abberline schrieb:Als Laie gefragt. Bekäme theoretisch nicht jeder halbwegs pfiffige ITler die IP sowieso raus, was vermutlich wenig nutzt, weil die Polizei die Kapazitäten gar nicht hätte und vieles auch sowieso aus dem Ausland kommt?
Die IP bringt dir nach relativ kurzer Zeit nichts mehr, weil die in der Regel nicht mehr statisch ist sondern tages-/einwahlaktuell dynamisch zugeteilt wird. Bei der Diskussion geht es unter Anderem darum, dass die Provider in irgendeiner Form den "Einzelverbindungsnachweis" speichern sollen, welcher Anschlussinhaber zu welchem Zeitpunkt welche IP zugeordnet bekommen hat - das erfolgt im Regelbetrieb nur relativ kurze Zeit, weil das ein rein technischer Vorgang ist der für das Normalgeschäft der Provider keine tiefere Relevanz hat (ist z.B. explizit nicht relevant für die Abrechnungen), das wird überschrieben wenn es technisch nicht mehr erforderlich ist. Kommt also z.B. 10 Wochen später die Polizei mit einer IP von Datum X und möchte gerne wissen, welcher Anschluss (und damit welcher Personenkreis) dazugehört kann der Provider abwinken, er kann es nicht mehr auflösen. Die "Vorratsdatenspeicherung" soll genau für dieses Problemfeld eine Zwangslösung darstellen, bei der solche Schlüssellisten eine gesetzliche bestimmte Mindestaufbewahrungsdauer erhalten. Es gibt auch andere Ansätze (Quick Freeze usw.) die technisch unterschiedliche funktionieren, am Ende geht es aber grundsätzlich um den Schritt von technischen Bezügen zu den realen Personen (oder Verträgen, whatever).