rechtsweg sollte es sonst möglich sein?

kuno


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08.05.2026 um 14:15
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Und ja, auch Vermieter sollten Rechte haben was ihr Eigentum betrifft so es nicht so behandelt wird wie vertraglich vereinbart.
Eigentum berechtigt und verpflichtet. So ist es in unserer (und den meisten snderen) Rechtsordnung festgelegt. Ich kann mein Eigentum in einer bestimmten Weise verwenden - aber nicht in einer beliebigen.

Wenn ich mein Eigentumsrecht darauf verwende, bei einem knappen und lebenswichtigen Gut andere auszuschließen, handle ich nicht rechtmäßig. Ein deutlicheres Beispiel wäre, wenn ich Unmengen an Lebensmitteln horten würde und andere verhungern deswegen.
Beim Wohnungsmarkt ist es so eine Sache. Natürlich muss niemand in München wohnen - aber es gibt eben starke Zwänge, in bestimmten Regionen zu wohnen und in anderen nicht. Der Arbeitsmarkt z.B. Deswegen muss man es differenziert betrachten. Auf dem Land in Meck-Pomm mit vielen Leerständen, die händeringend Bewohner suchen, darf jeder auf seiner leeren Immobilie sitzen. In Berlin aber eher nicht. An irgend einer Stelle überwiegt das Recht des einen das Recht des anderen. Immer. Wo genau das ist, muss eben sozial geklärt werden.
Fest steht aber, dass Eigentum kein absolutes Recht ist.


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08.05.2026 um 15:00
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Wer in ner Region mit Wohnraummangel ne vermietbare Wohnung ohne triftigen Grund 1Jahr nich vermietet, der muss das begründen können. Wer das nich kann, kann enteignet werden.
@kuno7

So eine sozialistische Politik führt wozu:

Zu einer Kapitalflucht aus der Wohnraumbewirtschaftung.

Wem hilft das: Niemandem.
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Nein, selbstverständlich sollen es diejenigen ausbaden, die auf ne Wohnung angewiesen sind, ne?
Zunächst mal sollten, die die so eine kopflose Politik gemacht haben nachbessern.

Das kann eine Mischung aus staatlichem Wohnbau, Entschlackung von Vorschriften, Beschleunigung von Baugenehmigungen, Ausweisung von Bauland und Reduzierung von Nebenkosten sein, sowie Beschleunigung der Anträge zB von Umnutzung von Büroräumen zu Wohnräumen sein.

Mini Beispiel: Die Notargebühren betragen oft 1% vom Kaufpreis. Die Preise sind deutlich gestiegen, während der Aufwand der Notare gleichgeblieben ist. Warum 1%?


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08.05.2026 um 16:50
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Einfach ne Frist setzen. Wer in ner Region mit Wohnraummangel ne vermietbare Wohnung ohne triftigen Grund 1Jahr nich vermietet, der muss das begründen können. Wer das nich kann, kann enteignet werden.
Ist "ungünstige rechtliche Lage" eine gute Begründung?
Ist ja schön dass der Staat einen zwingen kann, aber als Garant kackt er ab...führt Prozesse langsam durch.
Was hältst Du davon: Der Mietrückstand kann niemals mehr als 2 Mieten in 3 Monaten betragen und nur einmalig - wenn das jemand versäumt wird er per Anruf vom Amt in 24h aus der Wohnung entfernt und verpfändet. Alternativ das Amt übernimmt die Kosten.
Ich glaube nicht das Eigentum zum kostenlosen Wohnen lassen verpflichtet, auch nicht zur kostenlosen Zerstörung zu überlassen.


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