SvenLE schrieb:Weil die Faktenlage mehr als dürftig ist und es noch nicht so viele dumme Juristen gibt? Selbst die Loser von der AfD haben das Thema noch nicht für sich entdeckt 😛
Das Thema habe ich schon gesehen, da gab es noch keine AfD.
Und weil wir gerade bei verfassungsfeindlichen Praktiken sind: Ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaat ist die Gewaltenteilung. Ich denke, da sind wir uns einig. Also Legislative - Executive - Judikation.
Aber wie ist die Praxis? Da bringt die Regierung einen Gesetzesentwurf in den Bundestag, und schwupps - schon sitzen die Regierungsmitglieder (Minister und parlamentarische Staatssekretäre, mittlerweise über 70, soweit ich weiß) auf den Abgeordnetensitzen und stimmen über ihr eigenes Gesetz ab.
Bei 630 Abgeordneten liegt die absolute Mehrheit bei 315 + 1 Abgeordneten. Da sind die ca. 70 Abgeordneten schon über 20% der Mehrheit.
Als die Grünen noch eine junge und nicht etablierte Partei waren (und ich sie noch gewählt habe), hatten sie eine strikte Trennung von Amt und Mandat. Die haben sie inzwischen über Bord geworfen, wie so vieles, warum man diese "Friedenspartei" früher wählen konnte.
Dazu noch ein Zitat aus der Wikipedia:
Auf der Bundesebene der Bundesrepublik Deutschland ist es beispielsweise üblich, dass Mitglieder der Bundesregierung auch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen. Diese Praxis entspricht dem Grundgesetz, weil dieses keine strikte Gewaltenteilung kennt, sondern das Prinzip der Gewaltenverschränkung. Diese kommt z. B. im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes zum Ausdruck. Diese Praxis gilt als widersprüchlich zum Konzept der Gewaltenteilung.[1]
Quelle:
Wikipedia: Trennung von Amt und Mandat