azazeel schrieb:1. Leerstand wegen fehlender Nachfrage und 2. Leerstand trotz vorhandener Nachfrage.
Ja völlig richtig. Einige differenzieren das, aber ab und an kommt dann mal ein plumper Schrei
;)Die 2 Arten sind völlig unterschiedlich zu bewerten und auch dessen Ursachen.
azazeel schrieb:Nummer 1 spielt für den Mietmarkt keine Rolle, denn dort möchte/kann eben keiner wohnen. Es gäbe Wohnungen, die (möglicherweise) auch potentiell vermietet werden würden - es fehlt aber die Nachfrage.
So einfach ist es aber eben auch nicht. Leerwohnung spielen tatsächlich die größte Rolle im Mietmarkt. Leerwohnung beeinflussen Preise, technische Standards, Neubauvorhaben und sogar allg den demografischen Wandel.
Die Bewohnten(Miet-)Wohnungen haben weniger Impact....
Und von Seiten der Vermieter ist es ähnlich. Die Leerwohnung zwingt gedanklich oder praktisch ja jeden Vermieter zum Handeln, egal in welche Richtung. Sei es die Entscheidung nix zu tun und zu warten, oder nix zu tun, weil mach die Wohnung nicht anbieten will(Punkt 2), oder sei es zu investieren um die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen.
Die vermietete Wohnung hat kaum Impact auf den Vermieter, mal hier etwas machen, mal ne Indexanpassung, meist ist ein Verwalter da, Geld mitnehmen wenn das Objekt es herlässt, läuft alles. Bei Leerstand läuft wenig oder gar nix.
azazeel schrieb:Nummer 2 ist, was für die aktuelle Diskussion relevant ist. Es gäbe Wohnraum - er ist nur nicht (zu realistischen Konditionen) auf dem Markt.
Was ist realistisch ist da eine Randfrage.... Wenn es nciht realistisch ist, dann wäre das Angebot nicht da, oder nicht lange da. Es findet sich irgendwie dann doch jemand der etwas weniger anbietet und mietet oder eben den ausgerufenen Preis bestätigt.
azazeel schrieb:Durch Anreize, durch Anpassung der Marktsituation (z.B. sozialer Wohnungsbau) oder in letzter Instanz durch Zwang. So ist das immer in der Frage der kollidierenden Grundrechte.
Richtig. Grundsätzlich halte ich den Staat hier seit Jahren für unfähig. Mit dem Ergebnis, dass der private Vermieter an den Pranger gerät.