Fedaykin schrieb:Und ohne AG Anteil hätte er weniger Personalkosten.
Wenn der AN sein KK-Beitrag in Gänze selber zahlen müsste, wäre sehr wahrscheinlich auch der Bruttoarbeitslohn insgesamt höher. Du kannst doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass dann eben der AG mehr Ertrag hat.
Fedaykin schrieb:Der Denkfehler ist das er fehlende Beitragspflicht an den AN weitergibt.
Das muss er faktisch. Warum ist denn ein Lohn so hoch, wie er ist? Es gibt einen gewissen Nettobedarf bzw. eine Nettoertwartung des AN für eine bestimmte Tätigkeit. Wenn jetzt der Nettolohn sinkt (weil er auch den AG-Anteil der KK-Beiträge selbst zahlt), verdient er weniger. Die Nettolohnerwartung entspricht nicht mehr der Realität. Die Regelung des Martes bewirkt dann schlicht und ergreifend, dass der Nettolohn mehr oder weniger wieder der Erwartung entspricht und der AG kann die "Ersparnis" des fehlenden AG-Anteils nicht in die eigene Tasche stecken, sondern muss sie brutto ausbezahlen.
Das ist doch nicht so schwer?
Der AG-Anteil mag steuerliche Vorteile für den AN haben - das steuerpflichtige Bruttoeinkommen ist geringer. Aber bezogen auf die Personalkosten ist es egal, wo das Geld abgezogen wird.
Rechne doch einfach mal selbst:
Wenn Du einen MA einstellst und Du hast für diese Stelle ein Personalbudget von 3.000 EUR (immer auf die Fragestellung bezogen, Steuern etc. außen vor):
Dann kannst Du 2.500 EUR ausbezahlen und die Hälfte von 1.000 KK-Beitrag übernehmen.
Oder Du zahlst 3.000 EUR aus und 0 EUR KK-Beitrag.
Die Frage ist alleine, wie Du Deine Personalkosten deckst. Hohe Arbeitgeberanteile verringern, was Du brutto ausbezahlen kannst.