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Bezahlbarer Wohnraum

3.024 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Wohnung, Stadt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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17.06.2026 um 08:42
Zitat von alhambraalhambra schrieb:keine Ahnung in welchem Paralleluniversum du lebst...
Wohnraum ist knapp und muss zur Verfügung gestellt werden! Gemeinden gehen dagegen vor! Kann man sich 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre Zeit lassen? Oder doch zB Kredit aufnehmen, Urlaubsverzicht?


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17.06.2026 um 08:43
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Man kann sich gegen Mietnomaden und die Schäden, die sie anrichten versichern. Wahlweise nur den Mietausfall oder eben auch Mietausfall + Beseitigung der Schäden.
Teilweise gebe ich dir Recht. Mietausfall und Vermüllung ist versicherbar. Diebstahl wohl sehr viel schwieriger.

Mir fällt da nur eine Extended Coverage Versicherung ein, eine mir bekannte Form der Vandalismus-Versicherung.


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17.06.2026 um 08:44
Zitat von MayorQuimbyMayorQuimby schrieb:Dass so ein System gnadenlos ausgenutzt wird, sieht man doch an den vielen Ukrainerwohnungen, die zwar leerstehen, weil dei Flüchtlinge schon längst wieder in der Ukraine sind,
Das ist Staatsversagen! Anwesenheit und Nutzung kontrollieren! Wasser- Stromverbrauch reicht!


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17.06.2026 um 08:48
Zitat von MayorQuimbyMayorQuimby schrieb:Dass so ein System gnadenlos ausgenutzt wird, sieht man doch an den vielen Ukrainerwohnungen, die zwar leerstehen, weil dei Flüchtlinge schon längst wieder in der Ukraine sind, die aber weiter schön bezahlt werden, aber nicht bewohnt werde und das Wohnungsngebot weiter verkleineren.

Quelle: mein Kumpel arbeitet beim Jobcenter
Dann grüße mal deine Kumpel, und erkläre Ihm, dass die allermeisten Wohnung eben angemietet wurden bei kommunalen Vermietern. Hier das auf die Flüchtlinge zu schieben und nicht auf die Vertragssituation oder das Handeln der Behörden wirkt leicht bitter und rassistisch?! Meinst du nicht auch?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das ist Staatsversagen! Anwesenheit und Nutzung kontrollieren! Wasser- Stromverbrauch reicht!
Das ebenso ;) Der Staat hat den Schutz für Flüchtende im Grundgesetz stehen, somit ist es kein Staatsversagen, sondern Staatsauftrag.

Was wir gerne diskutieren können, wie gut dieser Auftrag dann von den Behörden umgesetzt und in der Praxis behandelt wird.


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17.06.2026 um 08:51
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der Staat hat den Schutz für Flüchtende im Grundgesetz stehen,
? wer nicht da ist und längst daheim, ist kein Flüchtling mehr.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:somit ist es kein Staatsversagen, sondern Staatsauftrag.
Der Staat hat mehrere Aufträge, Verfolgung von Betrug auch - außerdem sind Ukrainer in Grundsicherun, die haben selbst erweiterte Pflichten.


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17.06.2026 um 09:00
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:? wer nicht da ist und längst daheim, ist kein Flüchtling mehr.
Das Grundgesetz bezieht sich sich auf Flüchtlingsgruppen nicht auf Personen und deren Einzelschicksale. Somit gilt es immer. Somit sind Unterkünfte vorzuhalten oder anzumieten.

Der Staat und das Gesetz ist da nicht das Problem. Deine Aussage ist daher polemisch.

Du gibt ein Beispiel wo Mieter abhauen, aber bei einer Flüchlingswohnung soll die Behörde dann sofort raus aus dem Mietvertrag, wenn der Flüchtlich nicht mehr in der Wohnung lebt?!

Nochmal, Wenn Behörden bzw Landkreise keine eigenen Wohnungen haben, mieten diese dann Wohnungen an, hier gilt dann das allg gültige Miet- und Vertragsrecht. Fertig.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Der Staat hat mehrere Aufträge, Verfolgung von Betrug auch - außerdem sind Ukrainer in Grundsicherun, die haben selbst erweiterte Pflichten.
Ja, der Staat hat ganz viele Aufgaben. Und er kommt tatsächlich nicht überall hinterher. Sei es Betrug oder Tierschutz oder Bildung oder Wirtschaft usw.
Warum du das jetzt eine Flüchtlingsgruppe oder allg Flüchtlingen als Thema aufdrücken willst, fällt mir schwer nachzuvollziehen. Mach das gerne in nem Flüchtlingsthread, aber bei Wohnraum ist mir das sehr unangebracht. Danke Apex :)


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17.06.2026 um 09:04
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Warum du das jetzt eine Flüchtlingsgruppe oder allg Flüchtlingen als Thema aufdrücken willst, fällt mir schwer nachzuvollziehen. Mach das gerne in nem Flüchtlingsthread, aber bei Wohnraum ist mir das sehr unangebracht.
Lass den Quatsch, ungenutzte Wohnungen sind nicht gut.
Ich habe dem User geantwortet wie man das kontrollieren kann, mehr ist nicht.


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17.06.2026 um 09:08
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Lass den Quatsch, ungenutzte Wohnungen sind nicht gut.
Das stimmt, ja auch. Das aber auf Flüchtlinge zu schieben halte ich für falsch.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich habe dem User geantwortet wie man das kontrollieren kann, mehr ist nicht.
Echt? Strom und Wasser reicht ist deine Lösung? Oder habe ich etwas übersehen?


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17.06.2026 um 09:11
@gagitsch
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Anwesenheit und Nutzung kontrollieren! Wasser- Stromverbrauch reicht!
Ja, man guckt ob Wasser und Strom verbraucht wurde, dann kann man besser ableiten ob da jemand wohnt oder nicht!
Eine einfache Methode, mehr ist nicht...darum ging es:
Beitrag von MayorQuimby (Seite 152)


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17.06.2026 um 09:20
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja, man guckt ob Wasser und Strom verbraucht wurde, dann kann man besser ableiten ob da jemand wohnt oder nicht!
Und dann weißt du wer und wieviel Menschen die Wohnung nutzen? Das kann als Indiz ggf reichen aber als Kontrolle reicht das wohl nciht aus. Ebenso ist dann zu betrachten welchen Aufwand die Behörden aufwenden müssen. Ist das realistisch?

In einer Sichtweise von außen heraus mag das alles einfach klingen, aber meist ist es das nicht.

Ebenso stelle ich mir bei solchen ach so einfachen Lösungen dann auch die Frage; Wenn eine Wohnung dann tatsächlich in den Wohnhaus in dem ggf 50 oder 70 oder 100% Flüchtlingswohnungen genutzt werden, wer zieht in eine frei werdende Wohnung ein? Bei unserer immer brauner werdenden politischen Gesellschaft wohl nur Menschen ohne Ressentiments.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Eine einfache Methode, mehr ist nicht...darum ging es:
Beitrag von MayorQuimby (Seite 152)
Ja, aber wie ich schon fragte, wenn ggf die Flüchtlingsfamilie wieder weggezogen ist, aus welchen Gründen auch immer, soll dass das Jobcenter oder der Landkreis oder wer auch immer gegen Kündigungsfristen lt Mietvertrag verstoßen um die Wohnung schnell weg vom Zahltisch zu bekommen oder nutzt man die Wohnung weiter für die nächste Familie? Oder kündigt man ordentlich und die Wohnung ist auf dem freien Markt? Kümmert sich das JC denn wirklich um den Vertrag? Meine Erfahrung ist eine andere und das seit 23 Jahren. Das JC scheißt auf das Mietrecht. Egal ob das ein Kumpel oder ein Kuseng oder die Schwester ist die dort arbeitet, denen ist Mietrecht völlig buggie. Was dazu führt, das Vermieter um Mieter geprellt werden, weil Sozialrecht und Mietrecht sich oftmals kontrakarieren.

Einfache Lösungen gibt s nicht. Die einfachste wäre ggf noch, dass Personal in den Behörden sich mit den nötigen Fällen ordentlich beschäftigt und gemeinsam mit den Vermietern offen und ehrlich und soweit rechtlich sauber basierend handelt.


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17.06.2026 um 10:25
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Teilweise gebe ich dir Recht. Mietausfall und Vermüllung ist versicherbar. Diebstahl wohl sehr viel schwieriger.

Mir fällt da nur eine Extended Coverage Versicherung ein, eine mir bekannte Form der Vandalismus-Versicherung.
Also ich weiß nur, dass es da prinzipiell Versicherungen gibt. Ne genaue Analyse der Versicherungsbedingungen kann ich natürlich nicht leisten. Deswegen kann ich nicht sagen ob der Diebstahl einer Wärmepumpe da mit drin ist, oder nicht.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wohnraum ist knapp und muss zur Verfügung gestellt werden! Gemeinden gehen dagegen vor! Kann man sich 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre Zeit lassen? Oder doch zB Kredit aufnehmen, Urlaubsverzicht?
Naja, eine unvermietete Wohnung ist doch totes kapital. Es sollte doch auch im Interesse des Vermieters sein, die Wohnung so schnell es geht wieder an den markt bringen zu können.


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17.06.2026 um 10:31
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Also ich weiß nur, dass es da prinzipiell Versicherungen gibt.
Tätsächlich bleibe ich skeptisch, da Diebstahl immer Vorsatz ist. Ich würde behaupten, dass 98-99% aller Versicherungen Vorsatz bei Diebstahl oder anderen Schäden ausschließen...
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Naja, eine unvermietete Wohnung ist doch totes kapital. Es sollte doch auch im Interesse des Vermieters sein, die Wohnung so schnell es geht wieder an den markt bringen zu können.
Ich glaube hier ging es darum, dass die Wohnungen ungenutzt für Flüchtlinge angemietet werden, als Vorwurf und damit nicht dem Markt zur Verfügung stehen. Der Vermieter bekommt in dem Fall ja seine Miete vom Landkreis. Aber falls ich das Beispiel falsch verstanden habe, kann es gern korrigiert werden :)


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17.06.2026 um 11:17
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Tätsächlich bleibe ich skeptisch, da Diebstahl immer Vorsatz ist. Ich würde behaupten, dass 98-99% aller Versicherungen Vorsatz bei Diebstahl oder anderen Schäden ausschließen...
Ja, aber nicht vom Vermieter.

Deswegen ist ja die Privathaftplicht des Mieters keine Lösung, weil die immer alles mit Vorsatz ablehnen kann.


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17.06.2026 um 11:25
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Ja, aber nicht vom Vermieter.
Spielt doch keine Rolle. Die Versicherung zielt darauf ab, entstanden Schaden gemäß der Ursache und der Versicherungsbedingungen abzusichern.

Bei Diebstahl (Vorsatz) geht die Schädigung von einem Dritten aus, also zahlt nach meine Kenntnis nicht die eigene Versicherung.
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Deswegen ist ja die Privathaftplicht des Mieters keine Lösung, weil die immer alles mit Vorsatz ablehnen kann.
Eben, und die Gebäudeversicherung des Vermieters aber eben auch nicht. Ich verwies auf eine Extended Coverage, dies es in Einzelfälle gibt, aber die ist mir nicht im Privatbereich bekannt.


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17.06.2026 um 11:31
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Spielt doch keine Rolle. Die Versicherung zielt darauf ab, entstanden Schaden gemäß der Ursache und der Versicherungsbedingungen abzusichern.

Bei Diebstahl (Vorsatz) geht die Schädigung von einem Dritten aus, also zahlt nach meine Kenntnis nicht die eigene Versicherung.
naja, mein Auto ist doch aber auch gegen Diebstahl versichert. Warum soll das in anderen fällen nicht gehen?


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17.06.2026 um 11:41
Zitat von alhambraalhambra schrieb:naja, mein Auto ist doch aber auch gegen Diebstahl versichert. Warum soll das in anderen fällen nicht gehen?
Über TK oder VK ist der PKW dies.

Der PKW ist ein mobiler Gegenstand, von daher haben sich die Versicherer teils andere Bedingungen einfallen lassen.

Die WP in einem Haus ist ein fest verbautes Ausstattungsstück. Gleichzusetzen mit einem Fenster oder den Dachziegeln oder der Haustür usw. Also ein Immobiler Gegenstand, welcher Fest verbaut ist.

Hier haben die Gebäudeversicherer keine Standard-Versicherungsschutz. Es gibt ggf Zusatzoption, die mir aber nicht bekannt sind und die, wenn es diese überhaupt gibt, extra kosten.

Sollte eine WP bereits bei der Bauphase geklaut werden gibt es eine Bauleistungsversicheurng die dort Diebstahlschutz mit drin haben, aber wenn alles fertig ist....., bisher fand ich nichts.

Es gibt bei den Versicherungsvertretern immer gern den Satz die Pumpe fällt als Grundstücksbestandteil mit in den Versicherungsschutz, dagegen spricht aber deutlich die technische Klassifizierung und auch, dass die WP ein Gebäudeteil ist. Ich halte die die Aussage im sinne des Vertragsabschlusse für Marketing ;)


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17.06.2026 um 12:20
Der diebstahl der wärmepumpe ist (sofern mitversichert) über die gebäudeversicherung zu regeln. Ist gerade bei älteren versicherungen nicht automatisch abgedeckt, aber prinzipiell kann auch der diebstahl eines fest am haus installierten gegenstandes versichert werden. Im falle von mietnomaden braucht der vermieter also 2 versicherungen, um den schaden "komplett" (je nach vereinbarter deckungssumme) abzudecken.... ne mietnomadenversicherung, die auch bei diebstahl von "mobilen" sachen, wie einer einbauküche greift und die sowieso schon vorhandene gebäudeversicherung, die auch bei diebstahl von "fest mit dem haus" installiertem zeugs greift, sofern eben mitversichert.


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